• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Rechtslage bei diesem Radweg?

AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Hallo,
RadweginClbe.JPG

Das Stop-Schild steht _auf_ der Fahrbahn? ;)
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

In der Verwaltungsvorschrift zur StVO gefunden: Abstand des Radweges von der begleitenden Straße, hier am Beispiel Kreisverkehr.
VwV-StVO unter bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV



Übersetzt auf diesen Fall würde das bedeuten, dass bei einer Entfernung des Radweges von nicht mehr als 4-5 m das Stoppschild vor den Radweg gehört und dieser vorfahrtberechtigt ist.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Was bedeutet das für diesen Unfall?

show_bild.php
Gilt jetzt das blaue Radwegschild oder das Vorfahrtsschild? Bzw. ist es bei solchen Radwegführungen für Radfahrer nicht besser, direkt auf der Straße zu fahren und wäre das rechlich o.k. weil das Vorfahrtsschild die Radwegbenutzungspflicht aufhebt? Die Stelle scheint ja, das steht im zugehörigen Beitrag, ein Unfallschwerpunkt zu sein. Im Prinzip sind das Radfahrerfallen.

Gruß

Maxim

Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig: Radwegebenutzungspflicht wegen blauen Verkehrsschild und der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, welches ihn verpflichtet Autos passieren zu lassen. Zudem ist das noch ein linksseitiger Radweg, also von Radfahrern in beide Richtungen zu nutzen. Das hier der auf der "falschen" Seite fahrende Radler ein Vorfahrtschild hat leuchtet ein, denn für Autofahrer ist es immer eine böse Falle, wenn beim rechts abbiegen von rechts auf seiner Seite auch noch Radfahrer kommen.
Wenn hier der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dürfte ihn auch die Hauptschuld treffen!
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig: Radwegebenutzungspflicht wegen blauen Verkehrsschild und der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, welches ihn verpflichtet Autos passieren zu lassen. Zudem ist das noch ein linksseitiger Radweg, also von Radfahrern in beide Richtungen zu nutzen. Das hier der auf der "falschen" Seite fahrende Radler ein Vorfahrtschild hat leuchtet ein, denn für Autofahrer ist es immer eine böse Falle, wenn beim rechts abbiegen von rechts auf seiner Seite auch noch Radfahrer kommen.
Wenn hier der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dürfte ihn auch die Hauptschuld treffen!

Die Hauptschuld würde ich eigentlich den Leuten zuschreiben die solch bescheuerte Wege planen und genehmigen. Ein linksseitiger Radweg ist so ziemlich das gefährlichste was man sich als Radfahrer vorstellen kann und ich werde definitiv so ein Konstrukt von kranken Gehirnen die immer noch glauben Radfahrer sind nur Radfahrer weil sie sich keine Blechbüchse leisten können niemals benutzen.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig: Radwegebenutzungspflicht wegen blauen Verkehrsschild und der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, welches ihn verpflichtet Autos passieren zu lassen. Zudem ist das noch ein linksseitiger Radweg, also von Radfahrern in beide Richtungen zu nutzen. Das hier der auf der "falschen" Seite fahrende Radler ein Vorfahrtschild hat leuchtet ein, denn für Autofahrer ist es immer eine böse Falle, wenn beim rechts abbiegen von rechts auf seiner Seite auch noch Radfahrer kommen.
Wenn hier der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dürfte ihn auch die Hauptschuld treffen!

Ich glaube eher, dass es in diesem Fall um die Rechtmässigkeit der Schilder und die Wechselwirkung zwischen einzelnen Regeln ging.
Eines ist aber ganz sicher, bei diesem Beispiel wurden alle Vorschriften für den Radler denkbar ungünstig ausgelegt bzw. sogar zuwider gehandelt.
Leider Usus in unserer Autorepublik.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Ich glaube eher, dass es in diesem Fall um die Rechtmässigkeit der Schilder und die Wechselwirkung zwischen einzelnen Regeln ging.
Eines ist aber ganz sicher, bei diesem Beispiel wurden alle Vorschriften für den Radler denkbar ungünstig ausgelegt bzw. sogar zuwider gehandelt.
Leider Usus in unserer Autorepublik.

Deiner Meinung stimme ich ohne Vorbehalt zu, nur sieht dem Foto nach die Rechtslage eindeutig aus.
Schade, dass bei den daraus resultierenden Urteilen nicht zumindest noch die Strassenverkehrsbehörde als Mitschuldiger hinzu gezogen wird!
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig
Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.
Steht (Stop!) Vorfahrt gewähren zwischen Fahrbahn und Radweg, gehört letzterer nicht zur Straße, Benutzungspflicht entfällt, denn die StVO bestimmt, daß das Schild vor der Kreuzung steht.
In die StVO kucken lohnt sich.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Nein, das ist nicht egal.
Wenn der Radweg zur gleichen Straße gehört, wie die Fahrbahn, gelten auch die gleichen Vorfahrtsregeln.

Ciao

dirk

Genau!
Und wenn nicht, ist er nicht durchgehend straßenbegleitend ---> nicht benutzungspflichtig
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Genau solche Konstrukte sind ein Hauptgrund warum ich die RWBP weg haben will. Egal aus wievielen Gründen hier durch das Aufstellen zusätzlicher Schilder die Benutzungspflicht ad absurdum geführt und aufgehoben wird, wenn's kracht wird es immer heissen, dass man die Vorfahrt gewähren muss, den Radweg benutzen muss, bei Fußgängern auf dem Mischweg Schrittgeschwindigkeit fahren uswusf.
Du kannst als Radfahrer machen was Du willst. Du bist der A****.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.
Steht (Stop!) Vorfahrt gewähren zwischen Fahrbahn und Radweg, gehört letzterer nicht zur Straße, Benutzungspflicht entfällt, denn die StVO bestimmt, daß das Schild vor der Kreuzung steht.
In die StVO kucken lohnt sich.

Ich zitiere mal als Ergänzung aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO:
Code:
 VII. Die Beschilderung von Kreuzungen und Einmündungen

11       1. Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz "Rechts
            vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als
            auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als
            auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das heißt ganz einfach, wie Fisch1$ schon schrieb, daß der Autofahrer trotz des "Vorfahrt gewähren" auf dem Radweg keine Vorfahrt hat, da ihm das Vorfahrtszeichen fehlt.

Und der Autofahrer kann ja schlecht vorher anhalten, zu Fuß auf den Radweg laufen, und schauen um was für ein Schild es sich handelt. Er sieht ja nur von Seite irgendein Blech.

Für den Radfahrer mag das Zeichen "Vorfahrt gewähren" ein Hinweis sein, daß dort Autofahrer sich üblicherweise eine Vorfahrt erzwingen, die sie nicht haben.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.
Steht (Stop!) Vorfahrt gewähren zwischen Fahrbahn und Radweg, gehört letzterer nicht zur Straße, Benutzungspflicht entfällt, denn die StVO bestimmt, daß das Schild vor der Kreuzung steht.
In die StVO kucken lohnt sich.

Kann dir leider nicht folgen. Du lässt ausser acht, dass es sich hier um einen linksseitigen Radweg handelt!
Wenn hier die Radwegebenutzungspflicht entfällt, soll man dann die Strassenseite wechseln???? Quark!
Ich mag mich irren, aber der Unterschied zwischen dem Vorfahrt gewähren und Stop-Schild ist der, dass man beim Stopschild STEHEN muss, bei dem anderen nicht. Beide sagen aber aus: Du musst die anderen vorlassen und warten!
Wer gem Foto an dieser Stelle Schild und Maling auf der Strasse ignoriert ist nun mal lebensmüde.

Ich bleibe dabei, der eigentliche Schuldige ist hier die Strassenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei, denn die lassen solche Killerkreuzungen zu, ohne was dagegen zu tun. Hier sollte der Richter ansetzen! Ich plädiere auf 50% Teilschuld Behörde und 50% Radfahrer, denn Strasssenverkehrszeichen sind verbindlich und zu beachten.
Übrigens, als Radfahrer Recht zu haben und dieses mit seinem Tod durchzusetzen wäre schon ein Beitrag für die Darwin Awards: http://www.darwinpreis.de/
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Ich mag mich irren, aber der Unterschied zwischen dem Vorfahrt gewähren und Stop-Schild ist der, dass man beim Stopschild STEHEN muss, bei dem anderen nicht. Beide sagen aber aus: Du musst die anderen vorlassen und warten!
Du ignorierst aber völlig, daß der Autofahrer auf der Nebenstraße keine Vorfahrt hat (er hat auch kein Vorfahrtszeichen).
Daher muß er dem Radfahrer Vorrang gewähren. Ober der Radfahrer ein Verkehrszeichen hat, das hat den Autofahrer nicht im geringsten zu interessieren.

Noch mal ganz einfach für die, die etwas länger brauchen:
Der Autofahrer hat kein Verkehrszeichen, daß ihm Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer anzeigt.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Du ignorierst aber völlig, daß der Autofahrer auf der Nebenstraße keine Vorfahrt hat (er hat auch kein Vorfahrtszeichen).
Daher muß er dem Radfahrer Vorrang gewähren. Ober der Radfahrer ein Verkehrszeichen hat, das hat den Autofahrer nicht im geringsten zu interessieren.

Noch mal ganz einfach für die, die etwas länger brauchen:
Der Autofahrer hat kein Verkehrszeichen, daß ihm Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer anzeigt.

So ganz verstehst du deine eigene Argumentation aber auch nicht. Der Fahrradfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, es hat ihn nicht zu interessieren, ob das Auto kein Verkehrzeichen hat, dass diesem die Vorfahrt gibt. Er müsste genauso anhalten und dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Es scheint ja laut Bericht so gewesen zu sein, dass zumindest das Auto erst gezögert hat und dann gefahren ist.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

So ganz verstehst du deine eigene Argumentation aber auch nicht. Der Fahrradfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, es hat ihn nicht zu interessieren, ob das Auto kein Verkehrzeichen hat, dass diesem die Vorfahrt gibt. Er müsste genauso anhalten und dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Es scheint ja laut Bericht so gewesen zu sein, dass zumindest das Auto erst gezögert hat und dann gefahren ist.
Und genau das ist das unlogische und paradoxe an dieser (leider) weit verbreiteten Beschilderungsidiotie. Beide müssen Vorfahrt achten, keiner dürfte fahren, bevor sich nicht beide verständigt hätten. Die ideale Lösung, um Unfälle zu provozieren. Kann man die zuständige Strassenverkehrsbehörde nicht wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" anzeigen?

Ne schöne Jrooß
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Hier mal ein aktueller Fall zum oben beschreibenen Szenario.

So sieht die Unfallstelle aus der Vogelperspektive aus:

http://maps.google.de/...

Die Deutzer Straße (gelbe Linie) ist Vorfahrtsstaße. Der "Radweg" ist davon durch einen Grünstreifen abgetrennt, ist aber gleichzeitig Zufahrtsstaße für die Häuser auf dieser Seite der Deutzer Straße. Der Unfall ist an der Ecke Unterstraße/Radweg Deutzer Straße passiert. Der Radfahrer glaubte, er hätte Vorfahrt, tatsächlich gilt an der Ecke wohl rechts vor links. Aus meiner Sicht eine typische Radfahrerfalle. Ich selbst fahre dort lieber auf der Hauptstraße.

Gruß

Maxim
 
Zurück