donlaverty
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AW: Rechtslage bei diesem Radweg?
Das Stop-Schild steht _auf_ der Fahrbahn?
Hallo,
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Das Stop-Schild steht _auf_ der Fahrbahn?

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Hallo,
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Was bedeutet das für diesen Unfall?
Gilt jetzt das blaue Radwegschild oder das Vorfahrtsschild? Bzw. ist es bei solchen Radwegführungen für Radfahrer nicht besser, direkt auf der Straße zu fahren und wäre das rechlich o.k. weil das Vorfahrtsschild die Radwegbenutzungspflicht aufhebt? Die Stelle scheint ja, das steht im zugehörigen Beitrag, ein Unfallschwerpunkt zu sein. Im Prinzip sind das Radfahrerfallen.
Gruß
Maxim
Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig: Radwegebenutzungspflicht wegen blauen Verkehrsschild und der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, welches ihn verpflichtet Autos passieren zu lassen. Zudem ist das noch ein linksseitiger Radweg, also von Radfahrern in beide Richtungen zu nutzen. Das hier der auf der "falschen" Seite fahrende Radler ein Vorfahrtschild hat leuchtet ein, denn für Autofahrer ist es immer eine böse Falle, wenn beim rechts abbiegen von rechts auf seiner Seite auch noch Radfahrer kommen.
Wenn hier der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dürfte ihn auch die Hauptschuld treffen!
Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig: Radwegebenutzungspflicht wegen blauen Verkehrsschild und der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, welches ihn verpflichtet Autos passieren zu lassen. Zudem ist das noch ein linksseitiger Radweg, also von Radfahrern in beide Richtungen zu nutzen. Das hier der auf der "falschen" Seite fahrende Radler ein Vorfahrtschild hat leuchtet ein, denn für Autofahrer ist es immer eine böse Falle, wenn beim rechts abbiegen von rechts auf seiner Seite auch noch Radfahrer kommen.
Wenn hier der Radfahrer den Unfall verursacht hat, dürfte ihn auch die Hauptschuld treffen!
Ich glaube eher, dass es in diesem Fall um die Rechtmässigkeit der Schilder und die Wechselwirkung zwischen einzelnen Regeln ging.
Eines ist aber ganz sicher, bei diesem Beispiel wurden alle Vorschriften für den Radler denkbar ungünstig ausgelegt bzw. sogar zuwider gehandelt.
Leider Usus in unserer Autorepublik.
Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.Die Regelung ist gem Foto doch eindeutig
Nein, das ist nicht egal.
Wenn der Radweg zur gleichen Straße gehört, wie die Fahrbahn, gelten auch die gleichen Vorfahrtsregeln.
Ciao
dirk
Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.
Steht (Stop!) Vorfahrt gewähren zwischen Fahrbahn und Radweg, gehört letzterer nicht zur Straße, Benutzungspflicht entfällt, denn die StVO bestimmt, daß das Schild vor der Kreuzung steht.
In die StVO kucken lohnt sich.
Das heißt ganz einfach, wie Fisch1$ schon schrieb, daß der Autofahrer trotz des "Vorfahrt gewähren" auf dem Radweg keine Vorfahrt hat, da ihm das Vorfahrtszeichen fehlt.Code:VII. Die Beschilderung von Kreuzungen und Einmündungen 11 1. Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz "Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Vorfahrt und Vorrang gilt immer für die ganze Straße. Wird sie für einen Teil genommen, wie hier, gehört dieser nicht mehr zur Straße. Resultat: Die Radwegebenutzungspflicht entfällt hier, vor und nach dieser Einmündung. Zudem regelt Vorfahrt gewähren die Vorfahrt, nicht den Vorrang, weshalb Abbieger trotzdem die Geradeausfahrer durchfahren lassen müssen.
Steht (Stop!) Vorfahrt gewähren zwischen Fahrbahn und Radweg, gehört letzterer nicht zur Straße, Benutzungspflicht entfällt, denn die StVO bestimmt, daß das Schild vor der Kreuzung steht.
In die StVO kucken lohnt sich.
Du ignorierst aber völlig, daß der Autofahrer auf der Nebenstraße keine Vorfahrt hat (er hat auch kein Vorfahrtszeichen).Ich mag mich irren, aber der Unterschied zwischen dem Vorfahrt gewähren und Stop-Schild ist der, dass man beim Stopschild STEHEN muss, bei dem anderen nicht. Beide sagen aber aus: Du musst die anderen vorlassen und warten!
Du ignorierst aber völlig, daß der Autofahrer auf der Nebenstraße keine Vorfahrt hat (er hat auch kein Vorfahrtszeichen).
Daher muß er dem Radfahrer Vorrang gewähren. Ober der Radfahrer ein Verkehrszeichen hat, das hat den Autofahrer nicht im geringsten zu interessieren.
Noch mal ganz einfach für die, die etwas länger brauchen:
Der Autofahrer hat kein Verkehrszeichen, daß ihm Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer anzeigt.
Und genau das ist das unlogische und paradoxe an dieser (leider) weit verbreiteten Beschilderungsidiotie. Beide müssen Vorfahrt achten, keiner dürfte fahren, bevor sich nicht beide verständigt hätten. Die ideale Lösung, um Unfälle zu provozieren. Kann man die zuständige Strassenverkehrsbehörde nicht wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" anzeigen?So ganz verstehst du deine eigene Argumentation aber auch nicht. Der Fahrradfahrer hat ein Vorfahrt gewähren Schild, es hat ihn nicht zu interessieren, ob das Auto kein Verkehrzeichen hat, dass diesem die Vorfahrt gibt. Er müsste genauso anhalten und dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Es scheint ja laut Bericht so gewesen zu sein, dass zumindest das Auto erst gezögert hat und dann gefahren ist.