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Rechtslage bei diesem Radweg?

Praetor

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Hallo,

gestern Abend bin ich ein bisschen rumgefahren, und habe diesen Radweg enteckt.
Da ich zum ersten mal einen solchen Radweg benutze bin ich ungebremst weitergefahren, da ich davon ausgegangen bin, dass das Auto vor dem Radweg wartet, da ich Vorfahrt habe.

Das Auto ist aber bis zum Stoppschild gefahren, und hat erst dort angehalten.
Ich konnte gerade noch so bremsen (das Hinterrad war schon in der Luft).


Wie meint ihr wäre die Rechtslage wenn ich in das Auto gefahren wäre?

Danke



RadweginClbe.JPG
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Ist der Radweg auf der Fahrbahn rot markiert?
Stehen "Vorfahrt beachten"-Schilder am Radweg?
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

ich käme als Radfahrer nicht auf die Idee, einfach durchzufahren ;)
Selbst wenn ich Vorfahrt hätte!!

Der Autofahrer hat sich mMn korrekt verhalten :)
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Ist der Radweg auf der Fahrbahn rot markiert?

Welche Rechtslage würdest Du daraus schließen?
Hier in Ffm ist KEIN Radweg rot markiert weder auf der Fahrbahn, noch sonstwo...

Viel interessanter ist die Frage, wie weit der Radweg von der in die gleiche Richtung führende Fahrbahn entfernt ist...

ciao

Dirk
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Viel interessanter ist die Frage, wie weit der Radweg von der in die gleiche Richtung führende Fahrbahn entfernt ist...

Welche Rechtslage würdest Du daraus schließen? :)

Ich schätze aber, der Radweg ist 2-3 m entfernt (wenn die Skizze einigermaßen maßstäblich ist). Aber das ist egal.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

wenn vor dem kreuzenden Radweg kein Vorfahrt gewähren Schild steht und des Stop-Schild erst unmittelbar vor der Kreuzung eine typische Radfahrerfalle.
Hier ist u.U. der Starssenverkehrsbehörde nicht ihren Aufgaben nachgekommen, aber vor Gericht gehts dann immer um "verkehrs- und situationsangepasste Fahrweise" etc.
Ohne die genaue Schildersituation zu kennen ist das schwer zu beurteilen. Ausserdem fährst du dem Auto rein hast du ein Problem, fährt das Auto dich um habt ihr beide eines, wovon dein gesundheitliches schwerer einzustufen ist.
Daher würde ich niemals ungebremst über so eine Strasse fahren!!!!!!! Was nützt es mir Recht zu haben wenn ich TOD bin?
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Welche Rechtslage würdest Du daraus schließen? :)

Ich schätze aber, der Radweg ist 2-3 m entfernt (wenn die Skizze einigermaßen maßstäblich ist). Aber das ist egal.

Ich finde die Frage recht interessant. Wobei natürlich eine belastbare Beantwortung wünschenswert wäre.

Ich sehe das (momentan) so: Es besteht eine Korrelation zwischen der Hauptstrasse und dem Radweg. Der Radfahrer soll ja schliesslich den Radweg an Stelle der Hauptstrasse benutzen. Insofern gehört der Radweg zur Hauptstrasse, so als ob er direkt neben der Hauptstrasse entlanggeht.
Dagegen spricht auf der anderen Seite das Stop (Stopp)-Schild, welches offensichtlich zwischen Hauptstrasse und Radweg platziert wurde.
In vielen Städten laufen beispielsweise die Radwege mit einem solchen Abstand neben der Strasse, dass dazwischen noch Autos parken können (was die Unfallgefahr an Kreuzungen noch steigert). Im Kreuzungsbereich "nähert" sich der Radweg wieder der parallelen Strasse.
Typischerweise verläuft in solch einem Fall der Radweg auch als gestrichelte Linie quer über die kreuzende Strasse, so dass ein Auto genau dort stehenbleiben müsste...
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

spätzünder.
nu versteh ich erst die zeichnung.
:p
bin davon ausgegangen, das der radweg eine nebenstrasse ist.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

spätzünder.
nu versteh ich erst die zeichnung.
:p
bin davon ausgegangen, das der radweg eine nebenstrasse ist.

DAS wird uns nur der OP beantworten könne.
Ein Link zu Gurgel-Maps wäre nicht verkehrt...
Fotos noch besser ;-)

ciao

dirk
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Typischerweise verläuft in solch einem Fall der Radweg auch als gestrichelte Linie quer über die kreuzende Strasse, so dass ein Auto genau dort stehenbleiben müsste...

Genau deswegen ist es schwer die Zeichnung richtig zu interpretieren, es fehlen auch alle Strassenmarkierungen.
Den Radweg interpretiere ich auch als strassenbegleitend, wenn auch durch Grünstreifen? getrennt.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Eigentlich ist es ganz einfach:
Sind die blauen Schilder aufgestellt, herrscht Radwegbenutzungspflicht. Die beinhaltet aber, dass der Radweg fahrbahnbegleitend ist, also auch die Vorfahrtsrechte der Fahrbahn hat. Das Stopschild an der Einmündung zur Hauptstrasse gilt damit auch für den Radweg!
Problem ist: das weiss kein Autofahrer (die meisten hier wissen es ja auch nicht).
Sind auf dem Radweg "Vorfahrt achten"-Schilder angebracht, ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. Damit ist dann allerdings auch die Vorfahrt weg. Welches der beiden Schilder jetzt falscher ist, also welches noch gilt, keine Ahnung. Fahr auf der Fahrbahn!
Denn egal was ist, Du bist der mit den Schmerzen und, wenn Du Pech hast auch mit dem materiellen Schaden.
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Sind auf dem Radweg "Vorfahrt achten"-Schilder angebracht, ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig.
Echt? Wir haben hier eine Ecke, wo tausend neue Verkehrskreisel gebaut wurden. Alle mit begleitendem Radweg. Will ich nun zur dritten Ausfahrt auf der anderen Seite, habe ich als RR-Fahrer diese "Keine-Vorfahrt"-Schilder
images
, der Radweg ist aber weiter angestrichelt auf die PKW-Straße gezeichnet. Ist man dann als Radfahrer der Benutzerpflicht entbunden?
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Echt? Wir haben hier eine Ecke, wo tausend neue Verkehrskreisel gebaut wurden. Alle mit begleitendem Radweg. Will ich nun zur dritten Ausfahrt auf der anderen Seite, habe ich als RR-Fahrer diese "Keine-Vorfahrt"-Schilder
images
, der Radweg ist aber weiter angestrichelt auf die PKW-Straße gezeichnet. Ist man dann als Radfahrer der Benutzerpflicht entbunden?

Jein. nach der VwV zur StVO können nicht beide Schilder gelten. Der Radweg ist demnach nicht benutzungspflichtig. Das heisst aber nur, das das blaue Schild zu unrecht aufgestellt ist. Solange es da steht musst Du die Anordnung des Schildes (theoretisch) befolgen.
Das da irgendwelche Malereien auf die Fahrbahn gepinselt sind ist übrigens nett gemeint, hat aber rechtlich keinerlei Auswirkungen. Das blaue Schild muss an jeder Einmündung aufgestellt werden. Sonst endet der Radweg vor dieser Einmündung.

Ich würde zur nächsten Polizeidienststelle gehen, und fragen ob jemand sich amüsieren möchte. (denn eigentlich sind Polizisten angehalten auf so etwas zu achten und auch zu melden)
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Das da irgendwelche Malereien auf die Fahrbahn gepinselt sind ist übrigens nett gemeint, hat aber rechtlich keinerlei Auswirkungen.

Das hat ja übrigens in Trier den netten Effekt, dass die da mal großzügig rote Fahbahnen bepinselt und bepflastert haben, dann aber ein Fußgänger gegen die Radwege geklagt hat (so hab ich das in Erinnerung) und es jetzt verboten ist, auf den "roten Radwegen " mit dem Rad zu fahren...

Fazit: Vorsichtig fahren und beten, dass nix passiert!
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Das hat ja übrigens in Trier den netten Effekt, dass die da mal großzügig rote Fahbahnen bepinselt und bepflastert haben, dann aber ein Fußgänger gegen die Radwege geklagt hat (so hab ich das in Erinnerung) und es jetzt verboten ist, auf den "roten Radwegen " mit dem Rad zu fahren...

Fazit: Vorsichtig fahren und beten, dass nix passiert!

DA liegt das Problem SWIME daran, dass die Stadt ANDERE Radwege schaffen wollte - also welche, die benutzt werden dürfen aber nicht müssen - und letztendlich daran gescheitert ist, dass das Gesetzt diese zwar vorsieht, sich über deren Kennzeichnung aber ausschweigt.

ciao

dirk
 
AW: Rechtslage bei diesem Radweg?

Sind auf dem Radweg "Vorfahrt achten"-Schilder angebracht, ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. Damit ist dann allerdings auch die Vorfahrt weg. Welches der beiden Schilder jetzt falscher ist, also welches noch gilt, keine Ahnung. Fahr auf der Fahrbahn!

Mach das mal den Autofahrern und der Polizei klar. Bei mir in der Gegend ist so gut wie bei allen Radwegen, die durch eine Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt sind, ein "Vorfahrt achten"-Schild vor jeder Einmündung und nach der Einmündung dann wieder ein "Radweg"-Schild. Und die Polizei besteht auf der Radwegbenutzungspflicht.
 
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