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Rechtsfrage

radrentner

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26 Oktober 2006
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Düren
Hi,
wer kennt sich etwas besser aus?
Versuche es neutral zu beschreiben, um den Sachverhalt nicht zu verfälschen.

Ein Radfahrer fährt mit seinem Rennrad auf einer Landstr. Tempo ca. 45 km/h. Eine Autofahrerin überholt ihn, schert rechts ein und hält kurz danach an.
Der Radfahrer rechnet nicht mit dem plötzlichen Halt des Autos und schafft nicht, rechtzeitig zu bremsen. Ausweichen ist nicht möglich, da das Auto z.T. auf der Straße steht, und gerade ein LKW an Radfahrer und Auto vorbeifährt.
Der Radfahrer fährt auf, fliegt über das Auto und landet vor dem Auto.

Polizei schreibt ein Protokoll, nimmt die Aussagen des Radfahrers nicht im Protokoll auf. Drei Tage später wird der Radfahrer schriftlich aufgefordert, Stellung zum Sachverhalt als Verursacher -also Beschuldigter - zu beziehen.

1. Ist der auffahrende Radfahrer schuld?
2. Welche Schritte sollte der Radfahrer einleiten, um Schadensersatzforderungen und mögliche Punkte abzuwenden, und seinen eigenen Schaden ersetzt zu bekommen und evtl. Schmerzensgeld zu bekommen?

Bitte keine Vermutungen und verallgemeinernde Äußerungen.
Danke
Dirk
 
AW: Rechtsfrage

hm,
bin kein anwalt aber ich kann dich beruhigen. die polizei ist ja nur die ausführende und nicht die richterliche gewalt. sie nimmt ja nur den unfall auf, das ist ja vom prinzip her nichts anderes als wenn ihr den unfall selbst aufgenommen hättet. schließlich hat die polizei den unfallhergang ja nicht gesehen.

haste eine haftpflichtversicherung? dieser musst du den unfall unbedingt mitteilen, da diese, wenn du denn schuld bist, die kratzer oder was auch immer am auto ist bezahlen muss.
und die versicherungen werden untereinander streiten und die schuld dem anderen in die schuhe schieben wollen. sprich, die werden dich schon in schutz nehmen.
wenn dann die schuldfrage geklärt ist kannste ja deine ansprüche geltend machen. so würde ichs machen wenn ich keine rechtsschutz hätte, falls du diese besitzt, ab zu den advokaten.
wenn dir die sache 20€ werd ist, dann schau mal bei frag-einen-anwalt punkt de
wie gesagt, bin kein rechtsanwalt, hoffe jedoch etwas geholfen zu haben.

edit: das beste wäre natürlich es gäbe ein zeuge, der den sachverhalt gesehen hat, bzw, wenn die dame noch jemand im auto hatte wird die sache wohl für dich schwierig, falls die dame die sache anders darstellt wie du
 
AW: Rechtsfrage

Hi,
1. Ist der auffahrende Radfahrer schuld?
2. Welche Schritte sollte der Radfahrer einleiten, um Schadensersatzforderungen und mögliche Punkte abzuwenden, und seinen eigenen Schaden ersetzt zu bekommen und evtl. Schmerzensgeld zu bekommen?

Hallo.

Zu Punkt 1: Das kommt darauf an, wie dicht der Einschervorgang erfolgte. Schert sie 50 Meter vor Dir ein, bist Du Schuld, schert sie 5 Meter vor Dir ein und bremst plötzlich dann ist sie zu 100% Schuld. Aber(Siehe Punkt2)!

Zu Punkt 2: Das Problem liegt darin nachzuweisen, wie knapp der Einschervorgang erfolgte. Ohne Zeugen sieht es für Dich eher mau aus, da der sogenannte Anscheinsbeweis erstmal gegen den Auffahrenden spricht. Vor Gericht entscheidet dann letztendlich der Richter, welcher Version des Unfallhergangs er letztendlich mehr Glauben schenkt.

Eine Verkehrssrechtschutzversicherung und/oder das Einschalten eines Anwalts könnte hilfreich sein.
 
AW: Rechtsfrage

Das ist - wie so oft - das Problem: Die Beweislage. Es gibt keine brauchbaren Zeugen. Es geht übrigens nicht um mich, sondern um einen nahen Verwandten.
 
AW: Rechtsfrage

Warum hält die Fahrerin nach dem Überholvorgang an..hatte sie wegen eines auftauchenden Hindernisses zu bremsen ? Hat Sie Ihr Vorhaben halten zu wollen mittels blinken angekündigt oder wollte Sie einen Anruf annehmen ? ..Strafbar..

War es der "erhobene Zeigefinger" ?? Fragen über Fragen..ich rate Deinem Bekannten auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Viel Glück,
Radmän
 
AW: Rechtsfrage

ich würde erstmal Anzeige bei der Polizei erstatten.

Schließlich hat der Fahrer Deinen Bekannten bewußt ausgebremst um ihn zu maßregeln.
 
AW: Rechtsfrage

ich würde erstmal Anzeige bei der Polizei erstatten.

Schließlich hat der Fahrer Deinen Bekannten bewußt ausgebremst um ihn zu maßregeln.

Einspruch! Pure Spekulation.

Aber ein guter Ansatzpunkt für die Verteidigung. Warum hält die Dame plötzlich mitten auf einer Landstraße an?

Mögliche "Ausreden":

Zigarettenkippe runtergefallen.

Ah sie waren also abgelenkt! Bang! --> Schuldig! :lol:
 
AW: Rechtsfrage

Einspruch! Pure Spekulation.

Aber ein guter Ansatzpunkt für die Verteidigung. Warum hält die Dame plötzlich mitten auf einer Landstraße an?

Mögliche "Ausreden":

Zigarettenkippe runtergefallen.

Ah sie waren also abgelenkt! Bang! --> Schuldig! :lol:


Nein, ich bin mir sicher, dass Sie den Radfahrer ausgebremst hat um ihn zu maßregeln.:aetsch:

Ohne genaue Angaben kann aber selbst der beste Jurist nicht weiterhelfen.
 
AW: Rechtsfrage

schreib aber bitte bei gelegenheit wie das ganze weiter und ausgeht - das würde mich doch schwer interessieren
 
AW: Rechtsfrage

Hallo Dirk,

ich hoffe, dass keine schlimmen körperlichen Schäden entstanden sind.

Irgenwer hat es schon mit dem Anscheinsbeweis geschrieben. Dazu:
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

OLG Düsseldorf NJW 2006, 1073

Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, durch unangepasste Geschwindigkeit oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit den Unfall schuldhaft verursacht hat.

Allerdings lässt sich aus Deiner Schilderung auch etwas anderes lesen:

"Oberlehrer"

Autofahrer sollten nicht versuchen, andere Verkehrsteilnehmer aus Wut über ihr Verhalten durch Fahrmanöver wie Ausbremsen zu maßregeln.«Oberlehrer», die durch solches Verhalten im Straßenverkehr einen Unfall provozieren, laufen Gefahr, für die Schäden allein haftbar gemacht zu werden. Im konkreten Fall hatte sich ein Mann über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, ihr Auto üerholt und anschließend scharf abgebremst. Es kam zu einem Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger die Frau als Auffahrende haftbar machen wollte. Dies lehnte das Gericht - zu recht - ab.

LG Mönchengladbach (Az.: 5 S 86/01)

Am besten "passt" wohl dieser Fall:

Auffahrunfall nach behauptetem plötzlichen Abbremsen Bei einem typischen Auffahrunfall spricht nach gefestigter Rechtsprechung der so genannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, durch zu hohe Geschwindigkeit oder/und durch allgemeine Unaufmerksamkeit den Unfall verursacht und verschuldet hat. Einen abweichenden Unfallhergang hat der Auffahrende zu beweisen. Lässt sich die Behauptung des auffahrenden Autofahrers, das Fahrzeug vor ihm sei nach dem Anfahren bei Grün plötzlich und grundlos wieder bis zum Stillstand abgebremst worden, nach der Vernehmung der Unfallzeugen nicht zweifelsfrei beweisen, verbleibt es beim Alleinverschulden des Auffahrenden. Im entschiedenen Fall kam noch hinzu, dass in der polizeilichen Unfallmeldung von einem plötzlichen starken Bremsen keine Rede war.
Urteil des KG Berlin vom 05.02.2004 12 U 165/02 NZV 2004, 526

Das Problem ist also die Beweislage. Ich habe es bis jetzt so verstanden, dass es keine Zeugen gibt und damit hat Dein Verwandter ein Problem das Gegenteil des Anscheinbeweises zu beweisen. Natürlich muss man sich fragen, warum der Autofahrer/in mitten auf der Landstrasse hält, im Gegenzug war ggf. die Geschwindigkeit des Radfahrers für die Verkehrssituation nicht angemessen. Die Landstrasse ist kein Freifahrtschein sein Fahrrad nicht unter Kontrolle zu haben.
Meiner Meinung nach klingt das nach Mitverschulden.

Bitte keine Vermutungen und verallgemeinernde Äußerungen.

Etwas anderes kannst und wirst Du hier nicht bekommen, denn alles andere wäre eine Rechtsberatung.

Allerdings sollte Dein Verwandter in Erwägung ziehen zu einem Anwalt zu gehen, sofern er den Schaden am gegnerischen Auto und die OWiG nicht aus der Portokasse bezahlt. Der kann ihn dann auch rechtlich beraten und sollte es nur zu einer Beratung kommen, kostet die auch nicht die Welt.
 
AW: Rechtsfrage

@ wrobel

finde Deine Ausführungen gar nicht schlecht.

Als RA kann ich zu einer solchen Situation auch nicht viel mehr schreiben als meine Vorschreiber,
allerdings könnten sich anhand der Akte und der Besichtigung vor Ort möglicherweise Indizien zu Gunsten des Radfahrers ergeben.

In solchen Fällen:

jede Menge Photos machen.
keine Aussage (mehr) ohne Akteneiensicht des RA

PS: Die Geschichte hört sich nicht nach der Oberlehrernummer an



Gruss Tudor
 
AW: Rechtsfrage

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt absolutes Halteverbot.
Außerdem fährt kein Radfahrer absichtlich auf ein parkendes Auto - und grobe Fahrlässigkeit seitens des Radfahrers kann nicht bewiesen werden. Der Radfahrer kann eventuell durch genaue Schilderung des Vorganges nachweisen, dass er nach vorne geschaut hat und nicht abgelenkt war, er den Unfall somit nicht vermeiden konnte.
 
AW: Rechtsfrage

Muss mich leider korrigiereen: Nur das Parken (nicht das Halten) ist auf außerörtlichen Vorfahrtstrßen nicht erlaubt. Ich bin nicht mehr sicher (der Führerschein ist schon 35), ob die rechte Fahrbahnbegrenzung (weiße Linie) eine Rolle spielt.
 
AW: Rechtsfrage

Vielen Dank für die interessanten Hinweise. Ich befürchte auch, dass es schwer für meinen Verwandten wird. Zumal die Polizistin, die den Unfall aufgenommen hat, ihn ja bereits als 'Verursacher' im Protokoll aufgenommen hat.

Ich werde auf jeden Fall von mir hören lassen, wenn es neue Informationen dazu gibt.
 
AW: Rechtsfrage

Die Eintragung als Beteiligter zu "1.)" ist jedoch nur vorläufig.

Die Entscheidung fällt nötigenfalls vor Gericht. Häufig ist die erste Einschätzung der Polizei falsch.

Gruss

Tudor

PS: Gabelwechsel erfolgt (Bin immer noch der Meinung, dass auf Deinen Photos die lange geschlitzte Hülse ein mieser Spass von Dir war)
 
AW: Rechtsfrage

Hi,
wer kennt sich etwas besser aus?
Versuche es neutral zu beschreiben, um den Sachverhalt nicht zu verfälschen.

Ein Radfahrer fährt mit seinem Rennrad auf einer Landstr. Tempo ca. 45 km/h. Eine Autofahrerin überholt ihn, schert rechts ein und hält kurz danach an.
Der Radfahrer rechnet nicht mit dem plötzlichen Halt des Autos und schafft nicht, rechtzeitig zu bremsen. Ausweichen ist nicht möglich, da das Auto z.T. auf der Straße steht, und gerade ein LKW an Radfahrer und Auto vorbeifährt.
Der Radfahrer fährt auf, fliegt über das Auto und landet vor dem Auto.

Polizei schreibt ein Protokoll, nimmt die Aussagen des Radfahrers nicht im Protokoll auf. Drei Tage später wird der Radfahrer schriftlich aufgefordert, Stellung zum Sachverhalt als Verursacher -also Beschuldigter - zu beziehen.

1. Ist der auffahrende Radfahrer schuld?
2. Welche Schritte sollte der Radfahrer einleiten, um Schadensersatzforderungen und mögliche Punkte abzuwenden, und seinen eigenen Schaden ersetzt zu bekommen und evtl. Schmerzensgeld zu bekommen?

Bitte keine Vermutungen und verallgemeinernde Äußerungen.
Danke
Dirk

Einen ähnlichen Fall hab ich auch grad laufen!
Die Polizei nahm Personalien und und den Unfall auf, bekam `ne Woche später den Anhörungsbogen/ Beschuldigter. Das sei so war die Auskunft in dem Telefonat das ich führte,ich müsse schriftlich den Hergang schildern, der dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Die entscheidet dann was geht!
Meist nix, es sei denn der Gegner gibt seine Schuld zu!
Zur weiteren Regulierung des Schadens, bemühen sie einen Zivilrichter!
Das Verfahren wird mit dem Hinweis auf §-soundso eingestellt!
Überlastung ist die Ursache, unsere Justiz ist echt arm dran!
Die Zivilgerichte nicht anders, also sollen sich doch die Versicherungen streiten! Und die streiten, denn es geht ja um deren Kohle!

Ist echter Bockmist und wirklich ungerecht, hast du einen Unfallgegner der "dummes Zeug erzählt"

Zum Kotzen

Gruss von Jan aus Kiel
 
AW: Rechtsfrage

...

PS: Gabelwechsel erfolgt (Bin immer noch der Meinung, dass auf Deinen Photos die lange geschlitzte Hülse ein mieser Spass von Dir war)

:)
Ich bin der Typ mit den schlechten Scherzen...
Aber im Ernst: S. Anleitung Canyon:

'19. Montieren Sie den oberen Lagerkonus (geschlitzter Ring) und die Spacer in der Reihenfolge, wie Sie diese abgenommen haben. Wichtig: Kein Fett an Vorbau und Schaft.'

Ich meine aber, mich erinnern zu können, dass der obere Lagerkonus bereits in der neuen Gabel eingebaut war. Ich prüf' das gleich, und melde mich nochmal dazu.
 
AW: Rechtsfrage

Einen ähnlichen Fall hab ich auch grad laufen!
Die Polizei nahm Personalien und und den Unfall auf, bekam `ne Woche später den Anhörungsbogen/ Beschuldigter. Das sei so war die Auskunft in dem Telefonat das ich führte,ich müsse schriftlich den Hergang schildern, der dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Die entscheidet dann was geht!
Meist nix, es sei denn der Gegner gibt seine Schuld zu!
Zur weiteren Regulierung des Schadens, bemühen sie einen Zivilrichter!
Das Verfahren wird mit dem Hinweis auf §-soundso eingestellt!
Überlastung ist die Ursache, unsere Justiz ist echt arm dran!
Die Zivilgerichte nicht anders, also sollen sich doch die Versicherungen streiten! Und die streiten, denn es geht ja um deren Kohle!

Ist echter Bockmist und wirklich ungerecht, hast du einen Unfallgegner der "dummes Zeug erzählt"

Zum Kotzen

Gruss von Jan aus Kiel

Ja!!! Denk' ich an Deutschland in der Nacht...
Meinem Verwandten geht es jetzt wirklich schlecht. Er hat einen 'Moralischen' bekommen, weil er sich ungerecht behandelt fühlt, und in letzter Zeit einiges bei ihm schief läuft. In einem anderen Fall versucht jemand auf mieseste Art und Weise das Gesetz zu beugen, um ihn und seine Familie zu betrügen.
 
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