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Radwege

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Triumph959

Wahrscheinlich bin ich wiedermal viel zu spät und der 7.846.457.42 der drüber schreibt: Rennräder dürfen laut einer mir zugestellten Pressemeldung der Roland-Versicherung nicht auf Radwegen fahren, weil sie "bauartbedingt" zu schnell sind. Wir müssen auf der Straße fahren.....

Wer hat denn nun Recht?
 

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Re: Radwege
AW: Radwege

Wahrscheinlich bin ich wiedermal viel zu spät und der 7.846.457.42 der drüber schreibt: Rennräder dürfen laut einer mir zugestellten Pressemeldung der Roland-Versicherung nicht auf Radwegen fahren, weil sie "bauartbedingt" zu schnell sind. Wir müssen auf der Straße fahren.....

Wer hat denn nun Recht?

rischtisch, viel zu spät aber immer wieder neu und nie zu Ende,
siehe Sufu = "Radwegpflicht" http://www.rennrad-news.de/forum/search.php?searchid=6704709
 
AW: Radwege

Woher hast Du diese Meldung?

Ich hab nur diesen Link im Netz gefunden:

http://mittelfranken.business-on.de/rechtsschutz-versicherungs-roland-ag-_id14999.html

Da steht aber jede Menge hanebüchener Schwachsinn.
Natürlich muss man Radwege nur benutzen, wenn sie als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind. Dann auch nur, wenn sie auch benutzbar sind.

Nach aktuellem Stand der Technik müssten Radwege sogar für Geschwindigkeiten von 40km/h ausgelegt sein (sind sie natürlich so gut wie nie). Wenn sie es wären, dann wären sie zumindest in der Ebene eine Alternative zur Fahrbahn :bier:
 
AW: Radwege

Da steht aber jede Menge hanebüchener Schwachsinn.
Zumindest das Zitat: "Rennräder sind von der Radweg-Regel ausgenommen: Da sie technisch anders beschaffen und aufSchnelligkeit ausgelegt sind, müssen sie auf der Straße gefahren werden."

kann nur ein rennradbegeisterter Herr Fachanwalt nach Genuss deutlich überhöhter Dosen realitätsverfremdender Drogen abgesondert haben.

Ohne jede Wertung, ob das eine schöne Zielvorstellung wäre oder nicht.

Evtl. wäre ja auch nachzumessen, ob das Triebwerk (der Oberschenkel) entsprechend technisch beschaffen und auf Schnelligkeit ausgelegt ist:bier:

P.S.: man könnte allerdings mal nachfragen, ob Roland Rechtsschutz und Roland Haftpflicht da einer Meinung sind :D

Was in jedem Fall fehlt, ist die Information, daß Rollatoren nur dann auf dem Radweg bewegt werden dürfen, wenn sie mit Carbongestell ausgerüstet sind, und der Führer mindestens 3 schwatte Punkte auf gelbem Grund aufweist.
 
AW: Radwege

P.S.: man könnte allerdings mal nachfragen, ob Roland Rechtsschutz und Roland Haftpflicht da einer Meinung sind :D
Will sich da evt eine Versicherung rausreden, um keinen Kasko oder Haftpflichtschaden, wodurch auch immer verursacht, übernehmen zu müssen?
Denkbar wäre es schon oder? ZB wird ein RR Fahrer auf dem Radweg von einem kreuzenden Auto übersehen, Versicherung kommt und behauptet rotzfrech, ja sry, mit deinem Rennrad MUSST Du die Strasse benutzen wegen blablabla...das wäre ein Ding.
 
AW: Radwege

Fehlverhalten im Straßenverkehr kann
Radfahrer den Führerschein kosten

Köln, den 1. Juni 2010. Der Sommer lockt immer mehr Menschen aufs Fahrrad.
Doch wie gut kennen sich Radler im Straßenverkehr wirklich aus? Wissen sie
eigentlich, dass sie bei Fehlverhalten ihren Führerschein riskieren? Romy Effler,
Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-
Versicherungs-AG von der Leipziger Kanzlei Knebel, Kreutzberger, Effler, klärt die fünf
populärsten Rechtsirrtümer für Fahrradfahrer auf.

Irrtum 1: Für Radfahrer gibt es keine Punkte in Flensburg
Nicht richtig! Beim Überfahren einer roten Ampel müssen auch Radler mit
Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. „Stand die
Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kann ein Bußgeld bis zu 120 Euro verhängt
werden. War die Ampel schon länger rot, drohen sogar Strafen bis zu 180 Euro –
sowie in beiden Fällen mindestens ein Punkt in Flensburg“, sagt die ROLANDPartneranwältin.
Die genaue Höhe des Bußgeldes ist davon abhängig, ob jemand
gefährdet oder gar ein Unfall verursacht wurde. Der Verstoß wird meist durch einen
Polizeibeamten festgestellt. „Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung reicht aber nicht
aus. Wenn der Beamte aber zur gezielten Beobachtung des Verkehrs an der Ampel
eingesetzt war, sind seine Angaben meist geeignet, den Tathergang nachzuweisen“,
sagt Romy Effler. Übrigens: Auch das Ausweichen auf den Gehweg ist bei einer roten
Ampel nicht erlaubt.

Irrtum 2: Auf Gehwegen geparkte Fahrräder dürfen entfernt werden
Das ist keine Grundsatzregel! Fahrräder dürfen auf Gehwegen oder Plätzen abgestellt
werden, solange sie andere nicht gefährden oder behindern. Das gehört zur
zulässigen Nutzungsart der Gehwege. „Allein die Tatsache, dass sich beispielsweise
Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Fahrrad zu
entfernen“, sagt Rechtsanwältin Romy Effler. Wird es widerrechtlich entfernt, kann
sich der Radfahrer wehren: Zum einen gegen die auferlegten Beseitigungskosten,
zum anderen kann er für eventuelle Schäden an seinem Fahrrad – beispielsweise am
Schloss – Ersatz verlangen.

Irrtum 3: Wer ohne Helm fährt, ist bei einem Unfall mitschuldig
Nicht ganz! In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht – auch nicht für
Kinder. Für die Schuldzuweisung bei einem Unfall betrachten die Gerichte daher die
unterschiedlichen Fahrzwecke. „Während bei Radfahrern bei Verzicht auf den Helm
nicht automatisch von Mitschuld gesprochen wird, sieht der Sachverhalt bei
Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aus“, sagt
ROLAND-Partneranwältin Effler. In diesem Fall geht es meist darum, hohe
Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher ist ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem
Unfall gegebenenfalls mitschuldig, wenn er verletzt wird. Dann kann er seinen
Schadenersatzanspruch ganz verlieren.

Irrtum 4: Fahrradfahrer dürfen keine Fußgängerüberwege benutzen
Im Gegenteil: „Sofern keine Fußgänger gefährdet werden, dürfen auch Radfahrer
Zebrastreifen und Fußgängerampeln nutzen und müssen nicht mit einem Bußgeld
rechnen“, sagt die ROLAND-Partneranwältin. Allerdings genießen sie nicht das
gleiche Vorrecht gegenüber dem kreuzenden Verkehr wie Fußgänger. „Radfahrer, die
den Übergang fahrend überqueren und ein herannahendes Auto übersehen, müssen
bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen“, sagt die Rechtsanwältin. Nur
Fahrradfahrer, die ihr Rad über den Überweg schieben, genießen das gleiche
Vorrecht wie Fußgänger.

Irrtum 5: Alkoholisierte Radfahrer müssen nicht um ihren Führerschein fürchten
Falsch! Wer abends mit Freunden anstoßen möchte, sollte sein Fahrrad lieber zu
Hause lassen. Wird er im Straßenverkehr betrunken auf seinem Rad erwischt, riskiert
er seinen Führerschein – abgesehen davon, dass er eine Gefahr für andere darstellt.
Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille
angenommen, dann macht er sich wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ im Verkehr
strafbar. „Ab diesem Promillewert wird oftmals eine medizinisch-psychologische
Untersuchung, im Volksmund ‚Idiotentest’ genannt, angeordnet“, sagt
Rechtsanwältin Romy Effler. Wer diese verweigert oder nicht besteht, kann mit dem
Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer. „Wer die Vorschriften kennt und sich
daran hält, kann sich als Radfahrer viel Ärger, Geld und Punkte in Flensburg
ersparen“, rät die Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

Quelle. Pressemitteilung Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG


Diese Meldung wurde mir eben zur Veröffentlichung in diesem Forum zuschickt. Die andere ist bereits oben verlinkt.
 
AW: Radwege

Man sollte dieses Forum in "Radwege-Forum" umbenennen.
Hängt Euch dieses Thema denn nie zum Hals heraus? :spinner:
 
AW: Radwege

Irrtum 3:
....
Daher ist ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem
Unfall gegebenenfalls mitschuldig, wenn er verletzt wird. Dann kann er seinen
Schadenersatzanspruch ganz verlieren.

Das Aktenzeichen des Urteils, wo tatsächlich ein Rennradfahrer seinen Schadenersatzanspruch ganz verloren hat möchte ich sehen.

OLG Düsseldorf hat in einem solchen Fall (RR-Fahrer aus Quadrath) nämlicht ganz anders entschieden. Nix Helmpflicht..
 
AW: Radwege

Es gibt genau eine Regelung in der StVO, in der Rennräder genannt werden: An Rennrädern unter 11 kg, braucht Licht nicht per Dynamo betrieben zu sein, sondern es dürfen auch Akkuleuchten benutzt werden (diese sind aber immer mitzuführen).

Das Problem: was ein Rennrad ist, wird nirgends definiert. Deshabl gibt es Tendenzen die Regelung so auszulegen, dass sie nicht nur für Rennräder gelten soll, sondern für alle Räder mit einem Gewicht in fahrbereitem Zustand unter 11 kg.

Nun könnte man noch argumentieren, daß Radwege ja nicht für hohe Geschw. gebaut sind und deswegen schnelle Radler die Straße nehmen müssten. Macht ja auch Sinn, schließlich dürfen Mofas mit ihren 25 km/h max, ja innerorts auch nicht auf Radwege.
Nur leider findet sich sowas in keinem Gesetz. Da werden Fahrräder immer über einen Kamm geschoren.

Auch der ADFC und dieser Rechtsberater hier, kennen eine solche Unterscheidung nicht. Ausser bei Roland habe ich von einer solchen Auslegung auch noch nichts gehört.
 
AW: Radwege

Naja, das mit der Geschwindigkeit ist niemals eine Argumentation (Stichwort: angepasste Geschwindigkeit) - wenns nach Situation nicht anders geht muss man eher absteigen und schieben. Ist aber bei Autos auch nicht anders - ich kann ja nicht mit einem Ferrari mit 200 durch die Baustelle rauschen, weil der Italien für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt ist.

Ich glaube kaum, dass man an diesen Regelungen etwas drehen kann, es sei denn über sowas wie einen Volksentscheid. Es gibt nämlich keine Fahrradlobby - ergo auch kaum fahrradfreundliche Gesetze ...

PS: ja ich weiß, dass niemals genug Stimmen für sowas zusammenkommen würden ... es wird eben genauso bleiben, wie es jetzt ist
 
AW: Radwege

So mache ich es auch - allerdings nicht selten unter den Schmährufen der vielen "Sonntags- und Schönwetter-Radler". Aber was solls - da muss man halt durch.
 
AW: Radwege

Naja, das mit der Geschwindigkeit ist niemals eine Argumentation (Stichwort: angepasste Geschwindigkeit) - wenns nach Situation nicht anders geht muss man eher absteigen und schieben. Ist aber bei Autos auch nicht anders - ich kann ja nicht mit einem Ferrari mit 200 durch die Baustelle rauschen, weil der Italien für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt ist.

Ich glaube kaum, dass man an diesen Regelungen etwas drehen kann, es sei denn über sowas wie einen Volksentscheid. Es gibt nämlich keine Fahrradlobby - ergo auch kaum fahrradfreundliche Gesetze ...

PS: ja ich weiß, dass niemals genug Stimmen für sowas zusammenkommen würden ... es wird eben genauso bleiben, wie es jetzt ist

guckst du hia: http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=23926&highlight=radwegpflicht&page=13

neverendingstorie....
 
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