Nur zur Info:
Ich habe bei besgtem Händler einen Rahmen bestellt.
Der Rahmen hat sein Haus per UPS-Nachnahme verlassen.
Ich habe den gleichen Rahmen in Italien (Onlineshop) für deutlich weniger gefunden und dies Hr. kellner mitgeteilt.
Ich habe die Annahme des Rahmens verweigert und er ging zurück. Als Aufwandsentschädigung habe ich FREIWILLIG 35Euro überwiesen.
Jetzt nach 14 Tagen schreib der Händler (Onlinehändler Kellner) eine Rechnung über den Rahmen!?!?!?! und will dass ich Ihn nehme. Er hätte ihn für mich 14-tage Reserviert und beteht nun auf Abnahme. Ich bekomme einen Lachanfall.
Hab mit meinem Rechtsanwalt gesprochen, klare Sache. Nichtannahme ist identisch mit Zurücksenden, also Standardrückgaberecht innerhalb von 14-Tagen.
Wollte das nur mal loswerden.
Ich habe bei besgtem Händler einen Rahmen bestellt.
Der Rahmen hat sein Haus per UPS-Nachnahme verlassen.
Ich habe den gleichen Rahmen in Italien (Onlineshop) für deutlich weniger gefunden und dies Hr. kellner mitgeteilt.
Ich habe die Annahme des Rahmens verweigert und er ging zurück. Als Aufwandsentschädigung habe ich FREIWILLIG 35Euro überwiesen.
Jetzt nach 14 Tagen schreib der Händler (Onlinehändler Kellner) eine Rechnung über den Rahmen!?!?!?! und will dass ich Ihn nehme. Er hätte ihn für mich 14-tage Reserviert und beteht nun auf Abnahme. Ich bekomme einen Lachanfall.
Hab mit meinem Rechtsanwalt gesprochen, klare Sache. Nichtannahme ist identisch mit Zurücksenden, also Standardrückgaberecht innerhalb von 14-Tagen.
Wollte das nur mal loswerden.