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Radsport-Kellner,....

bart3

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3 April 2004
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Nur zur Info:

Ich habe bei besgtem Händler einen Rahmen bestellt.
Der Rahmen hat sein Haus per UPS-Nachnahme verlassen.
Ich habe den gleichen Rahmen in Italien (Onlineshop) für deutlich weniger gefunden und dies Hr. kellner mitgeteilt.
Ich habe die Annahme des Rahmens verweigert und er ging zurück. Als Aufwandsentschädigung habe ich FREIWILLIG 35Euro überwiesen.

Jetzt nach 14 Tagen schreib der Händler (Onlinehändler Kellner) eine Rechnung über den Rahmen!?!?!?! und will dass ich Ihn nehme. Er hätte ihn für mich 14-tage Reserviert und beteht nun auf Abnahme. Ich bekomme einen Lachanfall.

Hab mit meinem Rechtsanwalt gesprochen, klare Sache. Nichtannahme ist identisch mit Zurücksenden, also Standardrückgaberecht innerhalb von 14-Tagen.

Wollte das nur mal loswerden.
 
Abgesehen davon, daß du evntl. erst hättest vergleichen können BEVOR du bestellt hast, kannst du den Rahmen, wenn du ihn Online bestellt hast, m.E. im Rahmen deines 14tägigen Rückgaberechts zurückgeben.
 
Der Grund für die 35€ ist genau der dass ich vorher hätte verlgeichen können.
Ich habe das italienische Angebot halt erst danach entdeckt.
Herr Kellner war am Telefon sehr freundlich und ich wollte ihn einfach mit den 35€ für seinen Aufwand entschädigen.
Wenn er mir jetzt aber noch länger Blöd kommt Klage ich die 35€ wieder ein, über 40€ Warenwert muss er eigentlich die Kosten tragen.
 
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