Der Autofahrer ist definitiv auch Unfallverursacher - die Fahrt war ja noch nicht zu Ende, denn es stiegen noch immer Passagiere aus. Letztendlich ist die Autofahrin diejenige, die am meisten blechen wird, was die Schäden am Rad angeht. Was das Schmerzensgeld angeht - auch das wird meines Erachtens die Kfz-Versicherung zunächst regulieren, sich das Geld aber beim Beifahrer ( sofern volljährig/ verschuldensfähig ) wiederholen.
Bei Straftaten ( hier fahrlässige Körperverletzung ) MUSS die Polizei ermitteln. Das ist auf dem Unfallbericht aber nur ein Kreuz mehr/ an einer anderen Stelle.
Dafür gibt es ja den § 163 StPO Absatz 1, Satz 1 sagt Folgendes aus: Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
Ordnungswidrigkeiten wie das falsche Abstellen des Fahrzeugs fallen dann meistens unter den Tisch, ansosnsten würden Ermittlungen und spätere Verhandelungen Wochen dauern - das ist nicht im Sinne der Betroffenen.
Der Radfahrer sollte Strafantrag stellen und Schadensersatz im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens stellen.
Normalerweise muss man Schadensersatzansprüche, die aus einer Strafat resultieren gesondert geltend machen. Bei einem form- und fristgerechten Adhäsionsantrag kann das Gericht den Schadensersatz gleich im Rahmen dieses Urteils mit festlegen - er kann aber auch auf den Privatklageweg verweisen, wenn das Verfahren z .B. wegen geringer Schuld eingestellt wird. Deshalb - Anwalt - sonst wird das eng mit dem Schadensersatz... !
Das Parken ( sofern es überhalpt ein Parken und nicht nur ein Halten war ) auf dem Radweg wird sicherlich aktenkundig sein, jedoch nicht verfolgt werden.