Ich hätte gerne ne Quelle, ehrlich gesagt. Natürlich kann ich den Grundgedanken dahinter nachvollziehen. Ich frage mich aber: Wo ist denn die "Zumutbarkeitsgrenze"? 105DI2 vs
Sram Red? Schwarzes gegen Celeste Bianchi? Gelber statt roter Ferrari? Gibt´s für Versicherungsbeiträge dann auch eine Zumutbarkeitsgrenze - man kriegt also Geld raus, wenn man nicht den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Objektes bekommt, sondern nur eines irgendwie ähnlichen? Anders doch nur, wenn es das gleiche Objekt nicht mehr auf dem Markt gibt, oder? Gibt´s eigentlich dann auch die MwSt.-Erstattung nur, wenn man das neue Rad dann auch unter Zahlung der MwSt. neu vom Händler kauft, so ähnlich wie bei der Schadensreparatur am Auto?