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Rad gestohlen, wie mit der Versicherung umgehen?

Wie gesagt, ich hab’s bis zur letzten Woche nicht unter 9000€ gefunden.
Wenn die Versicherungssumme den Schaden abdeckt, du den Schaden tatsächlich über die Hausratversicherung regelst und der Neuwert namentlich im Versicherungstext benannt wird (was zumeist der Fall ist), gibt es keinen Grund auf rund 3000 Euro zu verzichten. Alles andere wäre dämlich.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt!
 
Wenn die Versicherungssumme den Schaden abdeckt, du den Schaden tatsächlich über die Hausratversicherung regelst und der Neuwert namentlich im Versicherungstext benannt wird (was zumeist der Fall ist), gibt es keinen Grund auf rund 3000 Euro zu verzichten. Alles andere wäre dämlich.
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Interessant!
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
Das Rad ist- wenn auch in anderer Farbe - aktuell für € 5.999,-- erhältlich.
Es gibt keinen Grund für die Versicherung € 3.000,-- mehr zu zahlen!
 Das wäre dämlich!
 
Interessant!
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
Neuwertersatz
Das Rad ist- wenn auch in anderer Farbe - aktuell für € 5.999,-- erhältlich.
aber nur temporär bei XXL. Wenn es ausverkauft ist, also z.B. in 2 Wochen, dann gibt es das Rad wieder überall nur für 9000 Euro. Wenn er also jetzt noch wartet...ja was passiert dann?
Das bekloppte ist: Vor dem XXL Angebot wollte man ihm nur 2600 geben. Wäre also das Angebot bei XXL 4000, 7000 oder 8000 gewesen, hätte man ihm eben das gegeben. Hauptsache billiger als 9000. D.h. die Versicherung richtet sich nur nach einem temporären Angebot über google, aber nicht nach dem UVP des Herstellers, also Neuwert, so wie es im Vertrag steht.
Es gibt keinen Grund für die Versicherung € 3.000,-- mehr zu zahlen!
laut Vertrag schon
 
Die UVP des Herstellers ist nicht gleichzusetzen mit dem Neuwert!
Mag nicht jedem gefallen, ist aber so.
Eine übliche Definition:
Neuwert ist der Wert/Betrag der zur Wiederbeschaffung des Gegenstands in gleicher Art und Güte aufgebracht werden muss.
Das ist in der Praxis in mehr als 90 % der Fälle weniger als die UVP.
 
2600 bezahlt, 5999 erstattet, ist eine gute Rendite.
Wie gesagt, mag erstmal Sinn machen, ist aber falsch.

Ich hatte ein sehr hochwertiges Rad in der Garage. Ich bin sehr gerne damit gefahren und war stolz, es besessen zu haben. Nun muss ich dafür „büßen“, dass es mir bei einem Einbruch geklaut wurde?

Gerade den Punkt von @Hans Werner finde ich spannend.

„…aber nur temporär bei XXL. Wenn es ausverkauft ist, also z.B. in 2 Wochen, dann gibt es das Rad wieder überall nur für 9000 Euro. Wenn er also jetzt noch wartet...ja was passiert dann?“
 
Wahrscheinlich will er 9000€ von der Versicherung um sich dann das Rad für 6000€ zu kaufen. Dann hat er ein gleichwertiges Rad mit abzüglich damaligen Kaufpreis von 2600€ noch 400€ Gewinn gemacht mit dem Diebstahl.
Jetzt kann jeder denken was er will. 😉
 
also man muß auch mal ehrlich zu sich selber sein
du hast jetzt 3 mal Glück , Rad für 2600€ bekommen, dann einen neuen Rahmen bekommen und
jetzt noch 3399€ mehr von der Versicherung bekommen als zu anfänglich bezahlt hast.

Was willst du noch mehr?
Sei froh das die Versicherung so kulant ist, ich glaube die könnte auch anders wenn sie wollte
 
Ich hätte gerne ne Quelle, ehrlich gesagt. Natürlich kann ich den Grundgedanken dahinter nachvollziehen. Ich frage mich aber: Wo ist denn die "Zumutbarkeitsgrenze"? 105DI2 vs Sram Red? Schwarzes gegen Celeste Bianchi? Gelber statt roter Ferrari? Gibt´s für Versicherungsbeiträge dann auch eine Zumutbarkeitsgrenze - man kriegt also Geld raus, wenn man nicht den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Objektes bekommt, sondern nur eines irgendwie ähnlichen? Anders doch nur, wenn es das gleiche Objekt nicht mehr auf dem Markt gibt, oder? Gibt´s eigentlich dann auch die MwSt.-Erstattung nur, wenn man das neue Rad dann auch unter Zahlung der MwSt. neu vom Händler kauft, so ähnlich wie bei der Schadensreparatur am Auto?
Es gibt keine verbindliche Festlegung oder Quelle für "zumutbar vs. nicht zumutbar".
Das entscheiden die schwarz gekleideten Herren vorne im Saal.
 
Exakt, die MwSt bekommt man nicht ausgezahlt. Bei den 6000€ bleiben also 4800€ übrig. Bei 9000€ dann 7200€. Wenn man gebraucht kauft. Wenn ich beim Händler kaufe, bekomme ich die MwSt anteilig erstattet.

Für den Rahmentausch habe ich 300€ bezahlt. Geschenkt war es also auch nicht.
 
Wahrscheinlich will er 9000€ von der Versicherung um sich dann das Rad für 6000€ zu kaufen. Dann hat er ein gleichwertiges Rad mit abzüglich damaligen Kaufpreis von 2600€ noch 400€ Gewinn gemacht mit dem Diebstahl.
Jetzt kann jeder denken was er will. 😉
Steile These. Das habe ich definitiv nicht vor.

Das wäre ein ziemlich asozialer Akt in einem sozialen System.

Ich will nur darüber diskutieren, was mir zusteht und was nicht.
 
Exakt, die MwSt bekommt man nicht ausgezahlt. Bei den 6000€ bleiben also 4800€ übrig. Bei 9000€ dann 7200€. Wenn man gebraucht kauft. Wenn ich beim Händler kaufe, bekomme ich die MwSt anteilig erstattet.

Für den Rahmentausch habe ich 300€ bezahlt. Geschenkt war es also auch nicht.
Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe:
Du kaufst das Rad für € 5.999 bei Fahrrad XXL und bekommst nur € 4.800 von der Versicherung?
Wer hat das gesagt?
 
Wenn das Rad bei FahrradXXL die Basis ist, die ich erstattet bekomme, dann wird mir erst nur der Betrag ohne die MwSt ausgezahlt.

Wenn ich das Fad dann tatsächlich kaufe, reiche ich die Rechnung ein und bekomme dann die MwSt wieder.

Ich bekomme also die 4800€ ausgezahlt, müsste das Rad kaufen und bekomme erst dann die Differenz (nach Vorlage der Rechnung) von 1200€ wieder. Wenn ich von den 4800€ ein gebrauchtes Rad kaufe, hab ich Pech gehabt, weil keine MwSt bezahlt.
 
Wenn das Rad bei FahrradXXL die Basis ist, die ich erstattet bekomme, dann wird mir erst nur der Betrag ohne die MwSt ausgezahlt.

Wenn ich das Fad dann tatsächlich kaufe, reiche ich die Rechnung ein und bekomme dann die MwSt wieder.

Ich bekomme also die 4800€ ausgezahlt, müsste das Rad kaufen und bekomme erst dann die Differenz (nach Vorlage der Rechnung) von 1200€ wieder. Wenn ich von den 4800€ ein gebrauchtes Rad kaufe, hab ich Pech gehabt, weil keine MwSt bezahlt.
Möglicherweise bin ich ja zu blöd, aber du bekommst die Mehrwertsteuer erstattet, wenn du sie bezahlt hast, richtig?
So weit so gut!
Wo ist jetzt das Pech, wenn du ein gebrauchtes Rad kaufst, keine Mehrwertsteuer bezahlst und demzufolge auch nicht erstattet bekommst?
 
Ich glaub, mein Punkt ist missverstanden worden:

Wenn ich ein gebrauchtes Rad kaufe – also z. B. auf Kleinanzeigen – dann ist der Preis, den ich zahle, natürlich inklusive der damals gezahlten MwSt. Der Erstkäufer hat sie mal abgeführt, das ist ja im Preis mit drin.
Aber ich selbst bekomme diese MwSt von der Versicherung nicht ersetzt, weil der Kauf ja nicht mehr über einen Händler läuft. Heißt: Ich zahle einen Brutto-Preis, bekomme aber nur den Netto-Wert ersetzt.
Damit wird der Gebrauchtmarkt faktisch unattraktiv oder gar unbrauchbar für die Wiederbeschaffung. Die Versicherung rechnet mit Netto – der Markt verlangt aber Brutto.

"Pech gehabt" ist dafür dann vielleicht nicht der passende Ausdruck.
 
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