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Rad gestohlen. Versicherungsfrage.

Harz Enduro

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Hi,

heute morgen wollte meine Freundin auf Arbeit fahren und musste feststellen, dass ihr Fahrrad gestohlen wurde.

Es ist in der Hausratversicherung mit drin. Nun stand es aber leider nicht im Keller sondern nur im Hausflur, war aber angeschlossen.

Jetzt fragen wir uns, ob sie vielleicht trotzdem das Geld von der Versicherung bekommt. Es war kein teures Rad aber wir sind wiederum nicht reich und das ist schon ärgerlich!!! :wut:

Wir wären fur Hilfe sehr dankbar.

Nico.
 
Das kommt auf die Art deiner Hausratversicherung an.
Mir ist das gleiche im letzten Jahr passiert...nur das mir ein Rad aus dem Keller gestohlen wurde.
Habe dann ein Tag später die Service-Hotline der Versicherung angerufen und sofort eine Absage bekommen ("Das Rad ist dort nicht versichert").

Habe aber nicht locker gelassen und habe bei der Generalvertretung ein Termin gemacht und bin persönlich hin.
Siehe da.....Rad war doch versichert und alles ging ohne Probleme über die Bühne.

MfG
Marcel
 
Ich habe nochmal im Versicherungsverstrag geschaut und da steht folgendes:
"Befinden sich die Fahrräder auf dem Wohn-,Wochenend- oder Gartengrundstück des Versicherungsnehmers, sind sie nachts in der Zeit von 22h bis 6h nur dann versichert, wenn sie in einem verschlossenen Gebäude oder verschlossenem Raum eines Gebäudes untergebracht sind."

Nun stellt sich für mich die Frage, ob der Hausflur zählt, will meinen ob es ein abgeschlossener Raum ist. Die Haustür ist ja immer zu. Angeschlossen war's auch. (Übrigens wohnen wir in einer Neubauwohnung.)

Nico.
 
Moin,

natürlich stand das Rad im Keller und war abgeschlossen und alle Schlösser wurden ganz dolle aufgebrochen. Mann o Mann, jetzt zick nicht rum.

Gruß k67
 
Wenn Du einen guten versicherungsvertreter hast, dann ruf Ihn an und frag Ihn was Du schreiben sollst. Wenn er wirklich gut ist, schreibt er´s für Dich!
Ein falscher Wortlaut in der Fomulierung kann nach hinten los gehen.

Ansonsten.... Kastel67 hat die richtige methode angegeben!



Gruß Eric
 
Hausflur,

hallo


wenn das Fahrrad zwischen 22 und 6 uhr im Hausflur gestohlen wird, greift definitiv die Einschränkung im Versicherungsschutz!!!!!!!!!!! :wut: :wut:

Wenn es jedoch zu anderen Zeiten gestohlen wird, reicht , wenn versichert, ein einfacher Diebstahl aus, egal, wo sich das Rad im Gebrauch befand. Es muss nur ordnungsgemäß gesichert sein.

Gehe zur Polizei, ist sowieso Pflicht- . Diese wird dir nach D E I N E N Angaben ein Protokoll machen. Du hast es also ...

die Polizei wird nach meinen Erfahrungen deswegen nie kommen, sondern du mußt sie besuchen.

K r, der sich damit auskennt
 
Wenn man nachts nochmal wegfahren muss, dann ist es nicht notwendig, das Rad im verschlossenen Raum aufzubewahren.
 
So jetzt mal ein paar Hinweise von Herrn Kaiser:

Eure Ausführungen sind dem Grunde nach richtig, beziehen sich aber alle
auf den Punkt oder die Klausel "Fahrraddiebstahl".

Wenn ein Rad aus einem abgeschlossen Raum durch Einbruch gestohlen wird,
wird das Rad wie ganz "normaler" Hausrat behandelt.

Es wäre also erst mal zu klären, ob ein Einbruch in ein Gebäude stattgefunden hat
(Einbruchspuren).
Falls ja, ist der Hausrat in Hausfluren mitversichert?
Falls ja, gibt es Ersatz.

Falls nicht, greifen die genannten Klauseln mit Unterbringung in einem
verschlossenen Raum zwischen 22 und 6 Uhr.
Bei manchen Versicherern übrigens nicht mehr vereinbart, sondern Versicherungsschutz rund um die Uhr.
Der Zeitraum wird durch die Frage, wann das Rad zum letzten Mal gesehen
wurde und wann der Diebstahl festegestellt wurde, festgelegt.
Vielleicht hat ja jemand aus dem Haus das Fahrrad noch morgens beim Brötchenholen
gesehen.
Als Betroffener würde mich persönlich das sehr interessieren.
Die Polizei wahrscheinlich auch.

Übrigens: Die Aussage, daß der Vertreter daß schon richtig formuliert,
sollte nicht die Revision hören. :eek:
 
Also, mir ist auch vor ewigen Zeiten mal mein Rad geklaut worden. Auf der Polizeiwache (war irgendwann spät nachts) sagte der Polizist dann:
"Also, ich glaube, dass ist doch vor 22.00 Uhr geklaut worden, oder...? ;) "

Ein netter Hinweis, wie ich finde... Prompt hat dann die Versicherung voll bezahlt.
 
Also wir sind heute noch bei der Polizei gewesen und da haben wir angegeben, dass es im Keller stand und auch angeschlossen war :D . Steht nun auch so im Polizeibericht und den werden wir ja dann bei der Versicherung mit vorlegen. ;)

Mal sehen was bei rauskommt.
 
Ich würde das ja auch noch aus dem Fenster brüllen und zusätzlich ein Transparent aufhängen.
 
na,da haben wir ja alles beisammen,was das strafrecht so hergibt.vortäuschen einer straftat,versicherungsbetrug,anstiftung zu einer straftat (versicherungsbetrug)-und sicherlich noch einiges mehr-bin leider kein jurist.aber spass beiseite-es ist in der tat so,dass man leider erst in die versicherungsbedingungen sehen muss,BEVOR man eine schadensmeldung absetzt,bzw. anzeige erstattet.bin sicherlich kein freund der deutschen versicherungswirtschaft und auch kein moralinsaurer korinthenausscheider-aber für das-hoffentlich niemals-nächste mal-ein wenig mehr vorsicht bei der "auftragsabwicklung" kann nicht schaden.
 
niconj schrieb:
Also wir sind heute noch bei der Polizei gewesen und da haben wir angegeben, dass es im Keller stand und auch angeschlossen war :D . Steht nun auch so im Polizeibericht und den werden wir ja dann bei der Versicherung mit vorlegen. ;)

Mal sehen was bei rauskommt.

Hoffentlich kommt es nicht raus :D

@pfandflasche
Die Vortäuschung einer Straftat müssten wir dann aber erst einmal prüfen :cool: :confused: :D :D :D
 
@ volkeree-meines erachtens liegt das vortäuschen einer straftat vor,da ein kellereinbruch bei der polizei angegeben wurde-der nicht stattfand-also vorgetäuscht wurde,um die leistung aus dem versicherungsvertrag beanspruchen zu können.aber genug davon-bin weder strafrechtler,polizist oder mitarbeiter einer versicherung-und wir wollen den armen burschen,der den thread geöffnet hat, nicht zu sehr ängstigen-ich schliesse mich einem vorredner an-hoffentlich geht alles glatt!!!!!
 
Ja es geht glatt, denn wir haben Hinweise zum Täter bekommen und nun auch bald das Rad zurück. Demzufolge brauchen wir hier keine Straftat begehen.
 
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