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Probleme mit Polizei

AW: Probleme mit Polizei

Wäre vielleicht eine Massnahme um in die Bild zu kommen!

Rennradfahrer machte Platz!
Liess einen Trecker vorbei!

Hmm, also letzten Sonntag hat der Trecker mir zwar keinen Platz gemacht, hab ihn trotzdem überholt. Die hinter mir fahrenden Auto's waren wohl sehr gespannt der Dinge die jetzt kommen sollen.
Ein kurzer kräftiger Antritt und schwupps war es erledigt.
Trotz vorhandenem Radweg ( links ) waren aussnahmslos alle Autofahrer sehr freundlich mit mir auf der B431, selbst in Tempo 80 Zonen. Hab dafür auch fast die Randmarkierung genutzt.
Also es geht auch durchas miteinander. Natürlich gibt immer wieder Spezies, auf beiden Seiten.
 
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Wenn, so wie gestern, ein LKW lange hinter mir bleiben muss und wegen Gegenverkehr nicht überholen kann, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit das ich bei erster Gelegenheit Platz mache. Da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone.
 
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Wenn, so wie gestern, ein LKW lange hinter mir bleiben muss und wegen Gegenverkehr nicht überholen kann, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit das ich bei erster Gelegenheit Platz mache. Da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone.

so sehe ich das auch!!!!!!!
 
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...Daher bin ich auch der Meinung, dass man auch unterhalb von 16 Radlern nebeneinander fahren darf (läßt ja die STVO zu, wenn niemand behindert wird), also z.B. bei keiner durchzogenen Linie (führe ein Traktor hier, könnte man ja auch nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist).

Das ist falsch, durch das Rechtsfahrgebot wird eindeutig ein Hintereinanderfahren erzwungen. §2 wird aber immer gerne misachtet, so auch durch notorische Mittelspurbenutzer bei dreispuriger Verkehrsführung
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

§ 27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html

d.h. nur bei einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.
 
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Das ist falsch, durch das Rechtsfahrgebot wird eindeutig ein Hintereinanderfahren erzwungen. §2 wird aber immer gerne misachtet, so auch durch notorische Mittelspurbenutzer bei dreispuriger Verkehrsführung
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html

d.h. nur bei einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

§2 geht noch weiter:

§ 2. Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
 
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§2 geht noch weiter:

§ 2. Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html

d.h. nur bei einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Ihr merkt aber nicht, dass da nicht das gleiche steht ;)

Geschlossener Verband ungleich nebeneinander fahren!
 
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d.h. nur bei einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Nein. Das bedeutet, dass durch den Status als geschlossener Verband auch dann nebeneinander gefahren werden darf, wenn dadurch theoretisch anderer Verkehrsteilnehmer behindert werden könnten. Der Umkehrschluss, dass 15 Radler immer hintereinander fahren müssen, ist nicht statthaft.


§2 geht noch weiter:

§ 2. Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Jetzt kommt wieder das Rechenbeispiel mit dem Sicherheitsabstand.
Kann ich einen Radler trotz Gegenverkehrs korrekt überholen? Und wenn ich hintereinanderfahrende Radler nicht überholen kann, warum sind dann nebeneinander fahrende Radler eine Behinderung für den nachfolgenden Verkehr?
 
Nicht ganz ernst nehmen...

Und wenn ich hintereinanderfahrende Radler nicht überholen kann, warum sind dann nebeneinander fahrende Radler eine Behinderung für den nachfolgenden Verkehr?

Na ja, wenn die beiden Radfahrer mit korrektem Abstand (zueinander) fahren, dann könnte die Straße schon etwas ausgehen.

80 cm von Rand, 60 cm Radfahrer, 150 cm Abstand, 60 cm Radfahrer, 200 cm Abstand gleich 550 cm. Bei 375 cm durchschnittlicher Spurbreite einer Straße darf das Auto nur 1,25 m breit sein. :D
 
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Ihr merkt aber nicht, dass da nicht das gleiche steht ;)

Geschlossener Verband ungleich nebeneinander fahren!

was bei geschlossenen Verbänden gerne übersehen wird, ist dass die Teilnehmer am Verband auch andere Sonderrechte und Pflichten haben.

Man ist auch nur dann ein geschlossener Verband wenn man als solcher zu erkennen ist. Also die 16 Radler nicht über mehrere Kilometer verteilen :-)

Alle Einzelfahrer gelten dann als eine Einheit und man kann z.B. trotzdem weiter die Kreuzung überqueren auch wenn in der Zwischenzeit rot geworden ist und nur die ersten Fahrer grün hatten.

Riesen Verbände müssen Lücken lassen.
 
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was bei geschlossenen Verbänden gerne übersehen wird, ist dass die Teilnehmer am Verband auch andere Sonderrechte und Pflichten haben.

Man ist auch nur dann ein geschlossener Verband wenn man als solcher zu erkennen ist. Also die 16 Radler nicht über mehrere Kilometer verteilen :-)

Alle Einzelfahrer gelten dann als eine Einheit und man kann z.B. trotzdem weiter die Kreuzung überqueren auch wenn in der Zwischenzeit rot geworden ist und nur die ersten Fahrer grün hatten.

Riesen Verbände müssen Lücken lassen.

§27 wäre das, "Verbände". Aber ob das die anderen Verkehrsteilnehmer begreifen? Ich glaube das wissen nur wir.
 
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