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lula
Jupp schrieb:Hi
ich wollte nur mal drauf aufmerksam machen, aber wenn es zu Tätlichkeiten im Straßenverkehr kommt, ist oft der Führerschein flöten. Ob einem der auch abgenommen wird, wenn man mit dem Rad unterwegs ist, weiß ich nicht. Aber das Risiko besteht wegen erwiesener nicht-Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Wasser ins Gesicht ist da sicher hart am Rande, Beulen ins Autodach hauen mit Sicherheit drüber.
Dann fällt ein Abdrängen eines RRadlers in Parklücken ja wohl auch unter Nötigung. Ist mir zum Glück nur zweimal passiert bis jetzt. Man sollte sich echt mal irgendwie die Autonr. notieren oder so. Aber das bringt ja alles sowieso nichts. Selbst wenn man plattgefahren wurde und im Grab liegt bekommen die Autofahrer trotzdem keine Strafe.... so ist das halt in Deutschland. Man möchte meinen die Idioten die am Steuer sitzen, arbeiten auch in der Justiz...
Wenn man sämtlichen Verkehrsrowdies (mopped, kfz, auch biker und fußgängern) irgendwie die Führerscheine entziehen könnte wäre klasse, dann könnte man endlich wieder in Ruhe am Verkehr teilnehmen. Hehe.