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Problem mit Stevens Aspin

RedRabe

Sauerländer Bergziege
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Servus,
Habe seit Letzter Woche Mittwoch das Stevens Aspin 3*10 2012.Siehe ( http://www.stevensbikes.de/2012/index.php?bik_id=138&cou=DE&lang=de_DE ).Folgende Probleme habe ich.Erstens,bin mit dem Rad erst 200km Gefahren,und schon musste ich feststellen,dass ich eine Acht im Hinterrad habe,keine schlaglöcher mitgenommen nichts!.Habe auch noch Mavic Aksium Laufräder,mit 2000km runter,und keine einzige Acht!.Das Zweite ist,vorne von der Kurbel,oder Tretlager,kommen knack sowie quietsch geräusche,ich meine das kann ja nicht sein bei einem nagelneuen Rad!!!.Das dritte,und somit größte Problem ist,dass der Lack sich auflöst am Rahmen,oben wo die Zügel in den Rahmen verlegt werden,habe es heute beim waschen bemerkt.Bin damit nirgends drangekommen,und habe das Rad nur mit Normalen Wasser gewaschen.Meine frage ist,was kann ich hier machen?.Da ich damit nicht zufrieden bin,und der kauf erst 7 Tage her ist,kann ich vom Kauf noch zurück treten?.Mein hat ja das 14tage rückgaberecht,würde das hierbei greifen?.Hoffe auf gute Antworten.
 
Will ich ja morgen,trotzdem wollte ich mal nachfragen,würde sicherlich keine auf sich sitzen lassen!
 
M.E. ist es nur normal, dass sich bei Laufrädern erst noch alles setzen muss. Das ist eigentlich bei allen Schraubverbindungen der Fall. Ich erinnere mich bei meinen letzten Radkäufen, dass diese Mängel während der ersten Durchsicht nach den ersten paar hundert Kilometern abgestellt wurden.
Lackablösungen kann man lackieren, die Speichen der Laufräder nachziehen und ggf. das Tretlager ersetzen. BTW an meinem Trekkingrad habe ich gerade die Knackgeräusche am Tretlager durch den Wechsel der Pedale abgestellt.

Von einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer mal abgesehen, gelten für Fahrräder dieselben gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen wie für alle anderen Produkte, die man in der EU erwirbt.
Das sind die ersten 6 Monate Garantie, in denen der Verkäufer Mängel abstellen muss. In diesem Zeitraum hat er die Nachweispflicht, dass der Schaden durch Dich verursacht wurde, um der Gewährleistungspflicht nicht nachzukommen. Er muss Dir also anhand eindeutiger Spuren nachweisen können, dass Du die Felgen, Tretlager und den Lack beschädigt hast. Das dürfte ihm aber schwer fallen.
Ab dem 6. Monat musst Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das ist u.U. nicht ganz leicht.

Eine Rückabwicklung des Kaufs kann nur im Einzelfall bewertet werden. Man muss dem Verkäufer zubilligen, dass er die Chance hatte, den Mangel abzustellen. Ggf. muss man ihm mehrere Versuche zugestehen dieselbe Sache zu reparieren; IMHO drei.
 
Ja ärgern wuerde ich mich auch , sei froh das Du nicht beim Online Versand alla Canyon - Rose ect bestellt hast , da ging dann die hin und her schickerrei los .
 
Ein grund,wieso ich die Räder wenn dann nur hier im Umliegenden Kreis kaufe,so hat man mit dem hin und her geschicke kein Ärger.Viel mehr ärgert mich,dass ich jetzt wieder dahin eiern kann,ich hoffe das ist alles kostenlos,denn bei einem neuen Rad solche Mängel,sind ja schon echt heftig,ich mein das mit dem Laufrad,kann man noch verstehen,das kann man eben wieder nachziehen,aber das geknacke und das mit dem Lack...naja ich hoffe das wird nicht Eingeschickt zu Stevens,dann fängt das Warten genauso an
 
Das hat gefälligst kostenlos zu sein. Ist wie schon gesagt ein Garantiefall von daher gibts da einfach keine zusätzlichen Kosten. Basta!
 
Bin auch der Meinung, dass der Händler da eindeutig nachbessern muss und das kostenlos. Er wird bestimmt versuchen, die Acht im Laufrad auf dich zu schieben, aber wie hier schon gesagt, muss er das erstmal nachweisen.
Das Knacken im Tretlagerbereich könnte auch von den Pedalen/Cleats kommen. Da würde ich vorher nochmal die Cleats und deren Schrauben kontrollieren.
 
Keine Bange, also ich habe mit Stevens sehr gute Erfahrungen in Sachen Reklamation gemacht. Austausch eines Carbonrahmens (kleiner Riss im Lack!) kurz nach Ablauf der Garantie, anstandslos und wahnsinnig schnell (keine Woche, trotz Hochsaison, inkl. Paketlaufzeit, eingeschickt über Händler). Obwohl ich nur den Rahmen gekauft hatte, wurde alles komplett ummontiert, kostenlos .

Von daher mache ich mir um die Anerkennung Deiner Sachen nicht wirklich sorgen. Wenn der Händler zicken sollte, auch nicht den direkten Kontakt zu Stevens scheuen.

Gruß,

Markus
 
Vom Kauf zurücktreten kannst Du nicht. Wenn Händler vor Ort, eh nicht, wenn Versand könnte und würde der Händler Nutzungsabschläge geltend machen.
Das sind typische Gewährleistungsfragen, bei denen der Verkäufer die Wahl zwischen Wandlung und Nachbesserung hat. Nach mehrmalig erfolgloser Nachbesserung kannst Du auf Wandlung (Komplettersatz oder Rückabwicklung) bestehen.
Der direkte Kontakt zum Hersteller bringt formal gar nichts, mit dem hast Du ja keinen Vertrag. Ob ein angemoserter Hersteller seinen Händler in den Ar....tritt? Keine Ahnung.

Und es gibt immer noch keine zwingende Garantie nach EU Recht. Die wird einzeln und vertragsfrei vereinbart.
Gewährleistung ist einfach die Verjährung von Mängeln, die beim Kauf bereits vorhanden bzw. angelegt waren, jedoch vom Käufer nicht erkannt wurden/werden konnten.
 
Naja,das mit dem Rückgaberecht,ist mir auch wurtscht,das Rad fährt sich super,also sehe ich kein Grund es zu Reklamieren,in form von,dass ich mein Geld wieder haben will oder so,war nur mal so eine frage,rein aus interesse.Habs grad zum Händler gebracht,die Acht wird rausgemacht,und wegen dem Lack,wird nen Foto gemacht,und bei Stevens angefragt,wenn ich näheres weiß,schreibe ich es hier :)
 
Und was ist mit dem Knacken bzw. Quietschen aus dem Bereich des Tretlagers?

Wie gesagt,wird natürlich auch bei geschaut,der Mechaniker meinte,das vllt was lose wäre,und er würde nochmal alles anziehen,ich hoffe dann ist es auch weg,denn der Hin und Rückweg ist auch 50km zum Händler!
 
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