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Privatverkauf Problem.

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 73574
  • Erstellt am
Wieso sollte man als Verkäufer das Geld zurück überweisen? DHL ist ist hier verantwortlich und als Verkäufer kann man nicht mehr machen, als einen Nachforschungsantrag stellen.
 
Verantwortlich ist der Verkäufer beim C2C, er kann sein Risiko eines Warenverlusts auf dem Versandweg über den versicherten Versand abdecken, mehr aber auch nicht. Alles Weitere zur Fristsetzung durch den Käufer wurde ja schon geschrieben...
 
Beim Versendungskauf zwischen zwei Privatpersonen geht das Versendungsrisiko, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister, an den Käufer der Ware über. Siehe auch §447 BGB.

Beim Verkauf durch einen gewerblichen Anbieter sieht das ganze anders aus.
 
Lordad,
übernimm doch einfach die Verantwortung für deinen Fehler und überweis dem Käufer sein Geld zurück.
Man muss nicht immer labbern und versuchen sich herauszuwinden.

Meine Meinung.

Danke für deine Meinung...
Ich habe versucht mir hier ernsthaft ein Bild von der Situation zu machen , einfach weil mir bewusst ist dass jeder beteiligte (Also ich und Käufer) erstmal befangen ist.
Ich finde die Situation gar nicht so einfach und wollte mir daher verschiedene Meinungen anhören.

Fehler haben hier gleich ne ganze Menge Leute gemacht.
Ich , der Käufer , die Dhl
Und es gibt auch einen Vertrag

Aber schön wenn es in deinem Kopf so einfach abläuft.
Stammtisch freut sich sicher wenn du wieder da bist nach Corona...

Ich denke ich hab genug Meinungen gehört hier und es waren auch gute Beiträge dabei.
ich habe mich mit dem Käufer nun drauf geeinigt nochmal inklusive Montag abzuwarten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde erstmal klären, wo das Rad wann ist und sein wird. Bzw. warten bis es definitiv zurück kommt oder doch ausgeliefert wird. Ich stelle mir gerade vor, dass der VK den Betrag zurück überweist und das Rad ein Tag später beim Käufer landet. ?
 
Eigentlich ist ist es relativ einfach. Bei C2C ist der Erfüllungsort beim Verkäufer. Wenn der Käufer das Teil versendet haben möchte, weil er es nicht abholen kann oder will, dann ist das sein Risiko. Steht ja auch in der genannten Vorschrift. Aber ab dem Zeitpunkt, wo du das Paket bei DHL abgibst, hast du erstmal nix mehr mit der Sache zu tun. Und der Nachweis, dass du es abgegeben hast, gelingt dir ja durch die Sendungsnummer.

Wenn du die Kohle erstatten willst, wäre das reine Kulanz deinerseits. Nach meinem Dafürhalten kann man eigentlich von dir nicht mehr verlangen, als was du nach deiner Schilderung getan hast. Ich würde das jetzt abwarten bzw. aussitzen.

Es ist aber klar, dass nur du als Versender gegebenenfalls Nachforschungsaufträge stellen kannst. Hier hast du eine Mitwirkungspflicht. Alles andere kannst du entspannt angehen. Kann natürlich sein, dass der Käufer (grundlos) mit ner schlechten Bewertung droht, wenn du den Kauf mit ihm nicht rückabwickelst. Das musst du dann selbst wissen, ob du das aushalten kannst und willst. Aber rechtlich bist du eigentlich save...
 
Hallo,
Die rechtliche Lage wurde hier ja schon diskutiert.
Falls du nun das Geld dem Käufer zurück überweist und das Rad dann aber nach 16 Tagen, nur Beispiel, ankommt, hast du auch ein Problem. Dann hast du weder Kohle noch Rad.
Denke es liegt aktuell an corona. Hatte im Januar schon ein Paket dass ohne corona aus unerklärlichen Gründen durch die BRD geschickt wurde und erst nach knappen 2 Wochen bei mir war. Denke das Paket kommt schon noch an.
 
:) mal angenommen der TO (langjähriges Mitglied im RN- Forum) schreibt aus der Sicht des Käufers.

"Ich habe vor 11 Tagen bezahlt, "ich" hör mir seit 11 Tagen an das es an der Paketgröße liegt, "ich" werde hingehalten vom Verkäufer...


Dann würden die Antworten genau 180° andersrum lauten ;-)

(jaja, erst kurz dabei, erst 4 Beiträge .. ich hab aber auch ein Leben parallel zum RN Forum)
 
Nö. Zumal man sich auch als Käufer der rechtlichen Lage bewusst sein sollte; insbesondere, wenn man dann offenbar noch einen „irregulären“ Versandkarton abnickt und damit das Risiko noch steigert ...

Wie schon geschrieben, sehe ich hier aber auch DHL in der Pflicht. Sich auf mangelnde Kontrolle von Sub-Dienstleistern am Aufgabepunkt zurückzuziehen, wird nicht ziehen.
 
Guten Morgen, rechtlich ist klar, erst mal das "Problem" des Käufers.

ICH wäre auch nicht begeistert wenn das Paket seit 11 Tagen unterwegs ist, nun ist es aber halt auch ein Risiko das Geld an Ihn zu überweisen, ohne Wissen des Verbleibes des Rades.

Nun stellt euch mal vor, der TE überweist das Geld zurück - das Geld ist dort und 1 Tag drauf kommt das Paket an.

Dann hat der Verkäufer kein Geld und kein Rad mehr...dann geht die Rennerei von anderer Seite los.

So lange er also 0 Ahnung hat was DHL mit dem Rad gemacht hat - würde ich nix machen, da muss der Käufer durch.

Wäre ich der VK würde ich genauso genervt sein als wäre ich der Käufer, für beide Seiten totaler Mist.

Just my 0.02 Cents.
 
:) mal angenommen der TO (langjähriges Mitglied im RN- Forum) schreibt aus der Sicht des Käufers.

"Ich habe vor 11 Tagen bezahlt, "ich" hör mir seit 11 Tagen an das es an der Paketgröße liegt, "ich" werde hingehalten vom Verkäufer...


Dann würden die Antworten genau 180° andersrum lauten ;-)

(jaja, erst kurz dabei, erst 4 Beiträge .. ich hab aber auch ein Leben parallel zum RN Forum)

Er hat Sendungsnummer und kann bei der DHL selber nachschauen ....
Dein Einwand ist also quatsch ... er sieht genau das gleiche wie ich.. seit dem 30.4 gab es kein Statusupdate
 
wollen wir annehmen, dass DHL einigermaßen zuverlässig ist und Pakete dieser Größe in Deutschland nicht einfach verschwinden. Es ist ein organisatorisches Problem und nicht ein rechtliches. Wenn das tatsächlich nur 3 km entfernt irgendwo rumliegt und wegen Übergröße nicht abgefertigt werden kann, muss der Käufer halt in Gottes Namen da hinfahren und es holen. Mir ist nur schleierhaft, wie DHL das Paket schon entgegen nehmen konnte. Eigentlich müssten Sie dann dran gebunden sein (an die Entscheidung des Subunternehmers) und können nicht mittendrin im Zustellprozess ihre Meinung ändern...
 
Ich versteh' die Ungeduld des Käufers nicht. Die 11 Tage beziehen sich ja auf den kompletten Kaufzeitraum, das an sich ist nicht viel.
In der Zeit hat lordad das Paket einmal versendet, das kam zurück und dann in 2 Pakete erneut versendet. Jetzt hängt es eben irgendwo 7(+) Tage fest. Man merkt was für eine kurze Erwartungshaltung die Leute mittlerweile beim Postversand haben - wenn irgendwas bestelltes und versendetes durch ganz D nicht innerhalb 3 Tagen da ist, wird Druck gemacht...was 'ne Welt...

Der Typ soll sich halt gedulden und dann nochmal extra gedulden, aufgrund der derzeitigen Situation. Wenn der Käufer es zügig haben wollte, hätte er es sich halt abholen müssen. m2c
 
In der Zeit hat lordad das Paket einmal versendet, das kam zurück und dann in 2 Pakete erneut versendet. Jetzt hängt es eben irgendwo 7(+) Tage fest. Man merkt was für eine kurze Erwartungshaltung die Leute mittlerweile beim Postversand haben - wenn irgendwas bestelltes und versendetes durch ganz D nicht innerhalb 3 Tagen da ist, wird Druck gemacht...was 'ne Welt...
Eingangspost gelesen?
 
Wenn das tatsächlich nur 3 km entfernt irgendwo rumliegt ...

Liegt ja bestimmt nicht in einer Postfiliale, sondern in einem Verteilzentrum. Da fährt man ja nicht mal eben hin und holt was ab. Und: man weiß ja gerade nicht mal, wo es genau ist, wenn ich das hier richtig verstanden habe.
 
Eingangspost gelesen?

Schon...aber ich hab da wohl das mit dem zweiten Paket eilig mißverstanden :rolleyes:

Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, dass das erste große Paket bereits zurückgekehrt sei und der zweite Versand beim DHL stecken geblieben ist. Das hab ich falsch verstanden.

Ändert in meinen Augen aber grob nichts an meiner Meinung. Zumal es ja schon viele gesagt haben, dass dem Verkäufer hier nicht die Verantwortung übersteht. Insbesondere aufgrund der derzeitigen Situation sollte der Käufer sich gedulden können / müssen.
 
Beim Versendungskauf zwischen zwei Privatpersonen geht das Versendungsrisiko, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister, an den Käufer der Ware über. Siehe auch §447 BGB.
Ist das so? Ich gebe zu, nicht mein Spezialgebiet, aber müsste dafür nicht eine Schickschuld explizit vereinbart werden? Macht es einen Unterschied, ob der Verkäufer Abholung angeboten hat? §447 BGB spricht ja davon daß
auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
geliefert wird. Es würde hier also einen Unterschied machen (vorsicht, Theorie, nicht durch entsprechende Urteile abgesichert) ob ich als Verkäufer:
-Abholung anbiete, jedoch zusätzlich, daß auf Verlangen des Käufers versand werden kann, womit der Erbringungsort bei mir wäre
-Ausdrücklich eine Bringschuld eingehe. Ein ausdrücklich so und ohne Expertiese im Internet gefundener Kommentar behauptet: So ist die Übernahme der Versandkosten alleine noch kein Indiz für eine Bringschuld, auch Klauseln wie „frei Haus x“ oder „bahnfrei“.

Konkret: sollte ich als Verkäufer in Zukunft darauf achten, das gleich im Angebot mit Verweis auf $447 BGB klarzuziehen?
 
Ich gehe hier in dem Fall davon aus, dass sich Käufer und Verkäufer explizit auf einen Versand geeinigt haben.

-Abholung anbiete, jedoch zusätzlich, daß auf Verlangen des Käufers versand werden kann, womit der Erbringungsort bei mir wäre
Ob du in deinem Verkaufsangebot neben dem Versand der Ware auch eine Abholung ebendieser anbietest ist egal. Hol-, Bring- oder Schickschuld ergeben sich erst nachdem du dich mit dem Käufer geeinigt hast, ob er bereit ist die fraglichen km zu dir zu fahren und das Verkaufsobjekt abzuholen, oder du einen Versanddienstleister mit der Überbrinung der Ware beauftragst. Somit entscheidet sich die "Art" der Schuld erst durch die Einigung mit dem Käufer. Gleiches gilt dementsprechend auch für den Erfüllungsort, der sich je nach Schuld anpasst.
-Ausdrücklich eine Bringschuld eingehe. Ein ausdrücklich so und ohne Expertiese im Internet gefundener Kommentar behauptet: So ist die Übernahme der Versandkosten alleine noch kein Indiz für eine Bringschuld, auch Klauseln wie „frei Haus x“ oder „bahnfrei“.
Wie auch schon Frau Keller-Stoltenhoff darlegt müssen für eine Bringschuld schon eindeutige Nachweise darliegen. Heißt: Du hast dem Käufer deines Verkaufsobjekts angeboten, dass du (oder eine von dir beauftragte Privatperson, weil sie vielleicht in Kürze in das Gebiet des Käufers fährt) die Ware zu ihm bringst. "Lieferung frei Haus" legt nicht eindeutig eine Lieferung durch dich persönlich oder einen Erfüllungsgehilfen dar. Diese Klausel kann auch eine Übernahme der Versandkosten implizieren, wodurch keine eindeutige Zuordnung zur Bringschuld gegeben ist.
Konkret: sollte ich als Verkäufer in Zukunft darauf achten, das gleich im Angebot mit Verweis auf $447 BGB klarzuziehen?
Sehe ich nicht als nötig an.
 
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