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Privatverkauf / Falschlieferung

Ich habe vor ein paar Wochen Chorus Ergos als 9fach verkauft, der Käufer hat mir eine Mail geschrieben, ob es evtl. vielleicht nicht doch 8fach sind. Ich habe mich entschuldigt und ihm angeboten die Ergos zurückzunehmen. Das Porto habe ich selbstverständlich auch ersetzt. Alles am Tag als sie wieder bei mir ankamen. Der Käufer hat sich daraufhin bedankt und ich kann wieder ruhig schlafen. Dabei habe ich natürlich Verlust gemacht, aber man kann ja auch zu seinen Fehlern stehen und daraus lernen.
:daumen: So verhalten sich nach meinen Erfahrungen 95% der Verkäufer, mit denen ich in diversen Anzeigenportalen zu tun hatte. Die restlichen 5% machen allerdings soviel Ärger, dass ich immer wieder überlege, ob ich mich nicht wie früher zweimal im Jahr auf den Flohmarkt stellen soll. Da sieht man meistens sofort, wes Geistes Kind das Gegenüber ist.
 
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Re: Privatverkauf / Falschlieferung
Du vielleicht, ich nicht. Und auch sonst keiner, denn, siehe unten..



..na ja, eher „mit Anwalt“.. und den hätte die Gegenseite definitiv und zweifelsfrei so oder so zahlen müssen, da die Grund-Schuldfrage ja klar war. Und die haftende Gegenseite ist verpflichtet, Deinen Anwalt zu zahlen. Und ob der Anwalt dann noch ne Zusatzprüfung, nen Leihwagen, Verdienstausfall oder nur ein neues Hinterrad dabei rausschlägt, hat absolut nix mit dem Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung zu tun.
Problematisch ist, an Leute zu geraten, bei denen absolut nichts zu holen ist. Ist mir schon mal passiert. Ich hatte zwar den vollstreckbaren Titel, aber jede Vollstreckung hat nur wieder Geld gekostet, ohne ein Ergebnis zu bringen. Außer Spesen nichts gewesen....
 
Problematisch ist, an Leute zu geraten, bei denen absolut nichts zu holen ist. Ist mir schon mal passiert. Ich hatte zwar den vollstreckbaren Titel, aber jede Vollstreckung hat nur wieder Geld gekostet, ohne ein Ergebnis zu bringen. Außer Spesen nichts gewesen....

Sicher, aber bei dem Beispiel ging‘s ja um ne Versicherung, und davon sind die meisten noch nicht pleite.

Und eine RS-Versicherung nur deswegen zu haben, damit man nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibt, wenn die andere Seite pleite ist, halte ich nicht für sinnvoll. Eine RS-Versicherung, die ohne SB einige Gebiete abdeckt, kostet m.E. mindest 20-30 Euro im Monat, da lässt sich über die Zeit selbst mancher Anwaltsbrief von schreiben, von dem selbst eingeleiteten Mahnverfahren, wie von mir beschrieben, ganz zu schweigen.

Aber genug dazu, der typische Deutsche wird sich mit einer Rechtschutz sicherer fühlen, also soll er’s machen, sei es auch noch so du.. sorry.. unvernünftig.

Grüße

Markus
 
Eine RS-Versicherung, die ohne SB einige Gebiete abdeckt, kostet m.E. mindest 20-30 Euro im Monat, da
ökonmsich macht es dann aber keine Sinn eine solche Versicherung zu haben. Da kann man mal das Gedankenexperiment machen denn gedachten Versicherungsbeitrag zu sparen um drauf zurückgreifen zu können wenn der Konfliktfall tatsächlich eintritt.
Der Unterschied ist natürlich, das im Falle der Versicherung mein Geld schon weg ist. Da ich jetzt kein Risko mehr tragen muss, ist es natürlich rational alles mögliche in Bewegug zu setzen.
Wenn ich das Geld noch auf dem Konto habe, überlege ich mir genau ob ich die Ressourcen einsetze.
Im Fall den TE geht es um einem Streit weit unter 100 Euro (120-20 - wert der erhaltenen Laufräder). Da wäre ein Beispiel wo eine Versicherung zu völlig unsinnigen gesellschaftlichen Kosten führen könnte. Aber das nur so am Rande
 
...
Wie ich schon schrieb, Käuferschutz/Anfrage über ebay.. und, nein, das geht nicht nur, wenn man mit paypal bezahlt hat.

Sollte das nicht fruchten, kann man immer noch für sagenhafte 32 Euro Gebühr einfach selbst ein Mahnverfahren einleiten, dafür braucht’s keinen Advokaten:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link881801A.html

Grüße

Markus

Mahnbescheid ist eine ganz schlechte Idee, weil der Verkäufer ja geliefert hat und nur der Zustand der Ware
streitgegenständlich ist. Ein Mahnbescheid ist aber nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des
Antragstellers voraussetzt. Zu Deutsch: @MukMuk müßte also zunächst die Ware herausgeben, bevor er sein Geld
verlangen kann. Anderenfalls hätte er ja Ware und Geld !
Außerdem: Ein Mahnbescheid ist nur sinnvoll, wenn der Antragsgegner säumig ist !
Wird der Anspruch bestritten, sollte man besser gleich klagen.
Aber wie @Teutone schon schrieb: Es kann auch "fruchtlos" ausgehen, und man hat dem schlechten Geld
noch gutes hinterhergeworfen... .
 
Man muss es natürlich vorher als Forderung ausformulieren, ihm gern nochmals förmlich mitteilen, gern auch die Felgen zurücksenden, muss aber m.E. nicht, der Mahnbescheid findet trotzdem seinen Weg.

Ich halte es aber immer noch für das Verhältnismäßigste, auf den Laien wirkt ein Mahnbescheid trotzdem einschüchternd, und der tatsächliche Anspruch wird vom Gericht vor Versendung ja nicht geprüft.

Um eine Klage zu formulieren (kann natürlich auch jeder selbst machen), braucht es schon etwas mehr Fingerspitzengefühl, oder gar einen Anwalt, womit wir wieder beim Thema Verhältnismäßigkeit wären.

Und dieses bitte ich bei allen künftigen Vorschlägen immer im Auge zu behalten.

Gruß

Markus
 
Man muss es natürlich vorher als Forderung ausformulieren, ihm gern nochmals förmlich mitteilen, gern auch die Felgen zurücksenden, muss aber m.E. nicht, der Mahnbescheid findet trotzdem seinen Weg.

Ich halte es aber immer noch für das Verhältnismäßigste, auf den Laien wirkt ein Mahnbescheid trotzdem einschüchternd, und der tatsächliche Anspruch wird vom Gericht vor Versendung ja nicht geprüft. ...

Das ist nur bedingt richtig. Natürlich wird im Mahnverfahren das Bestehen des Anspruchs vom Gericht nicht geprüft.
Allerdings ist beim Ausfüllen des Mahnbescheids anzukreuzen, daß der geltend gemachte Anspruch
entweder
von einer Gegenleistung abhängig ist (diese aber bereits erbracht wurde)
oder
von einer Gegenleistung nicht abhängig ist.

Wer hier falsche oder unvollständige Angaben macht, bekommt Ärger, was sich später auch auf die Kostenentscheidung auswirken kann !
Keinesfalls darf der Gläubiger die Ware behalten und gleichzeitig den Kaufpreis geltend machen.

Im übrigen hast Du natürlich Recht: "Verhältnismäßig" wäre, das ganze außergerichtlich mit Verhandlungsgeschick zu klären.
 
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Wenn der Verkäufer reagieren würde ich auch versuchen zu handeln. Mit mir alleine geht das ja schlecht.
 
Brief schreiben. Es ist etwas anderes, ob man eine mail schreibt - die man ja leicht löschen kann -
oder ob ein freundlicher Brief auf dem Küchentisch liegt, in dem um Antwort gebeten wird.
 
Wenn der Verkäufer reagieren würde ich auch versuchen zu handeln
Um das ganz mal auf ne konstruktive Schiene zu bekommen. Wenn du den Laufradsatz gar nicht nutzen willst, dann hat er ja auf jeden Fall einen Wiederverkaufswert der am Markt relativ problemlos zu erziehen ist. Da der Verkäufer dir ja schon 20 Euro angeboten hat, geh ich von einem Mindestmaß an Goodwill aus, die Sache aus der Welt zu schaffen. Ich hoffe mal die Atmosphäre ist noch nicht so vergiftet, das man noch rational reden kann.
Ich würde dem Verkäufer vorschlagen den Laufradsatz zu verkaufen und er erstattet dir den Verlust. Du hast dann zwar die Arbeit mit dem Verkauf, aber das ist in jedem Fall weniger als eine Rückgabe durchzusetzen.
 
Brief schreiben. Es ist etwas anderes, ob man eine mail schreibt - die man ja leicht löschen kann -
oder ob ein freundlicher Brief auf dem Küchentisch liegt, in dem um Antwort gebeten wird.
Würde bei mir funktionieren, aber ich lese auch meine Mails. Bei speziellen Leuten kann man wohl machen was man will. Die lesen auch keine Post. Und wenn, dann reagieren sie darauf genau so wenig.


Um das ganz mal auf ne konstruktive Schiene zu bekommen. Wenn du den Laufradsatz gar nicht nutzen willst, dann hat er ja auf jeden Fall einen Wiederverkaufswert der am Markt relativ problemlos zu erziehen ist.
Wobei es schwer wird einen völlig zerkratzten und vermackten LRS zu verkaufen. Den würde ich nicht Mal an meiner Schlechtwetter-Stadtschlampe fahren wollen. :eek:

Ich hoffe mal die Atmosphäre ist noch nicht so vergiftet, das man noch rational reden kann.
Reden? Kann nur Mails schreiben, die er natürlich nicht beantwortet. Um etwas zu klären müsste man sich ja unterhalten können.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich weiss ja nciht was schon gelaufen ist, kann sein das es zu spät ist. Aber sachlich deine Situation schildern, das du den Laufradsatz so nicht nutzen willst und das du rein rechtlich selbstverständlich das recht hat den Satz zurückzugeben. Du aber um unnötigen schaden zu vermeiden du zur obigen Lösung bereit bist. Man könnte auch schreiben um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, könnte aber(zum jetzigen Zeitpunkt)taktisch unklug sein, weil es eher zu Verhärtung der Fronten führen könnte.
 
Du vielleicht, ich nicht. Und auch sonst keiner, denn, siehe unten..

..na ja, eher „mit Anwalt“.. und den hätte die Gegenseite definitiv und zweifelsfrei so oder so zahlen müssen, da die Grund-Schuldfrage ja klar war. Und die haftende Gegenseite ist verpflichtet, Deinen Anwalt zu zahlen. Und ob der Anwalt dann noch ne Zusatzprüfung, nen Leihwagen, Verdienstausfall oder nur ein neues Hinterrad dabei rausschlägt, hat absolut nix mit dem Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung zu tun.
Der Anwalt hat bei der Versicherung (oder besser deren Anwälten) nichts erreicht. Die wollten nicht zahlen. Also blieb nur der Weg übers Gericht und der wird samt gerichtl. bestellten Gutachter teuer. Die Kosten wäre ich nicht bereit gewesen vorzustrecken (wir reden hier um ca. 2000 €) und nur mit Rechtschutz bin ich diesen Weg gegangen.
Am Ende war der Rahmen übrigens ok! Ich wäre auf meinen Kosten sitzen geblieben. So hat es die Rechtschutz übernommen.
 
@Osso: Alles schon von Anfang an versucht, hatte mich sogar gleich zu Beginn bereiterklärt das Porto zu übernehmen. Er bot mir daraufhin 20€ an, ich habe gesagt dass ich sie ihm zurücksenden möchte und eine Anschrift benötige. Seitdem Sendepause.
 
..na ja, eher „mit Anwalt“.. und den hätte die Gegenseite definitiv und zweifelsfrei so oder so zahlen müssen, da die Grund-Schuldfrage ja klar war. Und die haftende Gegenseite ist verpflichtet, Deinen Anwalt zu zahlen. Und ob der Anwalt dann noch ne Zusatzprüfung, nen Leihwagen, Verdienstausfall oder nur ein neues Hinterrad dabei rausschlägt, hat absolut nix mit dem Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung zu tun.
Gerade im Umgang mit Versicherungen ist eine Rechtsschutzversicherung (bei einem anderen Unternehmen) hilfreich, wenn es um größere Schäden geht. Dann versuchen manche Versicherungen mit allen Tricks, eine Zahlung zu vermeiden, aufzuschieben oder mit einem billigen Vergleich davon zu kommen. Die gehen bis zum BGH, wenn sie das gefühl haben, dem Kläger könnte die Luft ausgehen.
Ein Fahrrad ist für die Versicherung Kleinkram, das wird schnell reguliert.
 
@Osso: Alles schon von Anfang an versucht, hatte mich sogar gleich zu Beginn bereiterklärt das Porto zu übernehmen. Er bot mir daraufhin 20€ an, ich habe gesagt dass ich sie ihm zurücksenden möchte und eine Anschrift benötige. Seitdem Sendepause.
Für Leute , die nicht reagieren und alles aussitzen, ist der Mahnbescheid die ideale Lösung. Wenn er nicht binnen kurzer Zeit widerspricht, ist der Anspruch sofort vollstreckbar. Da er ja regelmäßig Fahrradteile inseriert, musst du nur noch wartenm, bis was schönes dabei ist und lässt dann vollstrecken.
Aber im Ernst: Deine Forderung nach Rückabwicklung (er zahlt zuerst, dann schickst du die Laufräder) klar formulieren. Eine Frist setzen, ihn in Verzug setzen, schriftlich per Brie mahnen, letzte Mahnung per Einschreiben, letzte Mahnung vor Einleitung des Mahnbescheids und dann den Mahnbescheid. Also langsam eskalieren, die meisten geben unterwegs auf und lenken ein. Die Anzeige hast du hoffentlich gesichert...
Ja, das ist lästig, aber anders lernen es solche Typen nie.
 
Was ich jetzt so gar nicht verstehe: Wieso hilfst mir ein Mahnbescheid, wenn ich ihm etwas zurückgeben möchte, das er gar nicht zurücknehmen will? Mahnbescheide sind doch dafür da um Geldforderungen durchzusetzen.
 
Was ich jetzt so gar nicht verstehe: Wieso hilfst mir ein Mahnbescheid, wenn ich ihm etwas zurückgeben möchte, das er gar nicht zurücknehmen will? Mahnbescheide sind doch dafür da um Geldforderungen durchzusetzen.

Wenn du dir Laufräder zurückschickst, dann willst du doch dein Geld zurück. Also hast du eine Geldforderung.
 
Wenn du dir Laufräder zurückschickst, dann willst du doch dein Geld zurück. Also hast du eine Geldforderung.
Dazu müsste er das Paket aber erst mal annehmen. Wenn er es beim abholen sieht und nicht annimmt, kommt es wieder zu mir zurück und ich darf dann auch noch das Rückporto bezahlen. Ob das eine so gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln.
 
ok, dann anders. Du verkauft den LRS jetzt und forderst die Differenz ein. Dann hast du eine Geldforderung und kannst einen Mahnverfahren einleiten
 
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