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Oberflächenbeschaffenheit von Radwegen

Und ein Radweg nach StVO ist es NUR mit dem blauen Verkehrszeichen.
Nein, für einen Radweg braucht es kein blaues Verkehrszeichen. Das blaue Verkehrszeichen begründet nur seine Benutzungspflicht bzw. sperrt bei separat geführten Wegen andere Verkehrsteilnehmer aus. Vgl. § 2 (4) , Sätze 2 bis 4 StVO:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.
 
Eine Benutzungspflicht gibt es nur mit den blauen Zeichen. Genau das steht in dem Zitat aus der StVO. Das hatte ich gemeint.
In der Diskussion geht es primär um die Benutzungspflicht, und die gibt es nunmal nur, wenn die Verkehrszeichen das angeben. Kein blauer Lolly, dann auch keine Pflicht, darauf wollte ich raus, und der Teil ist auch eindeutig.
Der zweite Teil der Diskussion geht dann darum, wann das Zeichen aufgestellt werden darf, also welche Qualität der Weg haben muss. Leider ist dieser Teil nicht ganz so eindeutig.
 
Eine Benutzungspflicht gibt es nur mit den blauen Zeichen. Genau das steht in dem Zitat aus der StVO. Das hatte ich gemeint.
Dann war das aber recht unglücklich formuliert, diesen Bezug hastest Du nicht hergestellt.
Und die falsche Ansicht „ohne Schild kein Radweg“ ist durchaus häufig anzutreffen. Daher hielt ich es für nötig das richtigzustellen.
 
Die ursprüngliche Frage von Thomas ging ja darum, das in seiner Gegend Radfahrer auf einen Weg "verbannt" werden sollen, der nicht asphaltiert ist, und sogar mit einer Benutzungspflicht "gedroht" wird.
Kennt jemand so einen Fall?
In meiner Gegend kenne ich sowas nicht. Zwar sind Radwege manchmal bescheuert angelegt und auch mal in schlechtem Zustand. Aber blaue Lollys stehen dann doch nur dort, wo die Wege auch asphaltiert sind...
Kennt jemand geschotterte Wege, bei denen Benutzungspflicht angezeigt wird?
 
Geschotterte Wege mit dem blauen Schild kenne ich einige. Die sind aber alle nicht straßenbegleitend (auch wenn sie teilweise neben einer Straße verlaufen) und damit nicht benutzungspflichtig. Da zeigt das blaue Schild nur an, dass andere Fahrzeuge da nichts zu suchen haben.
 
Ja, bei mir gibt es Schotterwege die mit einen blauen Lolli (240) versehen sind.
Ebenfalls nicht Straßenbegleitend.
 
Auch hier ein Beispiel mit 240er Loli für beide Fahrtrichtungen und nicht mit Asphalt-Belag.
https://goo.gl/maps/AWidiDYvXWk
Radweg_Schotter.jpg


Das ist die B75 zwischen Bad Oldesloe und Reinfeld -> Lübeck.
In Fahrtrichtung Hamburg/Oldesloe von Lübeck aus kommend kein Thema, da kann man einfach auf die Fahrbahn ausweichen (an der Kreuzung davor), aber in Richtung von Hamburg nach Lübeck fährt man ja linksseitig und dann den Wechsel auf die Fahrbahn ... bäh!
 
Ist jemand schonmal erfolgreich gegen benutzungspflichtige, grob geschotterte "Radwege" vorgegangen und hat dafür eine Vorlage?
Hier gibt es ein paar davon, die leider straßenbegleitend sind.
 
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