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Oberflächenbeschaffenheit von Radwegen

SanMiguel

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Hallo Zusammen
Kann mir jemand sagen oder einen Link nennen aus dem man eindeutig rauslesen kann wir die Oberflächenbeschaffenheit eines Radweges aussehen muss. In der STVO steht nur dass der Radweg eine geeignete Oberfläche besitzen muss. Es steht nicht da ob es Asphalt sein muss oder auch Schotter (fein oder grob) sein darf. Radwegnutzungdspflicht entfällt wenn es dem Radfahrer unzumutbar ist diesen aufgrund eines unzureichenden oder schlechten Belages zu nutzen. Dabei wird auch zwischen MTB's und Rennräder unterschieden.
Gruß Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bitter. Erst "vereinzelte Aufbrüche und Aufwölbungen in Pedalauftrittshöhe (mehr als 6cm)" machen demnach Asphaltradwege unzumutbar.

Das ist verdammt viel. Vom Rennrad kann es einen schon bei deutlich kleineren Aufwölbungen runterschmeissen.
 
Das ist bitter. Erst "vereinzelte Aufbrüche und Aufwölbungen in Pedalauftrittshöhe (mehr als 6cm)" machen demnach Asphaltradwege unzumutbar.

Das schon, aber auch:

Kanten und Fahrbahnabsätze sowie Schlaglöcher mit einer Höhendifferenz von vereinzelt mehr als 3cm oder häufig mehr als 2cm
und
unzureichenden Bordsteinabsenkungen (mehr als 2cm) <- Da wäre ich echt mal gespannt, wieviele Hochbordradwege hierzugegend
noch übrig blieben.
 
... Erst "vereinzelte Aufbrüche und Aufwölbungen in Pedalauftrittshöhe (mehr als 6cm)" machen demnach Asphaltradwege unzumutbar. ... Vom Rennrad kann es einen schon bei deutlich kleineren Aufwölbungen runterschmeissen.
Dann darfst Du aber auch viele Straßen nicht mehr benutzen.
 
Es gibt bei uns in der Gegen EINIGE Straßen, die haben solche Löscher, dass man da mit dem Rad Slalom fahren muss. Ja, die sind tiefer als 6cm. Für Auto kein Problem. Und die werden durch Autos übrigens TIEFER, nicht platt gefahren...
... man lernt die Radwege kennen, wenn man öfter fährt. Ich meide solche Wege "weiträumig", meine damit, dass ich nicht einfach auf die Straße ausweiche, sondern meine Route so lege, dass ich dort Straßen oder Radwege habe, die auch sinnvoll befahrbar sind. Zumindest in meiner Gegend schaffe ich das gut ...
 
Also in meinem Fall geht es darum, dass ein mittelmäßiger Trampelpfad im Wald parallel zur Straße verläuft. Dieser Trampelpfad soll etwas verbreitert eingeebnet und dann geschottert werden (nicht asphaltiert). Keine Ahnung wie bereit der Radweg dann sein wird und es ist nicht bekannt wie grob oder fein der Schotter wird. Fakt ist dass man glaubt der Radweg wird auch von Rennrad/Sportradfahrern mit den üblichen Rennradreifen befahren. Sollte das nicht der Fall sein dann droht man mit Aufstellen eines Schildes das eine Radwegnutzung vorschreibt.
 
Nach der oben verlinkten PDF würde das für mich dann nicht durchgehen.

Aber gibt es nicht auch einen Richtwert, wie weit ein Radweg von der Straße entfernt sein darf, um noch als "straßenbegleitend" durchzugehen? 4 Meter oder so? Klingt hier nicht so.
 
Also in meinem Fall geht es darum, dass ein mittelmäßiger Trampelpfad im Wald parallel zur Straße verläuft. Dieser Trampelpfad soll etwas verbreitert eingeebnet und dann geschottert werden (nicht asphaltiert). Keine Ahnung wie bereit der Radweg dann sein wird und es ist nicht bekannt wie grob oder fein der Schotter wird. Fakt ist dass man glaubt der Radweg wird auch von Rennrad/Sportradfahrern mit den üblichen Rennradreifen befahren. Sollte das nicht der Fall sein dann droht man mit Aufstellen eines Schildes das eine Radwegnutzung vorschreibt.
Komische Argumentation!
Wenn der Radweg ohne Benutzungspflicht nicht benutzt wird, dann drohen sie mit der Benutzungspflicht. IMHO würden sie die Benutzungspflicht gleich angeordnen, wenn es so leicht ginge.
Ich jedenfalls fahre auf keinem geschotterten Radweg.
 
Ist unterschiedlich, kann mal nur einen Meter weg sein, dann aber auch mal bis zu 4-6m so genau kann ich das nicht sagen.

Das gemeine an der Sache ist, steht das Schild erst mal dann ist die Radwegnutzungspflicht bindend. Ob rechtmäßig oder nicht ist dann erst mal egal. Dann muß erst mal Einspruch gegen das Schild erhoben werden. Und das kann dauern bis sich da mal was bewegt. Hier der O-Ton :

"Viele Kommunalverwaltungen schildern demzufolge Radwege rechtswidrig benutzungspflichtig aus. Meist, weil sie die Radwege nicht auf die 1997 und 2013 geänderte Gesetzesgrundlage hin neu überprüft haben. Trotzdem müssen aber die Radwege benutzt werden, da auch rechtswidrige Verwaltungsakte (das Anbringen eines Verkehrsschildes ist ein solcher) wirksam sind."
 
Ich hatte jetzt keine Zeit mal in die StVO reinzulesen... aber ich meine mich aus der Vergangenheit zu erinnern, dass es "eine geschlossene Oberfläche" sein muss. Und das bedeutet Asphalt oder auch Beton... aber eben definitiv kein Schotter. Und zumindest in meiner Gegend gibt es zwar schlechte Radwege, auch welche die zu schmal sind, aber keine Schotter-Wege mit blauem Lolly. Soweit geht es dann doch nicht.
 
Ich hatte jetzt keine Zeit mal in die StVO reinzulesen... aber ich meine mich aus der Vergangenheit zu erinnern, dass es "eine geschlossene Oberfläche" sein muss. Und das bedeutet Asphalt oder auch Beton... aber eben definitiv kein Schotter. Und zumindest in meiner Gegend gibt es zwar schlechte Radwege, auch welche die zu schmal sind, aber keine Schotter-Wege mit blauem Lolly. Soweit geht es dann doch nicht.

Genau um das gehts. Die Definition der geschlossenen Oberfläche. Wenn das genau beschrieben ist das Asphaltiert sein muss dürfte das Schild erst gar nicht aufgestellt werden. Dazu kommt noch das die Weiterführung des Radweges nicht geklärt ist bzw eine gefährliche Überquerung der Straße geplant ist. Für mich sieht das nach einer reinen Verzweiflungstat aus um sagen zu können dass für die Radinfrastruktur was gemacht wird. Ob das nun sinnvoll ist was da gemacht wird ist in dem Fall dann egal.

Komische Argumentation!
Wenn der Radweg ohne Benutzungspflicht nicht benutzt wird, dann drohen sie mit der Benutzungspflicht. IMHO würden sie die Benutzungspflicht gleich angeordnen, wenn es so leicht ginge.
Ich jedenfalls fahre auf keinem geschotterten Radweg.

Ja sehr sehr komisch. Wurde aber so im Bezirksbeirat besprochen bzw angedroht.
 
Wozu gibt es Tageszeitungen? Leserbriefe, gerne auch mal ein Artikel oder ein Interview, mit kurzem Hinweis auf die angespannte Haushaltslage, die Spielplätze mit Investitionsstau/Sanierungsbedarf... Oder im persönlichen Gespräch auf einen Bekannten beim Regionalfernsehen hingewiesen ...
Wenn man so frühzeitig von einem solchen Blödsinn Wind bekommt, müsste es Mittel geben das auf dem "kurzen Dienstweg" zu verhindern.
 
Das gemeine an der Sache ist, steht das Schild erst mal dann ist die Radwegnutzungspflicht bindend. Ob rechtmäßig oder nicht ist dann erst mal egal. Dann muß erst mal Einspruch gegen das Schild erhoben werden.
Wenn die Zugehörigkeit zur Straße in Frage gestellt wird ist “wenn das Schild erst mal steht“ nicht relevant. Das Schild ist dann bindend für genau diejenigen, die die separate “Straße“ benutzen wollen, hat aber keine Bedeutung für andere. Wenn die neue “Straße“ nur aus einem Radweg besteht, dann darf man da mit dem Auto eben genau so wenig fahren wie mit dem Rad auf der Autobahn, aber das war's dann auch schon. Die Beschilderung dort hat aber überhaupt keinen Einfluss darauf, was auf der ersten Straße gilt. Gibt es an der Straße vielleicht ene Abzweigung, die vom Tempelpfad verpasst wird? Das wäre im Streit um die Zusammengehörigkeit ggf. das eindeutigste Argument.
 
Die Zugehörigkeit zur Straße ist eindeutig. Der Radwegverläuft zu 90% in einem Abstand von 2-4 m zur Straße. Auf den 1,2 km gibt es keine Abzweige oder andere Unterbrechungen. Aus der Nummer "Radwegnutzungspflicht" kommen nicht ganz so einfach raus. Ich denke aber dass die Pflege und Wartung so viel Geld in Anspruch nimmt (Weg verläuft durch den Wald) so daß diese entfällt. Folge : schon nach kürzester Zeit befindet sich da so viel Laub und Äste auf dem Weg dass es auch für Fahrräder mit Bereifung die für Schotter geeignet ist zu gefährlich ist dort zu fahren. Siehe auch hier:
3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden.
 
... das Problem sind 2 Dinge: ggfl uneinsichtige Polizistern, die auf den blauen Lolly zeigen und was von Benutzungspflicht labern. Da hilft nur zuhig bleiben, zunächst mit dem "Unbenutzbarkeits-Paragraphen" argumentieren, und wenn's nicht hilft, entweder die 20-30€ zahlen, oder eben Beschwerde einlegen. Bei unbenutzbaren Radwegen, Beschwerde bei der zugehörigen Behörde einlegen, und notfalls dagegen klagen... wer die Zeit und Energie hat. Den Teil hatte ich noch nie... *knock on wood*, hoffentlich bleibt mir das auch erspart.
Das eigentliche Problem sind die uneinsichtigen, bornierten, und teils wirklich lebensgefährlich dummen Autofahren, die hupend mit 20cm Abstand überholen... denen ist das im Zweifel übrigens egal, dass es gar keinen "Radweg nach StVO" gibt. (solche Radwege fahre ich nämlich auch). Sondern die hupen auch, wenn dort nur ein Weg ist, der gar nicht als Radweg ausgezeichnet ist, oder womöglich ein Schotterweg. Und gegen Dummheit gibt es leider kein Kraut. Meistens bin ich in solchen Fällen mit "überleben" beschäftigt und habe keine Zeit und Konzentration mir das Nummernschild für eine Anzeige zu merken...
 
Meistens bin ich in solchen Fällen mit "überleben" beschäftigt und habe keine Zeit und Konzentration mir das Nummernschild für eine Anzeige zu merken...
Und falls ich mir Nummernschild merke und aufschreibe, denke ich mir, wird er nur um eine Stellungnahme, zu dem Vorwurf gebeten und das Verfahren wird dann eingestellt. Wenn solche Vorwürfe in einer zentralen Datei gesammelt würden, dann hätte ich zumindest die Hoffnung, das diejeniegen die einen stattlichen Berg an Vorwürfen ansammeln, irgendwann auch mal bestraft werden. Ob ich das Sammeln solcher Vorwürfe gut finde? Ich glaube, das wäre alles in allem nicht gut.
 
Ja, bin da auch gespalten. Die meisten Überholmanöver, auch knapp, ignoriere ich. Bringt nix.
2 mal dieses Jahr war ich wirklich bei Anzeigen, weil es wirklich beinahe 3 Tote gegeben hätte, aber die Typen waren soooo schnell weg...
Egal, das geht jetzt vom Thema weg...

.... Schotter Wege dürfen ganz klar nicht als Radweg ausgezeichnet werden, und ich habe das auch noch nie gesehen. Und ein Radweg nach StVO ist es NUR mit dem blauen Verkehrszeichen.
 
n Kap. 11.1.2 ERA werden an Deckschichten folgende grundlegende Anforderungen
gestellt:

Dauerhaft ebene Oberfläche mit möglichst geringem Rollwiderstand

Hohe Griffigkeit auch bei Nässe

Allwettertauglichkeit (gute Entwässerungseigenschaften zur Vermeidung von
Pfützenbildung und aufspritzendem Schmutz, Vermeidung von Staubbildung
gute Räumbarkeit bei Schnee)
Laut Experten der Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) sind Anforderungen an die
Oberflächengüte für eine Radwegebenutzungspflicht nicht erfüllt, bzw. eine Benutzung
unzumutbar bei:

Sandwegen ohne mineralische Bindung

Unbehauenem Natursteinpflaster

Kanten und Fahrbahnabsätze sowie Schlaglöcher mit einer Höhendifferenz von
o
vereinzelt mehr als 3cm
o
häufig mehr als 2cm

unzureichenden Bordsteinabsenkungen (mehr als 2cm)
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§823 Abs. 1 BGB
Jonas Klöpfer: Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz
37

vereinzelte Aufbrüche und Aufwölbungen in Pedalauftrittshöhe (mehr als 6cm)

Längsrillen über 2cm Tiefe und mehr als eine Reifenbreite betragen

Mangelhafte Entwässerung des Radwegs die regelmäßig zur Bildung großer
Pfützen führt
Quelle

Hier werden 'Sandwegen ohne mineralische Bindung' als unzumutbar eingestuft. Ich vermute, Schotterwege werden in manchen Verwaltungen als zumutbare, benutzungspflichtege Radwege angesehen.
 
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