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Nie wieder N*ke

ananzi

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Ich fahre von diesem Hersteller sowohl Radschuhe, als auch nutz(t)e ich Laufschuhe. Kurzum - da sich nun zum zweiten Mal die Nähte seitlich an der Zehenbox lösten und der Händler abblockte, da der Schuh 7 Monate alt war, was für ein Alter für einen Fahrradschuh ^^ verwies er mich an den Hersteller direkt.

Super dachte ich, die sind bestimmt kulant.

Von wegen, per Telefon erstmal so eine Schreckschraube am Apparat, die keinen Dunst hatte was ich wollte, obwohl ich ihr das ziemlich freundlich erklärt hatte, worum es ging. Sie blockte ab. Meinte, prinzipiell nehmen sie garnichts an. So? Also zu Deutsch - prinzipiell schei**en wir auf Garantie und Co.

Da ich das so nicht hinnehmen wollte, schrieb ich eine Brief. Der blieb nach 4 Woche unbeantwortet, ebenso natürlich wie die Mail mit dem Anliegen, den Schuh zu reparieren oder zu tauschen oder sich das zumindest mal anzusehen.

Da der Schuh sowieso unbrauchbar war, entschloss ich mich, auf eigene Gefahr, den Schuh einzuschicken dorthin. Gut verpackt, mit Beleg und Co
Natürlich als versichertes Paket. Auf meine Kosten - klaro.

Ich legte wieder einen Brief bei.

Und 2 Wochen später kam der Schuh zurück, in einem größeren Karton, als der, in dem ich ihn geschickt hatte. Man hatte meinen Karton einfach aufgerissen, in einen größeren gestopft und ohne jeden Brief, Hinweis etc an mich zurückgeschickt.

Das war mein letztes Produkt von denen, soviel steht fest.

Und zu den Billigprodukten würde ich besagtes Label nicht zwingend zählen, da gibts billigeres.

Die Verarbeitung ist übrigends insbesondere von Schuhen äußerst schlecht, wie ich festgestellt habe.
 
AW: Nie wieder N*ke

Die von Dir beschriebene Nike-Serviceleistung und der Umgang mit Kunden ist natürlich unter aller Sau. Trotzdem muss ich eine Lanze für Nike's Laufschuhe brechen - ich laufe sie seit Jahren und jedes Modell immer sehr, fast zu lange. Über deren Qualität kann ich nichts n egatives berichten.
Bei Deinem Problem würde ich Dir raten, den Brief von einem Anwalt schreiben zu lassen. Du wirst sehen, dann bekommst Du eine viel bessere Antwort.
Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem mit einer großen bekannten Bekleidungsfirma. Die waren auch erst taub, als sie das Wort "Garamtie" hörten - als er sagte, dass er selbst Anwalt ist ..bla bla.. kurz darauf haben sie ihm die teuerste Jacke aus dem Sortiment in einem Karton gelegt und mit freundlichen Grüßen zugesendet.
 
AW: Nie wieder N*ke

Denke, das ist halt genau das, worauf die auch bauen, wer geht schon wegen Schuhen und so Kram zum Anwalt, die wissen ja, dass das vielleicht 1-2% der Käufer tun, der Rest kauft für das Geld lieber neue Schuh - dass das nicht mehr der gleiche Hersteller wird, ist auch klar, aber naja.
 
AW: Nie wieder N*ke

ich würde dem händler druck machen. nach 6 monaten ist nur die beweiskraft umgedreht, nicht die gesetzlichen 2 jahre gewährleistung erloschen.
da dies der zweite schuh mit dem gleichen problem ist, stehen deine chancen auch nicht schlecht einen plausiblen nachweis zu führen, dass hier ein materialfehler vorliegt.
viele hersteller nehmen keine produkte von den kunden an, sondern nur vom groß- oder fachhandel. dafür verdienen die jungs ja auch was ;)
ansonsten wirklich mal beim händler höflich anfragen ob der gang zum ra nötig ist.

mfg
frank
 
AW: Nie wieder N*ke

Zuweilen hilft es auch, ein paar Paragraphen zu zitieren, ohne einen Anwalt einzuschalten.

Der Anwalt wird sich übrigens super freuen über so eine Geschichte:

Streitwert: unter 300 EUR, da bekommt er 32,50 EUR Gebühren zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale. Wenn's mit dem ersten Schreiben getan ist, geht das ja noch, aber sonst rechnet sich's nicht wirklich für den Anwalt. Wenn Nike sich dann noch weigert, die Gebühren zu zahlen, wird's erst richtig lustig. Spätestens dann wird er sich an dich wenden ;-)
 
AW: Nie wieder N*ke

Zuweilen hilft es auch, ein paar Paragraphen zu zitieren, ohne einen Anwalt einzuschalten.

Der Anwalt wird sich übrigens super freuen über so eine Geschichte:

Streitwert: unter 300 EUR, da bekommt er 32,50 EUR Gebühren zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale. Wenn's mit dem ersten Schreiben getan ist, geht das ja noch, aber sonst rechnet sich's nicht wirklich für den Anwalt. Wenn Nike sich dann noch weigert, die Gebühren zu zahlen, wird's erst richtig lustig. Spätestens dann wird er sich an dich wenden ;-)

beim händler reicht in der regel ein bestimmtes, aber höfliches auftreten. der hinweis auf die gesetzliche 2-jahres-regelung und das, wie in diesem fall relativ deutlich, der beweis des materialfehlers vorliegt und man eine rechtsschutzversicherung hat :D

mfg
frank
 
AW: Nie wieder N*ke

ich würde dem händler druck machen. nach 6 monaten ist nur die beweiskraft umgedreht, nicht die gesetzlichen 2 jahre gewährleistung erloschen.
da dies der zweite schuh mit dem gleichen problem ist, stehen deine chancen auch nicht schlecht einen plausiblen nachweis zu führen, dass hier ein materialfehler vorliegt.
viele hersteller nehmen keine produkte von den kunden an, sondern nur vom groß- oder fachhandel. dafür verdienen die jungs ja auch was ;)
ansonsten wirklich mal beim händler höflich anfragen ob der gang zum ra nötig ist.

mfg
frank

ja aber das ist eben das problem mit der beweislastumkehr!
nach 6 monaten muss der kunde beweisen dass das beim kauf noch nicht so war! hier könnte man aber durchaus von einem verstekten mangel reden (also unsaubere nähte, die von außen normal ausschaun) dann zieht die beweislastumkehr normalerweise nicht!
und die tatsache dass das zum 2. mal passiert ist macht die sache noch besser für den kunden!

versuch mal beim händler das wort "wechsel" zu sagen! denn wenn ein händler eine ware zurücknimmt dann gibt er meistens nur gutscheine zurück aber wenn der mangel öfter vorgelegen ist kann man auf einen wechsel bestehen! also kein gutschein sondern geld!
 
AW: Nie wieder N*ke

ja aber das ist eben das problem mit der beweislastumkehr!
nach 6 monaten muss der kunde beweisen dass das beim kauf noch nicht so war! hier könnte man aber durchaus von einem verstekten mangel reden (also unsaubere nähte, die von außen normal ausschaun) dann zieht die beweislastumkehr normalerweise nicht!
und die tatsache dass das zum 2. mal passiert ist macht die sache noch besser für den kunden!

versuch mal beim händler das wort "wechsel" zu sagen! denn wenn ein händler eine ware zurücknimmt dann gibt er meistens nur gutscheine zurück aber wenn der mangel öfter vorgelegen ist kann man auf einen wechsel bestehen! also kein gutschein sondern geld!


die beweislastumkehr ist immer ab dem 7. monat. ER muss nun beweisen, dass es sich um einen gewährleistungsfall hat. dies ist hier augenscheinlich möglich, da beim gleichen modell, der gleiche schaden aufgetreten ist ;)

und mit dem wort "wechsel" hast du bei uns schlechte karten, denn hier heißt das zauberwort "wandlung".
nicht persönlich nehmen, wir haben die gleiche sprache, aber nicht die gleiche wortwahl (was auch für die schweizer gilt).

aber egal wie, immer erst das nette gespräch mit dem händler suchen. nicht direkt mit der brechstange.

mfg
frank
 
AW: Nie wieder N*ke

Zuweilen hilft es auch, ein paar Paragraphen zu zitieren, ohne einen Anwalt einzuschalten.

Der Anwalt wird sich übrigens super freuen über so eine Geschichte:

Streitwert: unter 300 EUR, da bekommt er 32,50 EUR Gebühren zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale. Wenn's mit dem ersten Schreiben getan ist, geht das ja noch, aber sonst rechnet sich's nicht wirklich für den Anwalt. Wenn Nike sich dann noch weigert, die Gebühren zu zahlen, wird's erst richtig lustig. Spätestens dann wird er sich an dich wenden ;-)

Auslagenpauschale nur 20% also 6,50 € !

Vielleicht muss man so einen Prozeß gegen einen Sporthändler mal durchziehen, damit der lernt, dass man seine Kunden nicht so behandelt.

Empfiehlt sich allerdings nur für Rechtsschutzversicherte die das gerne zur Abschreckung durch die Gerichte benutzte Sachverständigengutachten wegen des Kostenrisikos nicht scheuen müssen.

Solche Aufträge sollten natürlich nur absoluten Spezialisten und Koryphäen übergeben werden.
 
AW: Nie wieder N*ke

seine bildung aus der bild zu holen ist nicht das gelbe vom ei.
aber in solchen fällen helfen die doch immer gerne: "bild hilft".
etwas "aufmerksamkeit" in einer solchen zeitung könnte einen verantwortlichen bei dem sportartikelhersteller doch zum umdenken animieren ;)

mfg
frank
 
AW: Nie wieder N*ke

die beweislastumkehr ist immer ab dem 7. monat. ER muss nun beweisen, dass es sich um einen gewährleistungsfall hat. dies ist hier augenscheinlich möglich, da beim gleichen modell, der gleiche schaden aufgetreten ist ;)

und mit dem wort "wechsel" hast du bei uns schlechte karten, denn hier heißt das zauberwort "wandlung".
nicht persönlich nehmen, wir haben die gleiche sprache, aber nicht die gleiche wortwahl (was auch für die schweizer gilt).

aber egal wie, immer erst das nette gespräch mit dem händler suchen. nicht direkt mit der brechstange.

mfg
frank


und wiso gibts in deutschland dann ein "wechselgesetz"???
http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselgesetz

das mit der gleichen sprache von den drei ländern würd ich so nicht bestätigen:D:D:D
 
AW: Nie wieder N*ke

in solchen Fällen hat es sich immer wieder bewährt eine Mail entsprechenden Inhalts an den Vorstand/Geschäftsführer zu schreiben und ihn dabei höflich zu fragen wie aus seiner sicht eine Lösung aussieht. Beonders gut kommt es dann auch, wenn man in der Mail sachlich und höflich schildert, wie schlecht man als Kunde behandelt wurde und wie unendlich enttäuscht und traurig du darüber bist. Eine Mail an "info@" oder "service@" ist absolut wirkungslos. Rede mim Schmitt, nich mim Schmittchen. Genau so hat es gerade vor einer Woche bei mir gefunzt, war zwar ein Liebherr-Kühlschrank, zweieinhalb Jahre alt, hat vom ersten Tag an nicht richtig funktioniert. Ich habe meine Beschwerde wie oben beschrieben abgesetzt und gestern hat eine Spedition angehalten und hat einen neuen Kühlschrank gebracht, heute mittag kommt ein Monteur, der das Teil einbauen soll Geht doch.:dope:
 
AW: Nie wieder N*ke

Ich fahre von diesem Hersteller sowohl Radschuhe, als auch nutz(t)e ich Laufschuhe. Kurzum - da sich nun zum zweiten Mal die Nähte seitlich an der Zehenbox lösten und der Händler abblockte, da der Schuh 7 Monate alt war, was für ein Alter für einen Fahrradschuh ^^ verwies er mich an den Hersteller direkt.

Super dachte ich, die sind bestimmt kulant.

Von wegen, per Telefon erstmal so eine Schreckschraube am Apparat, die keinen Dunst hatte was ich wollte, obwohl ich ihr das ziemlich freundlich erklärt hatte, worum es ging. Sie blockte ab. Meinte, prinzipiell nehmen sie garnichts an. So? Also zu Deutsch - prinzipiell schei**en wir auf Garantie und Co.

Da ich das so nicht hinnehmen wollte, schrieb ich eine Brief. Der blieb nach 4 Woche unbeantwortet, ebenso natürlich wie die Mail mit dem Anliegen, den Schuh zu reparieren oder zu tauschen oder sich das zumindest mal anzusehen.

Da der Schuh sowieso unbrauchbar war, entschloss ich mich, auf eigene Gefahr, den Schuh einzuschicken dorthin. Gut verpackt, mit Beleg und Co
Natürlich als versichertes Paket. Auf meine Kosten - klaro.

Ich legte wieder einen Brief bei.

Und 2 Wochen später kam der Schuh zurück, in einem größeren Karton, als der, in dem ich ihn geschickt hatte. Man hatte meinen Karton einfach aufgerissen, in einen größeren gestopft und ohne jeden Brief, Hinweis etc an mich zurückgeschickt.

Das war mein letztes Produkt von denen, soviel steht fest.

Und zu den Billigprodukten würde ich besagtes Label nicht zwingend zählen, da gibts billigeres.

Die Verarbeitung ist übrigends insbesondere von Schuhen äußerst schlecht, wie ich festgestellt habe.

Naja, Kinderarbeit und Sklaverei in Fernost ist halt auch nicht mehr das, was sie einmal war. Vielleicht machen die Kinder, die fuer Adidas schinden, bessere Sachen.
 
AW: Nie wieder N*ke

und wiso gibts in deutschland dann ein "wechselgesetz"???
http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselgesetz

das mit der gleichen sprache von den drei ländern würd ich so nicht bestätigen:D:D:D

was hat das wechselgesetz mit einer wandlung des kaufvertrages im zusammenhang mit der gesetzlichen gewährleistung zu tun?

wer wikipedia als begründung für juristische fragen heranzieht, hat mit der juristerei wenig am hut.
 
AW: Nie wieder N*ke

wer wikipedia als begründung für juristische fragen heranzieht, hat mit der juristerei wenig am hut.

Wenn ich mal nicht weiter weiß bei einer allgemeinen jur. Frage, gucke ich durchaus ab und zu mal da nach. Verliere ich jetzt meine Zulassung als Rechtsanwalt?

Ich gebe aber zu, fundierte Antworten auf rechtliche Fragen findet man dort eher nicht.
 
AW: Nie wieder N*ke

Wenn ich mal nicht weiter weiß bei einer allgemeinen jur. Frage, gucke ich durchaus ab und zu mal da nach. Verliere ich jetzt meine Zulassung als Rechtsanwalt?

Ich gebe aber zu, fundierte Antworten auf rechtliche Fragen findet man dort eher nicht.

natürlich nicht, aber wenn ich ein gesetz zitiere, mit wikipedia als quellenangabe, das nun gar nicht paßt, hege ich doch zweifel am hintergrundwissen.
wobei ich zugegebenermaßen außerhalb des stvg, strafrecht, umweltrechts und des binnenschifffahrtsrecht kaum grundlagen habe.
nur im bereich der wandlung im bezug auf die gewährleistung, hatte ich mich aus eigenem interesse eingelesen.
zudem war dies nicht der erste klops von jelly. trotzdem ein sorry für die verallgemeinerung.

mfg
frank
 
AW: Nie wieder N*ke

Ich kenn genau die Prozedur von Laufschuhen, ich bin früher immer den alten Nike Span Triax gelaufen, nach 3 Monaten waren immer die Zehen aufgewätzt bzw. das Mash an dieser Stelle, immer wieder, das hab ich 5x mitgemacht und dann reklamiert, beim Hersteller, da mein LEX Laufhändler sich querstellte. Damals war ich nicht penetrant genug, heute wüsste ich es besser. Nike schickte mir die Schuhe ohne Kommentar zurück - wohlbemerkt die alten Schuhe, obwohl ich Brief, Rechnung und alles beigelegt hatte, die Schuhe waren gereinigt, nie wieder Nike, gilt für mich.
 
AW: Nie wieder N*ke

natürlich nicht, aber wenn ich ein gesetz zitiere, mit wikipedia als quellenangabe, das nun gar nicht paßt, hege ich doch zweifel am hintergrundwissen.

stimmt bei wikipedia gibts keine garantie auf richtigkeit, ABER wenn auf der seite auch die FNA nummer und sonstigen "amtlichen" angaben dabei stehen nehm ich an dass es richtig ist!

wobei ich zugegebenermaßen außerhalb des stvg, strafrecht, umweltrechts und des binnenschifffahrtsrecht kaum grundlagen habe.
nur im bereich der wandlung im bezug auf die gewährleistung, hatte ich mich aus eigenem interesse eingelesen.

okay das mit der wandlung und des wechsels habe ich verwechselt! das gebe ich zu

zudem war dies nicht der erste klops von jelly. trotzdem ein sorry für die verallgemeinerung.

mfg
frank

klops???

bitte um erklärung
 
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