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Neues Rennrad und keine ahnung

Falls möglich, schick das Rad zurück ! Schöner Haufen bunter Schrott. Für das Geld bekommst Du wahrlich Besseres.
Allein die Beschreibung in der Ebay Anzeige hätte bei Dir alle Alarmsirenen auslösen müssen.
Aber Fehler muß man wie gesagt selber machen. Wichtig ist nur, daß man daraus lernt. Da kommt selbst das Forum hier zu spät.
Am Allerbesten finde ich persönlich die Aussage " das Rad hat 1.600,- DM oder Euro gekostet, weiß nicht mehr genau ".
Wer dabei Nichts merkt, ist selber Schuld.


Gruß,
Ragnar
 
Nur so am Rande: Du schreibst, Du wärst noch Schüler.
Wenn Du noch unter 18 sein solltest, bräuchtest Du für einen wirksamen Kaufvertrag die Genehmigung deiner Eltern. Wenn diese Genehmigung nicht gegeben wird, ist das Geschäft nichtig, d.h. Geld zurück und Rad herausgeben.
 
kein wunder dass immer alles teurer wird *hmpf*

naja, das mit 18 wird nicht zählen weil ebä das ja in den agbs festlegen wird, dass eine registrierunge sonst nicht erlaubt ist.

aber zurückgeben würd ichs auf jeden fall nochdazu mit der forderung das porto zu erstatten. und zwar alles faxen wenns geht.
 
fjmi schrieb:
kein wunder dass immer alles teurer wird *hmpf*

naja, das mit 18 wird nicht zählen weil ebä das ja in den agbs festlegen wird, dass eine registrierunge sonst nicht erlaubt ist.

aber zurückgeben würd ichs auf jeden fall nochdazu mit der forderung das porto zu erstatten. und zwar alles faxen wenns geht.


Moment: Wenn man unter 18 ist, ist man nicht voll geschäftsfähig und damit sind auch die AGBs von ebay ungültig.
 
das stimmt zweifelsohne aber ich denke nicht, dass man da so leicht rauskommt, zwar vom kaufvertrag, aber wenn er sich schon nicht anmelden hätte dürfen, dann werden die sicher was finden wie 'Vorspielen falscher tatsachen' oder wie immer das heissen mag.

auch egal, der verkäufer muss das teil ohnehin zurücknehmen, erst recht weil der nix ausgeschlossen hat :bier:
 
Romani, meld Dich mal hier. Und gib das Rad zurück. Kauf Dir ein Gebrauchtes von einem, der z.B. im Verein fährt, aber doch nicht so'n Müllhaufen. Wenn's paßt, kannst auch mein altes kaufen. Aber gib dat Dingen zurück.
 
Möchte jetzt auch mal meinen Senf dazu abgeben.....

1. hat der Verkäufer wirklich wohl keine Ahnung. In der beschreibung steht was von 2x5 Ritzeln.... alle hier, (und auch Rimanie) sagen, es hat hinten 6 Ritzel.

Allein Mein alter Renner, den ich von ebay gekauft habe, hat 2x7 Ritzel und auch schon Brems-Schalthebel. Und die darauf verbaute RSX-Gruppe kommt auch aus der Ecke 1998/1999.

2. Er sagt, er hat das Rad vor 5 oder 6 Jahren gekauft. Momentan haben wir Mitte 2006 und der Euro kam mit dem Jahr 2000 (oder wars vorher / nachher ?) Da er nichtmal mehr weiss, ob es Euro oder noch DM waren, die er bezahlt hat, gibt er ja quasi zu, daß das Rad älter sein muss.

3. hat er ein Problem mit dem Rechnen ??
Er sagt, er wäre 4 oder 5 Touren gefahren von je 100 km und hat dann den Spass daran verloren (kein Wunder mit dem Hobel)..... aber Gesamtleistung sollen 2000 km sein ???

4. Felgenform
Das Rad von meinem Dad, gekauft so gegen 1980 hat noch diese Felgenform. Mein ben beschriebens Rennrad von Ende ´90 schon Grünert-Felgen mit "modernem" Design.

5. Rahmenhöhe nachmessen dürfte nicht schwer sein, aber selbst das hat er nicht geschafft.
Hab das eben mal mit nem Grafik-Programm (mit Annahme Kurbellänge 170mm) ausgemessen... sollten so etwa 56cm sein zwischen Tretlager und Sattelklemme.

6. poröse Reifen.... nee nee nee, zwingend neue erforderlich,

7.
Bremsgummis sind noch 1A,
Sorry, glaub ich nicht bei DEM Alter vom Rad.....
optisch vielelicht, aber ich hab auch mit dem Rad meines Dads versucht (man beachte das Wort "versucht") zu bremsen.... eine klenie Hecke hatte mich dann endlich zum Stehen gebracht... die Seilzüge waren so vergammelt und die Gummis knüppelhart, daß nix mehr ging.

8. Alter des Rades (Teil 2)
Hab noch was gefunden dazu....
LINK
Wenn ich hier in der Liste nachsehe, finde ich bei dem Schaltwerk 300EX die Jahre 1990-1999



Wenn mir noch was einfällt, geb ichs noch von mir....
 
Also erstmal großen dankeschön an alle!!! Ihr habt völlig recht!!das war total uebervorsichtig gekauft, aber zu dem zurück schicken, was kann man da denn wirklich machen??? Weil ich habe keine lust auf stress, und weiß auch nicht wie die rechtslage so genau aussieht!!! Was kann ich wirklich machen?? bitte jetzt mal ernsthafte posts und nicht wenn ich du wäre würde ich etc!!!! thx
 
Romani schrieb:
Also erstmal großen dankeschön an alle!!! Ihr habt völlig recht!!das war total uebervorsichtig gekauft, aber zu dem zurück schicken, was kann man da denn wirklich machen??? Weil ich habe keine lust auf stress, und weiß auch nicht wie die rechtslage so genau aussieht!!! Was kann ich wirklich machen?? bitte jetzt mal ernsthafte posts und nicht wenn ich du wäre würde ich etc!!!! thx

1. Den VK nicht bewerten.
2. Den Handel bei ebay melden als Streitfall, daß die Ware zwar geliefert wurde, nicht der Beschreibung entspricht.
3. Dies dem VK per mail mitteilen und auf Rückgabe der geleisteten Forderungen Geld bzw. Ware bestehen. Alles in höflichem, sachlichen aber bestimmten Ton.
4. Wenn alles glatt ging, trotz allem positiv bewerten, denn Du möchtest sicher auch 'ne positive Bewertung.
5. Wenn`s nicht glatt ging, hast Du evtl. Anspruch auf ebay Käuferschutz bei 25 Eur. Selbstbeteiligung. Dann hat dies automatisch Konsequenzen für den VK. Doch darüber entscheidet ebay.
6. Bei allem die Nerven bewahren und vor dem nächsten Kauf in diesem Forum informieren.

Streß wirst Du nicht vermeiden können, aber Anregungen, weshalb das Rad nicht der Beschreibung entspricht findest Du in den anderen Posts einige.

Viel Erfolg!
 
Kommentar
"Unter Berufug auf das Fernabsatzgesetz §312d BGB mache ich fristgerecht von meinem 14-tägigen Rückgaberecht (das Sie nicht ausgeschlossen haben) Gebraucht und widerrufe hiermit den am .... getätigten Kauf. Ich werde Ihnen das Rad so bald wie möglich wieder zukommen lassen. Den Kaufbetrag von ..... Euro können Sie mir bei Übergabe des Raddes in Bar aushändigen oder auf mein Konto (Kto, BLZ, Bank, Inhaber) überweisen. MfG xyz"

Mit Gesetzestexten rumwedeln hilft immer....
 
Also das Thema mit "nicht voll geschäftsfähig" kannst Du vergessen, dafür gibt es den sog. "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB). Der besagt, dass Du mit dem Dir zu Verfügung stehenden Geld in einem gewissen Rahmen (180 EUR liegen definitiv in diesem Rahmen) kaufen kannst was Du willst. Lediglich Ratenzahlungen oder Verträge mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Handyverträge, Versicherungsverträge etc. sind schwebend unwirksam, bis sie von den Erziehungberechtigten genehmigt / abgelehnt wurden oder wenn Du ein Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres immer noch diese Zahlungen regelmäßig (i.d.R. monatlich) leistest).

Mein Tip daher:
Rückgaberecht ausnutzen (wie schon von anderen beschrieben)
Hinweis an den Verkäufer, dass das Alter und andere Details nicht der Realität entsprechen und somit auch einen Grund zur Rückabwicklung des Geschäftes darstellen. Wenn er das nicht einsieht, droh ihm mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges.
 
mh also ich weiß ja nicht....1. habe ich das rad docvh schon gefahren, 2. habe ich ihm schon ne gute bewertung gegeben und 3.müsste ich das rad dann ja wieder zurückbringen etc, d.h wieder 30km und auf den ganzen stress habe ich auch keine große lust....und ich glaube auch nicht das das so einfach mit dem rückgaberecht ist
 
so ich werde ihm jetzt trotzdem mal schreiben, und hoffe das das ganze gut geht!!
Zu nem neuen fahrrad, weil ich nämlich dringen schnell ein neues brauche!! Hat den hier jemand was feines für ~150-200€? Weil mehr möchte ich nicht ausgeben!! Aber doch gerne das bekommen was die 150 auch wert sind!!! Bitte meldet euch das wäre echt super, ich habs ja voll verbokkt scheinbar, aber vllt komm ich ja noch gut wieder raus!




das hab ich ihm geschrieben:
Unter Berufug auf das Fernabsatzgesetz §312d BGB mache ich fristgerecht von meinem 14-tägigen Rückgaberecht (das Sie nicht ausgeschlossen haben) Gebrauch und widerrufe hiermit den am 20.06.06 getätigten Kauf. Ich werde Ihnen das Rad so bald wie möglich wieder zukommen lassen. Den Kaufbetrag von 183,00 Euro können Sie mir bei Übergabe des Raddes in Bar aushändigen oder auf mein Konto KN***** BLZ: ******** ***** überweisen.

Grund : Fahrrad entspricht in keinster weise ihren angaben, daher in Anspruchnahme des Rückrufes
 
Sehr gut !!!

Habe den Thread grad heute morgen gelesen. Der Verkäufer wird zwar rumzicken (denk ich mal) aber bleib standhaft ! Du könntest ihm höchstens eine Miderung des Kaufpreises anbieten - sagen wir mal 120 Euro zurück. 50-höchstens 80 Euro wären gerechtfertigt.
 
Romani schrieb:
mh also ich weiß ja nicht....1. habe ich das rad docvh schon gefahren, 2. habe ich ihm schon ne gute bewertung gegeben und 3.müsste ich das rad dann ja wieder zurückbringen etc, d.h wieder 30km und auf den ganzen stress habe ich auch keine große lust....und ich glaube auch nicht das das so einfach mit dem rückgaberecht ist

1) nö hast nicht ;) oder bist erst später draufgekommen, dass es doch 6 ritzel hat
3) ja, von alleine wirds nicht passieren.
 
Leute, Leute, Leute...

Immer schön langsam, vor allem, wenn in Sachen Rechtsberatung Worte fallen wie "natürlich wirst du einen Anspruch haben" und "180,- liegen definitiv im Rahmen" etc.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Und auch wenn ihr mich köpft: Den Beitrag zum Taschengeldparagraphen bitte vergessen, der ist für dieses Thema viel zu undifferenziert.

Dir, Romani, wünsche ich eine hoffentlich reibungslose Rückabwicklung.

LG,

Andi.
 
Grupetto-Verfolger schrieb:
Leute, Leute, Leute...

Immer schön langsam, vor allem, wenn in Sachen Rechtsberatung Worte fallen wie "natürlich wirst du einen Anspruch haben" und "180,- liegen definitiv im Rahmen" etc.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Und auch wenn ihr mich köpft: Den Beitrag zum Taschengeldparagraphen bitte vergessen, der ist für dieses Thema viel zu undifferenziert.


Dann erzähl mal was an den Ausführungen zum § 110 BGB falsch war. Logischerweise kann hier keine Doktorarbeit geschrieben werden. Aber für die hier mögliche Kürze war das denke ich i.O.

Letzten Endes ging es ja auch nur darum ihm zu sagen, dass er besser nicht damit versucht das Geschäft rückgängig zu machen.
 
Banshee schrieb:
Dann erzähl mal was an den Ausführungen zum § 110 BGB falsch war. Logischerweise kann hier keine Doktorarbeit geschrieben werden. Aber für die hier mögliche Kürze war das denke ich i.O.

Letzten Endes ging es ja auch nur darum ihm zu sagen, dass er besser nicht damit versucht das Geschäft rückgängig zu machen.


1. Weißt du, wie alt Romani ist?

2. Weißt du, mit welchen Mitteln Romani die 180 Schleifen bewirkt hat?

3. Wenn es denn Taschengeld war, weißt du, wieviel er bekommt?

Wenn du alles mit ja beantworten kannst, nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.;) Wenn nicht, ist die Aussage - wie oben geschrieben - nicht falsch, sondern zu indifferenziert, als sie Romani etwas brächte.

Wenn du vom Fach bist, wovon ich mal ausgehe, weißt du mit Sicherheit, wie streitig die Behandlung des §110 ist... Läßt imho keinen Platz für Allgemeinheiten.

LG,

Andi.
 
@boffel01: Du hattest doch gesagt ich könnte dein altes z.b kaufen, geht das echt ( also im rahmen von 200€ etc) weil nicht das ich jetzt das fahrrad zurückgebe und muss mir hinterher wieder eins mit 20ig jahren kaufen und bin nicht weiter, also wer kann mir eins besorgen??? Bitte schnell antworten"!!!
 
hast die panik oder wie? um 200€ bekommst auch bei ebäh was besseres und neueres (mit sti's )
 
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