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Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer?!

Aber es ging nicht um Baustellen.
Ich schrieb:
"Ein Tankstellenpächter (den ich kenne), hat das genau so gemacht. Mittlerweile ist der Radweg Geschichte, dafür wurde eine Radspur auf die sanierte Straße gemalt. "Seine" Schilder blieben."

Außerdem:
"Die Straße war über ein Jahr Baustelle (2011/2012). Seitdem ist der Radweg weg, dafür eine Radspur auf der Fahrbahn. Um die Schilder hatte er sich gekümmert, als er vor ein paar Jahren die Tankstelle übernahm. Bezahlen mußte er sie nicht."

Zusammenfassung: Die Schilder wurden auf seine Bemühungen hin angebracht. Damals gab es noch den Radweg. Nach den Straßenbauarbeiten gibt es den Radweg nicht mehr, dafür aber ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. An der Beschilderung hat sich nichts verändert.

PS. Wir haben 2013. Die zeitliche Abfolge glaubte ich hinreichend erklärt zu haben. ;)
 
Nur aus Interesse: in wie vielen Fällen hat man auf diese eine(!) Email hin die Benutzungspflicht eines Radwegs aufgehoben?

Müßte ich im Postfach nachschauen, wieviele Mails sich darum drehten. Meist passiert auf die eine Mail nichts, außer dass noch Nachfragen kommen. Der Dezerent bot mir auch schon Ortstermine an. Ganz unkompliziert zu zweit haben wir dann über Änderungen beratschlagt. :D
Ergebnis meiner Mails bisher (soweit mir bekannt):
2 Radwege nicht mehr benutzungspflichtig, eine Bettelampel reagiert nun sehr fix, ein paar Beschilderungen verändert, ein paar ganz üble Löcher in Radwegen geflickt, 1x Radwegeinmündung verändert.
Wenn ich mir jetzt vorstellte, mehr Leute würden Hinweise geben. ... Ich versuche allerdings gleich Alternativen anzubieten, so es denn welche gibt oder mir welche einfallen.
(Hilfreich ist es allerdings, den Ton zu wahren. Wer meint mit den Leuten umgehen zu müssen, als wären die hochgradig unterbelichtet, könnte schnell mal auf Granit beißen.)

Es ist ja nicht so, dass die dort viele Hinweise/Beschwerden erhielten. Viele Leute glauben allerdings, wenn sie immer meckern, wird das auch im Rathaus gehört, oder die Zuständigen müßten alle Mißstände selbst sehen.
Letzteres stimmt ohnehin meist nicht. Oft nicht gesehen und oft nicht wahrgenommen.
 
Man muß sich ja nicht um Alles selbst kümmern. ;)
Da wo es mir wichtig ist, mache ich das. Außerdem stifte ich noch Andere dazu an.
So eine Mail ist doch fix getippt. Muß ja nicht immer die Flaschenpost sein.

Grundsätzlich ist es ja immer schwierig, die Radwegesituation zu generalisieren: An großen, vielbefahrenen Straßen außerorts sind die Radwege meist ganz brauchbar und breit und dort verspüre ich auch keine große Lust auf der Straße zu fahren, wenn die Autos mit 120 überholen. In solchen Situationen begrüße ich Radwege. Schwieriger sind da schon eher Radwege an kleineren Straßen, auf denen wenig Verkehr herrscht. Da gibt es Straßen an denen ich den Radweg nutze und welche an denen es mir zu blöd ist. Und ganz dämlich sind die oben beschriebenen, seitenwechselnden Radwege, die allerdings meist an irgendwelchen Dörfern mit wenig bis gar keinem Verkehr angelegt sind. Solche Radwege ignoriere ich meistens, dort gibt es aber auch so gut wie nie Konflikte, weil man eh keinen Autofahrer trifft.
 
Die zeitliche Abfolge glaubte ich hinreichend erklärt zu haben. ;)

Du kannst Dir sicher sein, es schon in Post #129 verständlich ausgedrückt zu haben. Wenn es nun jemanden gibt, der das auch mit wiederholten Erklärungen missverstehen will, soll der doch mit seiner Sichtweise glücklich werden.

Zitate soweit wie in Post #147 einzukürzen und damit sinnentstellend zu verwenden, zeugt auch nicht gerade von einer von Fairness geprägten Diskussionskultur.
 
Die Horde Bad Guys, die hier versucht Stimmung zu machen ist echt eine lustige Truppe.

Ich führe hier mal ein paar Zeilen an, die aktuelle Urteile wiedergeben.

Auch hier machten die Radfahrer was sie wollten und scheiterten beim Schadensersatz kläglich...

http://www.finanz-duell.de/news-art...n-folgen-leichtsinnigen-verhaltens_003312.php

Was haben die beiden Urteile bitte mit dem hier diskutierten Benutzen von Radwegen zu tun? Der eine war auf einer Landstrasse. Der andere wechselte vom Gehweg spontan auf die Fahrbahn.
 
Grundsätzlich ist es ja immer schwierig, die Radwegesituation zu generalisieren: ...

Mache ich auch gar nicht. Die meisten innerörtlichen Radwege könnten allerdings von der Benutzungspflicht "befreit" werden. Ganz ohne baulichen Aufwand. Einige Radwege könnten auch ganz verschwinden und ggf. durch Radspuren ersetzt werden. (Häufig bräuchte es nicht einmal die Radspuren.) usw. usf. Es gibt auch ein paar Stellen, an denen ich für eine Radwegeinrichtung eintrete. (Innerörtliche Bundesstraße, wo beidseitig teilweise ungepflasterte Fußwege in ca. 5m Entfernung zur Fahrbahn verlaufen. Macht auch Sinn, da von da aus auch der nach außerhalb führende Radweg verläuft.)
Der Möglichkeiten gibt es viele. :D
 
Trotzdem interessant der letzte Fall: "Das Gericht warf dem Kläger vor, extrem riskant gefahren zu sein. Er habe zunächst nicht nur verkehrswidrig den Bürgersteig genutzt, sondern sei von dort aus zu allem Überfluss plötzlich auf die Fahrbahn gewechselt, um die Kreuzung noch mit aller Macht bei Grün überqueren zu können. Mit einem dermaßen rücksichtslosen Fahrverhalten musste der Fahrer des Lastkraftwagens nicht rechnen."

Erinnern wir uns an das Urteil des OLG Oldenburg von dem ein gewisser Forennutzer behauptet, es wäre keine lex specialis sondern von der StVO abgedeckt: "Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen."

Ich habe die Abweichungen mal dick hervorgehoben.
Mal ist von "extrem riskant", "verkehrswidrig" und "rücksichtslosem Fahrverhalten" die Rede, mal von "Unaufmerksamkeiten" und "Schrecksituationen".
 
Das ist auf einem gemeinsam genutzten Geh-/Radweg wohl auch eher riskant und ziemlich rücksichtlos.
Ein gemeinsam genutzter Geh-/Radweg ist das Revier der Fußgängers in dem der Radfahrer zwar fahren darf aber letztendlich keinerlei Rechte besitzt!
Da hat man als Radfahrer leider Pech!
 
Deshalb Fussweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und alle sind glücklich. Außer vielleicht diverse Autofahrer oder angepampte Fussgänger (wobei ich noch nie ein Problem mit denen hatte, da ich in Gegenward solcher eh sehr zurückhaltend fahre)
 
n3m0, e.

Gerne würde ich mich weiter intellektuell mit Dir duellieren, lasse es aber, da ich (wegen des "Ätsch") das Gefühl habe, Du wärest kaum bewaffnet.
Ein derartiges Duell würde nicht nur in Ermangelung der Bewaffnung sondern auch einer augenscheinlichen Beratungsresistenz einseitig.
 
rayban, ich würde mich fürchterlich langweilen. So eine Diskussion macht doch nur Spass, wenn man wenigstens ab und zu eine zum Thema passende und herausfordernde Antwort erhält. Wenn der Diskussionspartner dann noch durch Fachwissen und Eloquenz glänzt, steht einer unterhaltsamen und erkenntnisfördernden Diskussion nichts im Wege, selbst wenn man unterschiedlicher Meinung ist.
 
Was haben die beiden Urteile bitte mit dem hier diskutierten Benutzen von Radwegen zu tun? Der eine war auf einer Landstrasse. Der andere wechselte vom Gehweg spontan auf die Fahrbahn.

Dir ist scheinbar entgangen, worum es in dem Beitrag ursprünglich ging - nicht um einen Radweg, sondern um die verschärfte Sanktionierung von Radfahrern im Allgemeinen...

@ all:

Wieviele Quertreiber hier erst komplett vom ursprünglichen Thema abweichen und sich dann an einer Sache festbeißen finde ich persönlich einfach nur ************* ( ist nur mein persönliches Empfinden).

Einfach mal anderer Meinung zu sein, aber auch die Meinung des Gegenübers zählen zu lassen - das scheint in der Anonymität des Internets nicht mehr cool zu sein.

Faden verlieren, lospoltern und dann nachtreten - so läuft das heute.

In freier Wildbahn links und rechts verwechseln, aber hier bei Google "schlaulesen" - auch wenns nicht zum Thema passt und dann anderen einen Maulkorb verpassen wollen. Rennradfahrer 2013 - wo seid ihr - So mancher hier hat sicherlich die dritte Tastatur seit 2009, aber noch immer die erste Kette und die ersten Reifen auf dem Renner... der ist allerdings über fünf Jahre alt...
 
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