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Ich schrieb:Aber es ging nicht um Baustellen.
Nur aus Interesse: in wie vielen Fällen hat man auf diese eine(!) Email hin die Benutzungspflicht eines Radwegs aufgehoben?
Man muß sich ja nicht um Alles selbst kümmern.
Da wo es mir wichtig ist, mache ich das. Außerdem stifte ich noch Andere dazu an.
So eine Mail ist doch fix getippt. Muß ja nicht immer die Flaschenpost sein.
Die zeitliche Abfolge glaubte ich hinreichend erklärt zu haben.![]()
Die Horde Bad Guys, die hier versucht Stimmung zu machen ist echt eine lustige Truppe.
Ich führe hier mal ein paar Zeilen an, die aktuelle Urteile wiedergeben.
Auch hier machten die Radfahrer was sie wollten und scheiterten beim Schadensersatz kläglich...
http://www.finanz-duell.de/news-art...n-folgen-leichtsinnigen-verhaltens_003312.php
Grundsätzlich ist es ja immer schwierig, die Radwegesituation zu generalisieren: ...
Trotzdem interessant der letzte Fall: "Das Gericht warf dem Kläger vor, extrem riskant gefahren zu sein. Er habe zunächst nicht nur verkehrswidrig den Bürgersteig genutzt, sondern sei von dort aus zu allem Überfluss plötzlich auf die Fahrbahn gewechselt, um die Kreuzung noch mit aller Macht bei Grün überqueren zu können. Mit einem dermaßen rücksichtslosen Fahrverhalten musste der Fahrer des Lastkraftwagens nicht rechnen."
Erinnern wir uns an das Urteil des OLG Oldenburg von dem ein gewisser Forennutzer behauptet, es wäre keine lex specialis sondern von der StVO abgedeckt: "Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen."
Ein gemeinsam genutzter Geh-/Radweg ist das Revier der Fußgängers in dem der Radfahrer zwar fahren darf aber letztendlich keinerlei Rechte besitzt!Das ist auf einem gemeinsam genutzten Geh-/Radweg wohl auch eher riskant und ziemlich rücksichtlos.
Ein derartiges Duell würde nicht nur in Ermangelung der Bewaffnung sondern auch einer augenscheinlichen Beratungsresistenz einseitig.n3m0, e.
Gerne würde ich mich weiter intellektuell mit Dir duellieren, lasse es aber, da ich (wegen des "Ätsch") das Gefühl habe, Du wärest kaum bewaffnet.
Was haben die beiden Urteile bitte mit dem hier diskutierten Benutzen von Radwegen zu tun? Der eine war auf einer Landstrasse. Der andere wechselte vom Gehweg spontan auf die Fahrbahn.