• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Mit dem Rennrad in den Supermarkt

@jok...ich denke du sprichst mich auch an, jetzt wollte ich fragen wie du hier bezeichnungen wie loser und übermensch kommst. Ich habe meine Meinung und mein Verhalten wenn ich schnell was kaufen muss, ohne dass ich denke dass ich besser bin als andere. Ich finde auch ein Vergleich von einem RR mit einem Kinderwagen im Geschäft ein bischen unpassend, andere sehen das als gerechtfertigt, jedem seine Meinung.
Gruss
 
Das hier immer noch welche meinen sie müssen klug daher reden und mir erzählen wie ich mich zu organisieren habe ist echt nervig.
Um das zu vermeiden, sollte man keine suboptimalen Fragen stellen,

Aber dann sollen sie doch hier bei den "loosern" die Klappe halten.
und fragwürdige Ausdrücke.

Mein Fazit:
ich habe mir ein kleines Schloss bestellt (safeman von Kaugirl empfohlen), das hoffentlich in die Satteltasche passt und hole mit evtl. noch diesen Bewegungsalarm (siehe oben bei Hill).
Aha! Doch nicht durchgängig beratungsresistent! :)

Tante Edith meint noch zu Deiner besseren persönlichen Organisation: Vergiss bitte ausser dem bestimmt guten kleinen Schloss (gibt's übrigens manchmal beim Albrecht, aber da lassen sie Dich so ja nicht rein) und der Heulboje bitte auch manchmal nicht den Haustürschlüssel, Luftpumpe, Ersatzschlauch und Helm, sowie Ersatzbatterien für die Heulboje und Bananen, sowie gute Laune und vor allem den Schlüssel für das kleine Fahrradschloss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Hill

das habe ich auch schon entdeckt.
Hast du das mal testen können bei dir oder auch einem fremden Rad:D

Wäre ja eine gute Zweitsicherung und gegen wegtragen.
Wie schwer ist das Teil?
Läßt es sich schnell entschärfen?
Unter der Sattelstütze kann man es ja wohl montieren.

Gruss jok

Ich hab das Teil tatsächlich hier herumliegen. Zugegeben, ich bestelle gerne China-Gadgets. Es war für einen Roller gedacht. Ein Motorschaden hat den bisherigen Einsatz verhindert. Habe es vor 1 Jahr nur unmontiert getestet und scheint zu funktionieren, habe gerade keinen 9V-Block da um es zu wiederholen. Die Entschärfung wird über die Eingabe eines 4stelligen Buchstabencodes vorgenommen, der indviduell verändert werden kann. Gewicht lt. Küchenwaage ohne 9V-Block: 58g
 
Zuletzt bearbeitet:
@jok

So, hab es nun nochmals ausprobiert. Die angegebenen 105dB kann ich nicht prüfen, auf jeden Fall sehr laut. Weiß man was man vor sich hat und trägt das Fahrrad vorsichtig aber trotzdem zielstrebig, geht der Alarm nicht runter. Ein kleiner Schwenk zur Seite ist notwendig, damit er los geht.
 
Ich hab's schon mit reingenommen, anderes mal hat ein Teil der Gruppe aufgepasst. Was auch mal klappt, andere anschnacken und fürs Einkaufen bezahlen (bei mir immer nur mal unterwegs, Zuhause fahr ich nich in Montour mit RR zum Supermarkt, ehr wenn man doch noch was zu trinken braucht).

Die meisten Passanten freuen sich. Auch in Restaurants / Cafés immer nur positives erlebt. Manche labern einem auch ne Frikadelle ans Ohr von wegen Doping, TDF, ..
 
Der Supermarkt-Mitarbeiter hat Hausrecht und damit Schluss. Du machst, was er sagt, so lange Du in seinem Laden bist. Das sind die Tatsachen. Was Du ihm an Belehrungen angedeihen lassen möchtest hat überhaupt keine Relevanz. Nicht für ihn, nicht für den Rest der Welt.
Auch wenn ich kein Jurist bin bin ich mir ziehmlich sicher dass das so nicht stimmt. Bei Geschäften, insbesondere öffentlich zugänglichen Ladenlokalen, gibt es da Konflikte mit anderen Gesetzen die in manchen Fällen höhergestellt werden. Dass er dir anordnen kann das Fahrrad draußen zu lassen ist offensichtlich, aber wenn er zB Radkleidung nicht ästhetisch findet könnte das schwieriger werden. Ich hatte mal so einen Fall dass ich in einem Mediamarkt (allerdings in Österreich) rausgeschmissen wurde wegen "Tragen eines Rucksacks" (Anmerkung: 10liter, nichts außergewöhnliches etc.). Als ich darauf hingewiesen habe dass andere Kunden mit Handtaschen unterwegs wären sagte man mir: Handtaschen seien okay, Rucksäcke nicht. DAS fand ich diskriminierend.
 
Auch wenn ich kein Jurist bin bin ich mir ziehmlich sicher dass das so nicht stimmt. Bei Geschäften, insbesondere öffentlich zugänglichen Ladenlokalen, gibt es da Konflikte mit anderen Gesetzen die in manchen Fällen höhergestellt werden...aber wenn er zB Radkleidung nicht ästhetisch findet könnte das schwieriger werden...
Ja und nein. Verboten ist nur die Diskrimierung wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Diskriminierung wegen eines Rennrads ist erlaubt, wegen Rollstuhls nicht, Zutrittsverweigerung wegen hässlicher Kleidung oder Rucksack ist erlaubt, wegen schwarzer Hautfarbe oder Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas nicht.
 
Diskriminierung wegen eines Rennrads ist erlaubt, wegen Rollstuhls nicht,
recht dämlich diese Aussage.

Wenn du Glück hast, bist du nie auf einen Rollstuhl angewiesen. Wenn du Pech hast, wirst wahrscheinlich auch du den Unterschied zw. Rennrad
und Rollstul erkennen..................
 
Bei Geschäften, insbesondere öffentlich zugänglichen Ladenlokalen, gibt es da Konflikte mit anderen Gesetzen die in manchen Fällen höhergestellt werden.

Es ist tatsächlich so, dass Läden, die für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, jeden reinlassen müssen, solange es keinen Grund gibt, der dagegen spricht. Ein solcher Grund wäre z.B., wenn mit einer Störung des Betriebsablaufs gerechnet werden muss. Dann kann der Laden von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Mit einer Störung muss immer dann gerechnet werden, wenn Leute sich anders benehmen als normale Kunden. Wenn also jemand betrunken ist oder ein Rennrad dabei hat, kann ihm der Eintritt verwehrt werden.

Das mit dem Rucksack ist sicher ein Grenzfall. Du spielst offenbar darauf an, dass Du gegenüber Frauen diskriminiert wirst. Nun könnte man argumentieren, dass ein Rucksack zum einen die Angewohnheit hat, andere Kunden anzurempeln, wenn der Träger sich dreht, zum anderen lässt sich da deutlich mehr Diebesgut drin unterbringen als in einer Handtasche. Was der Ladenbesitzer nicht dürfte, wäre, Frauen mit Rucksackt rein zu lassen und Männer nicht.
 
Es ist tatsächlich so, dass Läden, die für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, jeden reinlassen müssen, solange es keinen Grund gibt, der dagegen spricht. ...

Mein Laden ist jederzeit für den "öffentlichen Publikumsverkehr" geöffnet.
Und doch kann ich selber entscheiden, wer den Laden betritt und wer nicht.
Insoweit kann ich ohne Begründung ganz beliebig von meinem Hausrecht Gebrauch machen.
Einen "Anspruch", irgendeinen Laden - mit oder ohne Rennrad - betreten zu dürfen, gibt es de iure nicht !
 
Es ist tatsächlich so, dass Läden, die für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, jeden reinlassen müssen, solange es keinen Grund gibt, der dagegen spricht. Ein solcher Grund wäre z.B., wenn mit einer Störung des Betriebsablaufs gerechnet werden muss....
Das stimmt einfach nicht. Grundsätzlich kann der Inhaber sich aussuchen, wen er in seinen Laden lässt und mit wem er Geschäfte macht. Es genügt, wenn ihm die Nase nicht passt, um "nein" zu sagen. Die (einzigen) Gründe aus denen er nicht sortieren darf, sind oben in #93 genannt.
 
...Was der Ladenbesitzer nicht dürfte, wäre, Frauen mit Rucksackt rein zu lassen und Männer nicht.

Du verwechselst das Hausrecht - und dessen Ausübung - mit einem Diskriminierungsverbot.
Andersherum: Wenn eine Diskriminierung bzw. irgendeine "unzulässige Ungleichbehandlung" vorliegt,
folgt daraus nicht automatisch, daß die diskriminierte Person ein Recht hat, irgendwelche Räumlichkeiten
zu betreten.
 
recht dämlich diese Aussage.....
Es bleibt dir unbenommen, das dämlich zu finden, es ist lediglich die Wiedergabe der geltenden Rechtslage, insofern musst du dich nach Berlin an den Bundestag wenden, wenn es dir nicht passt.

Davon abgesehen halte ich persönlich es keineswegs für "dämlich", dass niemand wegen seines Rollstuhls abgewiesen werden darf, wegen seines Rennrads aber sehr wohl. Dämlich ist höchstens, dass so etwas gesetzlich geregelt werden muss, weil es offenbar genug Menschen gibt, die das nicht von sich aus für selbstverständlich halten.
 
[...]zum anderen lässt sich da deutlich mehr Diebesgut drin unterbringen als in einer Handtasche.

Bitte was? Hast du mal gesehen, was manche Frauen alles in ihrer Handtasche drin haben (einmal auf Youtube verklickt...)? Da kommt ein 80L Wanderrucksack, mit dem man ein paar Tage in der Wildnis überleben kann, nicht mal gegen an. Das Wort "Handtasche" scheint mir die Subraumtasche zu beschreiben, die da serienmäßig drin eingenäht ist. :eek:;)

bagpack_vs_purse.jpg
 
Jeder Ladenbesitzer oder deren Bevollmächtigte darf sich (wie Sparkassendirektor schon schrieb) aussuchen, wer seinen Laden betreten darf. Er darf nur nicht diskriminieren, muß aber den/die Diskriminierte/n trotzdem nicht reinlassen. Derjenige, der sich diskriminiert fühlt, kann den Rechtsweg einschlagen und der Ladenbesitzer kann verurteilt werden. Deswegen muß der obsiegende Kläger immer noch nicht eingelassen werden....usw. ....
Man denke sich nur wie es an den Einlässen von Discotheken oder Clubs zugeht. Der Türsteher (Bevollmächtigter) kann ohne Angabe von Gründen den Einlass verwehren. Und solange er keine Gründe (ausser unpassende Kleidung, zu betrunken und zu jung) angibt - was kein ordentlich angewiesener Türsteher tun wird - wird im rechtlich auch nicht anzukommen sein. Und auch ein Club ist ein der Öffentlichkeit zugänglicher Wirtschaftsbetrieb wie ein Supermarkt.
 
Zurück