xbiff
Motobecaniseur
Der hier hat kein Pro-con-ten, das gabs, glaube ich, zum Facelift 1988.Waren das die Kisten mit dem Proco ten Sicherheitslenkrad
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Der hier hat kein Pro-con-ten, das gabs, glaube ich, zum Facelift 1988.Waren das die Kisten mit dem Proco ten Sicherheitslenkrad
Teamoutfit ist, für mich als Peugeot Freak, nicht ganz einfach. Mal schauen, sollte ich mir einen Dachgarten bauen, wird zumindest dieser dann ein wenig sportlich aufgewertet.Hi hi,
ich kann mich noch daran erinnern als die Kiste vorgestellt wurde.
War das nicht einer der Ersten mit vollverzinkter Karosserie?
Bekommt der ein "Teamoutfit"?
Heute gab es nur einen kleinen Fang. Ich brauche jetzt dringend einen vernünftigen Dachgepäckträger!Anhang anzeigen 614620
Danke für die Blumen!Schönes Auto. CC, CS oder CD?
Und welche Maschine?
Doch nicht etwa der 2.1 Fünfzylinder?
Leider (oder zum Glück?)
Zum einen stimme ich dir da voll und ganz zu, und zum anderen gehen Bauteile, die nicht elektrifiziert sind, auch nicht so gerne über den Jordan! Eigentl. vermisse ich nix, außer dem Drehzahlmesser- aber auch nur, weil ich finde, dass der besser passt, als die verbaute Kirchturmuhr!Je buchhalter die Ausstattung, desto besser der Preis.
Das ist doch recht einfach. H-Kennzeichen hat der Gesetzgeber eingeführt , um automobilhistorisch erhaltenswertes Kulturgut zu unterstützen. An die Nutzung des Kennzeichens sind klare, strenge Regeln gebunden:Das wird nächste Woche entschieden. Doof ist, dass der Kamerad Euro1 ist, und somit 300.-€ Steuern kostet, mit H-Zulassung jedoch nur 191.-€. Bin noch am grübeln und warte ab, was mir mein Versicherer anbietet!
Das werde ich tun. Aber diese "Dreckschleuder" hat immerhin schon einen geregelten Kat! Und jedes Auto, das bewahrt und gefahren wird bis nix mehr geht, ist umweltfreundlicher als sich alle paar Monate eine neue Mistkarre neu zu kaufen, die ja auch nicht vom Baum fällt, sondern erst gebaut werden muss. Und wenn ich daran denke, wieviel Aluminium heutzutags an den Dingern verbaut wird, und wieviel Energie aufgewendet werden muss, um dieses Zeugs zu gewinnen...Das ist doch recht einfach. H-Kennzeichen hat der Gesetzgeber eingeführt , um automobilhistorisch erhaltenswertes Kulturgut zu unterstützen. An die Nutzung des Kennzeichens sind klare, strenge Regeln gebunden:
1. Das KFZ muss in überdurchschnittlich gutem Erhaltungszustand sein,
2. Das KfZ darf nur bei Veranstaltungen mit automobilhistorisch relevanten Inhalten (so genannte Oldtimer-Ralleys und Ausstellungen) bewegt werden, bzw auf dem Wege dorthin und zurück.
3. Der Nutzer muss ein Alltagsfahrzeug besitzen. Bzw die Nutzungserlaubnis nachweisen.
Alles andere ist schlicht Steuerbetrug, der nur solange noch nicht geahndet wird, bis wir noch mehr so alte Möhren im Alltagsbetrieb sehen, dass der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt. Da wird über die schlimmen Konzerne geschimpft, die die strengen Abgasbestimmungen umgehen und dann sehe ich immer mehr Leute, die die Umwelt wegen ein paar Euro mit solchen Dreckschleudern verpesten.
@xbiff, dies ist eine allgemeine Bemerkung, dein Post hat mich lediglich inspiriert, weil es neulich so hoch her ging in Sachen SUV und Umwelt. Ich gehe davon aus, dass du das FZ bestimmungsgemäß nutzen wirst.
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Da wird über die schlimmen Konzerne geschimpft, die die strengen Abgasbestimmungen umgehen und dann sehe ich immer mehr Leute, die die Umwelt wegen ein paar Euro mit solchen Dreckschleudern verpesten.
Danke für die Blumen!
Wurde vor 32 Jahren vom Vorbesitzer als Jahreswagen erworben und nur bei gutem Wetter gefahren. Leider (oder zum Glück?) Buchhalterausstattung, die nur durch ein Schiebedach aufgewertet wurde. Als Schmankerl hat man mir die orig. Aluräder heute morgen in den Kofferraum gepackt, von denen wusste ich bis dahin gernix!
Motorisiert ist er mit dem 2.0l Fünfzylinder mit 115PS. Gelaufen ist er zarte 161.000km.
Das werde ich tun. Aber diese "Dreckschleuder" hat immerhin schon einen geregelten Kat! Und jedes Auto, das bewahrt und gefahren wird bis nix mehr geht, ist umweltfreundlicher als sich alle paar Monate eine neue Mistkarre neu zu kaufen, die ja auch nicht vom Baum fällt, sondern erst gebaut werden muss. Und wenn ich daran denke, wieviel Aluminium heutzutags an den Dingern verbaut wird, und wieviel Energie aufgewendet werden muss, um dieses Zeugs zu gewinnen...
Und zu deiner Pos.2: Das trifft eigentl. nur bei der "Roten Nummer" zu. Ein Fzg. mit H-Kennzeichen darf ich eigentl. uneingeschränkt nutzen, werde eben nur bei der Jahreskilometerleistung gedeckelt und muss ein "Alltagsfzg." nachweisen können!
Doch das will ich. Es macht naemlich keinen Unterschied, ob ich ein grosser Betrüger bin oder ein kleiner. Wenn du das bezweiflest, hast du das System Rechtsstaat noch nicht verinnerlicht...Ach komm, die Konzerne wie VW haben wissentlich hunderttausende Autos verkauft, die nur durch Betrug die Tests bestanden haben. Das willst du nicht ernsthaft mit ein paar Oldtimer Liebhabern, die sich ein H Kennzeichen holen und nicht zu Oldtimerevents fahren vergleichen![]()
Nein...du verwechselts das vielleicht mit dem 07er Wechselkennzeichen.
Seit der Einführung des H- Kennzeichen hat sich gesetzlich nichts verändert.
Die Versicherungsbedingungen, die dies für spezielle Oldtimerversicherungen durchaus vorschreiben, haben aber nichts mit den behördlichen Vorgaben für eine H-Zulassung zu tun und sind erst Recht keine Gesetzeslage. Das eine ist Privatrecht, das andere Öff-Recht.Dann gab es da offenbar eine Gesetzesänderung. als ich noch nen Oldtimer hatte, stand das klar so formuliert auch in den Versicherungsbestimmungen.
Alles andere wäre auch ein Hohn. Dann können wir uns Schadstoffgrenzen auch gleich gänzlich schenken. Aber bitte Back to topic, wir können gern im Appendix Faden weiter diskutieren![]()
Von der Nutzung her , gibt es keine Einschränkungen für das H- Kennzeichen vom Gesetzgeber allerdings gibt es einige Versicherer die ein Zweitfahrzeug vorschreiben.
Von der Nutzung her , gibt es keine Einschränkungen für das H- Kennzeichen vom Gesetzgeber allerdings gibt es einige Versicherer die ein Zweitfahrzeug vorschreiben.
So, so...
§ 23 Abs. 1c StVZO