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Mein Fang des Tages

Hi hi,
ich kann mich noch daran erinnern als die Kiste vorgestellt wurde.
War das nicht einer der Ersten mit vollverzinkter Karosserie?

Bekommt der ein "Teamoutfit"?
Teamoutfit ist, für mich als Peugeot Freak, nicht ganz einfach. Mal schauen, sollte ich mir einen Dachgarten bauen, wird zumindest dieser dann ein wenig sportlich aufgewertet.
 
Schönes Auto. CC, CS oder CD?
Und welche Maschine?
Doch nicht etwa der 2.1 Fünfzylinder?
Danke für die Blumen!
Wurde vor 32 Jahren vom Vorbesitzer als Jahreswagen erworben und nur bei gutem Wetter gefahren. Leider (oder zum Glück?) Buchhalterausstattung, die nur durch ein Schiebedach aufgewertet wurde. Als Schmankerl hat man mir die orig. Aluräder heute morgen in den Kofferraum gepackt, von denen wusste ich bis dahin gernix!
Motorisiert ist er mit dem 2.0l Fünfzylinder mit 115PS. Gelaufen ist er zarte 161.000km.
 
Je buchhalter die Ausstattung, desto besser der Preis.
Zum einen stimme ich dir da voll und ganz zu, und zum anderen gehen Bauteile, die nicht elektrifiziert sind, auch nicht so gerne über den Jordan! Eigentl. vermisse ich nix, außer dem Drehzahlmesser- aber auch nur, weil ich finde, dass der besser passt, als die verbaute Kirchturmuhr!
 
Das wird nächste Woche entschieden. Doof ist, dass der Kamerad Euro1 ist, und somit 300.-€ Steuern kostet, mit H-Zulassung jedoch nur 191.-€. Bin noch am grübeln und warte ab, was mir mein Versicherer anbietet!
Das ist doch recht einfach. H-Kennzeichen hat der Gesetzgeber eingeführt , um automobilhistorisch erhaltenswertes Kulturgut zu unterstützen. An die Nutzung des Kennzeichens sind klare, strenge Regeln gebunden:
1. Das KFZ muss in überdurchschnittlich gutem Erhaltungszustand sein,
2. Das KfZ darf nur bei Veranstaltungen mit automobilhistorisch relevanten Inhalten (so genannte Oldtimer-Ralleys und Ausstellungen) bewegt werden, bzw auf dem Wege dorthin und zurück.
3. Der Nutzer muss ein Alltagsfahrzeug besitzen. Bzw die Nutzungserlaubnis nachweisen.

Alles andere ist schlicht Steuerbetrug, der nur solange noch nicht geahndet wird, bis wir noch mehr so alte Möhren im Alltagsbetrieb sehen, dass der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt. Da wird über die schlimmen Konzerne geschimpft, die die strengen Abgasbestimmungen umgehen und dann sehe ich immer mehr Leute, die die Umwelt wegen ein paar Euro mit solchen Dreckschleudern verpesten.

@xbiff, dies ist eine allgemeine Bemerkung, dein Post hat mich lediglich inspiriert, weil es neulich so hoch her ging in Sachen SUV und Umwelt. Ich gehe davon aus, dass du das FZ bestimmungsgemäß nutzen wirst.

:bier:
 
Das ist doch recht einfach. H-Kennzeichen hat der Gesetzgeber eingeführt , um automobilhistorisch erhaltenswertes Kulturgut zu unterstützen. An die Nutzung des Kennzeichens sind klare, strenge Regeln gebunden:
1. Das KFZ muss in überdurchschnittlich gutem Erhaltungszustand sein,
2. Das KfZ darf nur bei Veranstaltungen mit automobilhistorisch relevanten Inhalten (so genannte Oldtimer-Ralleys und Ausstellungen) bewegt werden, bzw auf dem Wege dorthin und zurück.
3. Der Nutzer muss ein Alltagsfahrzeug besitzen. Bzw die Nutzungserlaubnis nachweisen.

Alles andere ist schlicht Steuerbetrug, der nur solange noch nicht geahndet wird, bis wir noch mehr so alte Möhren im Alltagsbetrieb sehen, dass der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt. Da wird über die schlimmen Konzerne geschimpft, die die strengen Abgasbestimmungen umgehen und dann sehe ich immer mehr Leute, die die Umwelt wegen ein paar Euro mit solchen Dreckschleudern verpesten.

@xbiff, dies ist eine allgemeine Bemerkung, dein Post hat mich lediglich inspiriert, weil es neulich so hoch her ging in Sachen SUV und Umwelt. Ich gehe davon aus, dass du das FZ bestimmungsgemäß nutzen wirst.

:bier:
Das werde ich tun. Aber diese "Dreckschleuder" hat immerhin schon einen geregelten Kat! Und jedes Auto, das bewahrt und gefahren wird bis nix mehr geht, ist umweltfreundlicher als sich alle paar Monate eine neue Mistkarre neu zu kaufen, die ja auch nicht vom Baum fällt, sondern erst gebaut werden muss. Und wenn ich daran denke, wieviel Aluminium heutzutags an den Dingern verbaut wird, und wieviel Energie aufgewendet werden muss, um dieses Zeugs zu gewinnen...

Und zu deiner Pos.2: Das trifft eigentl. nur bei der "Roten Nummer" zu. Ein Fzg. mit H-Kennzeichen darf ich eigentl. uneingeschränkt nutzen, werde eben nur bei der Jahreskilometerleistung gedeckelt und muss ein "Alltagsfzg." nachweisen können!
 
Da wird über die schlimmen Konzerne geschimpft, die die strengen Abgasbestimmungen umgehen und dann sehe ich immer mehr Leute, die die Umwelt wegen ein paar Euro mit solchen Dreckschleudern verpesten.

Ach komm, die Konzerne wie VW haben wissentlich hunderttausende Autos verkauft, die nur durch Betrug die Tests bestanden haben. Das willst du nicht ernsthaft mit ein paar Oldtimer Liebhabern, die sich ein H Kennzeichen holen und nicht zu Oldtimerevents fahren vergleichen :rolleyes:
 
Danke für die Blumen!
Wurde vor 32 Jahren vom Vorbesitzer als Jahreswagen erworben und nur bei gutem Wetter gefahren. Leider (oder zum Glück?) Buchhalterausstattung, die nur durch ein Schiebedach aufgewertet wurde. Als Schmankerl hat man mir die orig. Aluräder heute morgen in den Kofferraum gepackt, von denen wusste ich bis dahin gernix!
Motorisiert ist er mit dem 2.0l Fünfzylinder mit 115PS. Gelaufen ist er zarte 161.000km.

Unser ehemaliger Nachbar hatte Anfang der 80er einen C3 mit der großen 136 PS Maschine und hat uns autobegeisterte Teenies mal mitgenommen. Kurzer Vollgastripp auf der Autobahn hat einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Und der Sound des 5-Zyl. war nicht von schlechten Eltern :cool:. Einige Jahre später durfte ich öfters den Quattro Avant Turbo mit 165 PS meines Chefs ausführen. Das hatte schon was :D
Ich finde, dass so manche Fahrzeuge aus der Zeit schon echt Klasse hatten.
Audi 100 Avant CD - Siku.JPG
 
Das werde ich tun. Aber diese "Dreckschleuder" hat immerhin schon einen geregelten Kat! Und jedes Auto, das bewahrt und gefahren wird bis nix mehr geht, ist umweltfreundlicher als sich alle paar Monate eine neue Mistkarre neu zu kaufen, die ja auch nicht vom Baum fällt, sondern erst gebaut werden muss. Und wenn ich daran denke, wieviel Aluminium heutzutags an den Dingern verbaut wird, und wieviel Energie aufgewendet werden muss, um dieses Zeugs zu gewinnen...

Und zu deiner Pos.2: Das trifft eigentl. nur bei der "Roten Nummer" zu. Ein Fzg. mit H-Kennzeichen darf ich eigentl. uneingeschränkt nutzen, werde eben nur bei der Jahreskilometerleistung gedeckelt und muss ein "Alltagsfzg." nachweisen können!

Dann gab es da offenbar eine Gesetzesänderung. als ich noch nen Oldtimer hatte, stand das klar so formuliert auch in den Versicherungsbestimmungen.
Alles andere wäre auch ein Hohn. Dann können wir uns Schadstoffgrenzen auch gleich gänzlich schenken. Aber bitte Back to topic, wir können gern im Appendix Faden weiter diskutieren:bier:
 
Ach komm, die Konzerne wie VW haben wissentlich hunderttausende Autos verkauft, die nur durch Betrug die Tests bestanden haben. Das willst du nicht ernsthaft mit ein paar Oldtimer Liebhabern, die sich ein H Kennzeichen holen und nicht zu Oldtimerevents fahren vergleichen :rolleyes:
Doch das will ich. Es macht naemlich keinen Unterschied, ob ich ein grosser Betrüger bin oder ein kleiner. Wenn du das bezweiflest, hast du das System Rechtsstaat noch nicht verinnerlicht...
 
Schöner Audi und dazu der drrrrr 5 Zylinder Sound :)

ich habe eine verchromte Pumpe mit Colnago Logo geschossen, 25€. Jetzt stilecht unterwegs anstelle schwarzem Einerlei, ging dann gleich schneller die Nachmittagsrunde :)
Fehlt nur noch ein zeitgemässer Sattel, aber der Winter ist lang
 

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Leider öffnet die H ( Ü 30 ) regelung den nachrückern Tür u Tor.Fraglich ob da noch Automobiles Kulturgut bei ist
Der oben gezeigte bestimmt nicht
Audi Quattro sollte aber alle Kriterien erfüllen für H
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann gab es da offenbar eine Gesetzesänderung. als ich noch nen Oldtimer hatte, stand das klar so formuliert auch in den Versicherungsbestimmungen.
Alles andere wäre auch ein Hohn. Dann können wir uns Schadstoffgrenzen auch gleich gänzlich schenken. Aber bitte Back to topic, wir können gern im Appendix Faden weiter diskutieren:bier:
Die Versicherungsbedingungen, die dies für spezielle Oldtimerversicherungen durchaus vorschreiben, haben aber nichts mit den behördlichen Vorgaben für eine H-Zulassung zu tun und sind erst Recht keine Gesetzeslage. Das eine ist Privatrecht, das andere Öff-Recht.
 
Von der Nutzung her , gibt es keine Einschränkungen für das H- Kennzeichen vom Gesetzgeber allerdings gibt es einige Versicherer die ein Zweitfahrzeug vorschreiben.


So, so...

§ 23 Abs. 1c StVZO

(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Verstehe ich in dem Zusammenhang jetzt nicht? o_O
 
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