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Licht/Reflektoren an Renner in der Schweiz?

Chris-mit-Rennrad

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Salü, ich habe nur einen einzigen Thread zum Thema gefunden, mehr als 10 Jahre alt. Ich möchte mit dem Rennrad in der Schweiz Pässe fahren für eine Woche. Welche Ausrüstung muß ich am Rennrad haben bzgl. Reflektoren und Licht? StVO-konforme Akkulichter habe ich immer dabei, schon alleine für Tunnel. An den Clickpedalen habe ich aber keine Reflektoren (ließen sich allerdings nachrüsten). Speichenreflektoren und Reflektoren vorne / hinten habe ich nicht, bin ich damit in der Schweiz kurz vor der Verhaftung und Rad-Konfiszierung oder wird das toleriert? War bisher nur MTB-fahren in der Schweiz und habe noch kaum StVO-konforme MTBs die Straßen queren sehen. Die lustigen Reports über Zwang zum Schloß am MTB und Klingel an Rennern über 11kg habe ich schon gefunden.
Danke, Grüße
Chris
 

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Re: Licht/Reflektoren an Renner in der Schweiz?
Was wir in der Schweiz alles am Rad haben müssten weiss ich nicht mal... Reflektoren habe ich keine, ich kenne auch niemanden der am Rennrad Reflektoren hat. Aus eigener Erfahrung (ca 6000-8000km/Jahr) kann ich sagen, dass das toleriert wird. Wie es im Falle eines Unfalls aussieht kann ich dir jedoch nicht sagen.
 
Denke, daß sich die wenigsten hier drüber Gedanken gemacht haben, so lange man nur bei Tageslicht fährt. Rücklicht ist eh bei fast allen dran und vorne noch eine kleine LED-Leuchte für Tunnel oder dunklere Waldabschnitte. Reflektoren habe ich noch nie gesehen, und bin auch noch nie von der Schweizer Polizei diesbezüglich angehalten worden.
 
Hallo Chris
Ich kann hier etwas Licht ins Dunkel bringen :)
Die gesetzlichen Vorgaben besagen dass man am Rad (oder wie es hier heisst Velo) folgendes haben muss:
  • Ruhende Lichter fest angebracht oder abnehmbar. Vorne muss das Licht weiss und hinten rot sein. Das Gesetz verlangt nachts bei guter Witterung eine Sichtbarkeit auf 100m Distanz. Zusätzliche, auch blinkende Lichtquellen an Velo oder Körper, sind erlaubt.
  • Rückstrahler oder lichtreflektierende Folien müssen vorne (weiss) und hinten (rot) fest angebracht werden. Dies mit einer Fläche von je mindestens 10 Quadratzentimeter. Wie die ruhenden Lichter müssen auch die Rückstrahler auf 100m sichtbar sein.
  • Gelbe Rückstrahler vorne und hinten an den Pedalen, mit einer Mindest-Leuchtfläche von 5 Quadratzentimeter. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Renn- und Sicherheitspedale.
Somit bist du mit deinen Akkulichtern schon mal gut unterwegs. Die Folien hatte ich am MTB (der freundliche hatte sie drangeklebt. Habe sie sofort entfernt und am Renner habe ich die Folien nicht aus ästhetischen Gründen ;). Belangt worden bin ich deswegen noch nicht.
Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dir sowas ans Rad kleben und dann bist du nach CH-Gesetz safe.

Viel Spass
 
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