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Lenkeraufsatz bei Brevets (und PBP)

Thorwine

Filstal Radler
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Hallo zusammen,

zu dem Thema "Lenkeraufsatz bei Brevets" haette ich gerne eine konkrete Aussage. Ich habe schon einiges hier im Forum nachgeforscht und Tante Google befragt, aber so richtig klar ist mir das Reglement nach wie vor nicht.

Auch ich habe, wie viele die zu dem Thema schreiben, hin und wieder mit tauben Fingern und Handgelenken beim Fahren zu kaempfen. Das haelt mich nicht ab und mit etwas Ausschuetteln geht's auch wieder weg. Schmerzen sind es nicht wirklich. Aber nach dem 600er letztes Jahr, hatte ich mehrere Wochen Taubheitsgefuehl in den Spitzen von Zeigefinger und Daumen. Mein Oberlenker (Ritchey Comp Streem II) ist schon stark abgeflacht, aber etwas mehr Moeglichkeiten zum Vermeiden des Problems waeren nicht schlecht. Falsche Einstellungen am Rad kann ich eigentlich ausschließen, ich hab eine profesionelle Bikebionik gemacht und alles sollte korrekt auf mich abgestimmt sein.

Wie schaut das Reglement bei Brevets denn jetzt genau aus? Darf man, darf man nicht? Darf man bei nationalen Brevets (bei Karl in Treuchtlingen zum Beispiel)? Darf man bei PBP (seit 1995) definitiv nicht?

Ich will mich jetzt auch nicht an den Komfort eines Lenkeraufsatzes gewoehnen, wenn ich dann 2019 in Frankreich nicht damit fahren darf...

Danke fuer ein paar eurer Gedanken!
 
Bei PBP sind Lenkeraufsätze jeglicher Art explizit nicht erlaubt. Es wird dein Rad vor dem Start "begutachtet".
Was es für Konsequenzen hat, wenn du mit Aufsatz kommst, kann ich dir nicht sagen. Bewusst ist mir bei PBP kein Rad mit Aufsatz aufgefallen.

Bei allen anderen Brevets nach ACP-Reglement ist es völlig egal, mit was du vorfährst und was du dranschraubst. Hauptsache es wird ausschließlich durch Muskelkraft betrieben.
Dass du innerhalb einer Gruppe nicht auf dem Auflieger fährst, sollte sich jedoch von selbst verstehen...
 
Wenn ich mich richtig erinnere, sind solche Lenkeraufsätze im französischen "Code Route" (entspr. StVO) generell im öffentlichen Verkehr verboten. Das wird von der Polizei vermutlich nicht kontrolliert, aber der ACP ist als Veranstalter gehalten, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Die Kombination aus Übermüdung und Hände weit weg von den Bremsen ist schon etwas unfallträchtig, daher ist das auch sinnvoll.
 
In erster Linie gelten wohl die Strassenverkehrsregeln in den jeweiligen Ländern - in F sind meines Wissens nach die Lenkeraufsätze nicht erlaubt, daher auch nicht bei PBP. Entsprechend müssten dann auch andere Regelungen beachtet werden wie Beleuchtung, Reflektoren o.ä. Inwieweit ein Verstoß geahndet wird, weiß ich auch nicht. Es kann ja niemand erwarten, dass ich mein Velo, das in der Schweiz legal ausgestattet ist, für eine Reise in einem anderen Land "komplett" umbaue.
 
200er Brevet ARA Nordbayern (01.04.2017)
300er Brevet ARA Nordbayern (22.04.2017)
400er Brevet ARA Nordbayern (05.05.2017)
600er Brevet ARA Nordbayern (26.05.2017)
Alb-Extrem "Midsize" 255km/4600Hm (25.06.2017)
Bodensee Radmarathon "Gold-Tour 220km" (09.09.2017)
1x am Sack kratzen (13.04.2017)
2x Nase popeln (05.05.2017)
4x wichtig tun [Internetz] (01.07.2017)
1x aufhören über diese Dauerlangsamfahrer zu lachen (12.08.2017)
 
In erster Linie gelten wohl die Strassenverkehrsregeln in den jeweiligen Ländern - in F sind meines Wissens nach die Lenkeraufsätze nicht erlaubt, daher auch nicht bei PBP. Entsprechend müssten dann auch andere Regelungen beachtet werden wie Beleuchtung, Reflektoren o.ä. Inwieweit ein Verstoß geahndet wird, weiß ich auch nicht. Es kann ja niemand erwarten, dass ich mein Velo, das in der Schweiz legal ausgestattet ist, für eine Reise in einem anderen Land "komplett" umbaue.
Hallo,

Doch. Sogar innerhalb der EU.

Grüße
Andreas
So einfach ist es nicht: Straßenverkehrsrecht ja, aber für die Zulassung gilt das Recht des Heimatlandes. Eventuell darf man im Heimatland erlaubtes nicht im Ausland benutzen (die italienische Mehrtonfanfare, die der Eiswagen dann beim Stehen eingeschaltet hatte). Man brauchte als Ausländer damals in der Schweiz auch kein Kennzeichen für das Rad, das innerhalb der Schweiz vorgeschrieben war. Umgekehrt war es theoretisch auch so: Die Laufklingel war für deutsche Fahrräder verboten, aber welchen schottischen Polizist hat das interessiert, wenn ich sie mir widerrechtlich in Venlo montiert hatte.
 
Richtig, aber im Gegensatz zu einer Hupe, Radlaufglocke und einem fehlenden Versicherungskennzeichen ist ein Lenkeraufsatz durchaus sicherheitsrelevant. Bei einer Veranstaltung für PBP sollten gleiche Bedingungen für Alle gelten. Warum soll der Deutsche mit Geweih fahren dürfen, wenn es der Franzose nicht darf?
 
Auch von mir ein bisschen Senf:

Frankreich: Die Code Route, die französische Version der StVO besagt tatsächlich, dass bei Radfahrten mit GRUPPENSTART keine Auflieger benutzt werden dürfen - bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr mit EINZELSTART darf man das aber sehr wohl. Da man bei Brevets aber naturgemäß in Gruppen startet / fährt müssten also eigentlich alle französischen Veranstalter Auflieger untersagen - dies tun sie jedoch nicht konsequent (Franzosen sind ja auch Franzosen und keine Deutschen / Österreicher / Schweizer). Ich habe in Frankreich Starter mit Auflieger (und ohne Bremsen) gesehen und bin auch selbst bei der 1000duSud einmal problemlos mit Auflieger gestartet. Wahrscheinlich sind bei kleinen Veranstaltungen auch eher die Fahrer haftbar und nicht die Veranstalter...
Fazit ist aber - bei PBP wirst Du mit Auflieger DEFINITIV NICHT zugelassen / starten dürfen. No way, never ever!

Deutschland: Es obliegt anscheinend dem einzelnen Veranstalter was er auf "seinem" Brevet ZUSÄTZLICH zur StVO zulässt / fordert und was nicht. Ich habe an deutschen Brevets teilgenommen bei denen sich ein feuchter Kehricht um Rad und Ausstattung der Teilnehmer gekümmert wurde, es gab aber auch Veranstalter die eine Helmpflicht oder das Mitführen einer (von der französischen Code Route bei schlechten Sichtverhältnissen verlangten) Warnweste VORSCHRIEBEN. Deutsche Veranstalter verhalten sich also eher wie deutsche Lokalpolitiker - wenn man denen die Möglichkeit gibt eine Regel einzuführen wird eine Regel eingeführt - egal ob sie sinnvoll ist oder nicht.

Italien / Belgien / Niederlande / Dänemark / Luxemburg: Da hatte ich bisher nie Probleme, auch dann nicht, wenn die Fahrt nach / durch / über Frankreich führte.
Ich will mich jetzt auch nicht an den Komfort eines Lenkeraufsatzes gewoehnen, wenn ich dann 2019 in Frankreich nicht damit fahren darf...
Du solltest nicht darauf bauen, dass die Franzosen bis 2019 eine diesbezügliche Gesetzesänderung verabschieden.

Sind vielleicht ein dickeres Lenkerband, Gelunterlagen unterm Lenkerband, andere Handschuhe, ein anderes Rad mit / oder weniger Überhöhung eine Option?
 
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Mein mantra:
Breite Reifen!!!
42er mit 2,7 bar, fahre ca 8cm Überhöhung und einlagig pelten Lenkerband, ein dünnes Kunststoff Band:
Bisher 360 ohne Probleme!

Daß ein Veranstalter Westen vorschreibt und das auch kontrolliert, finde ich ok.
Passiert einfach zuviel, und die Sorge, dass alle Fahrer wohlbehalten zurück kommen, ist schon sehr groß!
Ebenso die Kontrollen, ob auch alle Licht dabei haben.
 
Richtig, aber im Gegensatz zu einer Hupe, Radlaufglocke und einem fehlenden Versicherungskennzeichen ist ein Lenkeraufsatz durchaus sicherheitsrelevant. Bei einer Veranstaltung für PBP sollten gleiche Bedingungen für Alle gelten. Warum soll der Deutsche mit Geweih fahren dürfen, wenn es der Franzose nicht darf?
Ich habe jetzt nicht die Regeln des Veranstalters in Frage gestellt ... aber: Gleiche Bedingungen gelten durch diese Regeln nicht für alle, aber es wird sinnvoll augeschlossen, dass man sich auf Kosten der Sicherheit Anderer sich mehr Bequemlichkeit / Schnelligkeit erkauft.
 
Eine Ursache haben wir noch nicht besprochen, das Schaltsystem. Moderne Systeme wie STI und Ergopower verführen die Randonneure dazu ständig die Hände in der gleichen Position auf die Bremshebel zu lassen. Dies verursacht Probleme. Klassischere Schaltsysteme wie Unterrohr oder Crossschalthebel zwingen dir um die Hand regelmässig vom Bremshebel zu nehmen, das Resultat sind weniger Probleme mit Handgelenke und Hände.
 
Ich verwende den C2 Clip von Syntace und komme damit gut klar. Das kann für einige Fahrer IMHO eine sehr gute Lösung sein.
Die Last des Oberkörpers lastet auf den Unterarmen. Hände und Handgelenke können sich entspannen. Weniger Luftwiderstand hat man auch noch (etwas).
Fahrer sind aber sehr unterschiedlich. So spielen u.a. der Bauchumfang, die Beweglichkeit im Rücken und der Trainingszustand der Nackenmuskulatur stark mit rein.
Ich will es jetzt nicht diskutieren. Meine Aussage: Es kann eine Lösung sein, einen Triaufsatz zu verwenden.

Die Teile von Syntace gibst auch inzwischen gebraucht mal günstig. Ausprobieren. Bei Nichtgefallen wieder verkaufen.

Das ich bei einigen Veranstaltungen Lenkeraufsätze nicht verwenden darf, hält mich nicht davon ab, bei anderen Gelegenheiten sowas zu verwenden.
Was zählt ist mein eigener Kopf. Nicht was andere darüber denken.

Gruß und schöne Ostern
Edgar
 
Deutschland: Es obliegt anscheinend dem einzelnen Veranstalter was er auf "seinem" Brevet ZUSÄTZLICH zur StVO zulässt / fordert und was nicht.
Für die Veranstalter gilt.
Audax Randonneurs Allemagne ist Mitglied im Weltverband Randonneurs Mondiaux (RM), der Dachorganisation der weltweiten Randonneure. Nach dessen Regeln werden in Deutschland von den ARA-Organisatoren Brevets angeboten.
Darüber hinaus hat ein Organisator in Deutschland garnichts zu fordern.
Keine Helmpflicht, kein Aufsatzverbot u.s.w..
Leider bilden sich wohl einige Organisatoren in Deutschland ein sie könnten auf Grund ihrer "Macht" Leute ausschliessen die sich nicht an ihre Privatregeln halten.
 
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Für die Veranstalter gilt.

Darüber hinaus hat ein Organisator in Deutschland garnichts zu fordern.
Keine Helmpflicht, kein Aufsatzverbot u.s.w..
Leider bilden sich wohl einige Organisatoren in Deutschland ein sie könnten auf Grund ihrer "Macht" Leute ausschliessen die sich nicht an ihre Privatregeln halten.

Das sehe ich etwas anders: Wenn Ich etwas organisiere und somit auch Ich dafür haftbar gemacht werden kann - wenn etwas passiert - werde Ich auch die Regeln (natürlich im Rahmen des Erlaubten und insbesondere unter Sicherheitsaspekten) bestimmen! ... und wenn einem die Regeln nicht zusagen muss er ja bei mir nicht starten - das ist doch ganz einfach.
 
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