On topic, ich denke,
@krummbiegel s Vorgehen ist da schon richtig.
Der Verkäufer ist in der Pflicht, mängelfrei zu liefern. Wenn ers nicht selber kann, muss er organisieren, daß es jemand macht, der es kann. Wenn er das nicht kann, muss er Wandlung/Rücktritt anbieten.
Die Beseitigung der Mängel durch den/im Auftrag des Käufers zu Lasten des Verkäufers ist ein Vorgehen, daß zwar im B2B Geschäft üblicherweise vereinbart ist (aber Gottlob nicht oft angewandt wird), im Verbraucherrecht ist das meines Wissens so nicht vorgesehen.
Eine Minderung würde ich bei kosmetischen Mängeln akzeptieren, da wäre der Mangel ja überschaubar. Das ist er bei nicht ordentlich diagnostizierten funktionalen Mängeln ja eher nicht (zumindest nicht unterhalb der kompletten Baugruppe, also hier Laufrad).
Da hilft es auch nicht, wenns anfänglich eine Kleinigkeit war, und die unqualifizierten Nachbesserungsversuche das ganze nur schlimmer machen.
Damit den Radhersteller oder einen Komponentenhersteller anzumeiern scheint zwar modern, ist aber am Thema vorbei.
Ist natürlich keine Kritik an
@Fulcrum Support s Support. Im Gegentum.