Hier in Nürnberg hat der Verkehr auf der Fahrradstraße tatsächlich Vorfahrt.
Welcher Verkehr? Fahrradverkehr?
Es gilt nunmal überall die StVO:
https://www.stvo2go.de/fahrradstrasse-regeln/
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Hier in Nürnberg hat der Verkehr auf der Fahrradstraße tatsächlich Vorfahrt.
Ich habe den Artikel gelesen. Worin genau liegt denn jetzt eigentlich der Unterschied zwischen einer "unechten" Fahrradstraße und einer normalen Straße mit Tempo 30?Welcher Verkehr? Fahrradverkehr?
Es gilt nunmal überall die StVO:
https://www.stvo2go.de/fahrradstrasse-regeln/
Ich habe den Artikel gelesen. Worin genau liegt denn jetzt eigentlich der Unterschied zwischen einer "unechten" Fahrradstraße und einer normalen Straße mit Tempo 30?
In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren, in Tempo-30-Zonen jedoch nur dann, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
Dann hat das (ausnahmsweise) jemand gemacht, der ein gewisses Leseverständnis hat.Hier in Nürnberg hat der Verkehr auf der Fahrradstraße tatsächlich Vorfahrt. Ist auch dementsprechend beschildert, es gibt da also keine Zweifel.
Wie sieht das Hamburger Beispiel konkret aus? Stehen an den Kreuzungen entsprechende Vorfahrtsschilder? Denn woher soll der Querverkehr wissen, dass die zu kreuzende Straße eine bevorrechtigte Fahrradstraße ist? Aber wenn sowieso Vorfahrtsschilder aufgestellt werden müssen, was soll dann diese grundsätzliche Regelung "Fahrradstraße hat Vorfahrt"?Dann hat das (ausnahmsweise) jemand gemacht, der ein gewisses Leseverständnis hat.
Dabei wäre es so einfach, schließlich gibt es auch Leitfäden zum Thema.
In denen wird dann auch ganz kurz zusammengefasst was in der Fahrradstraße gilt:
moin,Wie sieht das Hamburger Beispiel konkret aus? Stehen an den Kreuzungen entsprechende Vorfahrtsschilder? Denn woher soll der Querverkehr wissen, dass die zu kreuzende Straße eine bevorrechtigte Fahrradstraße ist? Aber wenn sowieso Vorfahrtsschilder aufgestellt werden müssen, was soll dann diese grundsätzliche Regelung "Fahrradstraße hat Vorfahrt"?
Edith sagt, wir sind mittlerweile weg von den Konkreten Konflikten und eher bei den allgemeinen Planungen.
In Nürnberg sind die Fahrradstraßen eindeutig mit Vorfahrt (301) beschildert. Der Querverkehr hat das Zeichen 205.Welcher Verkehr? Fahrradverkehr?
Es gilt nunmal überall die StVO:
https://www.stvo2go.de/fahrradstrasse-regeln/
Nein, ist es nicht, denn bei blauen Schildern sind nur die gezeigten Verkehrsarten zulässigWenn man Autos aber doch einlassen will, ist m.E. das Schild überflüssig.
Anhang anzeigen 1288316
Dieses Z.237 "Radweg" gehört nicht vor eine Straße. Das Z.237 macht doch nur neben Hauptfahrbahnen Sinn. Wenn man Autos die Durchfahrt verbieten will, gibt es das Verbotsschild.Nein, ist es nicht, denn bei blauen Schildern sind nur die gezeigten Verkehrsarten zulässig
Anhang anzeigen 1288363
Sind denn diese gestrichelten „Haltelinien“ in irgendeiner Weise rechtsverbindlich, wenn da kein Schild steht?moin,
bei den fahrradstraßen in Hamburg die ich so im Kopf haben, kreuzt der Querverkehr über einen abgesenkten Boardstein und/odr fahrbanmakierungen.
Anhang anzeigen 1288137
Es hat auch schon mal jemand gegen eine Fahrradstraße geklagt, mit eher nicht gewolltem Ausgang:
https://www.spiegel.de/auto/hannove...laetze-a-cebef72d-e5c8-476e-8ce1-b36695e04616
Nein, wegen der Autofahrer. Denn mir fällt grade keine einzige Fahrradstraße ein, in der nicht durch Zusatzschild KFZ erlaubt sind - und wenn es nur für Anwohner ist.Fahrradstraße? Je mehr man im Internet sucht, desto mehr Interpretierungen findet man.
Was ich nach langem Studium gelesen habe ist, dass
- als Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt. Aber braucht man eine Tempo-30-Vorschrift in einer Fahrradstraße? Wegen der Rennradfahrer?
Hast Du nie eine Fahrschule von innen gesehen? Mir wurde das vor über 30 Jahren dort beigebracht. Eine Google suche findet folgende Definition:
- Es wird oft geschrieben, dass Radfahrer in Fahrradstraßen irgend einen Vorrang genießen, ohne dass sie "Vorfahrt" haben. In der STVO fand ich diesen sogenannten Vorrang nicht. Vorrang! Was ist das bloß? Vielleicht ein Trostpreis wie auf dem Jahrmarkt, wo jedes Los gewinnt.
- Die Stadtverwaltung darf bzw. muss diesen Vorrang (nur für Radfahrer) dann noch mit allerhand Zusatzschildern umgestalten und KFZ in der Fahrradstraße erlauben. Radfahrer dürfen diese Autofahrer ärgern bzw. behindern, indem sie nebeneinander fahren dürfen, ohne Platz machen zu müssen.
Sonst nur, wenn dadurch der andere Verkehr nicht behindert wird (was ein ziemlicher Gummiparagraph ist). In Fahrradstraßen auch dann. Was grundsätzlich zu begrüßen ist, in der Praxis aber oft nicht verstanden wird.
- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt (siehe Ziffer 3). Und sonst nicht?
Naja, eigentlich durfte man das schon und zwar auch ausserhalb der Fahrradstraßen. Die Frage, ob jemand "behindert" wird interpretiert aber wohl jeder anders, also finde ich eine eindeutige Regelung besser.Als die Fahrradstraßenregelung eingeführt wurde - so 1997 - durfte man eben NICHT mit Fahrrädern nebeneinander fahren - zumindest wenn die Gruppe klein war.
Doch, das musste man auch vorher schon. In der StVO stand zwar nur "ausreichender Abstand", aber der wurde von den Gerichten schon seit Jahrzehnten auf 1,5m innerorts und 2m ausserorts übereinstimmend festgelegt. Jetzt steht eine konkrete Zahl in der StVO - hat sich in der Realität irgendwas geändert? Ich habe nichts wahrgenommen.Man musste auch nicht zwingend beim Überholen von Radfahrern 1,5m seitlichen Abstand halten - wie hier auf einigen Schildern eingefordert - usw.
Also meinem Verständnis nach sind Tretrollerfahrer Fußgänger mit Spielgerät und dürfen nicht auf die Fahrbahn, auch nicht in der Fahrradstraße. Auch Fußgänger nicht.Ganz wichtig nebenbei: S-Pedelecs dürfen eine echte Fahrradstraße auch nicht befahren und bei Freigabe mit Mofaschild o. ä. dürfen auch die nur max 30 km/h fahren. Fußgänger hingegen dürften schneller unterwegs sein. Kein theoretisches Problem: das wären auch beispielsweise Tretroller- oder Inlinefahrer. Tretrollerfahrer sind auch Radfahrer, die sich mit einem Bein abstoßen.
Parallel zur B87 gibt es zwischen Mockrehna und Torgau eine Fahrradstraße, die per Zusatzschild lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.Denn mir fällt grade keine einzige Fahrradstraße ein, in der nicht durch Zusatzschild KFZ erlaubt sind - und wenn es nur für Anwohner ist.
Parallel zur B87 gibt es zwischen Mockrehna und Torgau eine Fahrradstraße, die per Zusatzschild lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.
Grüße
Somit sind ja doch wieder KFZ erlaubt. Klar, Einschränkungen welche KFZ erlaubt sind gibts schon ab und zu. Aber gar keine habe ich noch nirgends gesehen.Parallel zur B87 gibt es zwischen Mockrehna und Torgau eine Fahrradstraße, die per Zusatzschild lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.