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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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und hat vermutlich, trotz freier Strecke vor ihm, im Abbiegen angehalten, weil er den Radfahrer im Rückspiegel hat kommen sehen und nicht sicher war, ob der jetzt rechts an ihm vorbei will

dummerweise hat der Radfahrer mit weiterem Abbiegen des Pkws und so freier Strecke gerechnet

negative Rückkopplung
 
Ok, wow. Googelt das alle mal. Geradeausfahrende haben klar Vorfahrt. Deshalb sterben ja so viele von uns in dieser Situation.
Der ist natürlich dennoch mit komplett unangemessener Geschwindigkeit auf einem vermutlich nicht straßenverkehrstauglichen Fahrzeug (Stichwort zwei voneinander unabhängige Bremsen) mit mieser Linienwahl verunfallt.
 
§9 STVO

1) 1Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. 3Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. 4Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


§5 STVO
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.




Daraus kann sich jeder basteln was er mag, mMn liegt die Hauptschuld beim Radfahrer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Hauptsache, die mMn für die Hauptschuld beim Radfahrer spricht ist die Tatsache, dass der PKW zum Zeitpunkt des Zusammenpralls steht.
Sichtfahrgebot missachtet.

Alles andere kommt danach erst zum tragen und dürfte daher hier nicht relevant sein.
 
Prinzipiell hat der Radler natürlich hier Vorrang.
Der Autofahrer hat ihn im letzten Augenblick aber noch gesehen und ist stehen geblieben.
Ähm nö der Autofahrer hätte natürlich zeitiger Blinken müssen, aber da gabs überhaupt kein Recht für den Radfahrer irgendwie rechts vorbei zu fahren oder Vorrang zu haben. Das Auto war in Bewegung als der schon vorhatte, rechts zu überholen. Das Auto wartete nicht und der Radfahrer kam mal absolut nicht mit mäßiger Geschwindigkeit.
Zu Schnell und zu dämlich. So Spezialisten kenne ich hier in Augsburg auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm nö der Autofahrer hätte natürlich zeitiger Blinken müssen, aber da gabs überhaupt kein Recht für den Radfahrer irgendwie rechts vorbei zu fahren oder Vorrang zu haben. Das Auto war in Bewegung als der schon vorhatte, rechts zu überholen.

Das steht hier aber nach meinem Verständnis anders:

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Aber ich es den Grund des Unfalls auch beim Radfahrer. Am Ende weicht er eigentlich, vermutlich aufgrund des brakeless Fixie, in die falsche Richtung aus.
 
Das steht hier aber nach meinem Verständnis anders:

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Aber ich es den Grund des Unfalls auch beim Radfahrer. Am Ende weicht er eigentlich, vermutlich aufgrund des brakeless Fixie, in die falsche Richtung aus.
Ich würde mal sagen, der komplette Absatz (3) dieses Paragraphen bezieht sich auf entgegen kommende Fahrzeuge.
Hier gab es keinen Radstreifen, also hätte der Radler hinter den anderen Autos herfahren müssen (wenn diese stehen darf er langsam dran vorbei rollen, aber es setzte sich ja alles schon in Bewegung und die grün werdende Ampel konnte er ja auch sehen...)
 
Das steht hier aber nach meinem Verständnis anders:

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Müssen wir über die Bedeutung von "entgegenkommend" verhandeln?
 
Sollte das Video tatsächlich von einer LKW-Dashcam stammen, bezweifle ich, dass der Radfahrer bei der Geschwindigkeit nah genug am PKW war, um ein Blinken/Nicht-Blinken überhaupt rechtzeitig sehen zu können. Zum Thema PKW stand als Abbiegender angeblich nicht weit genug rechts: Wäre er beim Warten bis fast an den Bordstein gerückt, dann wäre das Gemecker wieder groß, dass ein Autofahrer an der Ampel keinen Platz lässt, damit Radfahrer vorschriftsmäßig an den Wartenden vorbei nach vorne fahren können.
Auch wenn es nicht wirklich erkennbar ist, gehe ich mal davon aus, dass die Fußgängerampel in Fahrtrichtung PKW/Radfahrer ebenfalls auf Grün gesprungen ist. Insofern muss man bei einem Abbieger immer mit einem Stopp rechnen, wenn Fußgänger queren wollen.
 
Aber ich es den Grund des Unfalls auch beim Radfahrer. Am Ende weicht er eigentlich, vermutlich aufgrund des brakeless Fixie, in die falsche Richtung aus.
Allein schon deswegen. Sieht für mich auch nach brakeless aus, damit hat er im Straßenverkehr eh nix verloren, auch wenns es "hip" sein mag. Sein Tempo war auch absolut nicht angepasst. Und in der Situation darfst absolut nie rechts am fahrenden Auto vorbei. Da ist kein Radweg und nix. Ist ein und dieselbe Fahrbahn für beide.
Um da rechts vorbei zu dürfen muss das Auto warten (tut es nicht), es muss genug Platz sein (ist evtl. der Fall) und der Radfahrer muss das mit mäßigem Tempo machen (ist absolut nicht der Fall).
 
Ich würde mal sagen, der komplette Absatz (3) dieses Paragraphen bezieht sich auf entgegen kommende Fahrzeuge.
Hier gab es keinen Radstreifen, also hätte der Radler hinter den anderen Autos herfahren müssen (wenn diese stehen darf er langsam dran vorbei rollen, aber es setzte sich ja alles schon in Bewegung und die grün werdende Ampel konnte er ja auch sehen...)

Nein, der Absatz bezieht sich auch auf Fahrzeuge in selbiger Fahrtrichtung.

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Dass der Radfahrer hier dennoch weitere Fehler begangen hat, ist unstrittig.
 
Naja, ganz genau wird einem das nur derjenige sagen können, der diesen Satz verbrochen hat ;)
Da aber kein Punkt dazwischen ist, beziehe ich das immernoch auf den Gegenverkehr, klargestellt, dass nicht nur PKW gemeint sind und auch dann, wenn diese kleineren nicht auf der Fahrspur der PKW fahren...

Aber ich bin kein Jurist
 
Naja, ganz genau wird einem das nur derjenige sagen können, der diesen Satz verbrochen hat ;)
Da aber kein Punkt dazwischen ist, beziehe ich das immernoch auf den Gegenverkehr, klargestellt, dass nicht nur PKW gemeint sind und auch dann, wenn diese kleineren nicht auf der Fahrspur der PKW fahren...

Aber ich bin kein Jurist

Ich habe einen gefragt und der bestätigt, dass die selbige Fahrtrichtung gemeint ist.
 
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Puh...Der Satzbau ist zugegebener Maßen schon gruselig aber mit ein bisschen Geduld doch entwirrbar...

Wer abbiegen will, muss:
  • entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
  • Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
 
Für mich ist das eindeutig. Da gibt es nichts zu interpretieren.

Das man beim Linksabbiegen den Gegenverkehr durchlassen muss, egal ob der auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Bürgersteig unterwegs ist, sollte wohl jedem klar sein.
Aber u.a. Radfahrer AUCH DANN, wenn sie in die SELBE RICHTUNG fahren, wie der Abbiegende.
 
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