Ist irgendwie wie die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Entweder investiert man viel Zeit für den Kampf mit der Straßenverkehrsbehörde, die sich erfahrungsgemäß wie ein bockiges, dummes Kind verhält, so dass man noch mal viel mehr Zeit und auch Geld in eine Klage investieren muss oder man nimmt ein gewisses Risiko in kauf und fährt einfach auf der Straße. Die Hupidioten oder maßregelnde Psychopathen kennen die Umstände zur Benutzungspflicht sowie so nicht geschweige denn, dass sie sie begreifen ("das sind rechtliche Spitzfindigkeiten, Fahrräder haben auf der Straße nix zu suchen!"

).
Wie müssen die Wege sein, an wen wende ich mich und wie formuliere ich mein Anliegen?
Der gute
Bernd Sluka hat das IMO ziemlich zutreffend zusammengefasst (Unter Ausnahmen von der Benutzungspflicht), darüber hinaus ist in den Verwaltungsvorschriften zur StVO, die auch Bezug auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nimmt, zu finden, wie die Wege sein müssen. Aber: Das BVG hat durchaus schon mal
entschieden, dass von der Mindestbreite (VwV-StVO) bei konkreter Gefahrenlage abgewichen werden kann, wobei der bayrische VGH das auch wiederum
mal relativiert hat.
Ist leider ein sehr großes Thema, dass sich nicht so einfach in einem Beitrag erklären lässt.
Dein Anliegen formuliert sich nach deinem Anliegen.

Wenn du nicht klagen willst, fragst du halt freundlich und sachlich an, ob die Behörde die vielen Schäden auf dem Radweg zu beheben gedenkt, bevor sich jemand verletzt oder ob statt dessen vielleicht die Benutzungspflicht (Verkehrs-Zeichen benennen!) aufgehoben wird.
Wenn du klagen willst, formuliert du einen schlichten Widerspruch oder einen Antrag auf Überprüfung der Benutzungspflicht (wenn dir diese länger als 1 Jahr bekannt ist), fügst eine Frist hinzu und ab dafür.