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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ist doch klar, Verbrechen sind grundsätzlich geringer zu werten, wenn der Täter ein Kraftfahrzeug benutzt.;)
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Nein man B.
Wenn sie schnell sind geben sie Windschatten ansonsten nur Hindernisse besonders vor Kreuzungen ohne Ampeln
 
Wer findet den Fehler? ;)
...
Hupen ist ok, wenn er dies rechtzeitig tut und es nur n kurzes tut ist, und kein Dauertuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuutttttt, während er mit Vollgas in 40cm Abstand überholt
Dann wissen die 3, ok Auto, lass uns kurz ne Einerreihe bilden, damit er vorbei kommt.
So jedenfalls die Theorie. Setzt natürlich vorraus, dass alle 4 aufeinander Rücksicht nehmen. Was in der Praxis sehr, sehr oft scheitert. So seh ich das jedenfalls
 
Hupen ist ok, wenn er dies rechtzeitig tut und es nur n kurzes tut ist, und kein Dauertuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuutttttt, während er mit Vollgas in 40cm Abstand überholt
Dann wissen die 3, ok Auto, lass uns kurz ne Einerreihe bilden, damit er vorbei kommt.
So jedenfalls die Theorie. Setzt natürlich vorraus, dass alle 4 aufeinander Rücksicht nehmen. Was in der Praxis sehr, sehr oft scheitert. So seh ich das jedenfalls
ACK.
Wobei es natürlich auf einigen Straßen nix bringt, in die Einerreihe zu wechseln, weil der Autofahrer trotzdem auf die Gegenspur ausweichen muss um sauber zu überholen.

In Kleinstgruppen seh ich sowieso keinen vertretbaren "StVO-kompatiblen" Grund, länger nebeneinanderzufahren ohne n Ohr und Auge nach hinten zu haben - mal abgesehen von ganz abgelegenen Straßen, Tempo30-Zonen und natürlich auf Fahrradstraßen. Ausser man trainiert den belgischen Kreisel :D.
 
Hupen ist ok[...]

Eigentlich meinte ich den Logikfehler: Wenn er beim Überholen schimpft und sie danach ausbremst, würde ich das Hupen nicht als Überholzeichen interpretieren. Davon abgesehen, dass "Trossin, Hauptstraße" innerorts zu sein scheint (hab nur kurz in GoogleEarth geguckt).
Aber selbst, wenn es außerorts passiert wäre, würde ich vom Kontext her nicht auf Hupen=Überholabsicht schließen. Es sei denn, zwischen "Ankündigung" und in schimpfender Weise ausgeführter Überholvorgang ist irgendetwas passiert, dass der Polizeibericht nicht erwähnt.
 
Da wird so einiges nicht drin stehn, schließlich läuft ja ne Anzeige und solang nix sicher ist... das hier ist Autofahrerland, erwarte doch keine gute Berichterstattung, nur weil irgend n Radler sich n bissl aua gemacht hat :rolleyes: [/ironie off]
@Veloma ich weiß grad nicht, was du mit ACK meinst, aber ein Autofahrer muss generell auf die Gegenfahrbahn zum überholen.
Auge und Ohr nach hinten, stimmt schon. Aber manchmal kommt halt unerwartet was. Mir ist es lieber, der hintere macht sich kurz bemerkbar, als dass er sonstigen Blödsinn veranstaltet
 
aber ein Autofahrer muss generell auf die Gegenfahrbahn zum überholen.
Klar. (Dann könnte er jedoch das Hupen ganz seinlassen und einfach normal überholen auf der Gegenfahrbahn).

Aber Radfahrer dürfen eigentlich in Kleingruppen auch nicht nebeneinanderfahren ;).

Wenn also alle aufeinander Rücksicht nähmen und nicht verbohrt wären und die Spurbreite sowie der Überholabstand groß genug UND die Delta-Geschwindigkeit klein genug wäre, hätte ich tatsächlich nix dagegen, auf derselben Spur (in Einerreihe) von einem ausgeglichenen, vorsichtigen Autofahrer "regelwidrig" überholt zu werden (der zuvor kurz das nebeneinanderfahrende Grüppchen mit kurzem Huper auf sich aufmerksam gemacht hätte). Wenn, wenn, wenn ;).
Kann ich mir in D leider grad nicht mehr vorstellen :(. Wenn einer hupt, bin ich mittlerweile leider schon auf 170 und erwarte nix Gutes mehr.

Dumm wenn man so vorgeschädigt mal in Frankreich rumfährt und dann am Berg (anfeuernd) angehupt wird :D.
 
ich kann die Diskussion jetzt nicht nachvollziehen.... ohne dass ich (oder sonst wer hier) dabei war: selbst wenn sich jemand nicht StVO konform verhält (ich geb zu, ich fahr auf Dorfstrassen gerne zu zweit nebeneinander), berechtigt dass einen anderen nicht zu einer (in meinen Augen vorsätzlichen und auch gefährlichen -hupen,schimpfen,ausbremsen,Kollision) Körperverletzung. Sowas hat auf der Strasse einfach nichts zu suchen (und im Justizvollzugsdienst auch nicht!)
 
ich kann die Diskussion jetzt nicht nachvollziehen.... ohne dass ich (oder sonst wer hier) dabei war: selbst wenn sich jemand nicht StVO konform verhält (ich geb zu, ich fahr auf Dorfstrassen gerne zu zweit nebeneinander), berechtigt dass einen anderen nicht zu einer (in meinen Augen vorsätzlichen und auch gefährlichen -hupen,schimpfen,ausbremsen,Kollision) Körperverletzung. Sowas hat auf der Strasse einfach nichts zu suchen (und im Justizvollzugsdienst auch nicht!)
Ja klar. Darum ging's aber auch grad gar nicht. Es ging um kooperatives Verhalten im Straßenverkehr, und darum, dass man bei gegenseitigem kooperativem Verhalten auch mal n Auge zudrücken kann mit der ganz so exakten Einhaltung der StVO :) (also Nebeneinanderfahren, etc, beim Überholen nicht auf die Gegenfahrbahn ausweichen, etc).
 
ich kann die Diskussion jetzt nicht nachvollziehen.... ohne dass ich (oder sonst wer hier) dabei war: selbst wenn sich jemand nicht StVO konform verhält (ich geb zu, ich fahr auf Dorfstrassen gerne zu zweit nebeneinander), berechtigt dass einen anderen nicht zu einer (in meinen Augen vorsätzlichen und auch gefährlichen -hupen,schimpfen,ausbremsen,Kollision) Körperverletzung. Sowas hat auf der Strasse einfach nichts zu suchen (und im Justizvollzugsdienst auch nicht!)
Da hast du absolut Recht, Das wird einem ja auch beispielsweise in der Fahrschule beigebracht. Obwohl fast 20 Jahre her kann ich mich noch daran erinnern, dass in den Fragen zur theoretischen Führerscheinprüfung entsprechende Fragen zu eben diesem Phänomen dabei waren. Leider ist es aber oft so dass das Gelernte ab der ersten Fahrt ohne Fahrlehrer vergessen wird, und es wird nach dem Recht des Stärkeren gefahren.
Aber wenn sich alle so verhalten würden, wie es in der Fahrschule gelehrt wird, wäre dieser Thread hier überflüssig.
 
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