andreas s
bewegt ein(en) Ti-ger
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Du mußt Dich nicht immer direkt angegriffen fühlen.
Im übrigen finde ich Deinen Brief bis auf den entsprechenden Absatz mit den beiden Sätzen sehr gut.
Und was sagt er?OH
MEIN
GOTT
.
Ich habe meinen Nachbar aus dem Erdgeschoss angezeigt. Habe ihn gerade getroffen im Flur ...
Und was sagt er?
Shit happens!
Ich habe meinen Nachbar aus dem Erdgeschoss angezeigt. Habe ihn gerade im Hausflur getroffen ...
Shit happens!
Das ändert meiner Meinung aber nichts daran, dass diesem Menschen offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ fehlt.
Wenn der einen Rest von Verstand hätte, hätte der sich bei der Gelegenheit bei Dir entschuldigt.
Hier will niemand etwas unterstellen. Wie Freiradler schon richtig gesagt hat, ging es nicht um Wertungen, sondern nur darum, wie das Schreiben bei jemanden ankommt, der die Sache zum ersten Mal liest. Das mit Mitleid war vielleicht falsch formuliert, aber letztendlich erwartest du ja von der Chefin/dem Chef, dass er das Schreiben ernst nimmt, und ein paar Wörtchen mit seinem Mitarbeiter spricht, bzw sich zu der Sache äußert. Mit den beiden Beschimpfungen hört sich das halt alles andere als professionell oder einfühlend an, egal wie der Rest geschrieben ist.Habe ich mich auch nicht, jedenfalls nicht von Dir. Es ging mehr um das was Zyme mir unterstellen möchte.
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
ich wurde heute morgen, xx:20 von dem Fahrer eins Ihrer Fahrzeuge, ein blauer Kastenwagen mit dem polizeilichen Kennzeichen XX -xx xxx an der Kreuzung Obelindau / Staufenstrasse in Frankfurt am Main-Westend auf übelste Weise beschimpft, aggressiv bedrängt und von der Strasse gehupt, obwohl diese sowieso durch ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht frei war.
Wenn es die Liefertermine ihres Unternehmens erfordern, dass ihre Fahrer solche Verhaltensweisen wegen eines evt. vorhandenen Zeitdrucks an den Tag legen müssen, dann wird es wohl nicht lange dauern bis es das nächste Opfer, mit dann eventuell gravierenderen Folgen zu beklagen gibt. Bitte wirken sie auf die Fahrer dahingehend ein dass solche Aktionen, auch in Hinsicht auf den Ruf und die Aussendarstellung ihres Unternehmens in Zukunft zu unterbleiben haben und dass das bedrängen, nötigen, einschüchtern und beschimpfen anderer Verkehrsteilnehmer keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und durchaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ich weiss nicht, was sich in den Gehirnwindungen ihres Fahrers abgespielt hat, aber so ein Verhalten mit vorsätzlicher Gefährdung und versuchter Nötigung nach § 315 StGB ist auch mit evtl. vorhandenen Zeitdruck in keinster Weise verständlich noch tolerierbar. Anscheinend scheint es nicht in sein beschränktes Weltbild zu passen, dass Radfahrer in der Stadt heutzutage wesentlich schneller vorankommen als Autos.
Radfahrer haben nach StVO § 1 genau so ein Recht auf Rücksichtnahme wie andere schwächere Verkehrsteilnehmer.
Ich gebe Ihnen hiermit bis übermorgen Raum für eine Stellungnahme mir gegenüber, ansonsten werde ich den Fall ohne weitere Benachrichtigung meinerseits, polizeilich anzeigen und meinem Rechtsbeistand übergeben.
Die Adresse und den Namen eines Augenzeugen des Vorfalls habe ich mir notiert.
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit freundlichen Grüssen,
zu Anreden:... Förmliche Sachen:
- Die deutsche Rechtschreibung kennt ein "ß" .... "Straße" "Außendarstellung" etc.
- Anreden schreibt man groß, solang es sich nicht um "du" handelt.
Auf jegliches Mitleid kann ich verzichten, besonders wenn manche wie Zyme meinen, sie müssten aus einer Situation die sie nicht selbst erlebt haben voreilige Schlüsse und haltlose Spekulationen generieren.
.
An sich ist ein Firmenwagen für die Identifikation von Vorteil, da die Firma in der Regel weiss, wer gefahren ist und somit als Zeuge zur Verfügung steht. Ich hatte die Firma angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, da aber in der Antwort keine Entschuldigung kam, sondern auch der Chef sagte, dass ich ja woanders hätte fahren können hab ich den Fall zur Anzeige gebracht.
Nachdem ich ein dreiviertel Jahr nichts davon gehört hatte, habe ich ein wenig nachgeforscht: Die Akte ist bei der Staatsanwaltschaft verloren gegangen. - Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Die x-tel Bestätigung meiner Erfahrungen und meines Eindrucks: Faul, inkompetent, uninteressiert....auf Nachfrage wurde mitgeteilt, es wäre vom zuständigen Sachbearbeiter der Polizeidienststelle nicht als Gefährdung bewertet worden...
Hallo enasln,
zu Anreden:
- auch das "Du" wird bzw. kann großgeschrieben werden!
zu "ß":
- nach der alten wie neuen Orthographie wird Straße mit ß geschrieben. Die neuen Rechtschreibregeln haben zwar den Gebrauch von ß verändert, aber diesen besonderen Buchstaben keineswegs abgeschafft!
Nur in der Schweiz verzichtet man allgemein auf ß und schreibt ss.
Das ß wird geschrieben bei langer Aussprache und Doppelvokal, (bspw. groß, Gruß, Straße, draußen, fleißig, mäßig).
Mit Doppel-s schreibt man nach der Reform kurz gesprochene Wörter wie Fluss, muss, Prozess. Nur wenn aus bestimmten Gründen kein ß zur Verfügung steht oder wenn ein Wort in Großbuchstaben überführt wird (wie GRUSS oder STRASSE), wird – wie früher, vor der Rechtschreibreform – ersatzweise ss geschrieben.
Mit dem Rest stimme ich mit Dir überein.
MfG
KLR