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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich hätte das Schreiben auch eher so formuliert, wie Freiradler vorgeschlagen hat. Deine Formulierungen applewoi geben Deinem Anschreiben eine unnötige Schärfe, die im ungünstigsten Fall dazu führen kann, dass Du nicht ernst genommen wirst. Das dürfte nicht in Deinem Interesse sein.
 
OH
MEIN
GOTT
.

Ich habe meinen Nachbar aus dem Erdgeschoss angezeigt. Habe ihn gerade im Hausflur getroffen ... :eek:
 
Shit happens!
Das ändert meiner Meinung aber nichts daran, dass diesem Menschen offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ fehlt.

Wenn der einen Rest von Verstand hätte, hätte der sich bei der Gelegenheit bei Dir entschuldigt.
 
Ich habe meinen Nachbar aus dem Erdgeschoss angezeigt. Habe ihn gerade im Hausflur getroffen ... :eek:

Und dann hast du weder ihn noch sein Auto erkannt, auch nachdem du auf der Firmenwebsite nachgeguckt hast? So eng kann das Verhältnis ja nicht gewesen sein...Weiß er denn eigentlich, dass du ihn angezeigt hast?

Milch und Zucker wirst du dir wohl fortan woanders ausborgen müssen ;)
 
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Shit happens!
Das ändert meiner Meinung aber nichts daran, dass diesem Menschen offensichtlich die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ fehlt.

Wenn der einen Rest von Verstand hätte, hätte der sich bei der Gelegenheit bei Dir entschuldigt.

Bei einigen hat man wirklich das Gefühl das sie besser nicht hinter dem Steuer eines KFZ sitzen sollten.

Hatte die Tage auch noch Probleme mit einem Firmen Bulli. Erst nimmt er mir die Vorfahrt, war noch nicht weiter Schlimm nichts passiert und sowas kann jedem mal passieren dachte ich mir um im nächsten Moment eine Vollbremmsung hin zu legen weil der Typ mich ausbremst um anschließend mit Vollgaß zu verschwinden. Wie der Zufall dann so wollte stand die Karre 3km weiter im nächsten Ort dann am Straßenrand geparkt:D, hab dann mal angehalten. War aber leider keiner anzutreffen und große Lust zu Warten oder den Typen zu Suchen hatte ich auch nicht, hab mir aber den Firmennamen gemerkt (kleiner Handwerksbetrieb) wenn es nochmal Probleme mit dem gibt ist was los:crash: .
 
Habe ich mich auch nicht, jedenfalls nicht von Dir. Es ging mehr um das was Zyme mir unterstellen möchte.
Hier will niemand etwas unterstellen. Wie Freiradler schon richtig gesagt hat, ging es nicht um Wertungen, sondern nur darum, wie das Schreiben bei jemanden ankommt, der die Sache zum ersten Mal liest. Das mit Mitleid war vielleicht falsch formuliert, aber letztendlich erwartest du ja von der Chefin/dem Chef, dass er das Schreiben ernst nimmt, und ein paar Wörtchen mit seinem Mitarbeiter spricht, bzw sich zu der Sache äußert. Mit den beiden Beschimpfungen hört sich das halt alles andere als professionell oder einfühlend an, egal wie der Rest geschrieben ist.

Wenn er die Beschimpfungen schon im Schreiben liest, liegt es nahe, dass er dich relativ aggressiv einstuft, und du vielleicht auch einfach nur ein bisschen übertrieben hast oder das ganze eben auch schon mit Beschimpfungen provoziert hast (Im Affekt sollte man sich noch deutlich mehr aufregen, als wenn man schon ein bisschen zu Ruhe gekommen ist).

Und wenn ich ehrlich bin, habe ich das Ganze auch nur bis zur 2. Beschimpfung gelesen. Vielleicht sollte ich ein Rennrad in mein Avatarbild machen, dass nicht jeder alles gleich als Angriff sieht :(
 
Sehr geehrte Frau xxxxxx,

ich wurde heute morgen, xx:20 von dem Fahrer eins Ihrer Fahrzeuge, ein blauer Kastenwagen mit dem polizeilichen Kennzeichen XX -xx xxx an der Kreuzung Obelindau / Staufenstrasse in Frankfurt am Main-Westend auf übelste Weise beschimpft, aggressiv bedrängt und von der Strasse gehupt, obwohl diese sowieso durch ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht frei war.

Wenn es die Liefertermine ihres Unternehmens erfordern, dass ihre Fahrer solche Verhaltensweisen wegen eines evt. vorhandenen Zeitdrucks an den Tag legen müssen, dann wird es wohl nicht lange dauern bis es das nächste Opfer, mit dann eventuell gravierenderen Folgen zu beklagen gibt. Bitte wirken sie auf die Fahrer dahingehend ein dass solche Aktionen, auch in Hinsicht auf den Ruf und die Aussendarstellung ihres Unternehmens in Zukunft zu unterbleiben haben und dass das bedrängen, nötigen, einschüchtern und beschimpfen anderer Verkehrsteilnehmer keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und durchaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ich weiss nicht, was sich in den Gehirnwindungen ihres Fahrers abgespielt hat, aber so ein Verhalten mit vorsätzlicher Gefährdung und versuchter Nötigung nach § 315 StGB ist auch mit evtl. vorhandenen Zeitdruck in keinster Weise verständlich noch tolerierbar. Anscheinend scheint es nicht in sein beschränktes Weltbild zu passen, dass Radfahrer in der Stadt heutzutage wesentlich schneller vorankommen als Autos.
Radfahrer haben nach StVO § 1 genau so ein Recht auf Rücksichtnahme wie andere schwächere Verkehrsteilnehmer.

Ich gebe Ihnen hiermit bis übermorgen Raum für eine Stellungnahme mir gegenüber, ansonsten werde ich den Fall ohne weitere Benachrichtigung meinerseits, polizeilich anzeigen und meinem Rechtsbeistand übergeben.
Die Adresse und den Namen eines Augenzeugen des Vorfalls habe ich mir notiert.

§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüssen,

Mal kurz meinen Senf dazu.

Förmliche Sachen:
- Die deutsche Rechtschreibung kennt ein "ß" .... "Straße" "Außendarstellung" etc.
- Anreden schreibt man groß, solang es sich nicht um "du" handelt.
- Groß- und Kleinschreibung prüfen .. "das Bedrängen etc.."
- "keiner Weise" nicht "keinster Weise"
- Unnötige Wiederholungen "Anscheinend scheint"

Inhaltliche Sachen:
- Du unterstellst gleich zu beginn der Firma indirekt, sie würde ihre Fahrer zu so was nötigen. Ein ganz schlechter Einstieg.
- Dein Schreiben ist hochgradig unseriös formuliert. Wenn du willst, dass dich jemand und deine Androhungen ernst nimmt, dann muss du solche Dinge wie die Passage zu den "Gehirnwindungen" und so vermeiden.
- Die ganzen förmlichen Fehler führen ebenso dazu, dass gerade in solchen Fällen das Schreiben auch an Gewicht verliert.

Ich hoffe, du hast das nicht so abgeschickt und kannst es nochmal gescheit überarbeiten.
 
Hallo enasln,

... Förmliche Sachen:
- Die deutsche Rechtschreibung kennt ein "ß" .... "Straße" "Außendarstellung" etc.
- Anreden schreibt man groß, solang es sich nicht um "du" handelt.
zu Anreden:
- auch das "Du" wird bzw. kann großgeschrieben werden!


zu "ß":
- nach der alten wie neuen Orthographie wird Straße mit ß geschrieben. Die neuen Rechtschreibregeln haben zwar den Gebrauch von ß verändert, aber diesen besonderen Buchstaben keineswegs abgeschafft!
Nur in der Schweiz verzichtet man allgemein auf ß und schreibt ss.
Das ß wird geschrieben bei langer Aussprache und Doppelvokal, (bspw. groß, Gruß, Straße, draußen, fleißig, mäßig).
Mit Doppel-s schreibt man nach der Reform kurz gesprochene Wörter wie Fluss, muss, Prozess. Nur wenn aus bestimmten Gründen kein ß zur Verfügung steht oder wenn ein Wort in Großbuchstaben überführt wird (wie GRUSS oder STRASSE), wird – wie früher, vor der Rechtschreibreform – ersatzweise ss geschrieben.
;)

Mit dem Rest stimme ich mit Dir überein.

MfG
KLR
 
Auf jegliches Mitleid kann ich verzichten, besonders wenn manche wie Zyme meinen, sie müssten aus einer Situation die sie nicht selbst erlebt haben voreilige Schlüsse und haltlose Spekulationen generieren.
.

Du kannst auf Mitleid verzichten, dann hättest du auch darauf verzichten können, dein Anschreiben ins Forum zu setzen, denn Ratschläge ignorierst du ja sowieso.
 
Leider kann ich nun auch eine Geschichte, die sich Heiligabend zugetragen hat, beisteuern. Die Kurzfassung: Wir sind zu zweit unterwegs und weil uns ein Tanklaster nicht direkt überholen kann, drängt er uns beim später folgenden Überholvorgang so weit ab, dass ich mit dem LKW kollidiere und wir beide stürzen.

Den langen Bericht gibt es hier:
http://www.rennrad-news.de/forum/threads/rennradtreff-essen.72812/page-691#post-2632993
 
An sich ist ein Firmenwagen für die Identifikation von Vorteil, da die Firma in der Regel weiss, wer gefahren ist und somit als Zeuge zur Verfügung steht. Ich hatte die Firma angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, da aber in der Antwort keine Entschuldigung kam, sondern auch der Chef sagte, dass ich ja woanders hätte fahren können hab ich den Fall zur Anzeige gebracht.

Nachdem ich ein dreiviertel Jahr nichts davon gehört hatte, habe ich ein wenig nachgeforscht: Die Akte ist bei der Staatsanwaltschaft verloren gegangen. - Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

immerhin ging es bis zur Staatsanwaltschaft...ich habe in einem zurückliegenden Fall, wo ich auf dem Rad von einem PKW u.a. absichtlich abgedrängt wurde (allerdings ohne Sturz) jetzt erfahren, dass die Anzeige (Online) gar nicht bis zur Staatsanwaltschaft gekommen ist...auf Nachfrage wurde mitgeteilt, es wäre vom zuständigen Sachbearbeiter der Polizeidienststelle nicht als Gefährdung bewertet worden...
 
Hallo enasln,


zu Anreden:
- auch das "Du" wird bzw. kann großgeschrieben werden!




zu "ß":
- nach der alten wie neuen Orthographie wird Straße mit ß geschrieben. Die neuen Rechtschreibregeln haben zwar den Gebrauch von ß verändert, aber diesen besonderen Buchstaben keineswegs abgeschafft!
Nur in der Schweiz verzichtet man allgemein auf ß und schreibt ss.
Das ß wird geschrieben bei langer Aussprache und Doppelvokal, (bspw. groß, Gruß, Straße, draußen, fleißig, mäßig).
Mit Doppel-s schreibt man nach der Reform kurz gesprochene Wörter wie Fluss, muss, Prozess. Nur wenn aus bestimmten Gründen kein ß zur Verfügung steht oder wenn ein Wort in Großbuchstaben überführt wird (wie GRUSS oder STRASSE), wird – wie früher, vor der Rechtschreibreform – ersatzweise ss geschrieben.
;)

Mit dem Rest stimme ich mit Dir überein.

MfG
KLR

Dass man die Anrede "du" auch groß schreiben kann, schließe ich ja nicht aus, ich weise nur darauf hin, dass "Sie", "Ihnen" etc. groß zu schreiben ist, wenn man es richtig machen will.

Mir musst du die Verwendung des ß nicht erklären. Ich weise doch auch explizit darauf hin, dass die Rechtschreibung diesen Buchstaben noch kennt, weil er es nicht anwendet. Die Regel dazu kann er sich ja selber durchlesen. Wenn du irgendwann in anderem Zusammenhang dem "Klugscheißer"-Text mehr Professionalität verleihen willst: Doppelvokale kann man auch "Diphtong" nennen. :)
 
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