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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Wenn das so weitergeht geb ich den Radsport auf:(Anfang April fuhr mich ein Baufahrzeug um, das rückwärtsfuhr . Die Werkstatt rechnete über 700 Schaden aus, die Versicherung schickte mir einen Scheck von 260 Euro. Daraufhinn ging ich zum Anwalt, nun bekam ich ein weiteres Schreiben dre Versicherung, sie würden noch 100 Euro Schmerzendgeld zahlen. Ich hatte ein geprelltes Handgelenk. Das Hinterrad ist komplett plattgefahren, da skaufte ich letztes Jahr neu. Die Versicherung berufen sich auf den Anschaffungswert, ich kaufte das Rad 2006, das wäre bei 20 %.
 
Ja, bei derartigen Schäden wird gem 823 BGB nur der Zeitwert ersetzt. Da hat man PECH, besonders bei einem älteren Rad.
 
Die Werkstatt hat über 700 ausgerechnet beim Vorkostenanschlag. Kurbel ist auch komplett kaputt.
Du rechnest von allen Teilen am Rad, die einen Schaden erlitten haben, den Zeitwert vor dem Unfall aus. Der Zeitwert ist etwa der Wert, den du bei einem Verkauf der gebrauchten Teile erzielt hättest.
 
Du rechnest von allen Teilen am Rad, die einen Schaden erlitten haben, den Zeitwert vor dem Unfall aus. Der Zeitwert ist etwa der Wert, den du bei einem Verkauf der gebrauchten Teile erzielt hättest.

Die Versicherung hat den Zeitwert vom Kauf des gesamten Rades genommen, den Vorkostenanschlag haben die ignoriert.
 
Die Versicherung hat den Zeitwert vom Kauf des gesamten Rades genommen, den Vorkostenanschlag haben die ignoriert.
Da würde ich nachhaken. Wenn mir jemand ins Auto fährt, kommt ja auch die Haftpflichtversicherung auf. Da wird in der Regel der Kostenvoranschlag übernommen (mit neuen Teilen).
 
Da würde ich nachhaken. Wenn mir jemand ins Auto fährt, kommt ja auch die Haftpflichtversicherung auf. Da wird in der Regel der Kostenvoranschlag übernommen (mit neuen Teilen).

Ich war ja nach dem ersten Scheck der Versicherung beim Anwalt, nun kam ein Antwortsschreiben der Versicherung, das die noch 100 Euro Schmerzensgeld zahlen, mehr nicht. Die Versicherung wollte ja auch den Vorkostenanschlag. Muss ich den Anwalt kontaktieren.
 
Ich war ja nach dem ersten Scheck der Versicherung beim Anwalt, nun kam ein Antwortsschreiben der Versicherung, das die noch 100 Euro Schmerzensgeld zahlen, mehr nicht. Die Versicherung wollte ja auch den Vorkostenanschlag. Muss ich den Anwalt kontaktieren.
Die sollen die 700 Euro übernehmen. Nur weil es ein Fahrrad ist, wird hier so ein Aufstand gemacht?

Das Fahrrad muss wieder so dastehen, wie es vor dem Unfall war. Das hat die Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Wenn der Vorkostenandchlag korrekt ist, sehe ich da keine Probleme.
 
Die sollen die 700 Euro übernehmen. Nur weil es ein Fahrrad ist, wird hier so ein Aufstand gemacht?

Das Fahrrad muss wieder so dastehen, wie es vor dem Unfall war. Das hat die Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Wenn der Vorkostenandchlag korrekt ist, sehe ich da keine Probleme.

Ja mit Schmerzensgeld bekam ich dann 360 Euro, 60 Euro für den Vorkostenanschlag.
 
War das eigentlich schon immer so, dass Autos einfach über rot fahren, weil es ihnen zu lange dauert?
Ich meine nicht, wenn sie noch schnell rüberhuschen bei rot, sondern wenn sie bereits schon etwa ne halbe Minute an der roten Ampel stehen, dann einfach entschliessen bei rot loszufahren.
Ich sehe das in letzter Zeit mega oft. Irgendwie ist mir das früher nicht so deutlich aufgefallen.
 
Es fahren Autofahrer über rote Ampeln, das Auto ist nur das Werkzeug dazu..
Ansonsten hängt es wie immer davon ab wer am Steuer sitzt.

Genau sowie Radfahrer dauernd über rote Ampeln fahren oder gerne die Vorfahrt mißachten.
 
Genau sowie Radfahrer dauernd über rote Ampeln fahren oder gerne die Vorfahrt mißachten.

Dass viele Radfahrer über rot fahren, war schon immer der Fall, warum mich die Frage nicht weiter kratzt.
Mich wunderte nur, dass neuerdings AutoFAHRER das so oft machen. Ich dachte das ist eines der schlimmsten Verkehrsvergehen überhaupt und kann sogar mit Gefängnis bestraft werden.
 
Ja, bei derartigen Schäden wird gem 823 BGB nur der Zeitwert ersetzt. Da hat man PECH, besonders bei einem älteren Rad.
Das ist falsch. Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gem. § 249 BGB muß der Geschädigte so gestellt werden,
als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Demnach ist normalerweise der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert zu
erstatten.
 
Das ist falsch. Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gem. § 249 BGB muß der Geschädigte so gestellt werden,
als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Demnach ist normalerweise der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert zu
erstatten.

Dann kann ich nur hoffen, das der Anwalt das so hinbekommt.
 
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