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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Eben kraulte ich vor mich hin, als eine alte Zeter dachte sie müsste vor mir in meine Bahn einscheren, wobei sie mir fast ins Gesicht trat mit ihrem Hausfrauen Bruststil-Tritt.
Es reichte nicht, dass sie einfach in meine Bahn schwam, mich fast trat und beim Training behinderte, sondern dann komme ich nach dem Schwimmen, nachdem ich mich umgezogen hatte an die Reception und die Olle beschwert sich lauthals über mich:"DA ist der junge Mann von dem ich erzählte!".

Erinnert mich an meine Zeit in Bochum. Da war ich mittwochs im Winter immer in Essen-Kray mit einem Sportverein zum Tauchen im Hallenbad (mit und ohne Preßluftflasche). Wir hatten die die Zeit von 19.30 bis 21 Uhr. Nach uns kam noch eine ältere Damenrunde für Wassergymnastik. Wir hatten kurz vor 21 Uhr und einige Damen waren schon im Wasser (im Schwimmer). Ich habe daraufhin mit Maske auf dem Kopf und Flossen an den Füßen die dritte Dimension genutzt und bin so tief wie es nur geht unter der Frau (wenige cm über dem Beckenboden) drunter durch getaucht.
Das gab Gemecker beim Bademeister, den ich gottseidank auf meiner Seite hatte. Ich hätte ja da irgendwelche Blicke erhaschen können. o_O

Ich wußte noch gar nicht, daß ein Badeanzug im Wasser anders aussieht als einer an Land. :idee:
 
Neben mir machte sogar eine Frau unbekümmert Aquajogging(was oft der Fall ist) und ich habe neben ihr völlig stressfrei trainiert und respektiert, dass sie die Seitenbahn an der Wand hatte, wo ich nichts zu suchen habe, wenn sie zuerst da war. Die alte Zeter schwam dagegen einfach in der Bahn der Aquajooggerin und war genervt von ihr, also wollte sie als ich gerade meine Wende machte, schnell meine Bahn kapern. So kam es, dass ich wendete und auf einmal fast einen Tritt in die Fresse bekam.
Dann die überraschte spielen, weil ich mir nicht einfach die Bahn abluchsen lasse und sich über MICH beschweren..
 
Ich habe auf dem Heimweg eine Stelle, die ich gerne auf der Straße umfahren würde. Die Straße führt jedoch durch einen Tunnel. Bis zum Tunnel gibt es einen Radweg mit Zeichen 240. Ab dem Tunnel wird aus 240 jedoch 239.

Hier mal im Detail:

Bis zum Tunneleingang gibt es das Zeichen 240 (ganz rechts), hier muss ich den Radweg nehmen:

Anhang anzeigen 259569


Am Eingang des Tunnels wird aus 240 aber 239 mit 1022 (also Gehweg, Radfahren ist erlaubt):

Anhang anzeigen 259570


Ich habe auf dem Weg zum Tunnel kein Schild gesehen, das die Durchfahrt durch den Tunnel verbieten würde:

Anhang anzeigen 259571


Ich gehe davon aus, dass ich hier durch darf. Bin kein Fußgänger, kein LKW und höher als 3,20 Meter bin ich auch nicht. Der verbindliche Radweg 240 wurde zu 239 und ist daher für mich nicht mehr benutzungspflichtig. Oder liege ich da aus anderen Gründen daneben?

Wie lange vorher ist da schon 30km/h? Ich würde da immer durchfahren, allerdings mußte ich auch noch nie mit Kiberern darüber diskutieren, ob mein Rennrad nun ... tu felix Austria! Aber wirklich ganz ernst gemeint: da ist 30km/h, es geht in den Tunnel leicht bergab, da kannst Du Dich doch rechtzeitig auf der Straße einsortieren und mit 35 am Tacho zusammen mit den Autos durch. Wo ist da Deine Sicherheit gefährdet, wie der Polizist meinte? Selten so ein dummes Argument gehört.

Ich muß mal Fotos von den Straßen machen, die ich so befahre und das zu meiner eigenen Sicherheit tue. Ja, der Gürtel in Wien hat vier Spuren, aber der Radweg parallel dazu ist lebensgefährlich.
 
Ich habe auf dem Heimweg eine Stelle, die ich gerne auf der Straße umfahren würde. Die Straße führt jedoch durch einen Tunnel. Bis zum Tunnel gibt es einen Radweg mit Zeichen 240. Ab dem Tunnel wird aus 240 jedoch 239.

Hier mal im Detail:

Bis zum Tunneleingang gibt es das Zeichen 240 (ganz rechts), hier muss ich den Radweg nehmen:

Anhang anzeigen 259569


Am Eingang des Tunnels wird aus 240 aber 239 mit 1022 (also Gehweg, Radfahren ist erlaubt):

Anhang anzeigen 259570


Ich habe auf dem Weg zum Tunnel kein Schild gesehen, das die Durchfahrt durch den Tunnel verbieten würde:

Anhang anzeigen 259571


Ich gehe davon aus, dass ich hier durch darf. Bin kein Fußgänger, kein LKW und höher als 3,20 Meter bin ich auch nicht. Der verbindliche Radweg 240 wurde zu 239 und ist daher für mich nicht mehr benutzungspflichtig. Oder liege ich da aus anderen Gründen daneben?

Ist das die Laimer Unterführung ?

Da fahr ich grundsätzlich auch auf der Fahrbahn.
Alles andere ist zu gefährlich.Daher ist wohl auch die Benutzungspflicht des Radwegs aufgehoben.
Im Tunnel kommen ja Fuß, Rad und S-bahn Publikumsverkehr zusammen. Das ist jedesmal eine Spießrutenfahrt.
 
Wie lange vorher ist da schon 30km/h? Ich würde da immer durchfahren, allerdings mußte ich auch noch nie mit Kiberern darüber diskutieren, ob mein Rennrad nun ... tu felix Austria! Aber wirklich ganz ernst gemeint: da ist 30km/h, es geht in den Tunnel leicht bergab, da kannst Du Dich doch rechtzeitig auf der Straße einsortieren und mit 35 am Tacho zusammen mit den Autos durch. Wo ist da Deine Sicherheit gefährdet, wie der Polizist meinte? Selten so ein dummes Argument gehört.

Ich muß mal Fotos von den Straßen machen, die ich so befahre und das zu meiner eigenen Sicherheit tue. Ja, der Gürtel in Wien hat vier Spuren, aber der Radweg parallel dazu ist lebensgefährlich.
Sehe ich ja auch so. Dass dort 30 gilt, ist mir noch nie aufgefallen. Das Schild habe ich erst gestern auf den Standbildern bemerkt. Autos fahren von beiden Seiten eher mit 50-60 durch den Tunnel. Glücklicherweise geht es auch von der anderen Seite leicht bergab. Von daher sind für mich auch 50+ kein Problem, wenn ich mit dem Verkehr mitschwimmen möchte.


Ist das die Laimer Unterführung ?

Da fahr ich grundsätzlich auch auf der Fahrbahn.
Alles andere ist zu gefährlich.Daher ist wohl auch die Benutzungspflicht des Radwegs aufgehoben.
Im Tunnel kommen ja Fuß, Rad und S-bahn Publikumsverkehr zusammen. Das ist jedesmal eine Spießrutenfahrt.
Ja, Laimer Unterführung. Ein Umweg über die Friedenheimer oder Donnerberger Brücke ist leider auch nicht besser. Eher sogar noch schlimmer. Muss ich täglich durch um ins Büro am Oly zu kommen. Finde die Unterführung mit den Fußgängern auch zu gefährlich und fahre daher immer in beide Richtungen durch den Tunnel.
 
Nun aber heute mal die andere Seite des Tunnels. :p

Eigentlich rührt meine Unsicherheit von dieser Seite des Tunnels. Dort gibt es nämlich ein interessantes Schild, das ich nicht richtig zuordnen kann. Auf den ersten Blick wirkt es, als würde es für die Straße gelten. Ich habe aber die Vermutung, dass es auf der normalen Radwegsführung, die über 5 Verkehrsinseln auf die Gegenseiten in die linke Seite des Tunnels führt, verhindern soll, dass Radfahrer hier den kleinen Fußweg nehmen, der in der rechten Tunnelhälfte vorhanden ist. Oder es ist tatsächlich verboten von dieser Seite durch den Tunnel zu fahren?


Soll das Verbotsschild die Radfahrer auf dem Radweg bei der Überquerung hindern geradeaus in den Fußweg weiterzufahren? Radfahrer kommen von rechts und müssen quasi nach links:




Der Radweg wird auf die Gegenseite geführt und wird dort aber zu 239 + 1022:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das tatsächlich so, daß es von dieser Seite nicht erlaubt ist mit dem rad durchzufahren.
Siehst du das gelbe Schild neben der Litfaßsäule ? Da werden Radfahrer in die Fußgängerunterführung umgeleitet,
in der sie aber duech das Schild "Fußgänger" "Radfahrer frei" - sämtlicher Rechte beraubt werden. Wenn dich ein Fußgänger da vom Rad rempelt, bist du schuld.
Daher fahr ich da so gut wie nie , da ich von Westen komme kann ich aber auch in Obermenzing unter der Bahn durch.
p.s. Probier doch mal die Brücke am Hirschgarten aus.
 
Meines Erachtens bezieht sich das Schild ganz klar auf die Straße.
Die darüber hängenden Schilder gelten ja auch nicht für den Gehweg...

Für mich wäre hier klar, dass ich zwei Optionen habe:
1. Nach links wechseln und den unsäglichen 239+1022-Weg nehmen.
2. Absteigen und über den Geheweg schieben.
 
Ich sehe das tatsächlich so, daß es von dieser Seite nicht erlaubt ist mit dem rad durchzufahren.
Meines Erachtens bezieht sich das Schild ganz klar auf die Straße.
Die darüber hängenden Schilder gelten ja auch nicht für den Gehweg...
Ich hatte es auch schon die ganze Zeit befürchtet. Hatte aber bisher heimlich gehofft, dass es vielleicht doch nur für den Fußweg in der Autoröhre gilt. Daher kam auch gestern meine Frage mit der anderen Seite des Tunnels, denn von der anderen Seite ist es anscheinend ja nicht verboten. Warum auch immer.

Was kostet es denn, wenn man da erwischt wird? :oops:

Da werden Radfahrer in die Fußgängerunterführung umgeleitet, in der sie aber durch das Schild "Fußgänger" "Radfahrer frei" - sämtlicher Rechte beraubt werden. Wenn dich ein Fußgänger da vom Rad rempelt, bist du schuld.
Daher fahr ich da so gut wie nie , da ich von Westen komme kann ich aber auch in Obermenzing unter der Bahn durch.
Das ist ja das Problem. Durch den Tunnel darf ich von dieser Seite nicht. Auf der falschen Straßenseite werden mir alle Rechte genommen, schlimmer ist aber, dass es dort wirklich zugeht wie auf einem Ameisenhaufen und man selbst mit Vorsicht ständig aneinander gerät. Daher würde ich ja gerne durch den Tunnel fahren.

p.s. Probier doch mal die Brücke am Hirschgarten aus.
Du meinst die Friedenheimer Brücke. Habe ich drei Jahre lang gemacht, dort geht es leider noch viel schlimmer zu. Einzig die Donnersberger Brücke wäre OK, doch dazu muss ich ja schon durch die halbe Stadt um dort über die Gleise zu kommen. Evtl. könnte ich einen Umweg über Obermenzing fahren.
 
Dass dort 30 gilt, ist mir noch nie aufgefallen. Das Schild habe ich erst gestern auf den Standbildern bemerkt. Autos fahren von beiden Seiten eher mit 50-60 durch den Tunnel.
Meine Fresse. Solche Geschwindigkeitsübertretungen und dann bei einem Radfahrer die fehlenden Speichenreflektoren beanstanden?

Zwischen 41 und 45km/h würde das hier bereits 250 Franken kosten. Darüber wird es teuer. ;)
 
Ich hatte gerade ne Konfliktsituation im Schwimmbad. Ich schwimme im Schwimmbad eines Fitness-Studios, wo ich seit 6 Jahren meine Ruhe habe, und nie Ärger.

Eben kraulte ich vor mich hin, als eine alte Zeter dachte sie müsste vor mir in meine Bahn einscheren, wobei sie mir fast ins Gesicht trat mit ihrem Hausfrauen Bruststil-Tritt.
Es reichte nicht, dass sie einfach in meine Bahn schwam, mich fast trat und beim Training behinderte, sondern dann komme ich nach dem Schwimmen, nachdem ich mich umgezogen hatte an die Reception und die Olle beschwert sich lauthals über mich:"DA ist der junge Mann von dem ich erzählte!".
Sie behauptet ich hätte alle Leute beim Schwimmen behindert und vollgespritzt, sie umgeschwommen, wollte meinen Namen und fuchtelte mit ihrem knochigen Finger in mein Gesicht(ihre Hand war etwa 1 cm entfernt) und kam ganz nah mit ihre hasserfüllten Fratze in mein Gesicht und meinte:"Sie sollte man aus dem Verkehr ziehen":rolleyes:. Ich bin mir sicher, dass die Alte noch mehr Ärger machen wird und wahrscheinlich mich auch noch anzeigt. Das ist wahrscheinlich ihr Hobby, wenn sie nicht gerade Nachbarskinder anschreit.

Gestern dachte ich noch, wenigstens hat man beim Schwimmen seine Ruhe vor diesen ganzen Strassenkonflikten mit Verkehr und Autofahrern, die einen fast platt fahren, aber so schnell kann man sich irren.

Ich hab das Schwimmbad gewechselt wegen sowas.
In meinem neuen Schwimmbad vor Ort gibt es eine abgesperrte "Sportbahn". Da haben Rüschen-Bademützen tragende Ömmchen nix zu suchen und werden sofort vom Bademeiste rausgepfiffen.
Man kann auch zu viert (!!!) auf dieser Bahn schwimmen ohne (!!!!!) sich in die Quere zu kommen. Nennt sich "Kreiseln".
Vorab mit den Sportschwimmern ausmachen wie man kreiselt (mit oder gegen den Uhrzeigersinn) und dann beginnt man auf z.b. der linken Seite der Bahn, schwimmt hoch, schlägt an, und auf der anderen Seite runter (das wäre nun mit dem Uhrzeigersinn). Überholen falls nötig auf der jeweils freien Seite. War das verständlich so ?

Aber es gibt noch genug andere Drollis die das nur einmal hinbekommen um dann danach wieder stur gerade hoch-gerade runter schwimmen...

Es könnte so einfach sein ....
 
Nun aber heute mal die andere Seite des Tunnels. :p

Eigentlich rührt meine Unsicherheit von dieser Seite des Tunnels. Dort gibt es nämlich ein interessantes Schild, das ich nicht richtig zuordnen kann. Auf den ersten Blick wirkt es, als würde es für die Straße gelten. Ich habe aber die Vermutung, dass es auf der normalen Radwegsführung, die über 5 Verkehrsinseln auf die Gegenseiten in die linke Seite des Tunnels führt, verhindern soll, dass Radfahrer hier den kleinen Fußweg nehmen, der in der rechten Tunnelhälfte vorhanden ist. Oder es ist tatsächlich verboten von dieser Seite durch den Tunnel zu fahren?


Soll das Verbotsschild die Radfahrer auf dem Radweg bei der Überquerung hindern geradeaus in den Fußweg weiterzufahren? Radfahrer kommen von rechts und müssen quasi nach links:

Anhang anzeigen 259760


Der Radweg wird auf die Gegenseite geführt und wird dort aber zu 239 + 1022:

Anhang anzeigen 259761

Es gibt keinen Grund zu der Annahme, das das 254 nur für den Fußweg gelten sollte. Ein Fußweg mit Radfahrverbot wäre ja mit 239 schon vollkommen ausreichend ausgeschildert, auch wenn sich Heerscharen von vermeintlich braven Einkaufskörbchenkampfradlern nie daran halten.

Wenn man Radfahrer in beide Richtungen durch die zweite Röhre zwingen will (eine Ansicht, die ich an einer solchen Engstelle durchaus nachvollziehen kann, auch wenn ich sie nicht teile) dann wäre das ja eigentlich mit einem schlichten 240 (Fußgänger über Fahrrad) an beiden Seiten übersichtlich erledigt, optional durch 254 unterstützt, für den einen Radler alle zehn Jahre, der mit dem Maßband die Straßenbegleitung in Frage stellt.

Dass stattdessen mit diesem Krampf aus 239 + 1022, einseitig zusätzlich 254 herumgepfuscht wird, zeigt nur mal wieder, dass sogar die Profis vom Amt nicht mit dem in der StVO vorgegebenen “Wortschatz“ umgehen können. Denn 240 bedeutet genau das gleiche wie 239 + 1022 + 254. Einziger Unterschied, wenn diese Spitzfindigkeit nicht ins Reich der verkehrsjuristischen Legenden gehört: wenn auf beiden Seiten ein 237/240/241 steht (also normal und “englisch“), dann werden rein formell betrachtet beide Benutzungspflichten ungültig, weil man ja unmöglich beiden gleichzeitig nachkommen kann. Bei 239 + 1022 + 254 wäre das nicht der Fall. (und bei baulicher Trennung zwischen den Fahrbahnhälften möglicherweise auch nicht, was schon fast wieder unbeabsichtigt sinnvoll wäre..).
 
@MukMuk: Du solltest mal die zuständige Behörde anschreiben und fragen wieso Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Nach STVO §45 Abs. 9 dürfte das Schild da IMHO nicht stehen. Bei Tempo 30 sollte es keine überproportionale Gefährdungslage geben, die so einen starken Eingriff rechtfertigt.
 
Ist die Beschilderung nicht schon deshalb rechtswidrig, weil der Radweg endet, ohne dass es eine Möglichkeit gibt auf die Fahrbahn zu wechseln?

Meiner Meinung nach eindeutig ja.

Man wird schließlich gezwungen auf einem Weg zu fahren, den Radfahrer freiwillig benutzen dürfen. Das ist bestenfalls widersprüchlich und soweit ich weiß vorschriftswidrig.
 
Kann erst heute Abend detailliert antworten, aber ganz kurz noch zum Schild 254 an dieser Stelle:

Es gibt keinen Grund zu der Annahme, das das 254 nur für den Fußweg gelten sollte. Ein Fußweg mit Radfahrverbot wäre ja mit 239 schon vollkommen ausreichend ausgeschildert, auch wenn sich Heerscharen von vermeintlich braven Einkaufskörbchenkampfradlern nie daran halten.
Meine Hoffnung lag ja darin, dass es die querenden Radfahrer zusätzlich davon abhalten soll sich Richtung Fußweg zu bewegen. Doppelt hält besser, quasi.

Wie kann ich denn zum Beispiel das Verbotsschild sehen, wenn ich als Linksabbieger von links komme? Auf der linken Seite gibt es das Verbotsschild nämlich nicht. Das ist nur rechts angebracht. Kann ja in Zukunft von links kommend in den Tunnel einbiegen und behaupten, dass das Schild verdeckt war. Da staut es sich ja gerne.

Zudem: Darf die Einfahrt nur von einer Seite verboten werden? Von der anderen Tunnelseite ist es ja nicht verboten. Nach einigem Googeln habe ich auch herausgefunden, dass 254 gerne auch für Gehwege verwendet wird und gar nicht für die Straße gelten soll:

Leider wird aber das Z 254 auch dazu verwendet um klar zu stellen, daß der Gehweg (ab hier) nicht für Radler gedacht ist.
 
Zudem: Darf die Einfahrt nur von einer Seite verboten werden? Von der anderen Tunnelseite ist es ja nicht verboten. Nach einigem Googeln habe ich auch herausgefunden, dass 254 gerne auch für Gehwege verwendet wird und gar nicht für die Straße gelten soll:
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es in der "erlaubten" Richtung leicht bergab? Sprich, selbst Omi fährt da 30 km/h.
Es könnte also sein, dass der §fürsorgliche§ Verkehrs-ver-planer es vermeiden wollte, dass Radfahrer, die mit 15-20 km/h den "Hügel" in Gegenrichtung hochkriechen, als lebende Hindernisse im Tunnel stehen?

ps: ist ja echt ein schlimmer Murks, diese Stelle... :(
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es in der "erlaubten" Richtung leicht bergab? Sprich, selbst Omi fährt da 30 km/h.
Es könnte also sein, dass der §fürsorgliche§ Verkehrs-ver-planer es vermeiden wollte, dass Radfahrer, die mit 15-20 km/h den "Hügel" in Gegenrichtung hochkriechen, als lebende Hindernisse im Tunnel stehen?

ps: ist ja echt ein schlimmer Murks, diese Stelle... :(

Die Tunnelmitte befindet sich in einer Senke. Egal aus welcher Richtung man kommt. Nach dem Tunnel geht es in beiden Richtungen leicht bergauf. Ich muss da mit dem Rad jeden Motorroller überholen, wenn die bergauf dann mit 40 dort herumgurken. :eek:
 
Ich hab das Schwimmbad gewechselt wegen sowas.

Ich auch.
Ich trainiere ja extra im 22m Becken eines Fitness-Studios.
Ich wohne direkt gegenüber von einem öffentlichen Bad, wo ich früher im Schwimmverein(im Verein schwimmt man auch im Kreisverkehr) war. Da gab es die Schwimmerbahn, die aber abgeschafft wurde, wo immer im Kreisverkehr trainiert wurde. Jetzt schwimmt da jeder wie er will, und ich bin extra zum Fitness-Studio gewechselt, weil ich auf Chaos Schwimmen kein Bock hatte.

Im Fitness-Studio degegen ist gegen 16uhr immer so wenig los, dass es genug Platz gibt nebeneinander zu schwimmen, warum ich in 6 jahren nie ein Problem hatte. Die Alte wollte wahrscheinlich von Anfang an Ärger. Warum muss sie ausgerechnet da schwimmen, wo der einzige Sportschwimmer schwimmt, und nicht auf der anderen Seiten des Beckens wo nur Frauen langsam vor sich her dümpelten? Es nervte sie wahrscheinlich rein vom Prinzip, dass ich sportmässig trainere, wie der Opa auf dem Klapprad, der einen Hals auf Rennradler hat.
Was mich dagegen nervt ist nur, dass man mich in dem Studio seit Jahren kennt und jetzt ist da ein bitterer Beigeschmack, wegen dieser Alten, die ihren Frust an andere auslässt. Gleichzeitig befürchte ich, dass sie es zu ihrer Lebensaufgabe machen wird, gegen mich vorzugehen, so wie sie gestern drauf war.
Naja, mal abwarten.....aber genug Off Topic.
 
Zudem: Darf die Einfahrt nur von einer Seite verboten werden? Von der anderen Tunnelseite ist es ja nicht verboten. Nach einigem Googeln habe ich auch herausgefunden, dass 254 gerne auch für Gehwege verwendet wird und gar nicht für die Straße gelten soll:

Ein einseitiges Verbot (Z.254) ist sicher möglich und vielleicht sogar stellenweise sinnvoll. Zum "fehlenden" Z.254 kann man kann jetzt viel darüber mutmaßen, wie es gedacht war, und ob das Schild auf der anderen Seite abgefallen ist, vergessen wurde, oder was auch immer, aber es ist ja nun mal so wie es ist, nämlich nicht da. Deshalb ist die Einfahrt von der Seite nicht verboten.

Das mit den Mutmaßungen gilt auch für das Z.254, das "da" ist.
Vielleicht hat das irgendjemand dort aufgestellt, der wirklich keine Ahnung hat. Vielleicht hat derjenige es auf den Gehweg bezogen und nicht für die Fahrbahn. Das wäre redundant und auch verboten nach §39(1) StVO.

Fakt ist aber, das Schild steht so da, wie es steht, und gilt für die ganze Straße, einschließlich der Fahrbahn.
Das kann der Aufsteller auch nicht verhindern in dem er dachte, er könnte den für Fahrräder ohnehin gesperrten Gehweg damit noch deutlicher sperren, was er nicht darf und auch nicht kann.

Für Wagemutige mit Humor bliebe bei Zeichen 254 und vielbenutztem, engem Gehweg übrigens noch eine dritte Möglichkeit: Fahrrad schieben auf der Fahrbahn.
Denn gem. § 25 Abs. 2 dürfen Fußgänger, die Fahrzeuge (hier Fahrrad) mitführen, die Fahrbahn benutzen, sofern auf dem Gehweg Fußgänger erheblich behindert würden.
 
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