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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich sitze Jahrzehnte täglich auf dem Rad, habe teilweise 10 Stunden am Tag trainiert, bin durch Londons chaotischen Verkehr geradelt(3 Jahre) und war Radkurier in Köln.
Nie ist was passiert da ich unter anderem gut reagiere, aufmerksam fahre, für alle mitdenke und sehr oft Glück hatte.

Das war mein erster richtiger Unfall, wo man nichts, aber auch gar nichts hätte anders machen können. Jeder in meiner Situation wäre weiter gefahren. Das fällt vielleicht unter die Rubrik unvermeintliches Restrisiko.

Allerdngs vermehren sich diese Restrisiko Situationen in letzter Zeit immer häufiger. Ich habe oft hier im Thread von Beinah-Unfällen gerade mit diesen Rechtsabbiegern berichtet und mehrfach prophezeit, es MUSS einen doch irgendwann erwischen, weil es so oft mega knapp ist.
Meine Vermutung warum es in den letzten Jahre viel schlimmer ist, ist ganz einfach. Smartphones, wovon viele sich ablenken lassen.
 
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Ist Dein Rad eigentlich arg mitgenommen? Nimm jeden Schaden auf, und miss auch mal, ob der Rahmen/Gabel verzogen sind:
http://www.rennrad-news.de/forum/threads/rahmen-verzogen.76184/

Wenn bei Deinem Fahrrad der Rahmen verzogen ist, gibts einen recht einfachen Trick, das rauszufinden. Erstmal musst Du das Hinterrad ausbauen. Dann nimmst Du einen langen Faden und befestigst ihn an einem der beiden Ausfallenden. Diesen führst Du nach vorne und legst ihn um das Steuerrohr (Also das, wo die Gabel drinsteckt ). Von dort führst Du dann den Faden wieder zurück und verbindest ihn mit dem anderen Ausfallende an Deinem Rahmen (den Faden dabei ordentlich spannen). Jetzt kannst Du bei Deinem Rahmen den Abstand zwischen dem Sattelstützen-Rohr und dem darüber liegenden Faden messen. Dieser muss auf beiden Seiten gleich sein. Wenn nicht, ist Dein Rahmen offensichtlich verzogen. In dem Fall gibts nur noch eins: Ab in den Laden und nen neuen Mountainbike-Rahmen kaufen *ggg*

Wo wohnst Du? Vielleicht kann ich Dir ein Rad leihen, ganz ohne Rad geht ja gar nicht!
 
Die Polizei kann zum Unfallhergang auch nichts beitragen. Wenn du Personalien der Fahrerin und der Zeugen hast, wird das ausreichen.
Die Polizei kann frische Zeugenaussagen aufnehmen, die nochnicht von Erinnerungsluecken oder "Gespraechen zwischen Freundinen" verfaelscht oder "optimiert" wurden. Aber es steht natuerlich jedem frei auf das beste zu hoffen und sich danach wochenlang zu fragen, ob die Adressen stimmen, ob es Zeugen gibt, was die Zeugen gesagt haben werden usw. Ruhiger Schlaf wird eh ueberbewertet.
 
Das mit den frischen Zeugenaussagen ist ein gutes Argument, aber ruhiger Schlaf mit Rippenbruch?
Darüber hinaus (und IMO viel schlimmer): 100% seiner Radflotte sind zerstört. In so einem Fall sitzt man ununterbrochen neben dem Schuttberg, reckt die Hand gen Himmel und fleht: Waruuum? Warum hast du sie geholt und nicht mich?;)
 
Absteigen musst Du ja eh nicht, höchstens wenn Du auf dem Zebrastreifen Vorrang vor anderen VT haben möchtest.

Ich hätte bei diesem kuriosen Konstrukt keine Ahnung, wer Vorfahrt hat (also auf-der-Radfurt-fahrender-Radfahrer vs Autofahrer).

vom ADFC gibts dazu eine Aussage (allerdings aus 2006):
So wie in dem Beispiel aus Göttingen werden vielfach Furten parallel zu Zebrastreifen über vorfahrtberechtigte
Straßen markiert, in einigen Fällen im Zuge von Velorouten auch noch zusätzlich mit Haifischzähnen
markiert (z.B. in Köln). Alle diese Markierungen sind durch die StVO nicht gedeckt und funktionieren nur,
weil allgemein Rechtunsicherheit herrscht. Radfahrer haben formal keinen Vorrang...


Wie soll der motorisierte Kraftverkehr auch erkennen, dass eine Radwegfurt von links kommt und vorfahrtberechtigt ist? das Zeichen 350 gilt nur für Fußgänger oder schiebende Radfahrer. so klar ist mE die Situation da nicht. typisch deutsche Behörden. der "Dumme" ist aber am Ende wieder der versehrte Radfahrer.

insofern ist die Aussage des Anwalts, es würden dem Betroffenen keine Kosten entstehen mE schon gewagt. wenn das blöd läuft, gehts vor Gericht, und es gibt zumindest ne Mitschuld.

bei eigenem Personenschaden würde ICH (auch aus eigener Erfahrung) immer die Polizei rufen.

Gute Besserung und viel Glück dem CC.
 
Ich war ja schon mitten auf der Strasse exakt vor dem Wagen beim überqueren, und der Wagen stand still. DANN gab er Gas um loszufahren. Ich bezweifle, dass ich da irgend eine Mitschuld haben kann.
Ich bezweifle auch, dass man bei einem durchgezogenen roten Streifen, auch Fahrradüberweg genannt, vom Rad absteigen soll.

Hier sind aktuelle Fotos.

Hier meine Sicht beim überqueren der Ampel:
http://fs1.directupload.net/images/150129/8kqkq37q.jpg

Hier die Stelle wo es passierte und ich auf der Mitte des Fahrradüberwegs als der Wagen der vor dem Zebrastreifen stand, auf einmal Gas gab: http://fs2.directupload.net/images/150129/t9a58fyc.jpg

Hier die Sicht vom Autofahrer, wo er rechts abbiegt: http://fs1.directupload.net/images/150129/aobikxvi.jpg

Ich geh notfalls morgen zur Rennleitung mit den Fotos und frag da genau nach. Das wäre ja der Hohn wenn man da absteigen muss um das Rad zu schieben, bzw wenn man da keine Vorfahrt hat. Das wäre doch total hirnrissig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist das ein straßenbegleitender Radweg und da muss man nicht absteigen um Vorrang zu haben, wenn das Schild "Radweg" nicht aufgehoben ist. Eigentlich ist die Situation ja ähnlich wie im Kreisverkehr - wenn ein Auto den Kreisel verlässt, muss es ja auch auf Fußgänger am Zebrastreifen und Radfahrer auf dem Radweg achten, ohne dass ein Schild extra darauf hinweist.

Jedenfalls extrem verwirrend für alle die Situation. Eigentlich sollte derjenige, der sich so einen Scheiß ausdenkt, mit zur Verantwortung gezogen werden. Das war bestimmt nicht der letzte Unfall an der Stelle.
 
Jedenfalls extrem verwirrend für alle die Situation.

Naja, in diesem Fall isr es nicht wirklich verwirrend sondern glasklar, klarer geht es nicht. Die Autofahrerin hat ja angegehalten, aber nur auf den Jogger geachtet und nicht auf mich, der knapp hinter ihm war. Ich war, wie gesagt, bereits mitten auf der Strasse VOR ihrem Auto. Da gibt man doch nicht Gas. NIE.

Genau so war die Aufstellung als die stehende Autofahrerin Vollgas gab. Sie sah, dass der Jogger den Fuss am Bürgersteig hatte und gab plötzlich Gas: http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/win20150128130sdjzr476l.jpg
 
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Jedenfalls ein Riiiiesenmurks, diese Stelle, nicht nur wegen der unklaren Vorfahrtslage (jetzt mal losgelöst von diesem Unfall und der "Schuldfrage") - auch die Verschwenkung an sich finde ich daneben. Naja, mit den Radfahrern kann man's ja machen, die können locker rechte Winkel fahren:rolleyes:. Cool auch: für die erste Hälfte der Querung gibt's ne Radampel! Danach herrscht Regelnirvana. Ich hätte auch Lust, die Behörde, die dies ausgeschiXXen hat, zu verklagen...
 
vom ADFC gibts dazu eine Aussage (allerdings aus 2006):
So wie in dem Beispiel aus Göttingen werden vielfach Furten parallel zu Zebrastreifen über vorfahrtberechtigte
Straßen markiert
, in einigen Fällen im Zuge von Velorouten auch noch zusätzlich mit Haifischzähnen
markiert (z.B. in Köln). Alle diese Markierungen sind durch die StVO nicht gedeckt und funktionieren nur,
weil allgemein Rechtunsicherheit herrscht. Radfahrer haben formal keinen Vorrang...
So wie ich obigen Text verstehe, geht's da aber ums Queren vorfahrtsberechtigter Straßen. In CC's Beispiel ist aber die Straße, die sein Radweg begleitet, selbst vorfahrtberechtigt - die einbiegende, vom Radfahrer zu querende Straße ist demnach keine Vorfahrtsberechtigte Straße - also der umgekehrte Fall. Die Frage ist nun, ob der Radweg an dieser (abgeschwenkten) Stelle noch vorfahrtstraßenbegleitend und damit auch vorfahrtberechtigt ist oder nicht...

Edit:
@Cyclocycler:
Die Frau stand schon auf dem Streifen? (oder hast Du sie nur dahingemalt, weil die Fahrbahn davor nicht mehr aufm Bild ist?) Dann hätte sie ja noch einen Fehler mehr begangen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem an der Ampelanlage ist aber auch nicht besser für Fussgänger. Oft wenn ich zu fuss da überqueren will oder auf dem Rad andere Fussgänger sehe, hält kein Rechtsabieger an.

@Cyclocycler:
Die Frau stand schon auf dem Streifen? (oder hast Du sie nur dahingemalt, weil die Fahrbahn davor nicht mehr aufm Bild ist?) Dann hätte sie ja noch einen Fehler mehr begangen...

Nein, sie stand vor dem Streifen, was aber nicht mehr im Bild ist daher stimmt auch das Grössenverhältnis nicht, was auch der Grund ist, dass sie mich noch erwischen konnte, bzw könnte es sogar sein, dass sie teilweise auf dem Streifen stand, da ich auf dem roten Streifen fuhr und der Abstand als sie losfuhr recht gering war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der radweg ist an der Stelle nicht mehr strassenbegleitend sondern biegt auf eine andere Straße / Weg ab um dann wieder wenn man nach links einbiegt auf die "Straße" zu kommen. Sonst müsste der von rechts kommende Radler den Überweg querenden die Vorfahrt gewähren was dieser aber nicht einsehen wird und der nächste Unfall schon in Planung ist. Das vorfahrtsregelde Schild steht falsch oder es sollte ein zusätzliches Hinweisschild auf querenden Radverkehr platziert werden.
Obwohl die Autofahrer eh schon mit dem schilderwald überfordert sind.
Wenn du jetzt ein wenig Zeit hast kannst das verkehrsgeschehen beobachten wie das da gewohnheitsmäßig abläuft. Zu Stoßzeiten werden sich da ja ein paar Radler begegnen. Und du siehst wieviel beinaheunfälle dort passieren.
 
Der radweg ist an der Stelle nicht mehr strassenbegleitend sondern biegt auf eine andere Straße / Weg ab um dann wieder wenn man nach links einbiegt auf die "Straße" zu kommen. Sonst müsste der von rechts kommende Radler den Überweg querenden die Vorfahrt gewähren was dieser aber nicht einsehen wird und der nächste Unfall schon in Planung ist.

Guter Punkt. Und der ganz Wirrwarr nur, damit die Rechtsabbieger keine unnötigen Sekunden an der Ampel warten müssen ...
 
Ein Problem wäre allerdings, wenn die Autofahrerin auf einmal ihre Geschichte ändert.


Übrigens, wenn man an der Stelle einmal die Strasse als Radfahrer überquert hat, kommt ein Radweg, der nur nur noch holprig und beschissen ist. Der Radweg danach ist der reinste Horror.
 
Der radweg ist an der Stelle nicht mehr strassenbegleitend sondern biegt auf eine andere Straße / Weg ab um dann wieder wenn man nach links einbiegt auf die "Straße" zu kommen.
Da nach der Einmündung kein Lolli steht ist das doch streng genommen sowieso nur ein sonstiges Irgendwas, oder? Die Beschilderung (Vorfahrt achten nach den ersten Teilquerungen ist aber wirklich höchstens für Anwälte sinnvoll - und für Chirurgen)
 
Ich wöllt mit meinem Beitrag nur zur Verwirrung der Verkehrssituation beitragen und auf die Unübersichtlichkeit von beiden Seiten aufmerksam machen.
Hier hat vor Gericht jeder seine Chance.
 
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Ich glaube rechtlich ist die Sache eindeutig. Der Rechtsabieger hat zu halten. PUNKT.
In welchem Universum hat ein Auto bei einem Zebrastreifen Vorfahrt?

Mein Kommentar ist nur zum Thema Zebrstreifen

§ 26
Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
 
Das vorfahrtsregelde Schild steht falsch oder es sollte ein zusätzliches Hinweisschild auf querenden Radverkehr platziert werden.
Dagegen. Als erste Maßnahme ist der freilaufende Rechtsabbieger für KFZler zu sperren. Als zweite Maßnahme ist ein Verbot von solchen Rechtsabbiegern , wo sie Geh- oder Radwege kreuzen, in der StVO bzw. VwV zu verankern.
 
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