Im Zweifel: Ja
Im Zweifel immer ja, Fußgänger anfahren löst nur emotionale Debatten aus.
Hier haben wir ein noch komplizierteres Beispiel:
Der Radweg hat eine Haltelinie und wird durch die Fußgängerfurt unterbrochen, dennoch gilt derzeit (bis 31.12.2016) nicht etwa die Fahrbahnampel, sondern die deutlich häufiger Grün anzeigende Fußgängerampel. § 37.2.6 halt.
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Hier mal ein kleines Beispiel, wie kompliziert es schlussendlich werden kann:
- Benutzung des freigegebenen Fußweges - Fußgängerampel
- Benutzung der Fahrbahn - Fahrbahnampel
- Benutzung des Seitenstreifens mit Fahrradpiktogramm - Radfahrerampel oder Fahrbahnampel, je nachdem, ob man einen Seitenstreifen als Radverkehrsführung ansehen kann oder nicht, 50-50-Chance.
Eine Kreuzung, drei verschiedene Möglichkeiten, sie als Radfahrer zu queren und drei Ampeln, wovon eine in zwei Jahren ihre Gültigkeit mal wieder verliert und bei der anderen zunächst gerichtlich geklärt werden müsste, was sie eigentlich regelt.