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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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"Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten". Die besonderen Lichtzeichen sind nicht vorhanden; was in diesem Fall gilt, ist umstritten. Eine Haltelinie sagt nach StVO nichts darüber aus, ob man halten muss oder nicht (sie zeigt nur an, wo man halten müsste, wenn man muss). Ich würde vorsichtig durchfahren (Fußgänger umnieten ist nun mal verboten).
bei uns sind an der ein oder anderen Stelle die ähnlich aussieht Haltelinien. Meist stark frequentiert von Fußgänger und da rot, halte ich an. Ich warte halt noch auf den Tag bis ein anderer Radler von hinter reinsemmelt ...
 
Ich sehe nicht, dass die Fußgängerfurt über den Radweg verläuft. Welchen Übergang soll dann aber die Ampel für den Radverkehr regeln? Die Fußgänger sind trotz grüner Fußgängerampel wartepflichtig gegenüber den Radfahrern, was recht schwierig ist, da keine Aufstellfläche für sie vorhanden ist. Aber was kann der Radfahrer dafür, dass Fußgänger die „Richtlinien für die Markierung von Straßen“ (RMS), die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) und die VwV-StVO nicht verinnerlicht haben. Dort sind übrigens auch Haltelinien vor Fußgängerfurten vorgeschrieben. Mit Haltelinien und Weiterführung der Furt mittels 12 bzw. 15 cm breitem Schmalstrich würde die Ampel für den Radverkehr relevant werden.
 
Die Fußgänger müssen ja über den Radweg laufen um die Straße überqueren zu können. Wenn es dann grün wird kommen die entweder von links und / oder rechts über den Radweg.

Beispiel: Der Fußgänger will über die Straße und fordert Grün an. Es wird dann grün, aber in dem Moment kommen dann die Radler, die 200 Meter weiter vorne bei grün losgefahren sind daher. Bis die alle vorbei sind wäre ja wieder rot für den Fußgänger.
 
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Das ist ein bauliches Problem, kein regulatorisches. Ist doch die gleiche Situation, wenn eine Kreuzung durch Rückstau blockiert ist - dann hilft auch keine grüne Ampel, das Befahren ist trotzdem nicht möglich.

Die letzten Änderungs- und Neufassungen der Straßenverkehrsordnung gehen im Grunde davon aus, dass Radverkehrsführungen mit Radfahrerampeln versehen werden. Nur hat den Kommunen das seit 1997 niemand erzählt, weshalb die Frist (aktuell 31.12.2016) immer wieder nach hinten geschoben werden musste.
 
Kann man dann davon ausgehen, dass ich unter allen roten Ampeln durchfahren kann, wenn der Radweg danach nicht durch eine andere Straße unterbrochen wird? Dann wäre die Ampel ja nur für Fußgänger und die müssten ja den Radweg beachten, wenn ich Dich richtig verstanden habe?

Oder anders gefragt: Woran kann ich erkennen, ob eine Ampel für mich gilt oder nicht?
 
Grob gesagt ,sie muss rechts stehen
Würde die Ampel links an der Straße stehen dann nur für Autos
Aber so wie aufn Bild :( Pech gehabt
 
Grob gesagt ,sie muss rechts stehen
Würde die Ampel links an der Straße stehen dann nur für Autos
Aber so wie aufn Bild :( Pech gehabt

Das war ja bis heute seit über 30 Jahren meine Theorie zu Zeichen und Radwegen: Zeichen die rechts vom Radweg stehen gelten auch für mich. Stehen Zeichen links vom Radweg dann gelten diese für den normalen Verkehr. Wobei auch viele Tempolimits rechts vom Radweg stehen, da dürfte ich dann am Mittleren Ring teilweise nicht schneller als 60 fahren! :eek:

Dass diese Ampel für mich nicht gilt, ist ja klar:

Bildschirmfoto 2014-05-20 um 19.10.41.png



Hier bin ich bisher der Meinung gewesen, die Ampel gilt auch für mich. Der fehlende Haltestreifen und die rote Markierung könnten jedoch darauf hindeuten, dass dem nicht so ist.

Ohne Titel.jpg


Im Zweifel: Ja ;)
 
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Im Zweifel immer ja, Fußgänger anfahren löst nur emotionale Debatten aus.

Hier haben wir ein noch komplizierteres Beispiel:

Der Radweg hat eine Haltelinie und wird durch die Fußgängerfurt unterbrochen, dennoch gilt derzeit (bis 31.12.2016) nicht etwa die Fahrbahnampel, sondern die deutlich häufiger Grün anzeigende Fußgängerampel. § 37.2.6 halt.

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Hier mal ein kleines Beispiel, wie kompliziert es schlussendlich werden kann:

- Benutzung des freigegebenen Fußweges - Fußgängerampel
- Benutzung der Fahrbahn - Fahrbahnampel
- Benutzung des Seitenstreifens mit Fahrradpiktogramm - Radfahrerampel oder Fahrbahnampel, je nachdem, ob man einen Seitenstreifen als Radverkehrsführung ansehen kann oder nicht, 50-50-Chance.

Eine Kreuzung, drei verschiedene Möglichkeiten, sie als Radfahrer zu queren und drei Ampeln, wovon eine in zwei Jahren ihre Gültigkeit mal wieder verliert und bei der anderen zunächst gerichtlich geklärt werden müsste, was sie eigentlich regelt.
 
Keine als singuläres Ereignis hervorstechende Konfliktsituation, aber trotzdem fand ich es heute seltsam, daß ich nicht wie üblich einmal oder je nach Verkehr auch gar nicht zu knapp überholt werde, dafür heute gleich im Dutzend. Von Anfang bis Ende meines 20km kurzen Arbeitsweges wurde ich eng überholt, geschnitten, in den Gegenverkehr hinein überholt - die ganze Palette war dabei. Muß am Wetter liegen, denn auch wenn es draußen noch 10-13 Grad kühl war, so schien doch schon die Sonne und dürfte die Innenräume der draußen geparkten PKW schon kräftig aufgewärmt haben.

LG
Rüdiger
 
Richtig. Aller Wahrscheinlichkeit ist so ein Schädel ein guter Wärmeleiter.
 
Heute morgen, nach vier Wochen Verletzungspause, endlich wieder mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Auf einem an dieser Stelle mal sinnvoll benutzungspflichtigen Radweg ein Golf, blockiert den gesamten Radweg und die Hälfte des Fußwegs.
Da konnte ich nicht widerstehen, eine "Ich kann nur blöd parken."-Karte unter den Heckscheibenwischer zu klemmen. Ein paar Minuten später überholt er mich und hat die Karte immer noch am Wischer klemmen. :D:p:D
 
Keine wirkliche Konfliktsituation, aber kurios: Gestern, eine Straße durch einen kleinen Ort. Ich auf der Straße, mir entgegen kommt ein Mercedes mit einem sehr dicken Mann drin. Plötzlich zieht der ohne Blinken auf meine Spur, fährt frontal auf mich zu. Als ich gerade dachte, ich werde entführt oder sowas fährt er weiter auf den Gehweg neben mir, hält neben einem Briefkasten und wirft aus dem geöffneten Seitenfenster etwas ein. Bewegungsminimierung konsequent umgesetzt.... *Kopfschüttel*
 
Keine wirkliche Konfliktsituation, aber kurios: Gestern, eine Straße durch einen kleinen Ort. Ich auf der Straße, mir entgegen kommt ein Mercedes mit einem sehr dicken Mann drin. Plötzlich zieht der ohne Blinken auf meine Spur, fährt frontal auf mich zu. Als ich gerade dachte, ich werde entführt oder sowas fährt er weiter auf den Gehweg neben mir, hält neben einem Briefkasten und wirft aus dem geöffneten Seitenfenster etwas ein. Bewegungsminimierung konsequent umgesetzt.... *Kopfschüttel*
Ja, wo soll das noch hinführen? Drive In, wohin man schaut, selbst einen Drive-In Baumarkt haben wir hier in Dssd. Irgendwann sind die Deutschen alle Fett.
 
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