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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Mir ist schon klar, was Deine Intention dabei ist. Aber als Hinterherfahrender - egal mit was jetzt - würdest Du mich damit zumindest verwirren. Der will also links ab oder auf die inke Spur wechseln, also bleibe ich auf der rechten Spur und überhole nicht links. Und dann passiert genau nix.

Wenn der MIV damit verwirrt wird, wird er mich nicht engüberholen.

Und zum letzten Satz: Genau, dann hätts die Gefährdung gar nicht gegeben.

Meistens ist es doch so das man auf einspurigen Strassen trotz Gegenverkehr von manchen Autofahrern unbedingt überholt werden muss. Als geübter Radfahrer hat man für solche gefährlichen (weil viel zu eng) Situationen ein Gespür.
Da mal kurz die Hand rauszuhalten, flache Hand nach hinten ausgestreckt, sorgt dafür das ich nicht überholt/gefährdet werde. Das Zeichen verstehen fast alle.
Gut im November hats einer erstmal nicht geschnallt. Aber als ich ihm vorgeschlagen habe doch die Exekutive zu rufen hat er gekniffen. :D
 
Durch sein hupen wäre ich schon vorgewarnt das er mich eng überholt.

Da hättsch sofort die linke Hand rausgestreckt, da hätte er dich nicht mehr eng überholt. Nen Unfall hättte der sicher nicht gewollt. ;)
Ahh, jetzt versteh ich. Tatsächlich hat mein linker Arm sich verselbständigt, allerdings nicht nach außen, sondern nach vorne. Dabei hat sich dann auch ein Finger - es war glaub der mittlere - von den restlichen weggestreckt. Das kam von ganz allein :D

Ne, aber in der Situation ging das so schnell, der war glaub auch schon direkt auf meiner Höhe.
 
Ahh, jetzt versteh ich. Tatsächlich hat mein linker Arm sich verselbständigt, allerdings nicht nach außen, sondern nach vorne. Dabei hat sich dann auch ein Finger - es war glaub der mittlere - von den restlichen weggestreckt. Das kam von ganz allein :D

Ne, aber in der Situation ging das so schnell, der war glaub auch schon direkt auf meiner Höhe.

Fast auf deiner Höhe hat er gehupt? Damit hätte er sich bei mir ne Anzeige "verdient" gehabt. ;)
 
"Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Zwar beobachtet man häufig Radfahrer, die sehr weit in der Mitte der Straße fahren, um Überholmanöver zu unterbinden, doch erlaubt ist dies grundsätzlich nicht. Auf der Straße musst du so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben."
Was ist das für ein Zitat?
Rechtsfahrgebot bezieht sich auf Spuren und Radwege.
 
Es geht hier wohl noch um den Beitrag #27.670 von Ofenfrisch mit diesem Bild hier:
jahnallee-1070x712.jpg

Rechts im Schnee muss man nicht fahren, Radfahrer müssen sich nicht gefährden. Fährt man diese 80 cm links des Schnees, liegt die Fahrspur bei etwa 110 cm (80 + halbe Lenkerbreite). Ein Zweiradfahrer schlenkert auch mal. Dann sind es 120 cm. Damit ist man schon ziemlich in der Mitte der Fahrspur. Ziemlich heißt nicht ganz. Und Linksfahren ist das auch nicht.
Das ist keine Behinderung eines schneller fahren wollenden Autofahrers, sondern Korrektheit.
Der Autofahrer kann die zweite Spur benutzen und den Radfahrer ordnungsgemäß und sicher mit 150 cm Seitenabstand überholen. 20 cm waren anscheinend eine Gefährdung mit Absicht.

Ein in dieser Situation zu nahes rechts Fahren, würde geradezu zum engen Überholen verleiten. Man gefährdet sich somit doppelt, was man nicht muss. Rechts das Glatteis, links der Überholer.
Wer weiß, was das dann bedeutet, wenn es dabei tatsächlich zum Unfall käme: Mitschuld? Weil der unbedarfte Autofahrer denken durfte, der Radfahrer will ihn vorbei lassen? Menschen denken so.

Was Autofahrer denken, wenn ein Radfahrer, wie oben vorgeschlagen, seinen Arm links herausstreckt weiß ich nicht. Ich glaube, die meisten haben dann ein Fragezeichen im Kopf. Naheliegend wäre der Gedanke, der will wohl auf die linke Spur. Jedenfalls kein Grund oder Zeichen zum engen Überholen.
 
Wenn man nicht sinnvoll diskutieren will, dann kann man es sich auch sparen. Sollte ich etwas schreiben, was nicht stimmt, kann man mir das gerne jederzeit höflich sagen, dann ist das auch völlig ok und ich akzeptiere das auch. Aber einfach irgendwelche Sachen als richtig hinstellen, ohne mal eine Begründung zu liefern und alles andere niederzuschreiben, ist schon etwas dürftig...

P.S.: Und nur zur Info: Ich fahre selbst viel Rad, auch im Berufsverkehr etc..
Ok, dann lass uns sinnvoll diskutieren:

1) Nach ständiger Rechtsprechung ist 80cm der absolute Mindestabstand vom Bordstein, dessen Unterschreitung ggf. eine Mitschuld im Unfallfall (z.B. Fussgänger) begründen kann. Ein Abstand von 100cm wird regelmäßig als erlaubter Richtwert erachtet (im Einzelfall auch mehr). Stehen rechts parkende Autos, wird ein Mindestabstand von 100cm und ein Richtwert von 120cm angenommen. Dazu kommt erlaubterweise eine dynamische Abweichung nach links/rechts durch die physikalisch bedingten Lenkbewegungen beim Fahrradfahren.
Dieser Abstand gilt ab rechter Lenkerkante. Ein durchschnittlicher Radlenker hat eine Breite von etwa 60cm, Rennradlenker etwas weniger, Mountainbikelenker auch gerne bis zu 90cm.
Daraus ergibt sich, dass sich bei StVO-gerechter Fahrenweise die Reifenspur ca. 125cm (Rennrad) und 145cm (MTB) und im Mittel 130cm vom rechten Bordsteinrand befinden sollte.

2) Normgerechte Fahrspuren haben in D eine Breite von minimal 2,75m und maximal 3,75m.

3) Daraus ergibt sich, dass sich die Reifen eines regelkonform fahrenden Fahrradfahrers automatisch nahezu genau in der Mitte der Fahrspur (2,75m/2=1,37m) oder - bei Maximalbreite der Fahrspur - leicht rechts der Mitte (3,75m/2=1,87m) befinden. Bei rechts parkenden Autos ggf. sogar links von der Mitte der Fahrspur.

4) Wenden wir das mal auf die geschilderte Situation an, und gehen davon aus, dass wir es hier mit einem schmalen Rennrad (125cm) zu tun haben und die Jahnalle gleichzeitig die maximal zulässige Fahrspurbreite besitzt (also der Extremfall): dann sieht das wie unten im Bild aus. Bei breiterem Lenker und/oder schmalerem Maß der Fahrspur entsprechend weiter in der Mitte.
jahnallee-1070x712.jpg

Wenn man so - StVO-mustergültig - fährt, ist die Chance leider hoch, dass man von einzelnen ignoranten/aggressiven Autofahrern bedrängt wird, die meinen, dort gehöre man als Radfahrer nicht hin. Das ist das Problem, was hier diskutiert wird, und bei dem Du augenscheinlich leichte Verständnisschwierigkeiten hast.

PS: Huch, nun ist er mitsamt aller seiner Beiträge weg?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann diskutieren wir mal sinnvoll.

1) Nach ständiger Rechtsprechung ist 80cm der absolute Mindestabstand vom Bordstein, dessen Unterschreitung ggf. eine Mitschuld im Unfallfall (z.B. Fussgänger) verursachen kann. Ein Abstand von 100 wird regelmäßig als erlaubter Richtwert erachtet (im Einzelfall auch mehr). Stehen rechts parkende Autos, wird ein Mindestabstand von 100cm und ein Richtwert von 120cm angenommen. Dazu kommt erlaubterweise eine dynamische Abweichung nach links/rechts durch die physikalisch bedingten Lenkbewegungen beim Fahrradfahren.
Dieser Abstand gilt ab rechter Lenkerkante. Ein durchschnittlicher Radlenker hat eine Breite von etwa 60cm, Rennradlenker etwas weniger, Mountainbikelenker auch gerne bis zu 90cm.
Daraus ergibt sich, dass bei StVO-gerechter Fahrenweise die Reifenspur auf der Fahrbahn mindestens (!) ca. 125cm (Rennrad) und 145cm (MTB) und im Mittel 1,30m vom rechten Bordsteinrand liegt.

2) Normgerechte Fahrspuren haben in D eine Breite von minimal 2,75m und maximal 3,75m.

3) Daraus ergibt sich, dass sich die Reifen eines regelkonform fahrenden Fahrradfahrers automatisch nahezu genau in der Mitte der Fahrspur (2,75m/2=1,37m) oder - bei Maximalbreite der Fahrspur - leicht rechts der Mitte (3,75m/2=1,87m) befinden. Bei rechts parkenden Autos sogar ggf. sogar links von der Mitte der Fahrspur.

4) Wenden wir das mal auf die geschilderte Situation an, und gehen davon aus, dass wir es hier mit einem schmalen Rennrad (125cm) zu tun haben und die Jahnalle gleichzeitig die maximal zulässige Fahrspurbreite besitzt (also der Extremfall): dann sieht das wie unten im Bild aus. Bei breiterem Lenker und/oder schmalerem Maß der Fahrspur entsprechend weiter in der Mitte.
Anhang anzeigen 1189458
Wenn man so - StVO-mustergültig - fährt, ist die Chance hoch, dass man von ignoranten/aggressiven Autofahrern bedrängt wird, die meinen, dort gehöre man als Radfahrer nicht hin. Das ist das Problem, was hier diskutiert wird, und was Du augenscheinlich nicht verstehst.
Dem ist ja wohl nichts hinzuzufügen:daumen: Dass Problem, wie Autos teilweise überholen dürfte ja klar sein; habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Den einzigen Punkt, den ich kritisiert habe, war der Vorschlag, den Arm während der Fahrt ausgestreckt zu lassen und dazu stehe ich auch. Will ein Auto ordnungsgemäß überholen, muss es dann ja wenn ich das richtig sehe, weitere 70 cm. etc. ausweichen, obwohl dies zur Sicherheit des Fahrers gar nicht nötig wäre. Hier mag das keine Rolle spielen, aber auf Straßen auf denen eben die 1,5m. Abstand drin sind, aber nicht über 2m. provoziert ein solches Verhalten gefährliche Situationen, die die Abstandsregel ja eigentlich unterbinden soll, mal ganz abgesehen davon, dass die Fahrer hinter einem sicherlich verwirrt sind, ob man jetzt abbiegen will oder nicht.
Ich wüsste insgeheim gerne mal, was passieren würde, wenn man so vor einem Streifenwagen herfährt; die Chancen ständen sicher alles andere als schlecht, dass man angehalten werden würde...
 
Dem ist ja wohl nichts hinzuzufügen:daumen: Dass Problem, wie Autos teilweise überholen dürfte ja klar sein; habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Den einzigen Punkt, den ich kritisiert habe, war der Vorschlag, den Arm während der Fahrt ausgestreckt zu lassen und dazu stehe ich auch. Will ein Auto ordnungsgemäß überholen, muss es dann ja wenn ich das richtig sehe, weitere 70 cm. etc. ausweichen, obwohl dies zur Sicherheit des Fahrers gar nicht nötig wäre. Hier mag das keine Rolle spielen, aber auf Straßen auf denen eben die 1,5m. Abstand drin sind, aber nicht über 2m. provoziert ein solches Verhalten gefährliche Situationen, die die Abstandsregel ja eigentlich unterbinden soll, mal ganz abgesehen davon, dass die Fahrer hinter einem sicherlich verwirrt sind, ob man jetzt abbiegen will oder nicht.
Ich wüsste insgeheim gerne mal, was passieren würde, wenn man so vor einem Streifenwagen herfährt; die Chancen ständen sicher alles andere als schlecht, dass man angehalten werden würde...
Nein, er muss in (fast) allen Fällen auf die (in unserem Beispiel vorhandene) linke Fahrspur wechseln. Der Arm macht also gar nichts. Mit zweiter Fahrspur hat er in jedem Fall genug Platz, den minimalen Abstand zu halten, ohne zweite Fahrspur darf er in keinem Fall überholen, auch nicht bei Maximalbreite der Fahrspur, Arm hin oder her.

Was Du aber immer wieder übersiehst: wir reden hier nicht davon, dass man sich regelmäßig unnötig auf der Fahrspur breit machen soll, sondern über einen konkreten Fall, in dem der betreffende Autofahrer durch sein Verhalten deutlich signalisiert, dass er sich mit der StVO nicht auskennt bzw. sie nicht zu beachten gedenkt, und daher eine hohe Wahrscheinlichkeit eines gefährlichen Überholens besteht. Da ist "Arm raus" so gerechtfertigt wie gesundheitsfördernd. Was schlägst Du denn sonst vor, was weniger "provozierend" ist?

PS: Ich fahre in solchen Situationen dann immer noch ein Stück weiter in die Fahrbahnmitte, um meine Absicht klar verständlich zu machen. Aber das fändest Du wohl auch doof, oder?
 
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Ok, dann lass uns sinnvoll diskutieren:

1) Nach ständiger Rechtsprechung ist 80cm der absolute Mindestabstand vom Bordstein, dessen Unterschreitung ggf. eine Mitschuld im Unfallfall (z.B. Fussgänger) begründen kann. Ein Abstand von 100cm wird regelmäßig als erlaubter Richtwert erachtet (im Einzelfall auch mehr). Stehen rechts parkende Autos, wird ein Mindestabstand von 100cm und ein Richtwert von 120cm angenommen. Dazu kommt erlaubterweise eine dynamische Abweichung nach links/rechts durch die physikalisch bedingten Lenkbewegungen beim Fahrradfahren.
Dieser Abstand gilt ab rechter Lenkerkante. Ein durchschnittlicher Radlenker hat eine Breite von etwa 60cm, Rennradlenker etwas weniger, Mountainbikelenker auch gerne bis zu 90cm.
Daraus ergibt sich, dass sich bei StVO-gerechter Fahrenweise die Reifenspur ca. 125cm (Rennrad) und 145cm (MTB) und im Mittel 130cm vom rechten Bordsteinrand befinden sollte.

2) Normgerechte Fahrspuren haben in D eine Breite von minimal 2,75m und maximal 3,75m.

3) Daraus ergibt sich, dass sich die Reifen eines regelkonform fahrenden Fahrradfahrers automatisch nahezu genau in der Mitte der Fahrspur (2,75m/2=1,37m) oder - bei Maximalbreite der Fahrspur - leicht rechts der Mitte (3,75m/2=1,87m) befinden. Bei rechts parkenden Autos ggf. sogar links von der Mitte der Fahrspur.

4) Wenden wir das mal auf die geschilderte Situation an, und gehen davon aus, dass wir es hier mit einem schmalen Rennrad (125cm) zu tun haben und die Jahnalle gleichzeitig die maximal zulässige Fahrspurbreite besitzt (also der Extremfall): dann sieht das wie unten im Bild aus. Bei breiterem Lenker und/oder schmalerem Maß der Fahrspur entsprechend weiter in der Mitte.
Anhang anzeigen 1189458
Wenn man so - StVO-mustergültig - fährt, ist die Chance leider hoch, dass man von einzelnen ignoranten/aggressiven Autofahrern bedrängt wird, die meinen, dort gehöre man als Radfahrer nicht hin. Das ist das Problem, was hier diskutiert wird, und bei dem Du augenscheinlich leichte Verständnisschwierigkeiten hast.

PS: Huch, nun ist er mitsamt aller seiner Beiträge weg?
Rechts ist doch ein ausgeschilderter , aber nicht geräumter Radweg mit Bordsteinkantenabgrenzung zur Fahrbahn?
10m rechts die nächste parallel laufende Möglichkeit ohne Autoverkehr.
 
Rechts ist doch ein ausgeschilderter , aber nicht geräumter Radweg mit Bordsteinkantenabgrenzung zur Fahrbahn?
10m rechts die nächste parallel laufende Möglichkeit ohne Autoverkehr.
Dort liegt Schnee. Das ist gefährlich. Und deshalb muss man dort auch nicht fahren (und es ist auch nicht ratsam), Lolli hin oder her. Ganz rechts ist der (geräumte) Fussweg, dort darf man überhaupt nicht fahren.
 
Ich selber gehe Risiken mittlerweile lieber aus dem Weg.
Ich auch, indem ich dort fahre, wo die StVO mich haben möchte und mich dabei so verhalte, dass ich nicht unnötig gefährdet werde. Sich unnötig zu gefährden heisst in diesem Zusammenhang, sich selber zu weit an den rechten Fahrbahnrand zu drängen und damit u.A. zu gefährlichem Überholen einzuladen.
Im übrigen ist das Problem nicht, dass zu viele Radfahrer "zu weit" (siehe dazu: oben) in der Mitte fahren, sondern im Gegenteil, dass zu viele Radfahrer viel zu weit rechts fahren. Das führt innerstädtisch regelmäßig zu den gefährlichen Dooring-Unfällen, einem der Hauptgründe für Radfahrunfälle mit Verletzen in der Stadt.
 
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Danke, ich habe das mal an die Bürgermeister in Leipzig geschrieben und um Besserung gebeten. Vielleicht hilft es ja.

Kleiner Tipp aus Erfahrung: Mein Vater, der sehr gerne mal schriftlich seine Meinung gegenüber der Stadt/Land äußert, macht sowas immer mit einem Schreiben, welches auch erkenntlich per Kopie an Presse und andere Institutionen geht. Da regen sich die entsprechenden Empfänger, wie hier Bürgermeister, deutlich eher als wenn es ein 1:1 Schreiben ist. Denn oft, wenn es eine Sache des öffentlichen Interesses ist, hakt sogar die Presse direkt nach.

Würde ich hier auf jeden Fall auch so machen.
 
Mir ist natürlich auch klar, das bessere/mehr Radwege die Radnutzung fördern
Ein Nachweis dafür wird auch dir nicht gelingen, zur falsifizierung reicht das Anschauen alter Filme.
dass noch nicht genug getan wurde
Dieser Spruch kommt seit Jahrzehnten. Google schickt mir jeden Tag eine Liste mit Links auf Artikel über neue Ghettos, der Anteil des Radverkehrs, na ja, er will halt einfach nicht steigen, wird einfach nicht genug getan.
Hm, wäre mir jetzt nicht aufgefallen, dass man als Autofahrer straffrei Körperverletzung und andere Straftaten begehen kann.
„Wenn Ihr Eure Augen nicht braucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen.“
Dazu gibt es nämlich genügend Urteile, um eine Formel zu bauen: Ein Freispruch nach dem Totfahren eines Ghetto-Radfahrers ist wahrscheinlicher als ein Gefängnis-Spruch. Das nach nur Körperverletzung gar nicht erst ermittelt wird, kann man an einigen Stellen ebenfalls nachlesen.
 
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