lede69
12-27 und glücklich
Kann man und sollte man (argumentieren). Dass das Schild gilt ist ja die Krux.Deshalb könnte man auch argumentieren, dass der Radweg dort nicht mehr benutzungspflichtig ist, weil offensichtlich nicht mehr fahrbahnbegleitend. Wenn du ihn benutzt, gilt das Schild aber.
Bleibt die Frage, ob durch das Anordnen "Vorfahrt achten" automatisch der Vorrang des vorher nicht Vorrangigen bedingt ist. Und wenn, ob für alle denkbaren oder nur für die, die die Schilder wahrnehmen können ...