Phonosophie
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Aberi m Zivilprozess hast Du das Klagerisiko und musst erst mal in Vorleistung gehen.Im Strafverfahren bist Du Zeuge - weshalb Rechtsschutz?
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Aberi m Zivilprozess hast Du das Klagerisiko und musst erst mal in Vorleistung gehen.Im Strafverfahren bist Du Zeuge - weshalb Rechtsschutz?
Ich habe das Kennzeichen, weiß, dass es das Shuttle-Auto eines örtlichen Hotels ist, …
Ich denke, dass die Polizei das schon dadurch erledigt, dass sie beim Halter des KfZ (Hotel) mal nachfragt, wer denn die Kiste bewegt hat ;-)In dem Fall ist auch mein dringender Tipp das Hotel mit einer Information darüber zu informieren, dass der Shuttle Fahrer brandgefährlich und personenschädigend im Strassenverkehr unterwegs ist.
Ich denke, dass die Polizei das schon dadurch erledigt, dass sie beim Halter des KfZ (Hotel) mal nachfragt, wer denn die Kiste bewegt hat ;-)
Sonst: Zivilrechtlich geht da nix. Der Kratzer bringt nichts und sonst ist mir ja kein Schaden entstanden. Ab und an bedauere ich es allerdings, dass ich eine recht starke Hemmung habe, jemand anderem einen Schaden zu zu führen. Dann ist man zwar selbst der Depp, aber es würde mental stark entlastend wirken, auch wenn der Geschädigte dann vielleicht zum Zahnarzt muss...
Du vertraust darauf, dass die Polizei den Fahrer anhand einer Aussage des Hotels ermittelt und das Hotel dadurch Konsequenzen zieht. Das ist sehr optimistisch gedacht.
Was muss der Tempo drauf gehabt haben...
Laut den Kommentaren unter dem Artikel hat er sich wohl gestellt und gibt an, er habe an einen Wildunfall geglaubt. Unfassbar, da zum einen nicht nachzusehen, was man getroffen hat und den "angeblichen" Wildunfall nicht polizeilich zu melden (was Pflicht gewesen wäre).Was muss der Tempo drauf gehabt haben...
Hoffentlich erwischen sie den
So was nennt man eine Schutzbehauptung. Das wird dem nichts nutzen.Laut den Kommentaren unter dem Artikel hat er sich wohl gestellt und gibt an, er habe an einen Wildunfall geglaubt. Unfassbar, da zum einen nicht nachzusehen, was man getroffen hat und den "angeblichen" Wildunfall nicht polizeilich zu melden (was Pflicht gewesen wäre).
So was nennt man eine Schutzbehauptung. Das wird dem nichts nutzen.
https://www.stimme.de/polizei/heilb...o-erfasst-und-schwer-verletzt;art1491,4189066Auf einem geraden übersichtlichen (!) Stück erfasste sie einen in gleicher Richtung fahrenden Rennradfahrer, wie die Polizei Heilbronn am Mittwoch mitteilte. Die Fahrzeuglenkerin könnte durch die tiefstehende Sonne geblendet worden sein.
In dem Fall gehts aber um Unfallflucht und nen Toten. Da gibts keine Ausrede.ach, zumindest greift die polizei solche ausreden gerne in den zugehörigen meldungen auf. kann ja nicht sein, dass ein autofahrer einfach nicht auf die straße geguckt hat oder mit was anderem beschäftigt war.
der autofahrer hat im zweifel immer "übersehen" (sprich: geguckt, also erstmal richtig gehandelt, aber eben irgendwie nicht gesehen. wahrscheinlich war der radfahrer schwarz gekleidet oder so).
das geht dann soweit:
Jepp - neben § 14 StGB, der da ziemlich unerbittlich ist, [..]
Begeht man Fahrerflucht droht bei reinem Sachschaden eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 726,-, bei einem Unfall mit Personenschaden bis zu € 2.180,-!
In Östereich vieleicht. In Deutschland ist es eine Straftat. Und bei Personenschäden droht Knast.Mit anderen Worten: Die Fahrerflucht selbst ist nach deutscher Begrifflichkeit nur eine Ordnungswidrigkeit.
Bei einer Straftat droht immer Knast (und nicht nur bei Personenschäden). Das unterscheidet nämlich die Straftat von der OWIIn Östereich vieleicht. In Deutschland ist es eine Straftat. Und bei Personenschäden droht Knast.