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Konfliktsituationen im Verkehr

Dürften dann die Radfahrer dMn nach auf dem Gehweg fahren?
Ich habe keine Ahnung, ich hoffe nicht. Bin aber dennoch überzeugt davon, dass es viele tun :)

Da wo der Radfahrer auf dem Bild fährt ist auch kein Schild, bist Du sicher, dass er das nicht darf? Das Bild ist ungefähr da entstanden 47°55'29.5"N 11°28'37.2"E - die Straße ist IIRC ohne Tempolimit, also 100.

Ergertshausen.jpg
 
Da wo der Radfahrer auf dem Bild fährt ist auch kein Schild, bist Du sicher, dass er das nicht darf?
laut StreetView ist dieser Weg gar nicht beschildert.
da wäre die spannendere Frage doch eher: darf ich da mit dem Auto fahren? Wenn nein: warum nicht?

auf der anderen Seite gehen einige Weg ab, die explizit für KFZ gesperrt sind; Landwirtschaft frei.
wahrscheinlich wäre es am sinnvollsten, auch den Weg so zu beschildern.
 
laut StreetView ist dieser Weg gar nicht beschildert.
da wäre die spannendere Frage doch eher: darf ich da mit dem Auto fahren? Wenn nein: warum nicht?
Der ist doch gar nicht auf Streetview. Oder wie kommst Du da hin?

Es ist ein stinknormaler einseitiger Straßenbegleitender Geh- und Radweg, zumindest sicherlich als solcher gebaut (den gibts erst seit ein paar Jahren, vorher war da glaube ich gar nix neben der Fahrbahn).

Ich hab da noch keine Autos fahren gesehen, nur parken. Das stört mich aber nicht weiter, denn ich fahre nie auf diesem Weg, sondern immer nebendran auf der Fahrbahn.

Konfliktsituationen hatte ich da aber auch schon, obwohl da eigentlich recht wenig Verkehr ist.
 
Zum Thema Beschilderung von Gehwegen sagt die VwV-StVO:

Zu Zeichen 239 Gehweg
1I.Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.
Quelle
 
Wie kommste zu der Annahme das dies ein Radweg ist wenn da dbzgl nichts ausgeschildert ist?
Weil ich in meinem ganzen Leben in Bayern oder auch dem Rest von Deutschland noch nie einen straßenbegleitenden Gehweg in dieser Breite und Ausführung gesehen habe, der nicht gleichzeitig ein Radweg war - das ist die klassische Ausführung eines kombinierten Geh- und Radwegs.

Tatsächlich habe ich dort auch noch nie einen Fußgänger gesehen, bei Radfahrern ist die Strecke allerdings recht beliebt, es ist Teil meiner Hausrunde, also ich bin da schon ziemlich oft gewesen.

Im übrigen scheint auch das Staatliche Bauamt Weilheim der Meinung zu sein, dass sie da einen Radweg gebaut haben: https://www.stbawm.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2023/31/
 
Die Information ist gut und richtig aber muss man da sowas reinschreiben?
Entgegen der landläufigen Meinung sind auch Rennradfahrer nicht von der Radwe-gebenutzungspflicht ausgenommen!!!
Ich hätte schon erwartet das man hier versucht neutral die Information rüber zubringen. Die 3 Ausrufezeichen implizieren das die bösen Rennradler sich sowieso nicht an die Regeln halten.
 
Zum Thema Beschilderung von Gehwegen sagt die VwV-StVO:

Zu Zeichen 239 Gehweg
1I.Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.
Quelle
Die entscheidende Frage ist doch nur, ob ein unbeschilderter Bürgersteig auf Basis dieser Verwaltungsvorschrift immer ein virtuelles Z.239 trägt, oder ob er aufgrund der missverständlichen Formulierung in §2 Absatz 4 Satz 3 StVO nicht manchmal auch ein "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne das Zeichen 240" sein kann, und wenn ja, wie man das erkennen soll. Klar ist hier erstmal nur eins: Fußgänger und Kraftfahrer geht die Antwort auf diese Frage eh nichts an, denn die einen müssen (egal wie man die Frage beantwortet) wegen § 25 StVO auf jeden Fall dort laufen, während KFZ-Führer (egal wie man die Frage beantwortet) wegen § 2 bzw. 12 StVO dort auf jeden Fall nicht fahren/halten/parken dürfen. In der Praxis begegnet man als Fußgänger und Kraftfahrer quasi ständig dieser Nicht-Herausforderung, denn sobald man den Bürgersteig auf der linken Seite einer Fahrbahn betrachtet, wird er auch dann obligatorisch unbeschildert sein, wenn er aus der Gegenrichtung betrachtet, also in Blickrichtung rechts der Fahrbahn liegend, mit einem Z.240 als gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet ist.

Die Nichtbeschilderung der Gegenrichtung ist auch der Grund dafür, dass es für die Beachtung der Vorfahrt des Sonderweges keinen Unterschied macht, ob es diesen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Z.240" nun wirklich gibt oder nicht. Denn für den Fahrzeugführer, der einen solchen Weg kreuzt, gibt es auch bei angeordneter Radwege-Benutzungspflicht üblicherweise keine Information darüber, dass der querende Bürgersteig tatsächlich ein beschilderter Radweg ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Information ist gut und richtig aber muss man da sowas reinschreiben?

Ich hätte schon erwartet das man hier versucht neutral die Information rüber zubringen. Die 3 Ausrufezeichen implizieren das die bösen Rennradler sich sowieso nicht an die Regeln halten.
Die 3 Ausrufezeichen beziehen sich auf die landläufige Meinung.
 
Der ist doch gar nicht auf Streetview. Oder wie kommst Du da hin?
ach, das ist tatsächlich an der Dorfstraße? ich ging davon aus, dass der Weg an der St2070 ist, weil es an der Dorfstraße bei maps keinen begleitenden Weg gibt.

wenn die Kommune der Meinung ist, dass das ein Geh-/Radweg ist, dann sollen sie ihn halt so ausschildern.
 
ach, das ist tatsächlich an der Dorfstraße?
Ja, das ist an der TÖL 21, die bei google Maps mit "Dorfstraße" beschriftet ist (was IMHO ein Kartenfehler ist). Ca 70m vor der Kreuzung zur ST2070 ist ein starkes Gefälle, kurz davor hört der Radweg auf. Bzw. hörte, ich glaube das haben sie nachgeholt und das ist der Teil, der in dem Link den ich oben gepostet haben beschrieben wird, wurde vor ca. 1 Jahr neu gemacht. ich bin aber nicht 100% sicher, war schon länger nicht mehr da.

ich ging davon aus, dass der Weg an der St2070 ist, weil es an der Dorfstraße bei maps keinen begleitenden Weg gibt.
Doch, man sieht bei google Maps in der Satellitenansicht den Weg - allerdings noch ohne den ganz neuen Abschnitt entlang des Gefälles.

An der St2070 gibt es einen Radweg, der ist aber meiner Meinung nach nicht begleitend, denn er führt teils recht weit von der Straße weg und hat an paar Stellen abweichende Vorfahrtregeln. Da der dortige Radweg sehr schmal ist und es dort bergab geht (ca. 60 bekommt man durch rollenlassen schon drauf) nutze ich den auch nie - was eigentlich fast jedes Mal zu Unmutsbekundungen seitens KFZ-Lenkern führt.

wenn die Kommune der Meinung ist, dass das ein Geh-/Radweg ist, dann sollen sie ihn halt so ausschildern.
Ich meine, dass der Radweg nicht von der Kommune gebaut wurde, sondern vom Freistaat Bayern ("Staatliches Bauamt Weilheim"). Und ja, ich habe anfangs gedacht, da kommen noch Schilder, aber jetzt ist der Weg schon ein paar Jahre fertig, ich glaube da kommt nix mehr.
 
Heute war ein Artikel in der Zeitung, weil es hier:

https://www.google.de/maps/place/Ni...1684986!4d13.5075574!16s/g/1tlnc447?entry=ttu

an der ELG Ausfahrt immer zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern kommt. Im Februar wäre fast ein 8-jähriger Junge unterm Lkw gelandet. 😢
Er konnte noch vom Rad springen, nur das Rad war Schrott.
Das ist ein beidseitger benutzungspflichtiger Radweg. 😡😡😡

Man will jetzt was aufmalen. :rolleyes:

Da muss doch eher abgeschildert werden!
 
Da muss doch eher abgeschildert werden!
Abschildern? Meinst Du, blaue Radwegschilder abbauen?

Dann denkst Du offenbar nur an Dich. Du möchtest Kinder auf die Bundesstraße schicken, wirklich? Der Junge war ja schon 8 Jahre alt. Seine unter 8 Jahre alten Freunde müssten weiter auf dem Seitenstreifen radeln. Du hättest allen geholfen?
 
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