Zum Thema Bußgeldkattalog, dort ist nur Beschrieben bei welchem Verghen welches Bußgeld etc. droht, nicht aber die haftungsrechtliche Frage.
Nu, und da es kein Vergehen meinerseits war, steht es natürlich auch nicht drin.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Zum Thema Bußgeldkattalog, dort ist nur Beschrieben bei welchem Verghen welches Bußgeld etc. droht, nicht aber die haftungsrechtliche Frage.
Zum Thema Bußgeldkattalog, dort ist nur Beschrieben bei welchem Verghen welches Bußgeld etc. droht, nicht aber die haftungsrechtliche Frage.
Deswegen haben wir ja im weiteren Verlauf verucht rauszufinden ob dem so ist.Gerade das müßte ich aber laut der ersprünglichen Aussage um die es hier ging.
Wir drehen uns im KreisEinige hier unterstellen mir das aber noch immer.
Schittebön:Belege...
Das „falsches Überholen dort beschrieben ist hat @ReiterDerApokalypse je gerade beschrieben. Dass man auf Grund falschen Überholens nun auch Dritte gefährdet, ist die haftungsrechtliche Frage dort mMn wesentlich interesannter.Nu, und da es kein Vergehen meinerseits war, steht es natürlich auch nicht drin.
Schittebön:
https://www.berliner-woche.de/mitte...licht-richtungswechsel-mit-dem-fahrrad_a70700
"Fahrradfahrer müssen wie motorisierte Verkehrsteilnehmer auf einen Richtungs- oder Spurwechsel hinweisen: Das Handzeichen ist Pflicht."
Nein, hat er nicht. Er meint, dass allein seine gegenüber der Herausfahrenden höhere Geschwindigkeit ausgereicht hat, um der ganzen Welt klarzumachen, dass er jetzt überholt.Deswegen haben wir ja im weiteren Verlauf verucht rauszufinden ob dem so ist.
Deswegen noch mal die Frage, hast du deinen Vorgang vorher kenntlich gemacht?
§5 STVO, (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.Nochmal, wo ist der angebliche StVO-Verstoß meinerseits?
Schittebön:
https://www.berliner-woche.de/mitte...licht-richtungswechsel-mit-dem-fahrrad_a70700
"Fahrradfahrer müssen wie motorisierte Verkehrsteilnehmer auf einen Richtungs- oder Spurwechsel hinweisen: Das Handzeichen ist Pflicht."
§5 STVO, (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Der Radfahrer muss den 1. Satz beachten, wenn er es nicht tut, ist es ordnungswidrig. Die Tatsache, dass man am Rad keine Blinker hat, befreit nicht von der Pflicht zur Ankündigung. Das Ankündigen dient der allgem. Sicherheit und Ordnung und hier in erster Linie dem Selbstschutz des Radfahrers. Deshalb braucht es nicht in den Bußgeldkatalog.
§5 STVO, (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Der Radfahrer muss den 1. Satz beachten, wenn er es nicht tut, ist es ordnungswidrig. Die Tatsache, dass man am Rad keine Blinker hat, befreit nicht von der Pflicht zur Ankündigung. Das Ankündigen dient der allgem. Sicherheit und Ordnung und hier in erster Linie dem Selbstschutz des Radfahrers. Deshalb braucht es nicht in den Bußgeldkatalog.
Der erste Satz besagt, dass das Überholen kenntlich zu machen ist egal was für ein Fahrzeug du benutzt.Die Hand ist kein Fahrtrichtungsanzeiger.
Das Gesetzestexte nicht wortwörtlich, sondern in vielen Fällen adäquat angewendet werden, ist gängige Rechtsnorm. Das Handzeichen ist daher beim Abbiegen dem Fahrtrichtungsanzeiger gleichgestellt - und wird auch so behandelt. In Bezug auf Abbiegevorgänge gibt es dazu schon längst Urteile, exakt so wird es auch angewendet werden, kommt es zu Unfällen, weil ein Spurwechsel vom Radler nicht deutlich angezeigt wird.
Siehe z.B. OLG Karlsruhe (Az.: 1 Ss 161/73) oder OLG Hamm (Az.: 27 U 2/89), die beide eindeutig Handzeichen und Fahrtrichtungsanzeiger gleichsetzen.
Edit: hier werden diese beiden Urteile sogar allgemein zugänglich behandelt & die Gleichsetzung begründet.
https://www.sueddeutsche.de/wirtsch...a.urn-newsml-dpa-com-20090101-141010-99-04899
Der erste Satz besagt, dass das Überholen kenntlich zu machen ist egal was für ein Fahrzeug du benutzt.
Natürlich am Fahrrad kein Fahrtrichtungsanzeiger aber du musst einen Überholvorgang kenntlich machen.
Was ist an Richtungs- oder Spurwechsel nicht zu verstehen?
In dem Urteil gehts ums abbiegen!
Ja oder nein. Wir machen uns hier Gedanken. Es ist gut zu wissen, was richtig ist.Boah, was für eine Korinthenkackerei.
Das ist in der Sache kein Argument.Ach, dann hälst du dich also immer an diesen ersten Satz?
Ich meinte Cosis Mimimimi "alle müssen wissen, was ich im Straßenverkehr machen werde und wenn was passieren sollte, sind sie zu 1000000% Schuld"Ja oder nein. Wir machen uns hier Gedanken. Es ist gut zu wissen, was richtig ist.