ReiterDerApokalypse
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Auffahrunfälle an ner Ampel werden scheinbar nicht erfasst: letztes Jahr bei mir um die Ecke
Keine Überhol-Situation.
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Auffahrunfälle an ner Ampel werden scheinbar nicht erfasst: letztes Jahr bei mir um die Ecke
Selbst gesammelt. Wie, steht alles auf der Webseite.
Das hast Du schon mal geschrieben und es wurde eindeutig gezeigt, dass das ist in Deutschland genauso ist. Dein damaliges zweites Argument "niedrigere Helmtragequote" blieb bis heute ohne jeden Beleg.
Unter was zählt denn eigentlich der tödliche Unfall in Berlin, als man damals die Proteste der letzten Generation für den Tod der Radfahrerin verantwortlich machen wollte? Sie wurde doch von einem von hinten kommenden LKW überfahren...Den Daten zufolge scheidet schonmal ein Großteil der deutschen Fahrradunfälle für "Überholen in Großstädten" von vorneherein aus (Alleinunfälle, Unfälle mit anderen Gegnern als KFZ, KFZ-Unfälle außerorts bzw. in Dörfern, Klein- und Mittelstädten). Der verbleibende kleine Rest, der mit KFZ in Großstädten passiert, wird zudem medial sehr engmaschig begleitet, da in größeren Städten die Lokalredaktionen regelmäßig mit eigenen Recherchen und Bildmaterial den Polizeibericht bestätigen/ergänzen. In den belebten Großstädten finden sich regelmäßig auch direkte Zeugen des Ereignisses. In 2022 gab es insgesamt 50 tödliche Radunfälle innerhalb von deutschen Großstädten, davon 14x LKW-Rechtsabbieger gegen parallel auf Radführungen geradeausfahrende Radfahrer, 5x Fahrbahnquerung vom Bürgersteig/Radweg aus, 9x Vorfahrtfehler (50:50 Rad/KFZ Schuld), 4x Fehler beim Einfahren in die Fahrbahn (alles durch KFZ) sowie 17 Fälle mit einer inhomogenen, aber sicher als nicht "überholen" zuordnenbarem Hergang (Summe = 50).
Auch in Deutschland sind überwiegend Senioren betroffen, wobei allerdings zu sagen ist, dass der Teil der Senioren, der mit KFZ-Beteiligung tödlich verunglückt, überwiegend beim Kreuzen von kleineren Gemeindeverbindungsstraßen oder Feldwegen aus dem durchgehenden KFZ-Schnellverkehr auf der Landstraße zum Opfer fällt. Das ist eine Unfallkonstellation, wo Radwege niemals gegen helfen könnten.
Die Zahl der getöteten Kinder ist (im Rahmen der bei den gottlob in beiden Nationen nur sehr kleinen absoluten Anzahlen von Jahr zu Jahr zu erwartenden Ausreißern und auch unter Berücksichtigung, dass Kinder in NL drei- bis viermal mehr radeln als in D) mindestens gleich. Wenn du magst suche ich die Zahlen raus.
Im Bereich zwischen Kindern/Jugendlichen und Senioren (also bei den führerscheinbesitzenden Berufspendlern, die angeblich durch die Infrastruktur aus dem Auto aufs Fahrrad wechseln,) liegt die Pro-Kopf-Fahrleistung in den NL übrigens nur noch überraschend wenig vor D.
Die StVO erlaubt keine einzige Verhaltensweise, mit der Verkehrsteilnehmer Fahrbahnradler gefährden könnten, ebenso wie sie Fahrbahnradlern nichts gestattet, was dazu führen könnte, dass andere Verkehrsteilnehmer sie gefährden könnten. Wenn also Regelkenntnis und Regeltreue eine machbare Option sind, braucht man erst keinen Radweg. Ist das aber nicht der Fall, gibt es bei Benutzung von Radwegen neben der Fahrbahn wegen der dabei viel größeren Anforderungen an eben Regelkenntnis und Regeltreue auch mehr Tote und Verletzte. Besonders zynisch ist es, wenn Senioren und Kinder als Begründung für die Sonderwege vorgeschoben werden, weil genau diese Klientel mit dem erforderlichen Ausgleich der vielfältigen Autofahrerfehler besonders schnell überfordert ist.
Ich kann den Fakt, dass es Evidenz dafür gibt, dass es sinnvoll sein kann den Radverkehr auf die Fahrbahn zu leiten, akzeptieren. Mir geht es darum, dass hier schon wieder eine "one size fits all"-Lösung präsentiert wird.Schönes Beispiel, warum die "Diskussion" hier eigentlich keine ist. Racer hat Daten geliefert, die seine Argumentation stützen - als Antwort kommt nichts von Substanz. Stattdessen wird einfach eine neue These in den Raum gestellt und dabei auch noch aus NULL Unfällen mit Todesfolgen "wenige gemacht". Toll.
Man muss übrigens wirklich kein Raketenwissenschaftler sein, um von selbst darauf zu kommen, dass mehr Radler mehr Unfälle nach sich ziehen werden - aber sich dadurch an der grundsätzlichen Verteilung kaum etwas ändern wird.
Hier in dem Thema zu konkreten Verkehrskonflikten hat das offensichtlich nichts zu suchen.
Die Unterscheidung zwischen einer Diskussion zu konkreten Situationen und einer allgemeinen Diskussion zu Verkehr funktioniert nicht, wie man in den letzten Tagen sehen konnte. Die Gründe dafür sind offensichtlich vielfältig.
Es ist also nicht sinnvoll, das zu trennen.
und so schwer ist es doch nicht, einfach das Gespräch zurückzuverfolgen. da findet man dann dieses:Einfach mal die Webseite verlinken?
Bitteschön. Die Shortlist aller 10 seit 2013 registrierten von hinten angefahren-Unfälle* in Großstädten als Direktlink hier.
*) also ohne spezifische Manöver des Radfahrers, wie aktive Spurwechsel, Linksabbiegen/Einordnen zum Linksabbiegen, Einfahren in die Fahrbahn vom Bürgersteig aus
Mir geht es darum, dass hier schon wieder eine "one size fits all"-Lösung präsentiert wird.
Wo steht es das ich beim überholen von einem Radfahrer die Hand raushalten muss?
und so schwer ist es doch nicht, einfach das Gespräch zurückzuverfolgen. da findet man dann dieses:
(zur Info: Links sind blau hinterlegt)
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-handzeichen/
Bezieht sich auf Abbiegen, ob das analog zum MIV auch beim Spurwechsel angewendet werden kann, ist ein Fall für Juristen
StVO § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
StVO § 5 Überholen
…
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
…
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Die sich allesamt auf Kraftfahrzeuge beziehen dürften. „Fahrtrichtungsanzeiger“ … Gibt es aber analog vmtl. auch für Fahrräder, oder?