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KLR
Ein Radfahrer befährt einen Fußweg in falscher Richtung. Ein Autofahrer rollt aus einer Ausfahrt und sieht ihn zu spät, ... => Unfall . Der Radler verlangt Schmerzensgeld. Vom Auto gehe schließlich grundsätzlich eine Betriebsgefahr aus.
Der ganze Artikel
MfG
KLR
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