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Kollision auf dem Gehweg ...

K

KLR

Ein Radfahrer befährt einen Fußweg in falscher Richtung. Ein Autofahrer rollt aus einer Ausfahrt und sieht ihn zu spät, ... => Unfall . Der Radler verlangt Schmerzensgeld. Vom Auto gehe schließlich grundsätzlich eine Betriebsgefahr aus.

Der ganze Artikel

MfG
KLR
 
Ich halte das Urteil für korrekt, wenn für den Autofahrer die Sicht nach rechts tatsächlich von einer Hecke so versperrt war, dass der den herannahenden Radfahrer auch bei größtmöglicher Vorsicht nicht rechtzeitig sehen konnte.

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen KFZ-Unfall an einer Engstelle. Trotz auf den ersten Blick eindeutiger Schuld des Unfallgegners wurde mir im Rahmen der Betriebsgefahr des KFZ eine Mithaftung auferlegt. Gegen alle Erwartung war es mir dann im Verlauf von ca. 1 1/2 Jahren gelungen, für mich die "Unabwendbarkeit" nachzuweisen. Damit war ich dann endlich raus.
 
Da gab es durchaus mal Urteile in die andere Richtung, zumal man sich bei uneinsichtigen Ausfahrten einweisen lassen muss. Ich denke, aufgrund der Betriebsgefahr könnte den Autofahrer abhängig des verhandelnden Richters durchaus eine Teilschuld treffen.
 
Scheinbar ist der Radfahrer auch nicht gerade langsam unterwegs gewesen. Sonst wäre diese Satz falsch:
Demnach sei er auf die Ausfahrt langsam zugerollt und habe erst nach links, dann nach rechts geschaut, den Radfahrer aber nicht mehr rechtzeitig gesehen.

Wenn er langsam rollt, noch nach rechts schaut, aber dennoch nicht mehr in der Lage ist rechtzeitig zu bremsen, dann muss der Radfahrer mindestens zügig unterwegs gewesen sein.
 
Scheinbar ist der Radfahrer auch nicht gerade langsam unterwegs gewesen. Sonst wäre diese Satz falsch:


Wenn er langsam rollt, noch nach rechts schaut, aber dennoch nicht mehr in der Lage ist rechtzeitig zu bremsen, dann muss der Radfahrer mindestens zügig unterwegs gewesen sein.

Wenns denn stimmt, was der Autist ausgesagt hat. ;)
Ich will damit auf keinen Fall dem Autofahrer die Schuld geben. Ich kenne solche Situationen von beiden Seiten. Aber wenn da keine neutralen Zeugen waren, würde ich an seiner Stelle auch so argumentieren.
 
Wenns denn stimmt, was der Autist ausgesagt hat. ;)
Ich will damit auf keinen Fall dem Autofahrer die Schuld geben. Ich kenne solche Situationen von beiden Seiten. Aber wenn da keine neutralen Zeugen waren, würde ich an seiner Stelle auch so argumentieren.
Immerhin hats ihm der Richter geglaubt, der hat sich den Fall ja sicher genauer angeguckt, als in der Zeitung steht.
 
Wenn dann aber auf der Gegenseite eine Baustelle ist und und aus dem Gehweg per temporärem Schild plötzlich in beide Richtungen ein kombinierter Rad/Fußweg wird, dann ist das natürlich plötzlich eine ganz andere Situation. :rolleyes:

Und natürlich müssen Skater, die oft genau so schnell wie Radfahrer unterwegs sind, auf Gehwegen fahren. Wie hätte es in diesem Fall wohl aus gesehen?
 
Und natürlich müssen Skater, die oft genau so schnell wie Radfahrer unterwegs sind, auf Gehwegen fahren. Wie hätte es in diesem Fall wohl aus gesehen?

Du glaubst wirklich, dass man mit einem Skateboard auf dem Gehweg beliebig schnell fahren darf?
Ich denke, dass alles was sich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg bewegt und dort in einen Unfall verwickelt wird, keine schlagenden Argumente gegen eine Mitschuld am Unfall vorbringen kann.
 
Ein Kind unter 10Jahren hätte auch auf den Gehweg mit dem Fahrrad langfahren können.
 
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