C
Chevallier
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen
echt lustig wie man sich hier darüber den Kopf einschlagen kann
was passiert ist, ist nun mal passiert.
1. Wer eine Katze hält und diese raus lässt MUSS davon ausgehen, dass so etwas passieren kann!!! Wer lässt denn seine Katze raus und denkt nicht daran, dass etwas passieren könnte? Sowas weiß man doch, also ist es doch eine billigende Inkaufnahme!!! Und wenn dann was passiert lastet auf Seiten des Halters eine grobe Fahrlässigkeit weil dies zu erwarten sein musste!
2. Auf der Seite des Radfahrers ist zu sagen, dass er sich gemäß der StVO zu verhalten hat. Auch wenn er sich so verhält ist nix zu machen wenn die Katze ein Fall für die Kehrschaufel ist.
Also ich würde sagen, dass es unter Alltagsrisiko fällt.
Hätte ja auch eine besitzerlose Katze sein können. Muss aber auch sagen, dass der Halter dann nicht meckern sollte wenn etwas geschehen ist (aber der Radfahrer auch nicht). Es sei denn der Radfahrer kann nachweisen, dass er sich konform verhalten hat und könnte daher Schadensersatz vom Halter verlangen (meiner Meinung nach § 833 Haftung des Tierhalters).
So!
@ Stauber
Wer motorisiert unterwegs ist bringt ein Risiko in den Alltag ein. Egal was passiert, der Fahrer des motorisierten Fahrzeugs haftet ERSTMAL! Aus diesem Grund ist eine Versicherung für ein KFZ PFLICHT! Ohne wird es ja auch nicht zugelassen!
echt lustig wie man sich hier darüber den Kopf einschlagen kann

1. Wer eine Katze hält und diese raus lässt MUSS davon ausgehen, dass so etwas passieren kann!!! Wer lässt denn seine Katze raus und denkt nicht daran, dass etwas passieren könnte? Sowas weiß man doch, also ist es doch eine billigende Inkaufnahme!!! Und wenn dann was passiert lastet auf Seiten des Halters eine grobe Fahrlässigkeit weil dies zu erwarten sein musste!
2. Auf der Seite des Radfahrers ist zu sagen, dass er sich gemäß der StVO zu verhalten hat. Auch wenn er sich so verhält ist nix zu machen wenn die Katze ein Fall für die Kehrschaufel ist.
Also ich würde sagen, dass es unter Alltagsrisiko fällt.
Hätte ja auch eine besitzerlose Katze sein können. Muss aber auch sagen, dass der Halter dann nicht meckern sollte wenn etwas geschehen ist (aber der Radfahrer auch nicht). Es sei denn der Radfahrer kann nachweisen, dass er sich konform verhalten hat und könnte daher Schadensersatz vom Halter verlangen (meiner Meinung nach § 833 Haftung des Tierhalters).
So!
@ Stauber
Wer motorisiert unterwegs ist bringt ein Risiko in den Alltag ein. Egal was passiert, der Fahrer des motorisierten Fahrzeugs haftet ERSTMAL! Aus diesem Grund ist eine Versicherung für ein KFZ PFLICHT! Ohne wird es ja auch nicht zugelassen!