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Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

echt lustig wie man sich hier darüber den Kopf einschlagen kann :D was passiert ist, ist nun mal passiert.

1. Wer eine Katze hält und diese raus lässt MUSS davon ausgehen, dass so etwas passieren kann!!! Wer lässt denn seine Katze raus und denkt nicht daran, dass etwas passieren könnte? Sowas weiß man doch, also ist es doch eine billigende Inkaufnahme!!! Und wenn dann was passiert lastet auf Seiten des Halters eine grobe Fahrlässigkeit weil dies zu erwarten sein musste!

2. Auf der Seite des Radfahrers ist zu sagen, dass er sich gemäß der StVO zu verhalten hat. Auch wenn er sich so verhält ist nix zu machen wenn die Katze ein Fall für die Kehrschaufel ist.

Also ich würde sagen, dass es unter Alltagsrisiko fällt.
Hätte ja auch eine besitzerlose Katze sein können. Muss aber auch sagen, dass der Halter dann nicht meckern sollte wenn etwas geschehen ist (aber der Radfahrer auch nicht). Es sei denn der Radfahrer kann nachweisen, dass er sich konform verhalten hat und könnte daher Schadensersatz vom Halter verlangen (meiner Meinung nach § 833 Haftung des Tierhalters).

So!

@ Stauber

Wer motorisiert unterwegs ist bringt ein Risiko in den Alltag ein. Egal was passiert, der Fahrer des motorisierten Fahrzeugs haftet ERSTMAL! Aus diesem Grund ist eine Versicherung für ein KFZ PFLICHT! Ohne wird es ja auch nicht zugelassen!
 

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Re: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

@WilliW:

Ich glaube, du hältst mich für einen gewissenlosen Katzenkiller. Dem ist aber nicht so. Ich fahre langsam an Katzen vorbei (genau wie bei Kindern, obwohl man das nicht vergleichen kann). Ich kann aber nicht für Katzen bremsen, die ich nicht sehe.

Ich wüsste nicht, warum ich dem Katzenhalter nicht die Schuld geben sollte. Katzenhaltung ist sein Hobby, der Vergleich mit Kindern entsprechend absurd. Als Fahrradfahrer hafte ich auch, sogar als Fussgänger.

In der Schweiz haftet der Katzenhalter nie. Das mag daran liegen, dass es angeblich in 25% der Haushalte Katzen hat (noch einiges mehr als in Deutschland). Vielleicht kommt es auch von der früher sehr hohen Anzahl an Bauerhöfen. Zumindest ist es praktisch, dass man sich die wenig aussichtsreiche Suche nach dem Halter sparen kann, Papierkram, Anwalt und Pipapo. Vielleicht sähe das Gesetz anders aus, wenn man sich beim überfahren einer Katze mit dem Auto genauso leicht auf die Fresse legen würde, wie mit dem Fahrrad.

Bei meinen Unfall hat die Katze (vermutlich) überlebt. Ich glaube, sie ist mir nur seitlich an die Vorderfelge gesprungen, ohne dass ich drüber gerollt bin. Ich war froh, dass nicht auch noch die Polizei vorbei kam. Eine Katze als Verursacher konnte ich schliesslich nicht vorweisen, die war gleich weg. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert. Für die Arztkosten (Franchise und Selbstbehalt) hätte ich mir aber ein neues Rad kaufen können. Trikot, Hose, Lenker, Sattel und ein paar Kleinteile musste ich auch ersetzen. Für fast zwei Monate kein Radeln zum Sommeranfang. Kacke!

Wenigstens konnte ich den persönlichen Schürfwunden-Rekord verbessern. :D
 

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@ Stauber

Wer motorisiert unterwegs ist bringt ein Risiko in den Alltag ein. Egal was passiert, der Fahrer des motorisierten Fahrzeugs haftet ERSTMAL! Aus diesem Grund ist eine Versicherung für ein KFZ PFLICHT! Ohne wird es ja auch nicht zugelassen!

Das bestreite ich nicht. Ich habe aber noch nix davon gehört, dass jemand für einen Selbstmörder Schadensersatz leisten muss ;)
Oder musste der Lokführer beim Torwart damals etwa...:duck:
 
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nein dass fällt nicht darunter... es wäre beihilfe zum selbstmord und das gibt es in deutschland nicht (anders ist es in der Schweiz, meine ich in der Uni vernommen zu haben ;) ) ... nur sterbehilfe gibt es hier!
Man macht das hier nen heiden Spaß :D Weiter so! :D :bier:

Jetzt hör ich aber auf sonst verzettele ich mich noch ^^
 
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Kettenschoner Respeckt, aua. :eek:
So schlimm sah ja nicht mal ich aus mit Taxikontakt.
Aber ich muss sagen, ich rechne ständig mit allem, gerade hinter geparkten Auto's oder mit ihnen selbst ( öffnende Türen ). Deshalb halt ich zu geparkten Auto's IMMER einen Abstand von gut 1,5m.
Das dürfte aber selbst für eine Katze im Sprint nicht reichen, klar.
Wenn's passiert, dann ist es eben so. Müssen Katzen nicht einen Chipü tragen wie Hunde in Deutschland?
Ich denke die Einführung eines solchen wäre gerade in solchen Fällen sehr dringend nötig.
 
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BTW: Gewisse Parallelen lassen sich hier zu einem Autofahrer erkennen, der trotz Gegenverkehr auf einer Landstrasse mit 20cm an einem Radfahrer vorbeifährt, anstatt abzubremsen, um auf eine Lücke im Gegenverkehr zu warten.
Ach ja? Inwiefern? Im Falle des Autofahrers macht der eindeutig was falsch. Springt mir aber ein Kind vor's Rad (von Gehweg auf Radweg), und es kommt zur Kollision obwohl ich schon langsam und vorsichtig gefahren bin, sieht die Sache nicht so eindeutig aus.
Ähnlich ist es, wenn eine Person schlagartig vom Gehweg auf die Straße wechselt.
Wenn Du ein kleines Kind anfährst, hast Du etwas falsch gemacht, wenn Du Dir im Nachhinein klar machst, dass Du ein derartiges Verhalten des Kindes hättest vorausahnen können (Fälle, in denen es plötzlich hinter einer Hausecke hervorspringt also ausgenommen) und Deine Geschwindigkeit hättest reduzieren können. Das ist ein Frage der Verantwortung.

Aber auch die Gesetze bzw. die Rechtsprechung würde hier bei einem kleinen Verkehrsunmündigen Kind ziemlich eindeutig dem Radfahrer die Schuld geben, weil mit dem Verhalten des kleinen Kindes gerechnet werden muss.

Mir ging es aber bei der Parallele vor allem darum:
  • Autofahrer schimpfen über Radfahrer und sind nicht bereit, zurückzustecken.
  • (Manche, hoffentlich nur wenige) Schnelle Radfahrer schimpfen über Fußgänger/langsame Radfahrer/Kinder und sind nicht bereit, zurückzustecken.
 
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Aber auch die Gesetze bzw. die Rechtsprechung würde hier bei einem kleinen Verkehrsunmündigen Kind ziemlich eindeutig dem Radfahrer die Schuld geben, weil mit dem Verhalten des kleinen Kindes gerechnet werden muss.
Du meinst wohl den Vertrauensgrundsatz?

Ja klar, man muss der Situation angepasst fahren und bei erkennbarer tatsächlicher oder potentieller Gefahr erhöhte Vorsicht walten lassen, das heißt auf Sicht fahren, erhöhter Abstand, bremsbereit et cetera. Allerdings kann man sein Verhalten derart erst anpassen wenn man eine Situation als (potentiell) gefährlich erkennen kann oder hätte erkennen müssen.

Deshalb trifft das gerade auf den Katzenfall nicht zu, da ja Moment des Unfalls und Moment des Erkennens der Gefahr auf den selben Zeitpunkt gefallen sind.
 
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Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn ein Radfahrer meine geliebte Katze (das ist ein L-e-b-e-w-e-s-e-n, ein Tier! zu dem man eine starke emotionale Bindung aufbaut - kein Stück Plastik/Alu, dass man beliebig ersetzen kann) totfahren würde und dann noch fordert, seine Felge (die mir in dem Moment sowas von am Arsch vorbei geht) zu ersetzen... makaber!

Ihr solltet das alles auch mal von der anderen Seite sehen.
Keine Ahnung wie das mit Haftpflicht bei Katzen aussieht. Wenn ich mich selbst nicht darum kümmer muss, geht´s ja in Ordnung.

Wenn man übrigens eine Katze richtig überfährt, sie aber sofort danach auf- und wegspringt, heißt das noch lange nicht, dass sie überlebt. Die meisten sterben kurz später an ihren Verletzungen. Dass sie nicht gleich leblos liegen bleiben hat evolutionistische Gründe.
 
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Deshalb trifft das gerade auf den Katzenfall nicht zu, da ja Moment des Unfalls und Moment des Erkennens der Gefahr auf den selben Zeitpunkt gefallen sind.
Die Katze war damit ja auch gar nicht gemeint, sondern das von irgend jemand in die Diskussion eingebrachte Kind, dass sich unvermittelt auf den Radweg beginnt. Zum Fall katze hatte ich ja weiter oben schon meinen Standpunkt dargestellt.
 
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Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn ein Radfahrer meine geliebte Katze (das ist ein L-e-b-e-w-e-s-e-n, ein Tier! zu dem man eine starke emotionale Bindung aufbaut - kein Stück Plastik/Alu, dass man beliebig ersetzen kann) totfahren würde und dann noch fordert, seine Felge (die mir in dem Moment sowas von am Arsch vorbei geht) zu ersetzen... makaber!

Ihr solltet das alles auch mal von der anderen Seite sehen.
Keine Ahnung wie das mit Haftpflicht bei Katzen aussieht. Wenn ich mich selbst nicht darum kümmer muss, geht´s ja in Ordnung.

Wenn man übrigens eine Katze richtig überfährt, sie aber sofort danach auf- und wegspringt, heißt das noch lange nicht, dass sie überlebt. Die meisten sterben kurz später an ihren Verletzungen. Dass sie nicht gleich leblos liegen bleiben hat evolutionistische Gründe.

Beliebig ersetzen ist gut. Das kostet immerhin ne Menge Geld. Ich kenne die starke emotionale Bindung zu Tieren aus eigener Erfahrung, trotzdem muss man sich der Verantwortung, die man mit dem Kauf eines Tieres erwirbt, im Klaren sein und im Falle des Falles für einen entstandenen Schaden aufkommen und kann sich nicht einfach - um es mal mit ganz viel Pathos zu sagen - hinter seinem Schmerz verstecken. Ich würde so weit gehen zu sagen, dass der Halter froh sein soll, dass dem Radler nicht mehr passiert ist.
 
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Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn ein Radfahrer meine geliebte Katze (das ist ein L-e-b-e-w-e-s-e-n, ein Tier! zu dem man eine starke emotionale Bindung aufbaut - kein Stück Plastik/Alu, dass man beliebig ersetzen kann) totfahren würde und dann noch fordert, seine Felge (die mir in dem Moment sowas von am Arsch vorbei geht) zu ersetzen... makaber!

Ihr solltet das alles auch mal von der anderen Seite sehen.
Keine Ahnung wie das mit Haftpflicht bei Katzen aussieht. Wenn ich mich selbst nicht darum kümmer muss, geht´s ja in Ordnung.

Wenn man übrigens eine Katze richtig überfährt, sie aber sofort danach auf- und wegspringt, heißt das noch lange nicht, dass sie überlebt. Die meisten sterben kurz später an ihren Verletzungen. Dass sie nicht gleich leblos liegen bleiben hat evolutionistische Gründe.

Tolle Einstellung: Es soll sich ein anderer um den Schaden kümmern den dein Eigentum (Katze) verursacht hat! Und das Eigentum vom Radler geht dir am Arsch vorbei! Wenn dir die Verletzungen des Radlers auch noch am selbigen vorbeigehen würden, ja das wäre makaber und nicht dass du deiner Pflicht als Tierhalter nachkommen mußt.
Im übrigen wird sich ein geschädigter Radfahrer nicht allzulange mit deinen abstrusen Anschauungen abgeben und einen Anwalt beauftragen um an seine Kohle und evtl. an ein Schmerzensgeld zu kommen. Dann kannst du ja deinen Anwalt beauftragen und hast tatsächlich nix mehr damit zu tun - ausser zu zahlen.
 
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@WilliW:

Ich glaube, du hältst mich für einen gewissenlosen Katzenkiller. Dem ist aber nicht so. Ich fahre langsam an Katzen vorbei (genau wie bei Kindern, obwohl man das nicht vergleichen kann). Ich kann aber nicht für Katzen bremsen, die ich nicht sehe.

Ich wüsste nicht, warum ich dem Katzenhalter nicht die Schuld geben sollte. Katzenhaltung ist sein Hobby, der Vergleich mit Kindern entsprechend absurd. Als Fahrradfahrer hafte ich auch, sogar als Fussgänger.

Nein, für so etwas halte ich Dich nicht und Deine Verletzungen sahen schon heftig aus, darum beneide ich Dich nicht und es tut mir sehr leid. Finanziell hat es bei Dir auch Größenordnungen errreicht, die keinen Spaß mehr machen.

Trotzdem ordne ich einen derartigen Unfall unter "hinzunehmendem Lebensrisiko" ein. Er ist in dem Sinne unvermeidbar, da er sich nur über ein Katzenverbot oder eine Leinenpflicht für Katzen ausschließen lassen würde. Leinenpflicht ist unrealistisch und hält niemand für notwendig. Anders als bei Hunden, bei denen die Gefahr für den Menschen durch Hundebiss so hoch einzuschätzen ist, dass es feste Regelungen zur Leinenpflicht gibt. Wer diese Mißachtet, kann und sollte im Fall des Falles auch belangt werden.

Natürlich kann man juristisch (in Deutschland) den Katzenhalter in die Haftung nehmen. Nur ob das sinnvoll ist, stelle ich in Frage. Dass die Juristerei zu merkwürdigen Konstellationen führt, zeigt der folgende Vergleich: Du fährts mit Deinem Rad und hinter einer Ecke springt in einem Fall eine Katze und im anderen Fall ein 6 jähriges Kind vor Dein Rad. Du hast nichst falsch gemacht. Im Fall der Katze kannst Du beim Katzenhalter den Schaden eintreiben. Im Fall des Kindes musst Du für Deinen eigenen Schaden aufkommen und bist sogar für den Schaden beim Kind haftbar (Kinderfahrrad, Kleidung Artztkosten, was auch immer). Eigentlich völlig unlogisch, weil in beiden Fällen niemand etwas falsch gemacht hat (Kind und Katze sind gleichermaßen unmündig). Tja, die liebe Juristerei...

Ich persönlich denke, dass wir alle insgesamt besser zurande kommen, wenn nicht bei allem und jedem nach Verantwortung und Schuld gefragt wird und am Ende viel zu viele Dinge vor Gericht landen. Das gilt insbesondere für Fälle wie "Der Nachbar hat seinen Baum 20cm zu nah an meinem Zaun gepflanzt".

Wenn es nur um einen Laufradsatz für 140 Euro geht, würde ich nach wie vor sagen: Neu kaufen, kräftig ärgern und abhaken. Ich gebe aber in Deinem Fall zu, dass Dein persönlicher Schaden in dem von Dir geschilderten Fall so groß war, dass es legitim erscheint, die Haftpflicht des Katzenhalters in Anspruch zu nehmen (was ja, wie Du geschildert hast, in der Schweiz wegen nicht vorhandener Haftung des Halters gar nicht ginge). Im Sinne der typischen Lebensrisiken wäre es aber auch zu überlegen, ob die gewählten Modalitäten der Krankenversicherung, die Dich in so einem Fall hohe Kosten aufbürdet, der richtige Ansatz sind.
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Natürlich kann man juristisch (in Deutschland) den Katzenhalter in die Haftung nehmen. Nur ob das sinnvoll ist, stelle ich in Frage. Dass die Juristerei zu merkwürdigen Konstellationen führt, zeigt der folgende Vergleich: Du fährts mit Deinem Rad und hinter einer Ecke springt in einem Fall eine Katze und im anderen Fall ein 6 jähriges Kind vor Dein Rad. Du hast nichst falsch gemacht. Im Fall der Katze kannst Du beim Katzenhalter den Schaden eintreiben. Im Fall des Kindes musst Du für Deinen eigenen Schaden aufkommen und bist sogar für den Schaden beim Kind haftbar (Kinderfahrrad, Kleidung Artztkosten, was auch immer). Eigentlich völlig unlogisch, weil in beiden Fällen niemand etwas falsch gemacht hat (Kind und Katze sind gleichermaßen unmündig). Tja, die liebe Juristerei...

Ich glaube die Logik liegt darin das unsere sowie eigentlich jede Gesellschaft Kinder braucht um vortzubestehen. Daher muß man in der Gesellschaft besondere Rücksicht auf die Belange dieser absoluten Notwendigkeit KIND nehmen. Dazu gehört auch, dass Kinder Gefahren für sich und andere nicht realistisch einschätzen können und naturgemäß Fehler machen. Das ist das Lebensrisiko der Menschheit.
Katzen (und andere Schmusetierchen) sind dagegen keine Notwendigkeit sonder werden "just for fun" gehalten und daher sind vom Besitzer die etwaigen Folgen zu regulieren. Es gibt natürlich den Fall in der Landwirtschaft, wo Katzen auch einen reellen Nutzen erbringen. Jedoch glaube ich kaum, das sich Landwirte bei einer überfahrenen Katze so anstellen wie manch ein Sozialkrüppel, der nur noch Gefühle zu Viechern aufbauen kann und Tod, Leben und Interaktion dieser mit demselben von Menschen (und Kindern) vergleicht. Einfach nur traurig, solche Gestalten.

P.S. Man wird es nicht glauben, aber auch ich mag Katzen! Aber wenn eine Tot ist dann auf den Kompost und Kalk drüber und fertig. Tränen sind für andere Gelegenheiten angebrachter (weint doch mal über die Menschen die Tagtäglich an Hunger und Krieg sterben und froh über eine Katze zum fressen wären).
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Beliebig ersetzen ist gut. Das kostet immerhin ne Menge Geld. Ich kenne die starke emotionale Bindung zu Tieren aus eigener Erfahrung, trotzdem muss man sich der Verantwortung, die man mit dem Kauf eines Tieres erwirbt, im Klaren sein und im Falle des Falles für einen entstandenen Schaden aufkommen und kann sich nicht einfach - um es mal mit ganz viel Pathos zu sagen - hinter seinem Schmerz verstecken. Ich würde so weit gehen zu sagen, dass der Halter froh sein soll, dass dem Radler nicht mehr passiert ist.

Wenn meine Katze frei rumläuft, dann beschränkt sich meine Verantwortung - aus meiner Sicht - auf die Haftpflichtversicherung, die ich abgeschlossen habe (und zumindest bei meinem Hund mehrere Millionen abdeckt). Denn keiner kann ernsthaft fordern, dass ich meine Katze an der Leine angebunden spazieren führe.


Tolle Einstellung: Es soll sich ein anderer um den Schaden kümmern den dein Eigentum (Katze) verursacht hat! Und das Eigentum vom Radler geht dir am Arsch vorbei! Wenn dir die Verletzungen des Radlers auch noch am selbigen vorbeigehen würden, ja das wäre makaber und nicht dass du deiner Pflicht als Tierhalter nachkommen mußt.
Im übrigen wird sich ein geschädigter Radfahrer nicht allzulange mit deinen abstrusen Anschauungen abgeben und einen Anwalt beauftragen um an seine Kohle und evtl. an ein Schmerzensgeld zu kommen. Dann kannst du ja deinen Anwalt beauftragen und hast tatsächlich nix mehr damit zu tun - ausser zu zahlen.

Ich fürchte, du verstehst da etwas sehr falsch. Das ist nicht direkt meine Einstellung, sondern einfach nur die Gegenpositionen. Da ich sowohl Rennrad fahre, als auch eine Katze und einen Hund besitze, bin ich durchaus in der Lage, beide Sichtweisen nachzuvollziehen.
Abgesehen davon geht es in diesem Thread, genauso wenig wie in meinem Post um Verletzungen, die durch mein Tier verursacht werden, sondern nur um den Sachschaden!
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Abgesehen davon geht es in diesem Thread, genauso wenig wie in meinem Post um Verletzungen, die durch mein Tier verursacht werden, sondern nur um den Sachschaden!

Da hast Du jetzt natürlich absolut recht! Wir sollten uns wieder auf das Anliegen des TE konzentrieren.
Und nach deutschem Recht muß sich der mittelbare Schadenverursacher, das heißt der Besitzer des Tieres, das den Schaden verursacht hat auch selbst um die Regulierung des selben kümmern. Wenn der Tierhalter dies nicht will, so muß er dem Fahrer einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers nachweisen - was allerdings in den meisten Fällen sehr schwierig werden wird wenn es keine Zeugen gibt.

So einfach ist der Sachverhalt ohne Gefühlsausbrüche zu beschreiben:)
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

@pirat1301
Mir wird grad bange (fahre auch die R-Sys). Wie ist das denn passiert?

Grüße
items

Das Laufrad stammt nicht von mir!
Habe ich von Omega-Pharma-Lotto bekommen,(die wollten es in die Tonne werfen). In meinem Kofferraum war aber noch Platz, dann hab ich es mitgenommen. Laut Aussage von einem Teammechaniker, war wohl eine Verkehrsinsel das Problem.
 
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