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Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

So ein Wunderwerk der Schöpfung wie ne Katze zu überfahren gibt ganz schön mieses Karma!
Statt aber mal innezuhalten und darüber nachzudenken, wie miserabel es dem Besitzer des bedauernswerten Tiers jetzt wohl geht, werden hier (unter geflissentlicher Ausblendung der häufgisten aller Unfallursachen: nicht angepaßter Geschwindigkeit) haftungrechtliche Fragen verhandelt und Wege geprüft, wie man diesenm zutiefst unglücklichen Menschen für den Gegenwert einer Handvoll Speichennippel in Regreß nehmen kann.

Mehr Achtsamkeit, Leute.

Junge, hast Du ein Glück, dass das da unter Deinem Namen steht, was da eben steht. Sonst würde ich Dir was erzählen von wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und so...
 

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Re: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Sehr geehrter Herr Besenwagen,
die Frage sei schon gestellt und bestimmt auch berechtigt, ob der Begriff der nicht angepaßten Geschwindigkeit nicht auch für Katzen gilt und falls nicht, warum dann aber ausgerechnet für Rennradfahrer!?
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Junge, hast Du ein Glück, dass das da unter Deinem Namen steht, was da eben steht..
Was meinst Du denn von
ableiten zu können bzw. zu müssen?

Und das Gewürzgesprenkel sei darauf hingewiesen, dass das Rad von einem einem Fahrer pilotiert wurde, der für sich in Anspruch nehmen darf und wollen wird, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein, woraus unmittelbar Einsicht in und Verantwortung für die dem Rad innewohnende Betriebsgefahr abzuleiten ist. Katzen (und auch andere Tiere) haben, auch wenn wir ihre komplexen Persönlichkeiten und bioenergetische Wahrnehmugnsfähigkeit vielfach unterschätzen, keine gleichartige rationale Einsichtsähigkeit.
Damit können sie ihre Betriebsgefahr nicht erkennen oder steuern, und wir sind verantwortlich, sie durch eine zurückahltende und liebevolle Fahrweise nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Und uns selbst übrigens auch nicht.
Statdessen: Erbsenzählerei wie auf dem orientalischen Basar. Ist auch bezeichnend, dass hier keiner die Idee weiter verfolgt, den Laufradhersteller mal in die Pflicht zu nehmen.
 
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Jawohl Balai!
Das könnte dann wie folgt aussehen:
"Katzen und anderes Ungeziefer bis zu einem Gewicht von xx Kg und einem Durchmesser von xx cm sind mit unseren Laufrädern gefahrlos zu zersägen. Wenn dennoch ein Schaden am LR auftritt wird dieser im Zuge der Gewährleistung behoben. Die Katze müssen sie selbst reparieren!"
Tolle Idee.
 
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen

Jawohl Balai!
Das könnte dann wie folgt aussehen:
"Katzen und anderes Ungeziefer bis zu einem Gewicht von xx Kg und einem Durchmesser von xx cm sind mit unseren Laufrädern gefahrlos zu zersägen. Wenn dennoch ein Schaden am LR auftritt wird dieser im Zuge der Gewährleistung behoben. Die Katze müssen sie selbst reparieren!"
Tolle Idee.

:lol:

@ balai: ich dachte eher an den Sarkasmus...
 
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wir sind verantwortlich, sie durch eine zurückahltende und liebevolle Fahrweise nicht unnötig in Gefahr zu bringen.


lol2.gif
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Verzeihung, aber von welchem Planeten stammst Du? :D
 
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Ich versteh die Aufregung nicht.

Er hat doch recht der gute Balai.
Wenn jemand meinen würde, meine Katze mit seinem Rennrad überfahren zu müssen, dann wären seine Laufräder sicherlich mit das Letzte worum ich mir gedanken machen würde.

Wenn ihr aus unvorsicht gegen den Bordstein rumpelt macht ihr ja auch nciht die Gemeinde dafür verantwortlich, dass das Laufrad im Eimer ist
 
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Wenn ihr aus unvorsicht gegen den Bordstein rumpelt macht ihr ja auch nciht die Gemeinde dafür verantwortlich, dass das Laufrad im Eimer ist
Ja, Bordsteine sind auch ganz fies. Verstecken sich im Gebüsch und springen im dümmsten Moment auf die Strasse.
 
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und die ganzen Rennradfahrer erst, man sollte sie besser allesamt in einem Velodrom einsperren!
 
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Kann Balai auch nur zustimmen. Bei allem Ärger für den TE, so eine tote Katze ist schon sehr, sehr traurig für den Halter.

Was mich ein bißchen nervt ist die unmittelbare Frage danach, wer denn Schuld hat und wer die Zeche zahlt. Die Frage kam übrigens gar nicht durch den TE auf, sondern wurde von anderer Seite in die Diskussion eingeworfen.

Katzen laufen nun mal frei herum. Das ist einfach so. Wir haben keinen Leinenzwang für Katzen. Genausowenig wie für Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen usw. Katzen fallen Menschen auch nicht absichtlich an. Bei Hunden ist das anders und bei einem Herrchen, das seinen Pfiffi nicht an der Leine führt und der dann prompt einen Radfahrer vom Rad holt, sähe die Frage, ob jemanden Schuld trifft, natürlich anders aus.

Aber hier? Da kann man nur bei allem aufrichtigen Mitgefühl für den TE sagen: Sh** happens. Ein mal kräftig "Sch***" brüllen, irgendwo kräftig gegentreten und gut is'. Ein neuer WHR550 ist für 140 Euro zu bekommen, die zum Glück leichten Verletzungen sind zum Glück schnell abgeheilt und vergessen.

Der Katzenhalter, wer weiß, vielleicht ein kleines Kind, wird länger dran zu knabbern haben...
 
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Dann auch nochmal meinen Senf:

ich hatte selbst Katzen, meine erste wurde von einem Auto überfahren :(
Ich kann also ganz gut nachvollziehen wie schlimm soetwas für den Katzenhalter ist.
Ich ordne so etwas aber als Unfall ein, die arme Katze war zur falschen Zeit am falschen Ort, so wie auch der Rennfahrer.

Wie der Radler dann an die Sache herantritt ist seine Sache.
 
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Ich finde es schön, dass wir durch balai und WilliW mal eine andere Sicht auf die Dinge kriegen. Dieses geradezu fetischisierte Nachdenken über Materialfragen lenkt uns doch sehr vom wirklich Wichtigen ab: das Leiden der geschundenen Kreatur, die Tränen des einsamen Katzenhalters, das verständige Gespräch unter Gleichgesinnten.

Lasst uns daran denken, wenn das nächste Mal eine Speiche bricht oder eine Kette reißt.
 
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Ich finde es auch sinnvoll den Besitzer ausfindig zu machen und ihn Anzuzeigen. Sonst kauft der sich eine neue Katze, weil er die alte nicht mehr findet und laesst die wieder gedankenlos frei draussen herumlaufen.
 
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Ich finde es auch sinnvoll den Besitzer ausfindig zu machen und ihm das Mißgeschick zu beichten . Sonst sucht er noch jahrelang nach seiner Katze .
Schließlich sollte man im Straßenverkehr nur so schnell unterwegs sein, daß man sein Gefährt bei Gefahr (schon die Bezeichnung inpliziert die Gefährlichkeit eines Fahrzeuges) jederzeit sicher zum Stillstand bringen kann .
Drüberspringen gilt nätürlich auch - wenn man es denn fahrtechnisch beherrscht ...
 
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Schließlich sollte man im Straßenverkehr nur so schnell unterwegs sein, daß man sein Gefährt bei Gefahr (schon die Bezeichnung inpliziert die Gefährlichkeit eines Fahrzeuges) jederzeit sicher zum Stillstand bringen kann.

Diese Aussage gilt nur bedingt. Sie trifft zu bei Dingen, die am jeweiligen Ort mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten können.

An einer belebten Straße sollte man mit Personen rechnen und somit entsprechend fahren. Auf der Autobahn aber nicht. Ansonsten dürfte man da auch nur max. 50 km/h fahren. In der Nähe eines Parks sollte man evtl. mit Hunden rechnen. Auf einer normalen Landstraße aber nicht.

Muss man immer so fahren, dass man jederzeit für eine vor's Rad springende Katze bremsen können muss? Ich denke nicht. Denn dann dürftest du generell nie schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.
 
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