dreale
Mitglied
AW: Katze überfahren - WH-R550 zusammengebrochen
Ich weiss ja nicht wie es in Deutschland ist aber in der Schweiz haftet der Besitzer einer Katze NICHT. Grund: Man kann nicht erwarten, dass man einem Freiläufer immer hinterher rennt. Einzige Lösung wäre den Freilauf zu verbieten. Bei Hunden ist das natürlich anders, da haftet der Besitzer weil er ja immer dabei ist.
"Ein Halter kann für Schäden, die sein Haustier an fremdem Eigentum verursacht, in erster Linie nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Beaufsichtigungspflicht verletzt hat. Da diese Aufsicht bei freilebenden Hauskatzen nur schwer möglich ist, sind deren Besitzer für angerichtete Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich."
gruss
dreale
Kleiner, aber feiner Unterschied: die Katze ist ein Haustier (in aller Regel), und damit gibt es einen Halter, der haftbar gemacht werden kann. Das wäre ja noch schöner...
Hauptproblem dürfte sein, den Halter von dem dämlichen Viech ausfindig zu machen.
(Richtig, ich mag keine Katzen außerhalb geschlossener Räume. Ich bin erstens "Hundetyp" und zweitens sind auch mir schon zu viele Katzen vors Rad gerannt, als dass ich denen noch irgendeine Form von Verstand zugestehe)
Ich weiss ja nicht wie es in Deutschland ist aber in der Schweiz haftet der Besitzer einer Katze NICHT. Grund: Man kann nicht erwarten, dass man einem Freiläufer immer hinterher rennt. Einzige Lösung wäre den Freilauf zu verbieten. Bei Hunden ist das natürlich anders, da haftet der Besitzer weil er ja immer dabei ist.
"Ein Halter kann für Schäden, die sein Haustier an fremdem Eigentum verursacht, in erster Linie nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn er seine Beaufsichtigungspflicht verletzt hat. Da diese Aufsicht bei freilebenden Hauskatzen nur schwer möglich ist, sind deren Besitzer für angerichtete Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich."
gruss
dreale