AW: Info Versicherungsschutz!
@ Puni
Habe mal eine generelle Verständnisfrage und habe mir mal folgende Gedanken gemacht.
Bisher war ich immer der Meinung, dass Haftpflichtversicherungen nur dann zahlen (müssen), wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Wenn diese nicht gegeben ist (als Beispiel wenn ein unter 7jähriges Kind einen Schaden verursacht und die Eltern die Aufsichtspflichten nicht verletzt haben) tritt die Versicherung nicht für den Schaden ein.
Auch die Eltern müssen dann den Schaden nicht bezahlen, sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet (Moralisch kann das natürlich anders aussehen und man wird ja nicht gehindert den Schaden des Kindes dennoch wieder gutzumachen).
Jetzt spinne ich das mal weiter, bei Teilnahme an Sportveranstaltung jeglicher Art, z. B. Fussballspiele oder andere Sportarten, hat man im Falle von Verletzungen auch keine Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher, wer sich am Sportveranstaltungen beteiligt, verzichtet stillschweigend darauf.
D. h. also, wenn ich beim Fussball spielen bei dem Versuch dem Gegner den Ball zu stibitzen ihn verletze, habe ich den Schaden zwar verursacht, auch hier gibt es aber keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung, weder von der Versicherung noch von mir.
Ausnahmen sind natürlich z. B. bei Vorsatz (mal ein blödes Beispiel: Bei einem Volleyballspiel geht kurz nach dem Anpfiff ein Gegner in das gegnerische Feld und haut einem Spieler die Zähne aus), bei Vorsatz wird die Versicherung aber nicht zahlen, ergo man ist gesetzlich dazu verpflichtet da man jemanden vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat, Versicherung schließt aber Vorsatz aus (finde ich auch ok.), ergo man muss aus der eigenen Tasche löhnen.
Jetzt mal zurück zum Radrennen, man Verzichtet explezit vor dem Rennen auf jegliche Schadensersatzforderung gegen Dritte.
Wenn man also einem Dritten einen Schaden zufügt, besteht eben (ausser bei Vorsatz) keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Ergo, die Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, man selber muss auch nichts löhnen.
Die Streichung des von Dir angesprochenen Passuses für Rennen ist also meiner Meinung nach egal, es diente nur zur Verdeutlichung was versichert ist und was nicht.
Wenn ein Passus aufgenommen würde, der besagt das bei Verursachung eines Schadens z. B. bei Radrennen der zugefügte Schaden ersetzt wird (ohne das es auf eine gesetzliche Grundlage ankommt), dann sehe es meines Erachtens anders aus.
Es würde ja auch zu Kuriositäten kommen, wenn es anders wäre. Bisher musste man, wenn man einen Dritten einen Schaden zufügt, nichts zahlen. Jetzt stellen Deiner Meinung nach die Versicherungen Ihre Neuverträge um das sie doch zahlen. Wenn man nun aber dem Geschädigten verheimlicht das man einen Neuvertrag hat, hat das für den Schädiger keine Konsequenzen da er ja nicht zahlungspflichtig ist?!?!?!?
Habe mir die Gedanken zunächst mal nur für die Rennen gemacht und für die von Dir angesprochene HAFTPFLICHTVERSICHERUNG, wie das bei Trainingsfahrten aussieht (denke da spontan an zuwenig Abstand auf den Vordermann, auch eine Sportveranstaltung??? usw.) aussieht, weiß ich nicht. Ebensowenig wie es bei den sonstigen Versicherungsmöglichkeiten aussieht.
Sind wie gesagt nur meine persönlichen Gedanken ohne Anspruch auf Richtigkeit, vielleicht gibt es ja hier einen Experten der sich dazu mal äußert.