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Info Versicherungsschutz!

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also bei mir steht "versichert: bei ausübung von sport, ausgenommen ist die... und Haftpflichtansprüche aus Schäde infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie den Vorbereitungen hin (Training)."

in punkt 2.3 steht aber "als Radfahrer". Also bist du mit dem Rennrad halt privat unterwegs und willst jemanden besuchen - fertig.

als vereinsmitglied bist du, was deine gesundheit angeht eh über den landessportbund, so dass der schaden auch darüber abgewickelt werden sollte.
 
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es gibt durchaus versicherer, die die teilnahme an radrennen und die vorbereitung (training) dazu ausdrücklich in den ahb (allgm. haftpflicht bedingungen) erlauben.
allerdings hilft das nicht gegen den eigenen materialschaden, sondern nur gegen schäden bei anderen. das sollte nochmal klar gesagt sein.
 
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Ist es nicht so, dass die Versicherung, die über den Verein geht erst dann greift, sofern deine eigene dies nicht tut???

Trainingsfahrten sind doch versichert: Sonst würde doch niemand so eine Versicherung abschließen. Ich meine diese Versicherung beinhaltet NICHT das eigene Rad. Wenn dies zu schaden kommt, kannste gucken, wo du bleibst...

Wie siehts beim RTF aus??? Das würde ich als vom Verband organisierten Event sehen. Obwohl ich meine auf einer Startkarte auch schon gelesen zu haben: "auf eigene Rechung und Gefahr.."!

Beim Rennen ist klar, da wird es vorher immer ausgesprchen: "blablablablablabla.... auf eigene Rechnung und Gefahr.... blablabla..."

Wie verhält man sich im Schadensfall? Hatte einmal so eine Situation... Bin bei nem Marathon jemanden hinten ins Rad gefahren, Sturz. Sind in einer Gruppe gefahren, er warf die Tür zu. Ich hätte auch nicht ausweichen können... Trotz allem habe ich diesen Schaden über meine Versicherung regulieren lassen. An meinem Rad war weniger dran, ich habe aber draufzahlen dürfen. Kurzum: Schuldgefühl = 0, durfte aber zahlen... Sehr unbefriedigend! Hat was sowas angeht jemand Erfahrung???
 
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@ Puni

Habe mal eine generelle Verständnisfrage und habe mir mal folgende Gedanken gemacht.

Bisher war ich immer der Meinung, dass Haftpflichtversicherungen nur dann zahlen (müssen), wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Wenn diese nicht gegeben ist (als Beispiel wenn ein unter 7jähriges Kind einen Schaden verursacht und die Eltern die Aufsichtspflichten nicht verletzt haben) tritt die Versicherung nicht für den Schaden ein.

Auch die Eltern müssen dann den Schaden nicht bezahlen, sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet (Moralisch kann das natürlich anders aussehen und man wird ja nicht gehindert den Schaden des Kindes dennoch wieder gutzumachen).

Jetzt spinne ich das mal weiter, bei Teilnahme an Sportveranstaltung jeglicher Art, z. B. Fussballspiele oder andere Sportarten, hat man im Falle von Verletzungen auch keine Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher, wer sich am Sportveranstaltungen beteiligt, verzichtet stillschweigend darauf.

D. h. also, wenn ich beim Fussball spielen bei dem Versuch dem Gegner den Ball zu stibitzen ihn verletze, habe ich den Schaden zwar verursacht, auch hier gibt es aber keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung, weder von der Versicherung noch von mir.

Ausnahmen sind natürlich z. B. bei Vorsatz (mal ein blödes Beispiel: Bei einem Volleyballspiel geht kurz nach dem Anpfiff ein Gegner in das gegnerische Feld und haut einem Spieler die Zähne aus), bei Vorsatz wird die Versicherung aber nicht zahlen, ergo man ist gesetzlich dazu verpflichtet da man jemanden vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat, Versicherung schließt aber Vorsatz aus (finde ich auch ok.), ergo man muss aus der eigenen Tasche löhnen.

Jetzt mal zurück zum Radrennen, man Verzichtet explezit vor dem Rennen auf jegliche Schadensersatzforderung gegen Dritte.
Wenn man also einem Dritten einen Schaden zufügt, besteht eben (ausser bei Vorsatz) keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Ergo, die Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, man selber muss auch nichts löhnen.

Die Streichung des von Dir angesprochenen Passuses für Rennen ist also meiner Meinung nach egal, es diente nur zur Verdeutlichung was versichert ist und was nicht.

Wenn ein Passus aufgenommen würde, der besagt das bei Verursachung eines Schadens z. B. bei Radrennen der zugefügte Schaden ersetzt wird (ohne das es auf eine gesetzliche Grundlage ankommt), dann sehe es meines Erachtens anders aus.

Es würde ja auch zu Kuriositäten kommen, wenn es anders wäre. Bisher musste man, wenn man einen Dritten einen Schaden zufügt, nichts zahlen. Jetzt stellen Deiner Meinung nach die Versicherungen Ihre Neuverträge um das sie doch zahlen. Wenn man nun aber dem Geschädigten verheimlicht das man einen Neuvertrag hat, hat das für den Schädiger keine Konsequenzen da er ja nicht zahlungspflichtig ist?!?!?!?

Habe mir die Gedanken zunächst mal nur für die Rennen gemacht und für die von Dir angesprochene HAFTPFLICHTVERSICHERUNG, wie das bei Trainingsfahrten aussieht (denke da spontan an zuwenig Abstand auf den Vordermann, auch eine Sportveranstaltung??? usw.) aussieht, weiß ich nicht. Ebensowenig wie es bei den sonstigen Versicherungsmöglichkeiten aussieht.

Sind wie gesagt nur meine persönlichen Gedanken ohne Anspruch auf Richtigkeit, vielleicht gibt es ja hier einen Experten der sich dazu mal äußert.
 
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- Nicht jeder Versicherer legt die angesprochenen geänderten AHB auch unverändert zu Grunde. Hier sollte sich jeder informieren.
- Wenn ich mit dem Rad im Straßenverkehr unterwegs bin, ist das noch kein Ausschlusstatbestand. Die Radbekleidung und das fahren auf dem RR / MTB stellen ebenfalls noch keinen Ausschlusstatbestand dar; die Formulierung "Training" ist m.M. nach im Straßenverkehr nicht anzuwenden. I.d.R. findet Training auf abgesperrter Strecke statt.
- Wenn Du im Rennen einen Mitstreiter schädigst (nicht vorsätzlich!), so haftest Du hierfür nicht (gesetzlich geregelt bzw. durch Urteile bestätigt). Schädigst Du einen Zuschauer (nicht vorsätzlich!), so haftet der Veranstalter.

In der Praxis ist es sicherlich auch immer eine Frage der Schadenschilderung.

So weit ich weiß hat die ARAG die selbstständige Fahrradversicherung nicht mehr im Programm. Wobei ich diese Versicherungen ohnehin viel zu teuer finde.
 
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Achtet bei der Gelegenheit darauf, ob Eure Unfallversicherungen das "Rennrisiko" abdecken. Unabhängig der Forderungen gegenüber einem "Schädiger" kann man sich für wenig Geld absolut ausreichend selber absichern. Mir ist bergab mal der Schlauch im Vorderreifen geplatzt. Das war eine "nette Landung" auf dem Asphalt. Zum Glück war kein Pkw in der Nähe. Nett wenn man dann keinen Ärger mit der eigenen Unfallversicherung hat.

Nähere Infos dazu gebe ich gerne. Müßt Euch nur per PN bei mir melden. Werbung wollte ich hier nicht groß machen.
 
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Vor dem Umstellen sollte man sich aber auf jeden Fall noch einmal genau bei der eigenen Versicherung schlau machen (Und nicht nur vom eigenen Versicherungsmakler abspeisen lassen - Jede Versicherung hat Experten, die sich auch mit den seltenen, aber komplizierten Versicherungsfällen bei Rennradfahrern gut auskennen).

Hab da nochmal ne Frage Holger,

hast du deinen Altvertrag auf einen Neuvertrag umgestellt und den von Dir geschilderten Fall (Unfall bei einem Jedermannrennen) den Versicherungsexperten bei deiner Versicherung gestellt?

Wäre nett wenn du mal postest, was du als Schilderung dem Versicherungsvertreter gefragt hast und was er Dir als Auskunft gegeben hat.
 
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Dachte ich mir schon, dass Puni sich nicht mehr meldet, lässt sich trefflich spekulieren........ :lol: ...... wieso das so ist.
 
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