DerSniffer
Neuer Benutzer
- Registriert
- 8 Juni 2008
- Beiträge
- 27
- Reaktionspunkte
- 0
Hallo,
bin gestern Abend mal wieder nach über 11 Monaten mit dem Rad gefahren. Hab das Jahr davor einen Bandscheibenvorfall mit Lähmungserscheinung der linken Körperhälfte auskuriert.
Nun kam es dazu, dass gegen 18.30h - es war sonnig, nicht bewölkt und auch nicht dunkel, ich an einer Polizeikontrolle gestoppt wurde.
Nachdem ich keine Papiere zum vorzeigen dabeihatte, wurde ich angemeckert warum ich denn in der Nacht (18.30h) ohne Beleuchtung und Refletktoren durch die Gegend fahre und andere Verkehrsteilnehmer sowie mich selbst gefährde?
Ich dachte ich höre nicht richtig, so dass ich den Ober-Unter-Haupt-Nachtwächter fragte ob er noch ganz glatt sei und das ich mir an mein Cube Vollcarbon keine Beleuchtung ranbaue, die erstens - 5 kg wiegt, -zweitens scheiße aussieht und drittens am helllichten Tag in meinen Augen keine Zweck erfüllt.
(war nen junger Trollo so um die 25 Jahre mit drei grünen Sternen auf der Schulter)
Auf das Kommentar "glatt" wurde er richtig aggressiv und erteilte mir eine kostenpflichtige Ermahnung und die Aufforderung ich solle mein Rad innerhalb einer Woche mit "KATZENAUGEN" in den Speichen bei der PI vorführen.
Ich musste mich wirklich beherrschen das ich dem nicht den Vogel zeige.
Kann mir jemand sagen wie hier die Rechtslage ist. Ich bin Verkehrsrechtschutz versichert nur weiß ich nicht ob die auch für das Rad greift.
Das hier ist kein verspäteter Aprilscherz, ist gestern so in Bayreuth in Oberfranken geschehn.
Ich wäre über ein paar Tips wie ich mich jetzt verhalten soll dankbar. Ich werde definitiv keine orangen Reflektoren in meine Zipps klemmen.
bin gestern Abend mal wieder nach über 11 Monaten mit dem Rad gefahren. Hab das Jahr davor einen Bandscheibenvorfall mit Lähmungserscheinung der linken Körperhälfte auskuriert.
Nun kam es dazu, dass gegen 18.30h - es war sonnig, nicht bewölkt und auch nicht dunkel, ich an einer Polizeikontrolle gestoppt wurde.
Nachdem ich keine Papiere zum vorzeigen dabeihatte, wurde ich angemeckert warum ich denn in der Nacht (18.30h) ohne Beleuchtung und Refletktoren durch die Gegend fahre und andere Verkehrsteilnehmer sowie mich selbst gefährde?
Ich dachte ich höre nicht richtig, so dass ich den Ober-Unter-Haupt-Nachtwächter fragte ob er noch ganz glatt sei und das ich mir an mein Cube Vollcarbon keine Beleuchtung ranbaue, die erstens - 5 kg wiegt, -zweitens scheiße aussieht und drittens am helllichten Tag in meinen Augen keine Zweck erfüllt.
(war nen junger Trollo so um die 25 Jahre mit drei grünen Sternen auf der Schulter)
Auf das Kommentar "glatt" wurde er richtig aggressiv und erteilte mir eine kostenpflichtige Ermahnung und die Aufforderung ich solle mein Rad innerhalb einer Woche mit "KATZENAUGEN" in den Speichen bei der PI vorführen.
Ich musste mich wirklich beherrschen das ich dem nicht den Vogel zeige.
Kann mir jemand sagen wie hier die Rechtslage ist. Ich bin Verkehrsrechtschutz versichert nur weiß ich nicht ob die auch für das Rad greift.
Das hier ist kein verspäteter Aprilscherz, ist gestern so in Bayreuth in Oberfranken geschehn.
Ich wäre über ein paar Tips wie ich mich jetzt verhalten soll dankbar. Ich werde definitiv keine orangen Reflektoren in meine Zipps klemmen.