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Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

In den Niederlanden geht der Horror weiter...auf dem Radweg!!!:


Vielleicht für das Waldkäuzchen ein Anlass, mal wieder aufs Rennrad zu steigen?
Grüße von Tilmann
 
Es gibt Neuigkeiten, leider keine guten. Der Täter ist vermutlich schon wieder früher auf der Straße als ursprünglich gedacht. Das Berufungsgericht hat das ursprüngliche Urteil abgemildert: Statt 21 Monate Freiheitsstrafe (auf Bewährung!) sind es jetzt nur 18. Der Führerschein kann schon nach 8 statt nach 18 Monaten neu beantragt werden. Die Justiz sendet damit wieder einmal das Signal, dass die Gefährdung des Lebens von Radfahrern nicht so schlimm ist.

https://www.roadbike.de/rennrad-sze...jODyOmtrVGQg_ZxDZ2ksV13HGye_QKldxqXYmQwmPO_is
 
Echt zum kotzen, da kann man nur hoffen das die Fahrerlaubnisbehörde nicht so wischi waschi drauf ist, was ich aber eher nicht denke.
 
Nun ja, er darf sich trotzdem 18 Monate nix leisten. Bei dem Gemüt dieses Mannes dürfte das ne enge Kiste werden. Sonst gehts in den Knast.
Laut Roadbike war er zuvor verkehrsrechtlich kaum in Erscheinung getreten. Hieß es nicht mal das der nicht das erste Mal ein Aktion dieser Art durchgezogen hatte, oder verwechsle ich da was?
 
Folgt auf so eine Strafe nicht automatisch eine MPU
Das liegt dann im Ermessen der Führerscheinstelle. Und nur bei denen, solang kein gerichtliche Einschränkung vorliegt. Und die Sperre läuft ja in diesem Fall dann nach 8 Monaten ab.

Nach 8 Monaten Sperrfrist kann der Lappen neu beantragt werden und dann entscheidet die Führerscheinstelle.
 
Hat der nicht ein Transportgewerbe? Wird dringend gebraucht. Wäre schlecht, wenn er jetzt auch noch ausfallen würde. Ein paar Hobbyradfahrer sind doch nicht systemrelevant.
 
Ich müsste seinen Firmennamen kennen. Scheint aber aufgrund des schlechten Geschäfts permanent unter Strom zu stehen. Vielleicht kommt er gerade über die Runden.
 
§ 2 Abs. 4 StVG.
Eine Ermessensentscheidung der Behörde. Hier in MH völlig eindeutig ja. Ohne MPU und Gutachten bei so einem Verstoß keine Neuerteilung.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html"Geeignet ist, wer ... nicht erheblich ... gegen Strafgesetze verstoßen hat."

Hierauf aufbauende Verwaltungsvorschriften gibt es in § 11 FeV, interne Dienstanweisungen dazu ganz sicher. Verteidigung ist nicht mein Tätigkeitsbereich. Macht mir keinen Spaß. Verwaltungsrecht fand ich schon im Studium zum Kotzen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Hier kann man sich etwas einlesen.
https://www.rechtsportal.de/Rechtsp...n-an-den-Inhalt-einer-Beibringensaufforderung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, danke. Bei solchen Fällen ist eine MPU wohl dringend angebracht.
Er hatte ja wohl schon früher einen weiteren Verstoß (habe nicht alles dazu gelesen). Das kann die Verwaltung in die Ermessensentscheidung mit einbeziehen.
 
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