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Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

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Re: Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!
Also ich lese da ein "oder" ;)
... dann schau nochmal genau: (1)Wer im Straßenverkehr....
( Unterpunkte 1 und 2 kommen nicht in Betracht)
dann kommt Punkt 3: drei Merkmale, je mit einem UND verknüpft
Erst, wenn dies gegeben ist, kommt die Strafandrohung von wegen Leib oder Leben oder fremde Sachen.
Bedingung für diese beiden ODER sind die vorangestellen Merkmale (die per UND verknüpften)
 
Gibt es denn eine Grenze für Geschwindigkeit? Wenn nicht und nur der Satz: jederzeit unter Kontrolle, hätte der Milliardär nichts weiter zu befürchten.
Die Ermittlungen sind doch nur zur Analyse und um Nachahmer abzuhalten. Es gab keinen Unfall, es hat auch niemand eine Anzeige gemacht, weil er der Meinung war, sich in einer Gefahrensituation zu befinden.
Der eine oder andere Ermittler hätte das doch auch gerne gemacht.
Ich wage mal zu behaupten, das zu dem Zeitpunkt, als die StVO verfasst wurde, nicht im Traum einer daran dachte, dass es mal Fahrzeuge gibt die über 400km/h schnell sind. :rolleyes:

Auf der anderen Seite war die Autobahn nicht gänzlich frei von Verkehr und es hätte durchaus sein können, dass einer der rechtsfahrenden Fahrzeuge auf ein anderes aufläuft und zum Überholen ansetzt.
Da sich der Bugatti des Herren Passer durchgehend mit 400 km/h auf dem mittleren Fahrstreifen befand, hatte es bei den Geschwindigkeiten durchaus zu einer gefährlichen Situation kommen können.
 
... dann schau nochmal genau: (1)Wer im Straßenverkehr....
( Unterpunkte 1 und 2 kommen nicht in Betracht)
dann kommt Punkt 3: drei Merkmale, je mit einem UND verknüpft
Erst, wenn dies gegeben ist, kommt die Strafandrohung von wegen Leib oder Leben oder fremde Sachen.
Bedingung für diese beiden ODER sind die vorangestellen Merkmale (die per UND verknüpften)
In (2) steht explizit "in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3".
(1) bezieht sich lediglich auf die organisatorische und praktische Durchführung eines illegalen Rennens, ohne als Fahrer daran teilzunehmen.

https://www.kanzlei-sonneborn.de/ho...zw-verbotene-kraftfahrzeugrennen-§-315d-stgb/
 
In (2) steht explizit "in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3".
(1) bezieht sich lediglich auf die organisatorische und praktische Durchführung eines illegalen Rennens, ohne als Fahrer daran teilzunehmen.

https://www.kanzlei-sonneborn.de/ho...zw-verbotene-kraftfahrzeugrennen-§-315d-stgb/
Er meint den Satz unter 3. Da steht und, schon richtig.
Allerdings findet man online auch Quellen, die das und nicht als und auslegen...
Wie gesagt, Jura und die Auslegung...
 
Aber wenn da "und" steht gibt es nichts auszulegen. Dann müssen alle mit "und" verbundene Attribute gegeben sein.
 
Oh, das ginge bei Bedarf recht einfach, ganz ohne Auslegung: Wenn einer im öffentlichen Verkehr Höchstgeschwindigkeit erreichen will und die so hoch liegt, dass rechtzeitiges Abbremsen bei üblichen Verkehrssituationen wie Ausscheren eines auf der rechten Spur fahrenden Kfz nicht mehr gesichert ist, sind Rücksichtslosigkeit und grobe Verkehrswidrigkeit „indiziert“. Schon hat der Raser das Problem, das Gegenteil zu beweisen.

(Bin kein Rechtsanwalt oder gar Verkehrsrechtler und sage nicht, dass die Gerichte das so machen werden, aber die Figur „wenn x vorliegt ist das ebenso notwendige Tatbestandsmerkmal y indiziert“ gibt‘s auch anderswo.)
 
Das hätte er mal in der Schweiz machen sollen.
Auto weg, Gefängnis und eine, an das Einkommen angepasste Geldstrafe.
In der Schweiz gibt es aber auch ein generelles Tempolimit. In den USA und sicher auch in einigen anderen Ländern, kommt man für Geschwindigkeitsvergehen auch ins Gefängnis. Ob sie Aktion hier strafrechtlich relevant ist, darf man gerne diskutieren, aber aus moralischer Sicht ist das einfach nur daneben. Besonders das er bei Höchstgeschwindigkeit auch noch die Hände zum jubeln nimmt, finde ich total daneben.
 
Soviel ist sicher. Das wird hier in Deutschland juristisch diskutiert. Auch ohne Begrenzung darf man nur so schnell fahren, dass Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat. Das das Auto hervorragende Verzögerungswerte haben sollte, dürfte klar sein. Knackpunkte sind Physik und die Reaktionsgeschwindigkeit des offensichtlich abgelenkten Fahrzeugführers bei der gegebenen Geschwindigkeit.
Preisfrage...
Wieviel Meter legt das Fahrzeug bei einer Vollbremsung einschließlich der menschlichen Komponente zurück?
Dann die Gegenprobe. Liegt die zwischenzeitlich zurückgelegte Wegstrecke im einsehbaren Bereich?
Die Ablenkung durch den Beifahrer käme noch dazu.
Das können wir doch mal berechnen. Steht alles im Netz.

Ihr fangt an.
 
Komponente zurück?
Dann die Gegenprobe. Liegt die zwischenzeitlich zurückgelegte Wegstrecke im einsehbaren Bereich?
Die Ablenkung durch den Beifahrer käme noch dazu.
Das können wir doch mal berechnen. Steht alles im Netz.

Ihr fangt an.
Der reine Bremsweg sind wohl knapp 500 Meter von dem Hobel.
 
Dazu kommen dann noch 120 m Reaktionsweg, so das der Anhalteweg bei 620 m liegt.
 
Kein Tempolimit, keine Strafe.
Aber mit 400 km/h kannste dich nicht mehr ans Rechtsfahrgebot halten! :)
Dass er das Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hatte kann angezweifelt werden, u. a. muss das Fahrzeug jederzeit sicher zum Stehen gebracht werden. Da rechtfertigt sich die Frage ob das im Tiefflug bei 400 km/n noch sicher zu schaffen ist und es stellt sich die Frage welche Bremsweg vertretbar ist.
Er hat ja selbst dokumentiert, dass er zwei Spuren über längere Zeit benutzt hat. Gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr? Es gibt genug Anhaltspunkte für die Rechtfertigung einer Strafe.
Das sind alles Themen mit denen sich ein Gericht beschäftigen wird, wenn es zu einer Anzeige kommen solte.
 
Der reine Bremsweg sind wohl knapp 500 Meter von dem Hobel.
weil es mich technisch interessiert: Als ich das von dir las, erschienen mir die 500m recht unrealistisch viel.
Die Bremsen dieses Autos dürften und müßten ja recht nahe an der Leistungsfähigkeit der Formel 1 heranreichen. Tatsächlich sollen es die "weltbesten" sein.
Wenn ich mir hier aber die Verzögerungswerte ansehe, liegst du mit den 500m richtig.
https://www.auto-motor-und-sport.de...chiron-sport-vorstellung-bilder-daten-preise/
Wenn ich aber hier mal die Verzögerungswerte eines Oktavia mit herkömmlichen Stahlbremsen ansehe, liegen die Werte bis aus 200km/ runterbremsen recht nah beieinander
https://www.auto-motor-und-sport.de/test/zweiliter-vierzylinder-diesel-test/technische-daten/114m aus 200km/h beim Bugatti (31m aus 100km/h)
141m aus 200km/h beim Skoda (35m aus 100km/h)
Mir erscheinen da die Bugatti-Werte unrealistisch schlecht- vergleichsweise.
Ist ja hier aber nur ein Nebenbei-Aspekt
 
weil es mich technisch interessiert: Als ich das von dir las, erschienen mir die 500m recht unrealistisch viel.
Die Bremsen dieses Autos dürften und müßten ja recht nahe an der Leistungsfähigkeit der Formel 1 heranreichen. Tatsächlich sollen es die "weltbesten" sein.
Wenn ich mir hier aber die Verzögerungswerte ansehe, liegst du mit den 500m richtig.
Irgendwo gab es mit der Kiste mal einen (gelungenen) Rekordversuch 0-400km/h-0 (irgendwas knapp über 40 Sekunden). Der damals gemessene Bremsweg lag bei 491m.
 
Wäre die Frage, was eine „weltbeste“ Bremse ausmacht. Die kinetische Energie steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit, dh eine Bremse, die von 400 km/h runter bremsen können soll, muss dabei vier Mal so viel Wärme loswerden können wie eine, die das „nur“ von 200 km/h runter können muss. Ordentlich Bremskolben auf eine Bremsscheibe zu drücken ist mE nicht so das große technische Problem, aber die Energie muss ja irgendwohin.
 
Genau da liegt das Problem. Die Bremse des Skodas würde da in Rauch aufgehen, wenn man bei 400km/h den Anker wirft. Die vom Bugatti fängt zwar auch an zu glühen, bringt die Fuhre aber noch gut zum stehen.
 
Es dürfte weit weniger schwierig sein, für den Skoda eine Bremse zu bauen, die ihn ab 200 km/h gut zum Stehen und sich selbst dabei an die Grenze bringt, als für den Bugatti eine, die das ab 400 km/h kann. Deshalb wundere ich mich nicht so über die gleichen Bremswege beim Skoda und beim Bugatti von 200 km/h runter.

Aber ich würde 500 m Bremsweg auf öffentlichen Straßen nicht unbedingt als “gut zum Stehen bringen“ bezeichnen.
 
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