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Helmpflicht Beim Rennrad

AW: Helmpflicht Beim Rennrad

Vielleicht hieß der Radler ja Helmut.
Ich heiß nich so und fahr deswegen mit Helm. Immer. Gesetz oder nicht.
 
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Wer viel fährt, der ist wahrscheinlich sicherer in der Handhabung seines Rades, als eine Couch-Potatoe, die von der Ehefrau und den Kindern genötigt wurde, zwischen hunderten von Fussgängern, Kötern, Bälgern auf den üblichen Radwanderwegen unheilvoll unterwegs zu sein.

Mir jagt es immer einen Schrecken ein, wenn ich diese Figuren fahren sehe.:eek:

L.

grundsätzlich stimme ich zu - geht mir genau so... :confused: da ich allerdings täglich viele km unterwegs bin, ist die wahrscheinlich, auf einen bescheuerten pkw-fahrer zu treffen oder von der nächsten sich öffnenden autotür erschlagen zu werden, doch um einiges höher, zumal mein tempo um einiges höher liegen dürfte...

da ich genau die punkte couch-potatoe, köter, bälger, autofahrer nicht 100%-ig im kriff habe, kommt bei mir der helm rauf...
 
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wenn omi mit 4 alditüten am lenker einen aufsetzt, bin ich geneigt über einen helm nachzudenken.
 
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Die Frage, ob das Nichttragen eines Fahrradhelms mangels bestehender gesetzlicher Helmpflicht einen Obliegenheitsverstoß im Sinne der genannten Vorschrift begründen kann, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet. Nach einer Ansicht soll § 254 BGB keine Anwendung finden, da keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer bestehe und der Bürger sich nicht verkehrsrichtiger verhalten müsse, als die amtlichen Stellen es vorgäben (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 23.10.1990, NJW-RR 1991, 546 f., OLG Hamm, Urteil vom 26. September 2000, NZV 2001, 86 f.). Demgegenüber erachtet eine verbreitete Meinung in der Literatur zwar das Kriterium der gesetzlichen Helmtragepflicht für unbeachtlich und will stattdessen darauf abstellen, ob die Verkehrsanschauung das Helmtragen für geboten hält (vgl. Staudinger-Schiemann BGB, § 254, Rn. 51). So geht Schiemann davon aus, dass das Tragen eines Schutzhelms inzwischen so verbreitet sei, dass man wohl schon von einer allgemeinen Überzeugung sprechen könne; einschränkend und differenzierend insbesondere für Kinder und Sportfahrer Münchner Kommentar-Oetker BGB, § 254, Rn 42.

OLG-Düsseldorf I-1 U 9/06

Auszug aus dem berühmten Düsseldorfer Helm-Urteil. Wisst ihr jetzt, was ich mit "Vorschub leisten" meinte?
 
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Das OLG Urteil liest sich für mich folgendermaßen: Klage abgewiesen, da selbstverschuldet und "Richter Helmbefürworter" hat die Gelegenheit genutzt seine Plastikkappe nebenbei zu puschen. Dies zeigt vor allem die Pressemitteilung die aus einem einzelnen Urteil, noch dazu "nur" an einem OLG eine Pflicht ableiten will (Wortlaut "muss"). Für mich spielt sich da jemand auf. Interessant wird es frühestens an einem Bundesgericht und in einem Fall, in dem es überhaupt in erster Linie um die Helmfrage geht.
 
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Genau, ich war ja sogar dann mit Helm im anschliessenden Zeitfahren ganz langsam. Ich glaube da ging es auch nur bergauf bei dem Rennen. :D:D:D:D

Grüßle

Chris

Wahrscheinlich :D . Dazu ein Zitat:

Da steht man kurz vor der Bewusstlosigkeit. Wenn mir einer erzählt, mit Helm ist die Belüftung genauso gut wie ohne, da weiß ich sofort, dass der noch nie mit so einem Dampfkessel auf dem Kopf in den Alpen gefahren ist.


Jens Heppner

Gruß Stefan
 
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Das Urteil vom OLG, sagt aus:

Wer mit seinem Rennrad seinen Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausübt, muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen. Anderenfalls, so hat nun der 1. Zivilsenat entschieden, trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann.

Kopfverletzung, es geht hier nur um Kopfverletzungen. Also immer genau lesen

Ich habe mich da heute schlau gemacht ( Ich habe meinen Anwalt heute gefragt, ich habe da immer noch den Prozess mit dem Staßenunfall vom Juni 2006) . Ein mitverschulden tritt nur auf wenn bei einem Unfall mit einem sportlich gefahrenem RR der Kopf verletzt währe. Bei einem Knieschaden oder einem Unfall ohne Kopfverletzung triff dem RR Fahrer keine Mitschuld.

Und jetzt kommt das schitzophräne. Würde ich auf einem nicht ein RR fahren sondern ein MTB dann würde ich bei gleicher Situation auch Ohne Helm keine Teilschuld haben. Schwachsinning aber wahr.



Eine generelle Helpflicht gibt es nicht , denn das OLG kann keine Gesetze machen. Es muß hier von Fall zu Fall entschieden werden.



Übrigens gestern habe das unfassbare gesehen . Familie Papa und Tocher jeder auf seinem Rad. Und nun rate mal werden Helm trug? Genau, der Papa!!
 
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Übrigens gestern habe das unfassbare gesehen . Familie Papa und Tocher jeder auf seinem Rad. Und nun rate mal werden Helm trug? Genau, der Papa!!
Ein Vater und seine Tochter auf dem Rad sollten ein ganz alltäglicher Anblick bleiben. Unfassbar wäre es erst, wenn der Papa gesagt hätte (oder sagen müßte): "Oh, jetzt haben wir Deinen Helm bei Opa und Oma liegen lassen, jetzt können wir nicht Rad fahren gehen".
 
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Das ist mal wieder so ein typisches Spezial-Urteil was für viel Verwirrung sorgt, das einfachste ist es doch das nicht nur auf Rennradfahrer sondern generell zu machen,also Rennrad,MTB,Hollandrad,einfach jede Form von Fahrrad. Da gibts dann keine Probleme, es sei denn man muss "Fahrrad" definieren...
Wenn jemand dann unbedingt ohne Helm fahren will soll er´s machen, die Risiken sind ja allgemein bekannt, darf man sich danach nur nicht beschweren.
 
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Das Urteil vom OLG, sagt aus:
blub, blub...

Und jetzt kommt das schitzophräne. Würde ich auf einem nicht ein RR fahren sondern ein MTB dann würde ich bei gleicher Situation auch Ohne Helm keine Teilschuld haben. Schwachsinning aber wahr.

blub, blu...

wahrscheinlicher ist eher, dass in dem augenblick, wo sich rausstellt, das du im radsportverein bist und wettkämpfe fährst und trainingsmässig unterwegs bist, egal ob mit rennrad oder mtb, du bei einem derartigen unfall eins auf die mütze kriegst.

könnte dir in dem fall aber evtl. schon egal sein, weil du ja auf die birne gefallen bist und dann gar nichts mehr mitkriegst... ;)

gruss mike
 
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wahrscheinlicher ist eher, dass in dem augenblick, wo sich rausstellt, das du im radsportverein bist und wettkämpfe fährst und trainingsmässig unterwegs bist, egal ob mit rennrad oder mtb, du bei einem derartigen unfall eins auf die mütze kriegst.

könnte dir in dem fall aber evtl. schon egal sein, weil du ja auf die birne gefallen bist und dann gar nichts mehr mitkriegst... ;)

gruss mike

Das ist wohl möglich, aber
1. fahre ich nie ohne
2. habe ich auch nur das Urteil zitiert
3. das durch nen Anwalt
4. .....
5. das Urteil bzw. die Pressemitteileung anbei

Sollte ich schon auf die Birne gefallen sein, und dies ohne Helm. in der Tat könnte das dann egeal sein:D
 

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:)
Hallo!
Die Helmpflicht auf dem RR finde ich absolut sinnvoll, wenn man sich die Unfallstatistiken und die Verletzungsarten bei Fahrradfahrern anschaut.
Die tödlichen oder schweren Verletzungen sind die Kopfverletzungen. Deshalb ist ein Helm immer zu empfehlen, da die Resonanz aber z.T.: nur gering war, muß leider ein Gebot her.
Besser wäre es den Helm aus Überzeugung zu tragen.
Zum Thema Wasserkocher auf dem Kopf. Bei guter Be- und Entlüftung findet eigentlich kein nennenswerter Hitzestau statt und bei meiner Haarpracht(!) schützt er auch noch etwas gegen die Hitzeblasen auf der Pläte.
Denkt mal darüber nach! Die generelle Helmpflicht auf dem Fahrrad ist aber leider bei mir auch noch nicht umgesetzt, eigentlich schade!
Grüße aus dem Münsterland
Motto: Gestern 16 Grad warm, 8 in Ober- und 8 in Unterstromberg, Grüße an den Kachelmann!!:aetsch:
 
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