rr-mtb-radler
Cube Agree C:62 SLT
Die Polizei hat mir nicht mal richtig zugehört. Es wurde keine 01 festgelegt .Ob Lichtbilder gemacht wurden weiß ich nicht. Ich stand nach dem Unfall unter Schock. Eine Skizze wurde gefertigt, die aber mein Eigenverschulden vorgibt. Ich war leider so daneben, eben verwirrt, hatte Schmerzen und stand unter Schock, dass ich die unterschrieben habe. Jetzt muss mein Anwalt versuchen das zu korrigieren. Zu einer Aussage kam es gar nicht da die Kreispolizei die Ermittlingen einfach einfach einstellen wollte. dagegen hat mein Anwalt Einspruch eingelegt.Ich war weder besoffen noch unter Drogen, was übrigens ein Alkoholtest beweist. Ich leide auch nicht unter Halluzinationen und weiß was passiert ist. Ich hab den Unfall ja nicht als unbeteiligter Zeuge gesehen sondern war Teil davon. Und ne Gruppe Radfahrer die mir auf meiner Spur entgegen kommt bilde ich mir nicht ein. Ich fahre auch nicht erst seit gestern Rennrad sondern seit 35 Jahren. Und ohne Not anstatt geradeaus scharf nach links gegen ne Verkehrsinsel? Sowas traue ich nicht mal nem Einsteiger zu. Um so zu fahren braucht es entweder nen triftigen Grund, also ein Ausweichmanöver, oder es sind Alk oderDrogen im Spiel.
Hab ich ja schon getan. Die Radgruppe kam aus ner untergeordneten Kreisstrasse, unter Mißachtung der Vohrfahrt und auf der linken Fahrbahnseite. Ich wollte, um nen Zusammenstoß zu vermeiden, nach rechts in die Kreisstrasse ausweichen. Da kam mir der Rest der Gruppe auf meiner Spur entgegen. Ich hatte die Wahl zwischen Frontalzusammenstoß oder ausweichen. Habe letzteres vorgezogen und bin dabei gegen die Verkehrsinsel gebrettert. Mein Anwalt räumt da gar nix ein weil das eine mit dem anderen rein gar nix zu tun hat. Die Gruppe hat Vohrfahrt und Rechtsfahrgebot mißachtet Punkt. Statt meiner Wenigkeit hätte auch ein Auto da lang fahren können. Wäre die Situation dann anders zu bewerten? Oder anders gefragt, ist es in Ordnung nem anderen Radler gegenüber Verkehrsregeln grob zu mißachten und bei nem Auto nicht?
Ja. Mein Anwalt wartet noch darauf.[/QUOTE]
Die Verletzungen waren bekannt? Oder hast Du am Unfallort gesagt, dass alles ok ist?
Die Polizei (Kreispolizei kenne ich nicht) kann nichts einstellen, es sei denn, Dir wurde ein Vorwurf gemacht, danach Dir eine Verwarnung mit VG angeboten und Du hast gezahlt. Dann ist der Verwaltungsakt bezüglich der Verkehrsvorschriften abgeschlossen, ABER Du kannst dann immer noch Zivilrechtlich vorgehen. Das kennen/verstehen eh die wenigsten Unfallbeteiligten, die Schadensregulierung ist IMMER Privatsache. Die Polizei sichert Unfallspuren, ermittelt die Unfallursache, sichert Daten und ist für die Ermittlungen in einem Owi-, bzw. Strafverfahren zuständig.
Eine OWiG-Anzeige wird zu Bußgeldstelle weitergeleitet, respektive der StA wenn ein Straftatbestand erfüllt sein könnte. Dort wird dann entschieden und evtl. eingestellt.