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Hartz 4 und Rennrad

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AW: Hartz 4 und Rennrad

Meiner Meinung nach müssen der Staat bzw. die Unternehmen die Schraube mal so langsam wieder zurück drehen. Ich als junger Arbeitnehmer muss immer mehr und länger fürs gleiche Geld arbeiten oder besser gesagt schuften! Ich komme aber zum Glück (noch) mit meinem Geld zu recht. Was ist aber wenn ich eine Familie gründen will?

Die Uni in Chemnitz hat übrigens in einer Studie ermittelt, dass Hartz IV mehr als ausreichend ist, wenn man seine Lebensmittel etwas intelligent einkauft und den Alkohol und die Zigaretten weglässt... rede nicht von einem Bier am Abend! Wer natürlich zu faul zum Kochen ist und jeden Tag Fertiggerichte oder bei McDonalds futtert, der kommt nicht weit...
!
Wenn du alleine lebst trifft das mit Sicherheit zu, für sich selber kann man immer gut einteilen. Was ist aber wenn du 1 oder 2 Kinder zu Hause hast? Meinst du etwa dann kommst du mit dem bisschen lächerlichen Hartz IV noch über die Runden? Die Leute an irgendwelchen Unis oder auch Poltiker sind alles nur Theoretiker. Sollen sie doch mal selber Praktisch ihre Therorien überprüfen...
 

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Re: Hartz 4 und Rennrad
AW: Hartz 4 und Rennrad

dafock, ich habe die letzten Seiten nicht verfolgt, uns bin somit nicht im Bilde, ob Dein RR-Problem bereits gelöst ist.

Fakt ist jedoch, dass das Amt Dir Dein Rad nicht verbieten kann. Das kannst Du im SGB II nachlesen. Frag die gute Dame bei Gelegenheit, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Aussage beruht, dass wird ihr kaum möglich sein.

Vielleicht beruhigt Dich dies ein wenig. :)
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

ein ehepartner bekommt doch auch nichts wenn der andere gut "verdient"?
so hab ichs zumindest verstanden.

Erstens mal muss der arbeitende Ehepartner nicht unbedingt "gut" verdienen, sondern nur so viel, dass das Minimum gesichert ist.
Und zweitens gelten in einer Ehe ganz andere Rechte und Pflichten als in einer Lebensgemeinschaft. Als Unverheiratete verzichte ich bewusst auf einige Rechte, die ich als Ehefrau hätte. Aber ich soll mich als Unverheiratete verpflichten, für meinen Freund finanziell zu sorgen, falls er in Not geraten würde. Wohlgemerkt, es geht um die Pflicht und um den Verzicht auf Hartz4. Es geht nicht darum, dass ich im worst case genau diese Verpflichtung übernehmen würde, aber es sollte freiwillig sein!
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Erstens mal muss der arbeitende Ehepartner nicht unbedingt "gut" verdienen, sondern nur so viel, dass das Minimum gesichert ist.
Und zweitens gelten in einer Ehe ganz andere Rechte und Pflichten als in einer Lebensgemeinschaft. Als Unverheiratete verzichte ich bewusst auf einige Rechte, die ich als Ehefrau hätte. Aber ich soll mich als Unverheiratete verpflichten, für meinen Freund finanziell zu sorgen, falls er in Not geraten würde. Wohlgemerkt, es geht um die Pflicht und um den Verzicht auf Hartz4. Es geht nicht darum, dass ich im worst case genau diese Verpflichtung übernehmen würde, aber es sollte freiwillig sein!

die zeiten haben sich nicht wirklich geändert sagt meine mutter dazu.
früher mussteste heiraten wenn ein kind unterwegs war, heute damit du versorgt bist.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Ach und übrigens... Erzählt das mal alles einer Friseuse, die in nem kleinen Krauterladen arbeitet. Die verdient nen absoluten Hungerlohn und muss davon die Miete, die Energiekosten und alles andere abdrücken, wass der Staat zum ALG II dazubezahlt. Das Problem ist doch, dass sich Arbeit über weite Bereiche garnicht mehr lohnt.
Die Uni in Chemnitz hat übrigens in einer Studie ermittelt, dass Hartz IV mehr als ausreichend ist, wenn man seine Lebensmittel etwas intelligent einkauft und den Alkohol und die Zigaretten weglässt... rede nicht von einem Bier am Abend! Wer natürlich zu faul zum Kochen ist und jeden Tag Fertiggerichte oder bei McDonalds futtert, der kommt nicht weit...
Das sagt übrigens einer, der monatlich mit sehr wenig auskommen muss und trotzdem nicht meckert! Nicht dass ihr denkt ich wüsste nicht was knappe Kasse ist!

Oha!Die studie musste Dir mal richtig durchlesen, dann kommst du zu dem Schluss dass gerade diese Studie nicht dazu gemacht wurde um die Regelsätze zu senken.
Abgesehen davon Theorie und Praxis sind verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:"
Ebenfalls angeprangert wird jedoch, dass Hartz IV dem Ziel in Würde leben nicht gerecht werde. Dies hinge nämlich weniger von der Höhe der Geldleistungen als vielmehr auch von der Möglichkeit zu arbeiten und sich Anerkennung zu verdienen ab.

Im Ergebnis berechneten die Forscher den zum Leben absolut benötigten Minimalbetrag mit 132 Euro monatlich für einen Erwachsenen, stellen jedoch auch fest, dass in der Studie “daraus keine Konsequenzen abgeleitet” werden - die Studie gibt also gerade keine Empfehlung zur Senkung der Regelleistung.
Thießen und Fischer kritisieren zudem in teilweise durchaus nachvollziehbarer Weise die Berichterstattung der Medien. Diese seien oftmals einseitig, überzogen und verfälscht formuliert und gäben oftmals das Ergebnis der Forschung nicht korrekt wieder.

Die Gesamte Studie „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung bottom up“ ließ sich bis vor kurzem im Internet nachlesen. Die Studie auf dem Internetangebot der TU Chemnitz ist allerdings zur Zeit nicht mehr abrufbar."

Warum wohl isse nicht mehr nachzulesen?
Weil sie vom volk der Hartz 4rer zerfetzt wurde....:mad:

Und meine friseurin sieht zum glück gut aus, ist veheiratet und damit abgesichert- denn ihr Mann hat nen Job.!Alleine davon leben könnt se nich....
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Und meine friseurin sieht zum glück gut aus, ist veheiratet und damit abgesichert- denn ihr Mann hat nen Job.!Alleine davon leben könnt se nich....

Das wirft natürlich die Frage auf, warum dennoch so viele junge Mädchen diesen Beruf erlernen wollen (oder Arzthelferin oder oder oder)...
Wollen die sich gar nicht selbst versorgen können und immer abhängig bleiben? :confused:
 
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hey, anfangs hab ich deine Ausführungen ja noch gut gefunden bzw. konnte ich mich damit größtenteils identifizieren. Aber jetzt wirds peinlich! Du tust ja gerade so, als ob wir hier alle Großkotze wären, die nicht wissen, ob sie lieber einen dicken BMW oder doch eher nen Q7 kaufen sollen :confused:

Wie kommst du denn darauf? Warum fühlt ihr euch immer alle persönlich angesprochen?
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Hab nun alles durch, man war das viel zu lesen, aber interessante Standpunkte. Da sich heutzutage ja wohl fast jeder so seine Gedanken macht, wir stehen ja auch erst gaaaanz am Anfang der Krise wie man so hört, und wenn man im eigenen Konzern von massivem Stellenabbau hört usw.., also mal konkrete Frage weg vom RR : weiss jemand etwas zum Thema "selbstgenutzte Immobilie" ? Die soll man ja wohl behalten dürfen im Gegensatz zu "zuviel" Vermögen. Wobei ne Immobilie ja viel mehr wert ist als das Bargeld was man haben darf wenn ich nicht irre, 150 Euro pro Lebensjahr oder wie war das ! Passt ja eigentlich nicht ...
Wie ist das denn nun aber, wenn man diese Immobilie noch gar nicht hat wenn man in Hartz4 rutscht, weil man noch im Ansparen begriffen ist, weil man erst plante sich diese Immobilie am Ende des Berufslebens zuzulegen ? Ev. auch weil man ja mobil sein muss und der Erwerb einer Immobilie da während des Berufslebens je nach Job noch gar nicht möglich ist. Darf man dann von dem Geld was man bis dahin angespart hat noch schnell die bis dahin halt "bestmögliche" Immobilie kaufen um das Geld "zu retten" ? Oder muss man es doch aufbrauchen (Kauf-Verbot ? Ich trau dem Staat ja alles zu ...) und kommt so u. U. in diesem Leben eben nicht mehr zu seiner Immobilie (je nach Alter und noch möglicher Jahre Geld zu verdienen/Eigenkapital nach Hartz4 Phase wieder aufbauen) und kann gucken wer einem im Alter die Miete zahlt ? Und selbst wenn man kaufen dürfte, wenn das EK noch nicht reicht weil 5 Jahre zu früh Hartz4, dann hat man wohl erst Recht die Ar***-Karte gezogen ?
 
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Wenn du alleine lebst trifft das mit Sicherheit zu, für sich selber kann man immer gut einteilen. Was ist aber wenn du 1 oder 2 Kinder zu Hause hast? Meinst du etwa dann kommst du mit dem bisschen lächerlichen Hartz IV noch über die Runden? Die Leute an irgendwelchen Unis oder auch Poltiker sind alles nur Theoretiker. Sollen sie doch mal selber Praktisch ihre Therorien überprüfen...

Das ALG II bekommst du zum Leben. Miete usw. ist da schon vom Amt bezahlt. Ich habe ja nicht gesagt, dass man davon große Sprünge machen kann, dazu ist es auch nicht gedacht! Im Übrigen lebe ich nicht allein, sondern wir sind zu dritt!
 
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Erstens mal muss der arbeitende Ehepartner nicht unbedingt "gut" verdienen, sondern nur so viel, dass das Minimum gesichert ist.
Und zweitens gelten in einer Ehe ganz andere Rechte und Pflichten als in einer Lebensgemeinschaft. Als Unverheiratete verzichte ich bewusst auf einige Rechte, die ich als Ehefrau hätte. Aber ich soll mich als Unverheiratete verpflichten, für meinen Freund finanziell zu sorgen, falls er in Not geraten würde. Wohlgemerkt, es geht um die Pflicht und um den Verzicht auf Hartz4. Es geht nicht darum, dass ich im worst case genau diese Verpflichtung übernehmen würde, aber es sollte freiwillig sein!

Die ganze Problematik ist in der Tat nicht so ganz einfach. Vielleicht ist hier sogar der größte Schwachpunkt des Systems ALG II ans Licht gekommen. Allerdings könnte der Grund auch der sein, dass man den Menschen unterstellen muss, dass sie sonst ganz bewusst nicht heiraten würden... Also stellt man hier die Lebensgemeinschaft der Ehe gleich und fertig...
 
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Oha!Die studie musste Dir mal richtig durchlesen, dann kommst du zu dem Schluss dass gerade diese Studie nicht dazu gemacht wurde um die Regelsätze zu senken.
Abgesehen davon Theorie und Praxis sind verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:"
Ebenfalls angeprangert wird jedoch, dass Hartz IV dem Ziel in Würde leben nicht gerecht werde. Dies hinge nämlich weniger von der Höhe der Geldleistungen als vielmehr auch von der Möglichkeit zu arbeiten und sich Anerkennung zu verdienen ab.

Im Ergebnis berechneten die Forscher den zum Leben absolut benötigten Minimalbetrag mit 132 Euro monatlich für einen Erwachsenen, stellen jedoch auch fest, dass in der Studie “daraus keine Konsequenzen abgeleitet” werden - die Studie gibt also gerade keine Empfehlung zur Senkung der Regelleistung.
Thießen und Fischer kritisieren zudem in teilweise durchaus nachvollziehbarer Weise die Berichterstattung der Medien. Diese seien oftmals einseitig, überzogen und verfälscht formuliert und gäben oftmals das Ergebnis der Forschung nicht korrekt wieder.

Die Gesamte Studie „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung bottom up“ ließ sich bis vor kurzem im Internet nachlesen. Die Studie auf dem Internetangebot der TU Chemnitz ist allerdings zur Zeit nicht mehr abrufbar."

Warum wohl isse nicht mehr nachzulesen?
Weil sie vom volk der Hartz 4rer zerfetzt wurde....:mad:

Und meine friseurin sieht zum glück gut aus, ist veheiratet und damit abgesichert- denn ihr Mann hat nen Job.!Alleine davon leben könnt se nich....

Ich habe nicht gesagt, dass es notwendig ist, den Satz zu senken! Der monatliche Bedarf, den die Chemnitzer ermittelt haben, geht garnicht. Aber der aktuelle ALG II Satz muss ausreichen, denn wenn man die schon gezahlten Dinge wie Miete... und das ALG II zusammenrechnet, steht die Friseuse und die Kassiererin im Tante Emma Laden wirklich blöd da! Sie geht den halben bis ganzen Tag arbeiten, hat Wegekosten und braucht ordendliche Klammotten und hat unterm Strich weniger Geld in der Tasche!
 
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Das wirft natürlich die Frage auf, warum dennoch so viele junge Mädchen diesen Beruf erlernen wollen (oder Arzthelferin oder oder oder)...
Wollen die sich gar nicht selbst versorgen können und immer abhängig bleiben? :confused:

Es bleibt oft nichts anderes übrig. :( Außerdem wollen doch alle kleinen Mädchen Friseuse werden, wie alle Jungs Lokführer oder Tierarzt oder Pilot...

"Tarifverträge im Friseurhandwerk
080601-verdi-mindes-lohn.JPGSeit dem Aussetzen der Tarifverträge und der Lohnempfehlungen im Jahre 2005 wurde im Mai 2008 ein neuer Tarifvertrag für Friseure in Nordrhein und Westfalen festgelegt.

In diesem neuen Tarifvertrag für die Friseure in Nordrhein & Westfalen steigen für alle Mitarbeitergruppen die Lohnkosten um durchschnittlich 7,5 Prozent.
Die beiden Friseurverbände und die Gewerkschaft ver.di vereinbarten im Tarifausschuss beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die unterste Gesellengruppe einen Stundenlohn von 7,60 Euro.
Aber auch die qualifizierten Gesellen und Meister verdienen im Durchschnitt um 7,5 Prozent mehr.

Eine Friseurin verdient nun nach bestandener Gesellenprüfung bei einer Arbeitszeit von 39,5 Std. die Woche 1300,- €. Eine Friseurmeisterin, die mit der Ausbildung beauftragt ist und einen Betrieb leitet, erhält
nun 2163,- € (12,65 € in der Stunde).

Tarifverträge sind bindend und gelten für Innungsmitglieder sowie für Nicht-Innungsmitglieder!

Dieser Lohnzuwachs wird die Betriebe zur Neukalkulation der Bedienleistungen zwingen und dazu führen, dass die Preise beim Friseur ansteigen. Ob dann noch 8,- € oder 10,- € Haarschnitte unter regulären Voraussetzungen durchführbar sind, wird sich wohl zeigen."
 
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3,06 Euro Stundenlohn

von Vera Rosigkeit - 11.04.2008

Aktuelle Studie des WSI-Tarifarchivs gibt Aufschluss über unterste Tarifvergütungen. Sie beginnen bei 3,06 Euro in der Stunde im sächsischen Friseurhandwerk und enden bei 12,62 Euro in der baden-württembergischen Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Floristik Mecklenburg-Vorpommern erhalten 4,58 Euro die Stunde. Das sind immerhin 1,42 Euro mehr als die Beschäftigten im Friseurhandwerk Sachsen verdienen. Die bilden mit 3,06 Euro das Schlusslicht in der unteren Einkommensskala. Die Spannweite der untersten Tarifvergütungen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen ist allerdings sehr groß. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung, die 43 Wirtschaftszweige und Tarifbereiche mit rund 15,7 Millionen Beschäftigten umfasst:

Zu den Tarifbereichen mit teilweise sehr niedrigen untersten Tarifvergütungen pro Stunde gehören u.a.:

- Friseurhandwerk Sachsen: 3,06 Euro

- Floristik Mecklenburg-Vorpommern: 4,58 Euro

- Erwerbsgartenbau Sachsen-Anhalt: 4,80 Euro

- Privates Transport- und Verkehrsgewerbe (Speditionen): 5,12 Euro

- Hotel- und Gaststättengewerbe NRW: 5,34 Euro

- Bäckerhandwerk Thüringen: 5,25 Euro

- Bewachungsgewerbe (Separatwachdienst) Schleswig-Holstein: 5,69 Euro

- Systemgastronomie Ost (ohne Berlin-Ost): 6,14 Euro

- Gebäudereinigerhandwerk Ost: 6,58 Euro

In älteren, seit Jahren ausgelaufenen Tarifverträgen finden sich noch niedrigere Vergütungen. Relativ hohe unterste Tarifvergütungen pro Stunde sind u.a. in folgenden Tarifbereichen vereinbart:

- Bauhauptgewerbe West (inkl. Berlin): 10,40 Euro

- Druckindustrie West: 11,53 Euro

- Metallindustrie Baden-Württemberg: 11,61 Euro

- Chemische Industrie Hamburg: 12,06 Euro

- Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Baden-Württ.: 12,62 Euro

Weitere Infos: http://www.boeckler.de/320_90396.html
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Hab nun alles durch, man war das viel zu lesen, aber interessante Standpunkte. Da sich heutzutage ja wohl fast jeder so seine Gedanken macht, wir stehen ja auch erst gaaaanz am Anfang der Krise wie man so hört, und wenn man im eigenen Konzern von massivem Stellenabbau hört usw.., also mal konkrete Frage weg vom RR : weiss jemand etwas zum Thema "selbstgenutzte Immobilie" ? Die soll man ja wohl behalten dürfen im Gegensatz zu "zuviel" Vermögen. Wobei ne Immobilie ja viel mehr wert ist als das Bargeld was man haben darf wenn ich nicht irre, 150 Euro pro Lebensjahr oder wie war das ! Passt ja eigentlich nicht ...
Wie ist das denn nun aber, wenn man diese Immobilie noch gar nicht hat wenn man in Hartz4 rutscht, weil man noch im Ansparen begriffen ist, weil man erst plante sich diese Immobilie am Ende des Berufslebens zuzulegen ? Ev. auch weil man ja mobil sein muss und der Erwerb einer Immobilie da während des Berufslebens je nach Job noch gar nicht möglich ist. Darf man dann von dem Geld was man bis dahin angespart hat noch schnell die bis dahin halt "bestmögliche" Immobilie kaufen um das Geld "zu retten" ? Oder muss man es doch aufbrauchen (Kauf-Verbot ? Ich trau dem Staat ja alles zu ...) und kommt so u. U. in diesem Leben eben nicht mehr zu seiner Immobilie (je nach Alter und noch möglicher Jahre Geld zu verdienen/Eigenkapital nach Hartz4 Phase wieder aufbauen) und kann gucken wer einem im Alter die Miete zahlt ? Und selbst wenn man kaufen dürfte, wenn das EK noch nicht reicht weil 5 Jahre zu früh Hartz4, dann hat man wohl erst Recht die Ar***-Karte gezogen ?

Sehr schwierige Frage!

Also: Unterkunftskosten sind auch Aufwendungen bei der Selbstnutzung einer eigenen Wohnung. Die Kosten der Unterkunft ergeben sich hier aus den, mit dem Wohnungseigentum unmittelbar verbundenen, Belastungen. Die Wohnfläche gilt dann nicht als unangemessen groß, wenn für Familien mit bis zu vier Personen 130 qm bei einem Familienheim bzw. 120 qm bei einer Eigentumswohnung nicht überschritten werden. Bei einer größerer Fläche muss die Angemessenheit individuell geprüft werden.

Heißt, dass du ein Haus mit etwa 130-140 qm Wohnfläche halten darfst... bei ebenfalls angemessen großem Grundstück.

Du willst aber erst das Haus kaufen und da gilt:

Als Vermögen ist nicht zu berücksichtigen:

Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde.

Heißt, du kannst kein Haus kaufen, wenn es dich mit ALG II trifft, wenn du nicht pflegebedürftige Familienmitglieder hast.
 
AW: Hartz 4 und Rennrad

Sachsentour, erstmal... ich heirate "ganz bewusst nicht" und nehme dafür in Kauf, dass ich auf die Rechte die ich als Ehefrau hätte, verzichte. Aber dann will ich auch nicht in der Pflicht sein, meinen Freund finanziell unterstützen zu müssen!
Lebensgemeinschaft und Ehe sind eben grundsätzlich NICHT gleichgestellt, das ist Fakt!
ZU den Billiglohnberufen... wie meinst du das wenn du sagt, dass "oft nichts anderes übrig bleibt"? Keine Qualifikationen? Oder keine Auswahl bzw. generell zu wenig Ausbildungsplätze oder wie oder was? Ich hab den Eindruck, dass diese Mädchen nicht weiter denken und sich ihre späteren Verdienstmöglichkeiten gar nicht weiter ansehen. Schade, dass dazu nicht mehr Aufklärungsarbeit schon in den Schulen betrieben wird!

pw1111, wenn dein Haus eine Jugendstilvilla mit goldenen Wasserhähnen ist, dann ist das sicher nicht "angemessen", egal wieviel m² Wohnfläche ;)
 
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Ein Beispiel:

Aus Regelleistung + Mehrbedarf ergeben sich für ein Ehepaar mit 2 Kindern über 14 Jahre mit ALG II monatlich 1194,- €

Dazu wird die Miete gezahlt: tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung, für den 4-Personenhaushalt bis 619,- € Bruttowarmiete ...oder es wird die Kaltmiete + Nebenkosten gezahlt...

Die Summe entspräche also etwa einem Haushaltsnettoeinkommen von etwas über 1800,- €
 
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